3795/AB XX.GP

 

zur Zahl 3828/J - NR/1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ofner, Dr. Graf und Kollegen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend Zahl und Erfolg von Rechtsmitteln in Zivil - und

Strafverfahren, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

1. Wieviele Enderledigungen im Zivilverfahren im weitesten Sinne des Wortes

sind in den Jahren 1994, 1995 bzw. 1996 bei den Gerichtshöfen erster Instanz,

aufgegliedert nach den einzelnen Verfahrenssparten bzw. Entscheidungsarten

einerseits sowie nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz

bzw. Innsbruck andererseits, ergangen?

2. Gegen wieviele dieser Entscheidungen sind - wieder sachlich bzw. örtlich ent -

sprechend aufgegliedert - Rechtsmittel an die Oberlandesgerichte erhoben

worden?

3. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also wieviele

diesbezügliche Verfahren haben mit Bestätigung, bzw. Aufhebung bzw. Abän -

derung der jeweiligen vorinstanzlichen Entscheidung geendet?

4. Wieviele ordentliche Rechtsmittel sind - wieder entsprechend sachlich bzw. ört -

lich aufgegliedert - in den in Rede stehenden Jahren gegen Entscheidungen

der Gerichtshöfe erster Instanz einerseits bzw. der Oberlandesgerichte ande -

rerseits an den Obersten Gerichtshof herangetragen worden?

5. Welcher Erfolg in diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, also hinsichtlich

wievieler sind die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt bzw. aufgehoben

bzw. abgeändert worden?

6. Wieviele außerordentliche Rechtsmittel sind in den in Rede stehenden Jahren

aus den einzelnen Oberlandesgerichten an den Obersten Gerichtshof heran -

getragen worden?

7. Wieviele dieser außerordentlichen Rechtsmittel sind vom Obersten Gerichtshof

angenommen worden?

8. Hinsichtlich wievieler der angenommenen außerordentlichen Rechtsmittel ist

auf Abänderung bzw. Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung anerkannt

worden, also Erfolg im Sinne der jeweiligen Rechtsmittelwerber gegeben ge -

wesen?

9. Wieviele Personen sind in den genannten Jahren in Strafverfahren vor den Ge -

richtshöfen erster Instanz, aufgegliedert nach Geschworenen -, Schöffen - bzw.

Einzelrichtersachen, in den vier Oberlandesgerichtssprengeln erstinstanzlich

verurteilt worden?

10. Wieviele der im Verfahren vor dem Einzelrichter in erster Instanz verurteilten

Personen haben - entsprechend zeitlich und örtlich aufgegliedert - Berufung

wegen Nichtigkeit an das jeweilige Oberlandesgericht erhoben?

11. Welcher Erfolg ist diesen Rechtsmitteln beschieden gewesen, hinsichtlich wie -

vieler ist mit Bestätigung, Aufhebung bzw. Abänderung der erstinstanzlichen

Entscheidungen vorgegangen worden?

12. Wieviele in erster Instanz im Verfahren vor Geschworenen - bzw. Schöffenge -

richten verurteilte Personen haben, entsprechend zeitlich und örtlich aufgeglie -

dert, das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichts -

hof erhoben?

13. Welcher Erfolg ist diesen Nichtigkeitsbeschwerden beschieden gewesen, in

wievielen Fällen ist der Oberste Gerichtshof mit Bestätigung, Aufhebung bzw.

Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidungen vorgegangen?

14. Wieviele Beschwerden, zeitlich bzw. örtlich aufgegliedert, sind im Strafverfah -

ren von Beschuldigten im weitesten Sinne des Wortes an die Oberlandesge -

richte herangetragen worden?

15. Wievielen dieser Beschwerden ist Erfolg - aus der Sicht der jeweiligen Antrag -

steller - beschieden gewesen?“

Bevor ich auf die einzelnen Fragen im Detail eingehe, halte ich folgendes fest:

Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 beruhen auf den Zahlen des „Betrieblichen In-

formationssystems der Justiz“, das im wesentlichen auf Anfalls- und Erledigungs-

zahlen sowie auf die sogenannten Anhängigkeitsstände beschränkt ist; die übrigen

Fragen wurden unter Heranziehung der Zahlen der vom Statistischen Zentralamt

herausgegebenen „Statistik der Rechtspflege“ beantwortet. Soweit sich zwischen

diesen beiden Auswertungssystemen - geringfügige - Abweichungen ergeben, er -

klären sie sich damit, daß die Zahlen des Betrieblichen Informationssystems in der

Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz genauen Plausibilitätskontrollen un -

terzogen werden, während die Geschäftsausweise, auf denen die „Statistik der

Rechtspflege“ aufbaut, von den Gerichten unmittelbar an das Statistische Zentral -

amt übermittelt werden und die Kontrollen dort von justizfremden Personen vorge -

nommen werden.

Beiden Auswertungssystemen ist gemeinsam, daß eine statistische Zuordnung der

Rechtsmittelentscheidungen zu den betroffenen Erstgerichten und zum kalender -

jahr der Erstentscheidung nicht erfolgt. Mit diesen Einschränkungen beantworte ich

die einzelnen Fragen wie folgt:

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden !!