3828/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Haller,

Apfelbeck, Mag. Haupt betreffend Herzkrankheiten -

häufigste Todesursache, Nr. 3862/J

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 bis 14:

Der Anfrage Nr.1 344/J - BR/97 der Bundesräte Mühlwerth, Dr. Tremmel, Dr. Riess - Passer

betreffend Herzinfarkt - häufigste Todesursache lag eine Untersuchung zugrunde, die beim

70. Kongreß der American Heart Association präsentiert wurde. Dementsprechend bezog sich

auch meine Anfragebeantwortung auf die genannte amerikanische Studie.

Die von Ihnen nunmehr genannte Arbeit von Fr. Doz. Dr. M. Hochleitner (Innsbruck) verdient

selbstverständlich gesonderte Beachtung und ich habe veranlaßt, daß diese Studie Experten auf

dem Gebiet der Kardiologie und der Epidemiologie mit der Bitte um Prüfung und Stellung -

nahme vorgelegt wird. Schon vor Einlangen dieser Stellungnahmen kann ich Ihnen aber versi -

chern, daß eine weit höhere Lebenserwartung der Frauen gegenüber jener der Männer in

Österreich nicht dazu führen darf, daß bestimmte Gesundheitsrisken geringgeschätzt werden.

Aus diesem Grunde hat mein Ressort auch die Errichtung des Ludwig - Boltzmann - Institutes für

Frauengesundheitsforschung (Leiterin: Univ. - Prof. Dr. Beate Wimmer - Puchinger) sehr unter -

stützt und fördern auch laufend die Arbeiten dieses Institutes. Selbstredend habe ich Frau Prof.

Wimmer - Puchinger eingeladen, an einer sorgfältigen Analyse der Studie von Frau Doz. Dr.

Hochleitner mitzuwirken.

Eine exakte Darstellung von Maßnahmen ist erst dann möglich, wenn in ausreichendem

Ausmaß Daten und Fakten zu dieser Thematik vorhanden sind.

Zu Frage 15:

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verfügt nicht über die von

den Anfragestellern gewünschte Aufschlüsselung von Ausgaben. Hinsichtlich der in Kranken -

anstalten durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen ist auf die ab 1. Jänner 1997 neue

Spitalsfinanzierung zu verweisen, wonach die Kosten der Anstaltspflege von den Trägern der

Krankenversicherung durch Zahlung eines Pauschalbetrages abgegolten werden. Im Bereich

der Maßnahmen der Rehabilitation sind die Ausgaben der Sozialversicherungsträger nur teil -

weise getrennt nach Diagnose und Geschlecht statistisch erfaßt. Vor allem im Bereich der

medizinischen Rehabilitation der Krankenversicherung kann aus Gründen der Abrechnungs -

methode der Leistungen niedergelassener Ärzte keine durch die Anfrage gewünschte Aufglie -

derung vorgenommen werden. Die Bekanntgabe von statistischen Teilergebnissen wäre nicht

aussagekräftig und würde zu irreführenden Schlußfolgerungen Anlaß geben.