384/AB
Die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
18.4.1996 unter der Nr. 413/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "šbergriffe in der Lam-
bacher Au" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
" 1. Existiert ein Bericht der Exekutive ber jenen Vorfall am
25.3. , bei dem der 61j„hrige Pensionist Gerhard S . von
einem Baggerfhrer zun„chst beinahe verschttet wurde und
anschlieáend aus ungekl„rten Grnden aus 4 m H”he von der
Baggerschaufel zu Boden geworfen wurde? Wenn ja, wie
lautet der Wortlaut?
2 . Zeugen berichten darber, daá Gerhard S . anschlieáend
bewuátlos war und von der Exekutive dennoch keine Hilfe
geleistet wurde. Existieren darber Informationen seitens
des Innenministeriums? Werden aus diesen Informationen
Konsquenzen gezogen?
3 . Unter anderem wurden gegen Landeshauptmann Phringer und
die Familie von Brgermeister Ernst Morddrohung ausgespro-
chen. Wie lautet der Ermittlungsstand in diesen Angele-
genheiten? Wurden graphologische Gutachten in Auftrag
gegeben?
4 . Gegen Landeshauptmann Phringer erfolgten auch Morddrohungen
im Zusammenhang mit der Pyhrnautobahn. Wie lautet der
Ermittlungsstand in dieser Angelegenheit?
5 . Existieren Parallelen zwischen diesen beiden Angelegenheiten?
Wenn ja, welche?
6 . Am 19. M„rz 1996 schockierte der Bericht ber einen šber-
griff auf den ober”sterreichischen Landeshauptmann die
™ffentlichkeit. Wie lautet der Bericht der Exekutive zu
diesem Vorfall im Wortlaut? Existiert eine T„terbeschrei-
bung? Welcher Fluchtweg wurde festgestellt? Welche Zeugen-
aussagen liegen vor? Welche Aussagen der 6 zum Schutz des
Landeshauptmannes abgestellten Gendarmeriebeamten liegen vor?
Wurde seitens des Landeshauptmannes eine Anzeige eingebracht?
Wie waren die Lichtverh„ltnisse zum Zeitpunkt dieses Vorfal-
les ?
7 . Werden im Zusammenhang mit diesen Vorf„llen derzeit Telefon-
berwachungen durchgefhrt? "
Diese Anfragen beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1 :
Ja , es existiert ein Bericht . Gegen den Baggerfhrer wurde von
der Gendarmerie Anzeige an den Bezirksanwalt beim Bezirksgericht
Lambach erstattet . Auáerdem wurde der Staatsanwaltschaft Wels
eine Sachverhaltsdarstellung bermittelt . Da es sich um ein
anh„ngiges Verfahren handelt , sind weitere Ausknfte nicht m”g-
lich.
Zu Frage 2 :
Die Rettung wurde ber Funk von der Gendarmerie verst„ndigt .
Auch haben Gendarmeriebeamte bei der Versorgung bzw. beim
Abtransport des Verletzten mitgeholfen. Dies wurde auch in
einem Akt festgehalten. Ich sehe daher keinen Anlaá fr Konse-
quenzen.
Zu Frage 3 :
Hinsichtlich der Morddrohungen wurden bereits Ermittlungen ein-
geleitet, derzeit besteht jedoch kein Verdacht gegen bestimmte
Personen. In Bezug auf die schriftlichen Morddrohungen gegen LH
Dr. Phringer wurden vom Landesgericht Linz graphologische
Gutachten in Auftrag gegeben.
Zu Frage 4 :
Nachdem auf Grund zweier graphologischer Gutachten eine indivi-
duelle konkretisierbare Person festgestellt worden war, kam es
zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Linz. In der
Hauptverhandlung wurde die in Frage stehende Person jedoch frei-
gesprochen. Die Erhebungen werden jedoch weitergefhrt, ein
konkreter Tatverdacht liegt derzeit nicht vor. Vom Landesge-
richt wurden weitere graphologische Gutachten in Auftrag gege-
ben.
Zu Frage 5 :
Ob Parallelen hinsichtlich der anonymen Schreiben vorliegen,
wird das Gutachten eines Graphologen erweisen mssen. Die
Untersuchungen sind bereits eingeleitet, ein Ergebnis liegt
bisher jedoch noch nicht vor.
Zu Frage 6 :
šber den šbergriff gegen den Landeshauptmann wurde der Staatsan-
waltschaft Wels von der Gendarmerie eine Anzeige gegen unbekann-
te T„ter vorgelegt. Ausknfte ber den Wortlaut dieser Anzeige
sind daher nur durch das Gericht m”glich.
Es gibt eine nicht sehr konkrete T„terbeschreibung und es liegen
auch Zeugenaussagen vor; ber den Fluchtweg ist derzeit nichts
n„heres bekannt. Es liegen Aussagen mehrerer Exekutivbeamten
vor. Einer dieser Beamten sagte aus , daá er an seinem K”rper
das Vorbeistreifen einer Hand versprt habe. Eine Anzeige wurde
erstattet.
Der Platz war zum Zeitpunkt des Vorfalles durch elektrisches
Licht nur m„áig beleuchtet .
Zu Frage 7 :