3813/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
DDr. Niederwieser, Mag. Guggenberger, Mag. Wurm und Genossen
betreffend Inanspruchnahme der neuen Arbeitszeitmodelle wie Bildungskarenz,
Solidaritätsprämienmodell und Karenz mit Einstellung einer Ersatzkraft
Nr. 3848/J
Zu Ihrer Anfrage möchte ich einleitend festhalten, daß das Interesse an den neuen
Arbeitszeitmodellen, insbesondere dem Bildungskarenz - und dem Solidaritäts -
prämienmodell überaus groß ist. So erfolgten nach Angaben des Arbeitsmarkt -
service bereits mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zahlreiche Anfragen zu den
für deren Inanspruchnahme notwendigen Rahmenbedingungen, wobei diese über -
wiegend von den Beschäftigten selbst gestellt wurden.
Trotz des vorhandenen großen Interesses darf aber nicht übersehen werden, daß
die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen einer gewissen Vorlaufzeit bedarf: Für
den Bezug des Weiterbildungsgeldes ist der Beginn der jeweils geplanten Bildungs -
maßnahme bzw. die Einstellung einer geeigneten Ersatzkraft erforderlich, für den
Bezug der Solidaritätsprämie müssen entsprechende Betriebsvereinbarungen ge -
schlossen bzw. Kollektivverträge angepaßt werden.
Mit einer stärkeren Inanspruchnahme der geschaffenen Modelle ist daher erst in den
nächsten
Monaten zu rechnen.
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
Antwort zu Frage 1:
Die bis Ende Februar eingebrachten und bereits genehmigten Anträge auf Weiter -
bildungsgeld bei Besuch einer Bildungsmaßnahme gliedern sich wie folgt:
|
Landesgeschäftsstelle |
Zahl der männlichen Bezieher |
Zahl der weiblichen Bezieher |
Gesamtzahl der Be – zieher |
|
|
|
|
|
|
Burgenland |
0 |
1 |
1 |
|
Kärnten |
1 |
1 |
2 |
|
Niederösterreich |
3 |
1 |
4 |
|
Oberösterreich |
6 |
5 |
11 |
|
Salzburg |
1 |
1 |
2 |
|
Steiermark |
4 |
1 |
5 |
|
Tirol |
6 |
3 |
9 |
|
Vorarlberg |
0 |
0 |
0 |
|
Wien |
0 |
1 |
1 |
|
Österreich |
21 |
14 |
35 |
Antwort zu den Fragen 2 und 3:
Ende Februar 1998 lagen noch keine Anträge auf Weiterbildungsgeld mit Einstellung
einer Ersatzkraft und auch keine Anträge auf Solidaritätsprämie vor.
Antwort zu Frage 4:
Die noch zu geringe Zahl von Beziehern läßt keine Rückschlüsse auf Branchen -
herkunft oder Altersgruppen der Leistungswerber zu.
Antwort zu Frage 5:
Eine wissenschaftliche Begleitung dieser neuen Modelle ist vorgesehen und wird
begonnen, sobald die für eine Evaluierung erforderliche Datengrundlage vorliegt.