3800/AB XX.GP

 

Die unter Zl. 3870/J - NR/1998 am 13. März 1998 gestellte Anfrage der Abgeordneten

Apfelbeck und Lafer betreffend die Steirische Wasserkraft und Elektrizitäts AG

(STEWEAG) beehre ich mich, hinsichtlich ihrer auf § 91a des Geschäftsordnungsgesetzes

rückführbaren Teile dahingehend zu beantworten, daß der Rechnungshof über das Ergeb -

nis der von ihm im Jahre 1997 durchgeführten Gebarungsüberprüfung der STEWEAG

nach Abschluß des derzeit anhängigen Stellungnahmeverfahrens dem in Betracht kom -

menden allgemeinen Vertretungskörper, das ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse an

der angefragten Unternehmung der Steiermärkische Landtag, nicht Jedoch der National -

rat, berichten wird.

Hinsichtlich der sonstigen, auf die inhaltliche Gestaltung bzw. die konkrete Durchfüh -

rung einer Gebarungsüberprüfung bezogenen Fragen darf ich unter Bedachtnahme auf

das Ergebnis der Sitzung der Präsidialkonferenz vom 15. Juli 1997 um Verständnis ersu -

chen, daß ich von einer Beantwortung der außerhalb der Gegenstände des Fragerechtes

gemäß § 91a des Geschäftsordnungsgesetzes gelegenen Anfrageteile absehe.