3789/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradwohl und Genossen haben am 13. März 1998 unter
der Nr. 3876/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nutzung von
land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Bereich des Bundesministeriums für Landes -
verteidigung“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Dem Bundesministerium für Landesverteidigung sind in Summe ca. 8.200 ha Wald,
ca. 7.700 ha landwirtschaftliche Nutzflächen (Wiesen und Ackerland) und ca. 14.200 ha
sonstige Flächen (unproduktive Flächen, Ödland, Alpe etc.) gewidmet, die überwiegend
militärisch genutzt werden. Sofern es die militärischen Erfordernisse erlauben, erfolgt eine
land - und forstwirtschaftliche Nebennutzung.
Zu 3:
Die Nutzflächen werden nach Möglichkeit durch Nutzungsübereinkommen an Dritte
vergeben. Lediglich in Falle zwingender militärischer Erfordernisse werden die Flächen
durch Angehörige
meines Ressorts bearbeitet.
Zu 4:
Da die Verbuchung der Erträge dezentral bei den Korpskommanden, Militärkommanden
und der Fliegerdivision auf unterschiedlichen Konten erfolgt, bitte ich um Verständnis, daß
es auf Grund des notwendigen Verwaltungsaufwandes in mengen - und zeitmäßiger Hinsicht
nicht möglich ist, die gewünschten Daten zu ermitteln.
Zu 5:
Die Erträge fließen grundsätzlich als Bundeseinnahmen an das Bundesministerium für
Finanzen. Nicht marktfähige land - und forstwirtschaftliche Produkte (z.B. Brenn- und
minderwertiges Holz) werden im eigenen Bereich durch militärische Bedarfsträger
verwertet.
Zu 6:
Da militärische Übungsflächen systemimmanent primär dem militärischen Übungsbetrieb
dienen, werden daraus resultierende Schäden für die Nebennutzung grundsätzlich nicht
quantifiziert. Im allgemeinen kann jedoch festgestellt werden, daß etwa im Bereich der
forstlichen Bewirtschaftung die Qualität des erzeugten Holzes mit Masse dem Sortiment
"Brennholz“ zugehört.