3812/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy u.a. an die Bundesministerin für Arbeit, Ge -

sundheit und Soziales betreffend die Anträge auf Gewährung des Insolvenz - Ausfallgeldes,

Nr.3846/J

Zu den einzelnen Frage nehme ich wie folgt Stellung:

Zur Frage 1:

Die entsprechenden Erledigungszahlen, gegliedert nach den einzelnen Bundesländern und für

ganz Österreich stellen sich für 1997 wie folgt dar:

 

Burgenland

 1045

Kärnten

 1990

Niederösterreich

 4098

Oberösterreich

 5838

Salzburg

 1170

Steiermark

 2870

Tirol

 2405

Vorarlberg

 888

Wien

 14.306

Österreich

 34.610

 

 

Für das 1. Quartal 1998 ergeben sich die folgenden Zahlen:

 

Burgenland

 175

Kärnten

 799

Niederösterreich

 1.291

Oberösterreich

 2.547

Salzburg

 383

Steiermark

 1.401

Tirol

 391

Vorarlberg

 144

Wien

 3.942

Österreich

 11.073


 

Die vorstehenden Zahlen sind dahingehend zu verstehen, daß im jeweiligen Zeitraum über die

entsprechende Anzahl von Anträgen auf Insolvenz - Ausfallgeld vollständig entschieden wer -

den konnte.

Erledigungsquoten in dem Sinne, wie z.B. jährlich das Verhältnis zwischen gestellten und

vollständig entschiedenen Anträgen ist, können nicht dargestellt werden, da eine diesbezügli -

che zeitliche Zuordnung nicht möglich ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf

meme Stellungnahme zur Frage 3.

Zur Frage 2:

Ende März 1998 gab es 4.020 Geschäftsfälle im gesamten Bereich des Bundessozialamtes

Steiermark, bei denen eine Enderledigung noch nicht erfolgt ist; es ist allerdings darauf hin -

zuweisen, daß in der genannten Zahl auch 688 Neuanträge inkludiert sind, die im Monat

März 1998 gestellt wurden; diese Neuanträge betreffen überwiegend die Außenstelle Leoben.

Zur Frage 3:

Solche Aufzeichnungen werden nicht geführt, da im Sinne der nachstehenden Ausführungen

solche Zahlen nur einen geringen Aussagewert haben.

Vorausschicken möchte ich in diesem Zusammenhang, daß es sich beim Vollzug des Insol -

venz - Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) um eine zweifelsohne sehr komplizierte Materie han -

delt und überdies sehr viele externe Faktoren eine Rolle spielen, die von den Bundessozialäm -

tern in zeitlicher Hinsicht kaum beeinflußbar sind.

Im Regelfall läuft das Verfahren vor den Bundessozialämtern wie folgt ab:

Der Arbeitnehmer stellt selbst oder durch einen Rechtsvertreter (oft ein Funktionär einer Ge -

werkschaft oder einer Arbeiterkammer) einen Antrag auf Insolvenz - Ausfallgeld, wobei er

diesem Antrag diverse Unterlagen beizuschließen hat. Fehlen die entsprechenden Unterlagen,

so ist er bzw. der Rechtsvertreter um entsprechende Ergänzung zu ersuchen. Wie die Erfah -

rung zeigt, kann es unter Umständen Wochen, wenn nicht länger dauern, bis diesem Verbes -

serungsauftrag der Behörde entsprochen werden kann. Ist ein Insolvenzverfahren anhängig

(also Konkurs oder Ausgleich) ist der Masse - bzw. Ausgleichsverwalter um Stellungnahme zu

den vom Arbeitnehmer behaupteten Ansprüchen zu ersuchen. Je nach der Situation, wie voll -

ständig die Unterlagen der Lohnbuchhaltung sind, kann der Masse - bzw. Ausgleichsverwalter

entsprechend rasch oder erst später Stellung nehmen. Im IESG selbst ist eine zweiwöchige

Frist vorgesehen, die aber eben aus den dargelegten Gründen oft nicht eingehalten werden

kann. Nach Rücklangen der Stellungnahme hat sodann das Bundessozialamt zu prüfen, ob

Sondervorschriften des IESG zum Tragen kommen, wie z.B. Betrags - oder andere An -

spruchsbegrenzungen. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die letzte große

IESG - Novelle, BGBl. I Nr.107/1997, die für Neuinsolvenzen ab dem 1.10.1997 u.a. umfang -

reiche Regelungen über die Begrenzung des Anspruches auf Abfertigung vorsieht.

Auch schon nach der Rechtslage vor der genannten Novelle muß, wenn der Antragsteller An -

spruch auf Kündungs - und/oder Urlaubsentschädigung (Urlaubsabfindung) hat, das Bundes -

sozialamt mit der für den Arbeitnehmer zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeits -

marktservice Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob in den Zeiträumen, für die Insolvenz -

Ausfallgeld für die genannten Ansprüche gebührt, auch Leistungen der Arbeitslosenversiche -

rung bezogen wurden. Ist dies nämlich der Fall, so ist anläßlich des Zuerkennungsbescheides

eine entsprechende Rückverrechnung mit der Arbeitslosenversicherung zu veranlassen. Im

Hinblick auf die Regelungen beispielsweise des Angestelltengesetzes und die Vorschriften

des Urlaubsrechtes kann überhaupt erst nach Monaten eine Entscheidung getroffen werden,

wenn nämlich der gesamte Zeitraum für die erwähnten Ansprüche verstrichen ist., da nach

den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die entsprechenden Zeiträume zu

akkumulieren sind. Das heißt aber natürlich nicht, daß auch hinsichtlich der übrigen Ansprü -

che von der Behörde keine Entscheidung zu treffen ist. Im IESG ist ausdrücklich vorgesehen,

daß ein Vorschuß auf das später zuzuerkennende Insolvenz - Ausfallgeld gebührt, wenn der

Anspruch glaubhaft gemacht worden ist. Außerdem sind die Bundessozialämter grundsätzlich

angewiesen dann dem Arbeitnehmer den entsprechenden Teilbetrag zukommen zu lassen,

wenn eben Teile der Ansprüche geklärt sind, sodaß er im Normalfall natürlich möglichst bald

zu den ihm zustehenden Ansprüchen kommt.

Während es im Regelfall bei der Anhängigkeit eines Konkurses oder Ausgleiches relativ bald

zu einer Sachentscheidung kommen kann, tauchen zweifelsohne Schwierigkeiten in den Fäl -

len auf, wo kein Insolvenzverfahren anhängig ist, wie dies bei den sogenannten Konkursab -

Weisungen mangels kostendeckenden Vermögens der Fall ist. Hier ist die ansonsten vom

Masse - bzw. Ausgleichsverwalter einzuholende Stellungnahme vom Arbeitgeber selbst einzu -

fordern, wobei es leider gar nicht so selten vorkommt, daß sich dieser erst nach mehrfacher

Urgenz entsprechend äußert; es kommt sogar vor, daß die Bundessozialämter gelegentlich

solche säumige Arbeitgeber polizeilich vorführen lassen müssen, um zu der benötigten Stel -

lungnahme zu kommen.

Zur Frage 4:

Die Situation beim Bundessozialamt Steiermark, insbesondere im Bereich der Insolvenz -

Entgeltsicherung Graz, wurde zum Anlaß genommen, die ohnehin für das Jahr 1998 vorgese -

hene Einschau sofort durchzuführen; um eben Ursachen für die Probleme festzustellen und

natürlich auch die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Abhilfe zu treffen. Die getroffenen

Maßnahmen zielen in zwei Richtungen: Zum einen hat die Amtsleitung des Bundessozialam -

tes Steiermark personelle Maßnahmen getroffen, die mit Wirksamkeit vom 1.1.1998 die Zahl

der Sachbearbeiter bei der Insolvenz - Entgeltsicherung Graz um eine Person erhöht und für

den Bereich der Kanzlei - und Schreibdienste zusätzliche Kapazitäten geschaffen hat, diese

personellen Maßnahmen konnten durch interne Umstrukturierungen bewerkstelligt werden.

Zum anderen werden bis spätestens Mitte 1998 österreichweit - also nicht nur für den Bereich

des Bundessozialamtes Steiermark - alle mit IESG - Agenden befaßten Mitarbeiter mit PCs

und der erforderlichen Anzahl von Druckern ausgestattet. Außerdem hat das Bundessozialamt

Steiermark eine erhöhte Anzahl von zu bezahlenden Überstunden erhalten.

Überdies kann ich noch darauf verweisen, daß personelle Engpässe, die insbesondere 1997

dadurch aufgetreten sind, daß mehrere Mitarbeiter wegen der zwingend vorgeschriebenen

Teilnahme an Dienstprüfungskursen über längere Zeiträume nicht zur Verfügung gestanden

sind, für heuer und die Zukunft nicht mehr zu erwarten sind. Die personelle Situation beim

Bundessozialamt Steiermark gestaltete sich deshalb so schwierig, weil beim Übergang der

IESG - Agenden von der damaligen Arbeitsmarktverwaltung (jetzt Arbeitsmarktservice) im

Vergleich zu anderen Bundessozialämtern nur eine relativ geringe Anzahl von bisher in die -

sem Fachbereich tätigen Kollegen übernommen werden konnte. Deshalb mußte der überwie -

gende Anteil der Sachbearbeiter in diese neue und komplizierte Materie erst eingeschult wer -

den, was in der Folge zur Ablegung der entsprechenden Dienstprüfungen einschließlich der zu

absolvierenden Kurse führte.

Nach heutiger Sicht der Dinge gehe ich davon aus, daß die gegenständlichen Rückstände bis

etwa Mitte 1998 weitestgehend abgebaut sind. Jedenfalls wird mein Ressort voraussichtlich

im September des heurigen Jahres diesbezüglich nochmals eine Einschau in Graz vornehmen,

um die Wirksamkeit der dargelegten Maßnahmen eingehend überprüfen zu können.