3813/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

DDr. Niederwieser, Mag. Guggenberger, Mag. Wurm und Genossen

betreffend Inanspruchnahme der neuen Arbeitszeitmodelle wie Bildungskarenz,

Solidaritätsprämienmodell und Karenz mit Einstellung einer Ersatzkraft

Nr. 3848/J

Zu Ihrer Anfrage möchte ich einleitend festhalten, daß das Interesse an den neuen

Arbeitszeitmodellen, insbesondere dem Bildungskarenz - und dem Solidaritäts -

prämienmodell überaus groß ist. So erfolgten nach Angaben des Arbeitsmarkt -

service bereits mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zahlreiche Anfragen zu den

für deren Inanspruchnahme notwendigen Rahmenbedingungen, wobei diese über -

wiegend von den Beschäftigten selbst gestellt wurden.

Trotz des vorhandenen großen Interesses darf aber nicht übersehen werden, daß

die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen einer gewissen Vorlaufzeit bedarf: Für

den Bezug des Weiterbildungsgeldes ist der Beginn der jeweils geplanten Bildungs -

maßnahme bzw. die Einstellung einer geeigneten Ersatzkraft erforderlich, für den

Bezug der Solidaritätsprämie müssen entsprechende Betriebsvereinbarungen ge -

schlossen bzw. Kollektivverträge angepaßt werden.

Mit einer stärkeren Inanspruchnahme der geschaffenen Modelle ist daher erst in den

nächsten Monaten zu rechnen.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

Antwort zu Frage 1:

Die bis Ende Februar eingebrachten und bereits genehmigten Anträge auf Weiter -

bildungsgeld bei Besuch einer Bildungsmaßnahme gliedern sich wie folgt:

 

Landesgeschäftsstelle

 Zahl der männlichen

         Bezieher

 Zahl der weiblichen

           Bezieher

 Gesamtzahl der Be –

            zieher

 

 

 

 

Burgenland

              0

                1

                1

Kärnten

              1

                1

                2

Niederösterreich

              3

                1

                4

Oberösterreich

              6

                5

              11

Salzburg

              1

                1

                2

Steiermark

              4

                1

                5

Tirol

              6

                3

                9

Vorarlberg

              0

                0

                0

Wien

              0

                1

                1

Österreich

            21

              14

              35

 

Antwort zu den Fragen 2 und 3:

Ende Februar 1998 lagen noch keine Anträge auf Weiterbildungsgeld mit Einstellung

einer Ersatzkraft und auch keine Anträge auf Solidaritätsprämie vor.

Antwort zu Frage 4:

Die noch zu geringe Zahl von Beziehern läßt keine Rückschlüsse auf Branchen -

herkunft oder Altersgruppen der Leistungswerber zu.

Antwort zu Frage 5:

Eine wissenschaftliche Begleitung dieser neuen Modelle ist vorgesehen und wird

begonnen, sobald die für eine Evaluierung erforderliche Datengrundlage vorliegt.