3789/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradwohl und Genossen haben am 13. März 1998 unter

der Nr. 3876/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nutzung von

land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Bereich des Bundesministeriums für Landes -

verteidigung“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung sind in Summe ca. 8.200 ha Wald,

ca. 7.700 ha landwirtschaftliche Nutzflächen (Wiesen und Ackerland) und ca. 14.200 ha

sonstige Flächen (unproduktive Flächen, Ödland, Alpe etc.) gewidmet, die überwiegend

militärisch genutzt werden. Sofern es die militärischen Erfordernisse erlauben, erfolgt eine

land - und forstwirtschaftliche Nebennutzung.

Zu 3:

Die Nutzflächen werden nach Möglichkeit durch Nutzungsübereinkommen an Dritte

vergeben. Lediglich in Falle zwingender militärischer Erfordernisse werden die Flächen

durch Angehörige meines Ressorts bearbeitet.

Zu 4:

Da die Verbuchung der Erträge dezentral bei den Korpskommanden, Militärkommanden

und der Fliegerdivision auf unterschiedlichen Konten erfolgt, bitte ich um Verständnis, daß

es auf Grund des notwendigen Verwaltungsaufwandes in mengen - und zeitmäßiger Hinsicht

nicht möglich ist, die gewünschten Daten zu ermitteln.

Zu 5:

Die Erträge fließen grundsätzlich als Bundeseinnahmen an das Bundesministerium für

Finanzen. Nicht marktfähige land - und forstwirtschaftliche Produkte (z.B. Brenn- und

minderwertiges Holz) werden im eigenen Bereich durch militärische Bedarfsträger

verwertet.

Zu 6:

Da militärische Übungsflächen systemimmanent primär dem militärischen Übungsbetrieb

dienen, werden daraus resultierende Schäden für die Nebennutzung grundsätzlich nicht

quantifiziert. Im allgemeinen kann jedoch festgestellt werden, daß etwa im Bereich der

forstlichen Bewirtschaftung die Qualität des erzeugten Holzes mit Masse dem Sortiment

"Brennholz“ zugehört.