3823/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dolinschek haben am 13. März

1998 unter der Nr. 3865/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Teilzeitarbeit gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Wie hoch war 1997 bzw. ist derzeit das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen in

Österreich insgesamt (in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen)?

2. Wie hoch war 1997 bzw. ist derzeit das Angebot an qualifizierten Teilzeitar -

beitsplätzen in Österreich (in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen)?

3. Wie hoch war 1997 bzw. ist derzeit das Angebot an unqualifizierten Teilzeitar -

beitsplätzen in Österreich (in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen)?

4. Wieviele Frauen bzw. Männer hatten 1997 den Wunsch, eine Teilzeitarbeit an -

zunehmen?

5. Wieviele Frauen bzw. Männer haben 1997 tatsächlich eine Teilzeitarbeit ange -

nommen?

6. Wieviele Frauen bzw. Männer haben 1997 eine qualifizierte

Teilzeitarbeitsstelle angenommen?

7. Wieviele Frauen bzw. Männer haben 1997 eine unqualifizierte Teilzeitarbeits -

stelle angenommen?

8. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich Teilzeitbeschäftigten derzeit und wie

hoch war diese 1997 (insgesamt, Frauen, Männer)?

9. Wieviele teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer gibt es derzeit im

Bundeskanzleramt bzw. in Ihrem Büro?

10. In welchem Bereich sind die teilzeitbeschäftigten Frauen und Männer im Bun -

deskanzleramt bzw. in Ihrem Büro tätig?

11. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Arbeitgebern bei der Schaffung

von Teilzeitarbeitsplätzen behilflich zu sein?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Von meiner Seite wurden keine Erhebungen zur Gewinnung statistischen Datenma -

terials durchgeführt, da die Erstellung und Führung von Statistiken und statistischen

Daten nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt.

Nach den mir vorliegenden Informationen verfügt derzeit auch das Österreichische

Statistische Zentralamt über keine ausgewerteten bzw. veröffentlichten Daten, die

sich auf die Gesamtsituation von 1997 oder auf Zeiträume danach betreffend das

Angebot und die Nachfrage nach Teilzeitbeschäftigung in Österreich beziehen. Von

der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde mir jedoch

mitgeteilt, daß dem Arbeitsmarktservice im Jahre 1997 insgesamt 28.190 Teilzeit -

stellen gemeldet wurden (das waren 12,9 % aller gemeldeten offenen Stellen).

Zu den Fragen 9 und 10:

In meinem Büro gibt es derzeit keine Teilzeitbeschäftigten; im übrigen fallen Perso -

nalangelegenheiten des Bundeskanzleramtes nicht in meinen

Zuständigkeitsbereich.

Zu Frage 11:

Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit sehe ich als eine wesentliche Voraussetzung,

Beruf und Familie vereinbaren zu können und - insbesondere für Frauen - als

Chance, ohne langjährige Unterbrechungen einer Berufstätigkeit nachgehen zu

können. Deshalb bringe ich immer wieder

• den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt des Kindes

• den Rechtsanspruch für die Inanspruchnahme von Teilzeitkarenzurlaub

in Verhandlungen ein.

Um Betriebe bei der organisatorischen Umstellung auf Teilzeitarbeitsplätze zu

unterstützen, befürworte ich Maßnahmen, wie sie auch im Rahmen des nationalen

Aktionsplans für Beschäftigung angeführt sind; insbesondere sind das folgende:

• Bereitstellung von Angeboten zur Beratung in Organisations - und Personalpla -

nungsfragen für Betriebe, die Wiedereinsteigerinnen oder Personen mit aufgrund

von Betreuungspflichten reduzierten Arbeitszeiten (wieder)einstellen bzw. weiter -

beschäftigen

• verstärkte Information von Betrieben über Beihilfemöglichkeiten im Rahmen der

Schaffung von Arbeitsplätzen für Wiedereinsteigerinnen bzw. Personen mit redu -

zierten Arbeitszeiten, darunter insbesondere über die Wiedereinstellungsbeihilfe;

• Präsentierung von Betrieben mit arbeitnehmerInnenfreundlicher Arbeitszeitgestal -

tung als Beispiele dafür, daß und wie ein Zusammenspiel von betrieblichen Inter -

essen und den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen hinsichtlich der Schaffung

von Teilzeitarbeitsplätzen möglich ist und zu beiderseitigem Vorteil genutzt wer -

den kann.