3825/AB XX.GP
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé und Kollegen vom
16. April 1998, ZI. 42971J-NR/1998, betreffend “Prager Konferenz" beantworte
ich wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Die Prager Ministerkonferenz hat 55 Empfehlungen zu folgenden 7 Themen
verabschiedet:
• Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der
Ausländerschleusung;
• Kontrollen vor und bei der Einreise, insbesondere die Annäherung der
Sichtvermerksregelungen;
• Rückführung in das Herkunftsland und Rückübernahmeabkommen
• Informationsaustausch über illegale Wanderung;
• Fachliche und finanzielle Unterstützung für mittel - und osteuropäische Staaten;
• Die Verbindung zwischen der Ausländerschleusung und anderen Formen des
organisierten Verbrechens;
• Weitere Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten.
Wesentlicher Inhalt der Beschlüsse der Prager Konferenz im Bereich von
Rückschiebungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität war der Gedanke, daß ein möglichst umfassendes Netz
von Schubabkommen bestehen soll. Österreich hat diesen Gedanken von Anfang an
in die Vorbereitung der Konferenz eingebracht und hat daher nicht erst nach der
Prager Konferenz, sondern bereits seit einigen Jahren den Weg konsequent
verfolgt, mit allen seinen Nachbarstaaten Schubabkommen abzuschließen. Dieses
Vorhaben wurde vollständig umgesetzt und nach dem tatsächlichen Inkrafttreten des
Schubabkommens
mit Ungarn bestehen nunmehr Schubabkommen mit allen
unseren Nachbarstaaten. Über den Kreis der Nachbarstaaten hinaus hat Österreich
mit Kroatien und mit der Bundesrepublik Jugoslawien in der letzten Zeit
Schubabkommen ausgehandelt und ist nunmehr dabei, ein solches Abkommen auch
mit Bulgarien zu vereinbaren. Sondierungsgespräche in diesem Zusammenhang
haben mit der Türkei stattgefunden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß
Österreich während des Ratsvorsitzes in der Europäischen Union eine Initiative
dahingehend starten wird, seitens der gesamten Europäischen Union einerseits mit
den Beitrittswerberstaaten und andererseits mit sogenannten ,,Problemländern"
Schubabkommen abzuschließen.
Ungarn hat im Rahmen der Prager Konferenz gemeinsam mit der Tschechischen
Republik und Norwegen hinsichtlich der Beobachtung der Umsetzung der
Empfehlungen die Führungsrolle übernommen. Von den Beitrittswerbern wird nicht
nur ein schnelleres Tempo bei der Umsetzung dieser allgemeinen Empfehlungen
der Prager Konferenz erwartet, sondern vor allem eine Übernahme des EU - und
Schengen - Acquis.
Zu Frage 3:
Einleitend möchte ich auch in diesem Zusammenhang festhalten, daß die
international akkordierte Bekämpfung der organisierten Kriminalität einen
wesentlichen Schwerpunkt der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft darstellt.
Hier geht es einerseits darum, den bereits vor einiger Zeit festgelegten Aktionsplan
zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität konsequent umzusetzen, andererseits
geht es darum, die Zusammenarbeit insbesondere mit den Beitrittswerberstaaten in
diesem Bereich zu intensivieren, weiters geht es darum, dafür zu wirken, daß die im
europäischen Rahmen bereits unterzeichneten Konventionen auch tatsächlich von
den Mitgliedstaaten ratifiziert werden und schlußendlich wird es während des
österreichischen Vorsitzhalbjahres darum gehen, die tatsächliche Arbeit von
Europol in gut vorbereiteter Weise aufzunehmen.
Bei den Änderungen, die in den letzten Jahren im Bereich des Strafrechts und des
Fremdenrechts durchgeführt wurden, standen auch Aspekte der Bekämpfung der
organisierten Schlepperei im Vordergrund: Es wurden daher konsequenterweise
teilweise neue Straftatbestände in diesem Zusammenhang eingeführt, teilweise die
Strafdrohungen bei bestehenden Straftatbeständen verschärft. Aufgrund der
getroffenen Maßnahmen stehen zur Zeit keine weiteren strafrechtlichen Änderungen
in Vorbereitung.
Zu Frage 4:
Die Europäische Union hat im Zuge der Beitrittsstrategie einerseits mit den
Beitrittswerberstaaten sogenannte Vorbeitrittspakte zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität abgeschlossen und mit nahezu allen Beitrittswerberstaaten
auch
sogenannte Beitrittspartnerschaften vereinbart. Beide Rechtsinstrumente
beziehen sich unter anderem auch auf Fragen der Grenzkontrolle und der
Bekämpfung illegaler organisierter Migration.
Seitens der Europäischen Union werden den Beitrittswerberstaaten Mittel aus dem
PHARE - Programm zur Verfügung gestellt, wobei diese Mittel für Projekte gewidmet
werden, die von den Beitrittswerberstaaten eingereicht werden. Hier zeigt sich -
Österreich hat sich in den diesbezüglichen Gremien immer dafür auch eingesetzt -,
daß insbesondere Programme zur Verbesserung und zur Verstärkung der
Außengrenzkontrolle auch finanziell maßgeblich unterstützt werden. Ein
diesbezügliches Programm wurde beispielsweise für Polen finalisiert, für Ungarn
wurden diesbezügliche Beschlüsse bereits gefaßt und für Slowenien steht zu
erwarten, daß ein solches Finanzierungsprogramm entwickelt wird. Im
Zusammenhang mit Ungarn und Slowenien ist Österreich maßgeblich in die
Vorbereitung eingebunden worden und wird auch bei der Begleitung dieser
Programme und bei der Bewertung ihrer Umsetzung eine wichtige Rolle spielen. Im
Detail darf ich in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, daß die
führende innerstaatliche Zuständigkeit im Kontext von PHARE - Finanzierungs -
programmen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zukommt.
Zu Frage 5:
Bei der Prager Konferenz haben sich Ungarn und Tschechien in vollem Umfang für
die letztendlich verabschiedete Erklärung eingesetzt, wobei dies nicht nur eine
formale Zustimmung war, sondern beide Staaten an der inhaltlichen Ausarbeitung
des Schlußdokuments wesentlich mitgewirkt haben. Man kann daher davon
ausgehen, daß nicht zuletzt aufgrund dieser vor allem auch von Ungarn und von
Tschechien mitgetragenen Initiative in beiden Ländern eine große Bereitschaft
besteht, ihre Grenzkontrolle entsprechend westeuropäischen Standards
auszubauen. Dabei darf nicht verkannt werden, daß der derzeitige Zustand der
Grenzkontrolle in den Beitrittswerberstaaten bei weitem noch nicht jenen
Anforderungen entspricht, der beispielsweise zum Standard der Schengener
Staaten gehört. Es wird die Aufgabe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
insbesondere aber auch der Europäischen Kommission sein, in der Vorbereitung
eines allfälligen EU - Beitritts dieser Staaten dafür Sorge zu tragen, daß stufenweise
das Grenzkontrollniveau der Beitrittswerberstaaten angehoben wird, wobei das
primäre Ziel wohl darin bestehen soll, daß diese Staaten das in der EU und
Schengen akzeptierte Niveau spätestens zum Zeitpunkt ihres EU - Beitritts erreichen.
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