3808/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé und Genossen haben am

26. März 1998 unter der Nr. 3968/J - NR/1998 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend “Laserpointer” gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

“1. Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel

erhältlich sind und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?

2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung

vor den gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?

3. Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachver -

haltes für sinnvoll?

4. Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien

einsetzen?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1 - 4:

Bei Laserpointer handelt es sich nicht um Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu

bestimmt sind, die Angriffs - oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare

Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen; sie fallen daher auch nicht unter den

im § 1 Waffengesetz 1996 festgelegten Waffenbegriff. Das Waffengesetz stellt

somit nicht die zutreffende Gesetzesmaterie dar, um für diese allenfalls als

Gebrauchsgegenstände zu klassifizierenden Geräte besondere Regelungen zu

treffen.