3811/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Krankenstand während Schulungen
Nr. 3817/J
Antwort zu Frage 1:
Die Zahlbarstellung von Taggeldern des Arbeitsmarktservice erfolgt immer einen
Monat im Nachhinein, unabhängig davon, ob ein Krankenstand in der ersten oder
letzten Monatshälfte war und unabhängig davon, ob Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird.
Antwort zu Frage 2:
Nein.
Antwort zu Frage 3:
Die Zusammenarbeit unter den derzeitigen Bedingungen ist optimal. Eine EDV -
Vernetzung verschiedener Großrechner, in diesem Fall etwa Gebietskrankenkasse,
Bundesrechenzentrum und Arbeitsmarktservice könnten weitere Verbesserungen
bringen, gegen die aber datenschutzrechtliche Bedenken eingewendet werden
könnten.
Antwort zu Frage 4:
Leider kann es immer wieder aus einer Vielzahl von Gründen zu Fehlüberweisungen
kommen, wie z.B. durch verspätete Meldung der KundInnen oder durch den Maß -
nahmenträger verspätet bearbeitete bzw. verspätet geschickte Frequenzlisten. Das
Arbeitsmarktservice Wien, Förderabteilung, hat bereits in einem Schreiben vom 12.
März 1998 die Kursträger um rasche Weiterleitung der Belege an die zuständigen
Geschäftsstellen ersucht.
Antwort zu Frage 5:
Die in der Anfrage angesprochenen Probleme sind aus anderen Bundesländern
nicht bekannt.
Antwort zu Frage 6:
Über den bestehenden Leistungsanspruch hinaus können keine weiteren Kosten
geltend gemacht werden.