3800/AB XX.GP
Die unter Zl. 3870/J - NR/1998 am 13. März 1998 gestellte Anfrage der Abgeordneten
Apfelbeck und Lafer betreffend die Steirische Wasserkraft und Elektrizitäts AG
(STEWEAG) beehre ich mich, hinsichtlich ihrer auf § 91a des Geschäftsordnungsgesetzes
rückführbaren Teile dahingehend zu beantworten, daß der Rechnungshof über das Ergeb -
nis der von ihm im Jahre 1997 durchgeführten Gebarungsüberprüfung der STEWEAG
nach Abschluß des derzeit anhängigen Stellungnahmeverfahrens dem in Betracht kom -
menden allgemeinen Vertretungskörper, das ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse an
der angefragten Unternehmung der Steiermärkische Landtag, nicht Jedoch der National -
rat, berichten wird.
Hinsichtlich der sonstigen, auf die inhaltliche Gestaltung bzw. die konkrete Durchfüh -
rung einer Gebarungsüberprüfung bezogenen Fragen darf ich unter Bedachtnahme auf
das Ergebnis der Sitzung der Präsidialkonferenz vom 15. Juli 1997 um Verständnis ersu -
chen, daß ich von einer Beantwortung der außerhalb der Gegenstände des Fragerechtes
gemäß § 91a des Geschäftsordnungsgesetzes gelegenen Anfrageteile absehe.