3808/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé und Genossen haben am
26. März 1998 unter der Nr. 3968/J - NR/1998 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Laserpointer” gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
“1. Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel
erhältlich sind und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?
2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung
vor den gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?
3. Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachver -
haltes für sinnvoll?
4. Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien
einsetzen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1 - 4:
Bei Laserpointer handelt es sich nicht um Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu
bestimmt sind, die Angriffs - oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare
Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen;
sie fallen daher auch nicht unter den
im § 1 Waffengesetz 1996 festgelegten Waffenbegriff. Das Waffengesetz stellt
somit nicht die zutreffende Gesetzesmaterie dar, um für diese allenfalls als
Gebrauchsgegenstände zu klassifizierenden Geräte besondere Regelungen zu
treffen.