3835/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten MOTTER, Partner und
Partnerinnen betreffend “Patientenhotels”
(Nr. 3910/J).
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Das in der Anfrage erwähnte Modell aus Dänemark ist mir bekannt. Ein vergleichbares Modell
wurde in Seattle (USA) zur Unterbringung von Patienten nach Knochenmarktransplantation
eingerichtet. Maßnahmen zur Auslagerung der PatientInnennachbetreuung werden aber -
infolge des Kostendrucks des stationären Bereichs - auch in anderen westlichen Ländern ge -
tätigt.
In Österreich werden ausgewählte pädiatrische Patienten, bei denen im St. Anna Kinderspital
(Wien) eine Knochenmarktransplantation durchgeführt wurde, gemeinsam mit ihren Ange -
hörigen im sogenannten “Mac Donalds Haus” untergebracht. Ansonsten gibt es in Österreich
vereinzelt die Praxis, die therapeutischen Komponenten von Kurheimen als Ambulatorien für
Physikalische Medizin sanitätsbehördlich bewilligen zu lassen und den Unterbringungsbereich
des Kurheims gleichsam als baulich mit dem Ambulatorium verbundenes ,,Patientenhotel" zu
führen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Eine Beurteilung der Frage der Einführung von Patientenhotels in Österreich hängt grund -
sätzlich von der Erfüllung gewisser Voraussetzungen ab, die sich auch anhand des Sonderfalles
Knochenmarktransplantation
feststellen lassen. In Patientenhotels können ausschließlich
Patienten untergebracht werden, die aus medizinischer Sicht dafür geeignet sind. Weiters setzt
diese Vorgehensweise voraus, daß in den Behandlungszentren eine entsprechende Infrastruktur
(z.B. tagesklinischer oder ambulanter Betrieb tagsüber an sieben Tagen in der Woche,
jederzeitige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der behandelnden Ärzte) eingerichtet ist.
Die in der Anfrage erwähnte Möglichkeit, durch Patientenhotels “kostenintensive Spitalsbetten
zu entlasten”, ist im Detail zu analysieren. Werden die genannten Einsparungen “von rund S
1.780,- pro Patient/in” beim Modell Universitätsklinik Odense durch reduzierte Ausstattung
des Patientenhotels mit medizinischem bzw. pflegerischem Personal erreicht, so erscheint es
fraglich, ob dazu eigens eine neue Kategorie “Patientenhotel” eingeführt werden muß. Es
besteht für die Krankenanstaltenträger schon derzeit die Möglichkeit, z.B. eine Abteilung in -
nach dem Grad der Versorgungsbedürftigkeit der Patienten differenzierte - Stationen bzw.
Zimmer zu unterteilen und diese mit entsprechend unterschiedlicher Personalausstattung zu
führen.
Aus diesen Gründen erscheint die generelle Einführung einer zusätzlichen “Kategorie” der
Gesundheitsversorgung in Form von “Patientenhotels” für den bei weitem überwiegenden Teil
der Patienten nicht zwingend erforderlich. Für ausgewählte Bereiche, wie beispielsweise die
oben angeführten Knochenmarktransplantationen, kann die Einrichtung von Patientenhotels
aber überprüfenswert sein.