3795/AB XX.GP
zur Zahl 3828/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ofner, Dr. Graf und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage, betreffend Zahl und Erfolg von Rechtsmitteln in Zivil - und
Strafverfahren, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
1. Wieviele Enderledigungen im Zivilverfahren im weitesten Sinne des Wortes
sind in den Jahren 1994, 1995 bzw. 1996 bei den Gerichtshöfen erster Instanz,
aufgegliedert nach den einzelnen Verfahrenssparten bzw. Entscheidungsarten
einerseits sowie nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz
bzw. Innsbruck andererseits, ergangen?
2. Gegen wieviele dieser Entscheidungen sind - wieder sachlich bzw. örtlich ent -
sprechend aufgegliedert - Rechtsmittel an die Oberlandesgerichte erhoben
worden?
3. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also wieviele
diesbezügliche Verfahren haben mit Bestätigung, bzw. Aufhebung bzw. Abän -
derung der jeweiligen vorinstanzlichen Entscheidung geendet?
4. Wieviele ordentliche Rechtsmittel sind - wieder entsprechend sachlich bzw. ört -
lich aufgegliedert - in den in Rede stehenden Jahren gegen Entscheidungen
der Gerichtshöfe erster Instanz einerseits bzw. der Oberlandesgerichte ande -
rerseits an den Obersten Gerichtshof herangetragen worden?
5. Welcher Erfolg in diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also hinsichtlich
wievieler sind die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt bzw. aufgehoben
bzw. abgeändert worden?
6. Wieviele außerordentliche Rechtsmittel sind in den in Rede stehenden Jahren
aus den einzelnen Oberlandesgerichten an den Obersten Gerichtshof heran -
getragen worden?
7. Wieviele dieser außerordentlichen Rechtsmittel sind vom Obersten Gerichtshof
angenommen worden?
8. Hinsichtlich wievieler der angenommenen außerordentlichen Rechtsmittel ist
auf Abänderung bzw. Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung anerkannt
worden, also Erfolg im Sinne der jeweiligen Rechtsmittelwerber gegeben ge -
wesen?
9. Wieviele Personen sind in den genannten Jahren in Strafverfahren vor den Ge -
richtshöfen erster Instanz, aufgegliedert nach Geschworenen -, Schöffen - bzw.
Einzelrichtersachen, in den vier Oberlandesgerichtssprengeln erstinstanzlich
verurteilt worden?
10. Wieviele der im Verfahren vor dem Einzelrichter in erster Instanz verurteilten
Personen haben - entsprechend zeitlich und örtlich aufgegliedert - Berufung
wegen Nichtigkeit an das jeweilige Oberlandesgericht erhoben?
11. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, hinsichtlich wie -
vieler ist mit Bestätigung, Aufhebung bzw. Abänderung der erstinstanzlichen
Entscheidungen vorgegangen worden?
12. Wieviele in erster Instanz im Verfahren vor Geschworenen - bzw. Schöffenge -
richten verurteilte Personen haben, entsprechend zeitlich und örtlich aufgeglie -
dert, das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichts -
hof erhoben?
13. Welcher Erfolg ist diesen Nichtigkeitsbeschwerden beschieden gewesen, in
wievielen Fällen ist der Oberste Gerichtshof mit Bestätigung, Aufhebung bzw.
Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidungen vorgegangen?
14. Wieviele Beschwerden, zeitlich bzw. örtlich aufgegliedert, sind im Strafverfah -
ren von Beschuldigten im weitesten Sinne des Wortes an die Oberlandesge -
richte herangetragen worden?
15. Wievielen dieser Beschwerden ist Erfolg - aus der Sicht der jeweiligen Antrag -
steller - beschieden gewesen?“
Bevor ich auf die einzelnen Fragen im Detail eingehe, halte ich folgendes fest:
Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 beruhen auf den Zahlen des „Betrieblichen In-
formationssystems der Justiz“, das im wesentlichen auf Anfalls- und Erledigungs-
zahlen sowie auf die sogenannten Anhängigkeitsstände beschränkt ist; die übrigen
Fragen wurden unter Heranziehung der Zahlen der vom Statistischen Zentralamt
herausgegebenen „Statistik der Rechtspflege“ beantwortet. Soweit sich zwischen
diesen beiden Auswertungssystemen - geringfügige - Abweichungen ergeben, er -
klären sie sich damit, daß die Zahlen des Betrieblichen Informationssystems in der
Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz genauen Plausibilitätskontrollen un -
terzogen werden, während die Geschäftsausweise, auf denen die „Statistik der
Rechtspflege“ aufbaut, von den Gerichten unmittelbar an das Statistische Zentral -
amt übermittelt werden und die Kontrollen dort von justizfremden Personen vorge -
nommen werden.
Beiden Auswertungssystemen ist gemeinsam, daß eine statistische Zuordnung der
Rechtsmittelentscheidungen zu den betroffenen Erstgerichten und zum kalender -
jahr der Erstentscheidung nicht erfolgt. Mit diesen Einschränkungen beantworte ich
die einzelnen Fragen wie folgt:
Anlagen konnten nicht gescannt werden !!