3811/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Krankenstand während Schulungen

Nr. 3817/J

Antwort zu Frage 1:

Die Zahlbarstellung von Taggeldern des Arbeitsmarktservice erfolgt immer einen

Monat im Nachhinein, unabhängig davon, ob ein Krankenstand in der ersten oder

letzten Monatshälfte war und unabhängig davon, ob Arbeitslosengeld, Notstandshilfe

oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird.

Antwort zu Frage 2:

Nein.

Antwort zu Frage 3:

Die Zusammenarbeit unter den derzeitigen Bedingungen ist optimal. Eine EDV -

Vernetzung verschiedener Großrechner, in diesem Fall etwa Gebietskrankenkasse,

Bundesrechenzentrum und Arbeitsmarktservice könnten weitere Verbesserungen

bringen, gegen die aber datenschutzrechtliche Bedenken eingewendet werden

könnten.

Antwort zu Frage 4:

Leider kann es immer wieder aus einer Vielzahl von Gründen zu Fehlüberweisungen

kommen, wie z.B. durch verspätete Meldung der KundInnen oder durch den Maß -

nahmenträger verspätet bearbeitete bzw. verspätet geschickte Frequenzlisten. Das

Arbeitsmarktservice Wien, Förderabteilung, hat bereits in einem Schreiben vom 12.

März 1998 die Kursträger um rasche Weiterleitung der Belege an die zuständigen

Geschäftsstellen ersucht.

Antwort zu Frage 5:

Die in der Anfrage angesprochenen Probleme sind aus anderen Bundesländern

nicht bekannt.

Antwort zu Frage 6:

Über den bestehenden Leistungsanspruch hinaus können keine weiteren Kosten

geltend gemacht werden.