3825/AB XX.GP

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé und Kollegen vom

16. April 1998, ZI. 42971J-NR/1998, betreffend “Prager Konferenz" beantworte

ich wie folgt:

Zu Frage 1 und 2:

Die Prager Ministerkonferenz hat 55 Empfehlungen zu folgenden 7 Themen

verabschiedet:

• Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der

Ausländerschleusung;

• Kontrollen vor und bei der Einreise, insbesondere die Annäherung der

Sichtvermerksregelungen;

• Rückführung in das Herkunftsland und Rückübernahmeabkommen

• Informationsaustausch über illegale Wanderung;

• Fachliche und finanzielle Unterstützung für mittel - und osteuropäische Staaten;

• Die Verbindung zwischen der Ausländerschleusung und anderen Formen des

organisierten Verbrechens;

• Weitere Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten.

Wesentlicher Inhalt der Beschlüsse der Prager Konferenz im Bereich von

Rückschiebungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Bekämpfung der

organisierten Kriminalität war der Gedanke, daß ein möglichst umfassendes Netz

von Schubabkommen bestehen soll. Österreich hat diesen Gedanken von Anfang an

in die Vorbereitung der Konferenz eingebracht und hat daher nicht erst nach der

Prager Konferenz, sondern bereits seit einigen Jahren den Weg konsequent

verfolgt, mit allen seinen Nachbarstaaten Schubabkommen abzuschließen. Dieses

Vorhaben wurde vollständig umgesetzt und nach dem tatsächlichen Inkrafttreten des

Schubabkommens mit Ungarn bestehen nunmehr Schubabkommen mit allen

unseren Nachbarstaaten. Über den Kreis der Nachbarstaaten hinaus hat Österreich

mit Kroatien und mit der Bundesrepublik Jugoslawien in der letzten Zeit

Schubabkommen ausgehandelt und ist nunmehr dabei, ein solches Abkommen auch

mit Bulgarien zu vereinbaren. Sondierungsgespräche in diesem Zusammenhang

haben mit der Türkei stattgefunden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß

Österreich während des Ratsvorsitzes in der Europäischen Union eine Initiative

dahingehend starten wird, seitens der gesamten Europäischen Union einerseits mit

den Beitrittswerberstaaten und andererseits mit sogenannten ,,Problemländern"

Schubabkommen abzuschließen.

Ungarn hat im Rahmen der Prager Konferenz gemeinsam mit der Tschechischen

Republik und Norwegen hinsichtlich der Beobachtung der Umsetzung der

Empfehlungen die Führungsrolle übernommen. Von den Beitrittswerbern wird nicht

nur ein schnelleres Tempo bei der Umsetzung dieser allgemeinen Empfehlungen

der Prager Konferenz erwartet, sondern vor allem eine Übernahme des EU - und

Schengen - Acquis.

Zu Frage 3:

Einleitend möchte ich auch in diesem Zusammenhang festhalten, daß die

international akkordierte Bekämpfung der organisierten Kriminalität einen

wesentlichen Schwerpunkt der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft darstellt.

Hier geht es einerseits darum, den bereits vor einiger Zeit festgelegten Aktionsplan

zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität konsequent umzusetzen, andererseits

geht es darum, die Zusammenarbeit insbesondere mit den Beitrittswerberstaaten in

diesem Bereich zu intensivieren, weiters geht es darum, dafür zu wirken, daß die im

europäischen Rahmen bereits unterzeichneten Konventionen auch tatsächlich von

den Mitgliedstaaten ratifiziert werden und schlußendlich wird es während des

österreichischen Vorsitzhalbjahres darum gehen, die tatsächliche Arbeit von

Europol in gut vorbereiteter Weise aufzunehmen.

Bei den Änderungen, die in den letzten Jahren im Bereich des Strafrechts und des

Fremdenrechts durchgeführt wurden, standen auch Aspekte der Bekämpfung der

organisierten Schlepperei im Vordergrund: Es wurden daher konsequenterweise

teilweise neue Straftatbestände in diesem Zusammenhang eingeführt, teilweise die

Strafdrohungen bei bestehenden Straftatbeständen verschärft. Aufgrund der

getroffenen Maßnahmen stehen zur Zeit keine weiteren strafrechtlichen Änderungen

in Vorbereitung.

Zu Frage 4:

Die Europäische Union hat im Zuge der Beitrittsstrategie einerseits mit den

Beitrittswerberstaaten sogenannte Vorbeitrittspakte zur Bekämpfung der

organisierten Kriminalität abgeschlossen und mit nahezu allen Beitrittswerberstaaten

auch sogenannte Beitrittspartnerschaften vereinbart. Beide Rechtsinstrumente

beziehen sich unter anderem auch auf Fragen der Grenzkontrolle und der

Bekämpfung illegaler organisierter Migration.

Seitens der Europäischen Union werden den Beitrittswerberstaaten Mittel aus dem

PHARE - Programm zur Verfügung gestellt, wobei diese Mittel für Projekte gewidmet

werden, die von den Beitrittswerberstaaten eingereicht werden. Hier zeigt sich -

Österreich hat sich in den diesbezüglichen Gremien immer dafür auch eingesetzt -,

daß insbesondere Programme zur Verbesserung und zur Verstärkung der

Außengrenzkontrolle auch finanziell maßgeblich unterstützt werden. Ein

diesbezügliches Programm wurde beispielsweise für Polen finalisiert, für Ungarn

wurden diesbezügliche Beschlüsse bereits gefaßt und für Slowenien steht zu

erwarten, daß ein solches Finanzierungsprogramm entwickelt wird. Im

Zusammenhang mit Ungarn und Slowenien ist Österreich maßgeblich in die

Vorbereitung eingebunden worden und wird auch bei der Begleitung dieser

Programme und bei der Bewertung ihrer Umsetzung eine wichtige Rolle spielen. Im

Detail darf ich in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, daß die

führende innerstaatliche Zuständigkeit im Kontext von PHARE - Finanzierungs -

programmen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zukommt.

Zu Frage 5:

Bei der Prager Konferenz haben sich Ungarn und Tschechien in vollem Umfang für

die letztendlich verabschiedete Erklärung eingesetzt, wobei dies nicht nur eine

formale Zustimmung war, sondern beide Staaten an der inhaltlichen Ausarbeitung

des Schlußdokuments wesentlich mitgewirkt haben. Man kann daher davon

ausgehen, daß nicht zuletzt aufgrund dieser vor allem auch von Ungarn und von

Tschechien mitgetragenen Initiative in beiden Ländern eine große Bereitschaft

besteht, ihre Grenzkontrolle entsprechend westeuropäischen Standards

auszubauen. Dabei darf nicht verkannt werden, daß der derzeitige Zustand der

Grenzkontrolle in den Beitrittswerberstaaten bei weitem noch nicht jenen

Anforderungen entspricht, der beispielsweise zum Standard der Schengener

Staaten gehört. Es wird die Aufgabe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

insbesondere aber auch der Europäischen Kommission sein, in der Vorbereitung

eines allfälligen EU - Beitritts dieser Staaten dafür Sorge zu tragen, daß stufenweise

das Grenzkontrollniveau der Beitrittswerberstaaten angehoben wird, wobei das

primäre Ziel wohl darin bestehen soll, daß diese Staaten das in der EU und

Schengen akzeptierte Niveau spätestens zum Zeitpunkt ihres EU - Beitritts erreichen.

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