3846/AB XX.GP
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR
ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES
GZ 10.001/201 - 4/98
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen
betreffend die österreichische Mitgliedschaft in internationalen
Organisationen, Nr. 3895/J.
Die Antworten zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage beziehen sich lediglich auf die
internationalen Organisationen, bezüglich derer nach den Bestimmungen des Bundesministe -
riengesetzes 1986 eine führende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales besteht. Hinsichtlich der übrigen internationalen Organisationen, die einen
Bezugspunkt zum Wirkungsbereich meines Ressorts haben, wird auf die Beantwortung durch
die Bundesminister beziehungsweise Bundesministerinnen des jeweils führend zuständigen
Ressorts verwiesen.
Zu den einzelnen Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
A) Der Haupverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Bund sind Mit -
glieder der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Die Mitglied -
schaft in der IVSS ist nach Versicherungszweigen organisiert, wobei der Hauptverband die
österreichische Sozialversicherung in den Zweigen Kranken -, Unfall - und Pensionsversiche -
rung repräsentiert und das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den
Zweig Arbeitslosenversicherung vertritt.
B) International organisation for the Provision of Work for persons with disabilities and
who are occupationally Handicapped (IPWH)
C) Österreich ist seit 1. Jänner 1997 Vollmitglied des im Rahmen des Europarates bestehenden
Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit. Ursprünglich waren nur
Belgien,
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte
Königreich Vollmitglieder. Weitere neun Staaten - darunter auch Österreich - leisteten
Beiträge zum Budget und nahmen an den Arbeiten teil, ohne jedoch, insbesondere in
Budgeterstellungsfragen, ein Stimmrecht zu haben. Im Rahmen des Teilabkommens ist
Österreich in beiden Ausschüssen, dem Ausschuß für öffentliche Gesundheit (CD - P - SP) seit
1974 sowie dem Ausschuß für Rehabilitation und Integration behinderter Personen (CD - P -
RR) seit 1962, vertreten.
D) Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
E) Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion (IALI bzw. AIIT) Genf
F) Standing Committee of the Hospitals of the European Union (HOPE)
G) International Hospital Federation (IHF)
H) Internationale Vereinigung gegen den Krebs (UICC)
I) Pompidou Gruppe
J) Weltgesundheitsorganisation (WHO)
K) Teilabkommen Pharmacopoe
Zu Frage 2:
A) Die österreichische Sozialversicherung ist Gründungsmitglied der Internationalen Verei -
nigung für Soziale Sicherheit nicht zuletzt deswegen, weil die österreichische Sozialversi -
cherung gemeinsam mit der deutschen als Repräsentanten der sogenannten ,,Bismarck -
Systeme” sozialer Sicherung eine der weltweit ältesten und eingehend organisierten Einrich -
tungen sozialer Sicherheit ist. Der Vereinigung gehören weltweit über 300 Sozialversiche -
rungsträger als Mitglieder an.
Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft des Hauptverbandes ist § 31 Abs. 3 Z 6 ASVG
(Vertretung der Sozialversicherung gegenüber ausländischen Einrichtungen). Die Republik
Österreich, als Träger der Arbeitslosenversicherung, wurde Ende 1954 durch einen Noten -
wechsel zwischen dem damaligen Generalsekretär der Vereinigung, Dr. Wildmann, und dem
damaligen Bundesminister für soziale Verwaltung, Karl Maisel, Mitglied dieser Vereini -
gung, damit auch dieser Versicherungszweig in dieser universellen Organisation vertreten
ist.
B) Die Mitgliedschaft zur International Organisation for the Provision of Work for persons
with disabilities and who are occupationally Handicapped wurde eingegangen, weil
diese Organisation den weltweiten Austausch von Informationen, Erfahrungen und Meinun -
gen über die Beschäftigung von Behinderten fördert.
C) Die Mitgliedschaft zum Teilabkommen für Soziales und öffentliche Gesundheit wurde
eingegangen, um am internationalen Erfahrungsaustausch im Bereich der Rehabilitation und
Integration von Personen mit Behinderungen und im Gesundheitsbereich sowie an den dies -
bezüglichen Entscheidungsprozessen ohne Einschränkung teilnehmen zu können.
D) Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine internationale Organisation, der beinahe
sämtliche UNO - Staaten angehören. Österreich war vor dem 2. Weltkrieg Mitglied dieser
Organisation und hat nach dem 2. Weltkrieg die Verpflichtung aus der Verfassung dieser
Organisation wieder auf sich genommen (BGBl. Nr.223/1949), weil es die Auffassung
vertrat, daß es sich von der Mitarbeit in einer für den sozialen Fortschritt der Welt so wich -
tigen Organisation nicht ausschließen könne.
E) Schon 1958 wurde die Idee, ein gemeinsames Forum für verschiedene Arbeitsinspektionen
zu gründen, geboren. 1972 wurde dann eine solche Vereinigung - jedoch vorerst für
nichtstaatliche Arbeitsinspektionen - gegründet. Nach Öffnung auch für behördliche
Organisationen trat Österreich, vertreten durch das Zentral - Arbeitsinspektorat, 1988 der
Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion bei. Die Mitgliedschaft wurde aus
Gründen des internationalen Erfahrungsaustausches, vor allem im Bereich der Forschung,
als sinnvoll und fruchtbringend erachtet.
F) Österreich wurde im Hinblick auf den Beitritt zur EU im Mai 1994 beobachtendes Mitglied
beim Standing Committee of the Hospitals of the European Union und gleichzeitig mit
dem EU - Beitritt 1995 ordentliches Mitglied. Da alle EU - Mitgliedsstaaten Mitglied bei
HOPE sind, war auch Österreich im Hinblick auf die europäische Integration in den euro -
päischen Erfahrungsaustausch einzubinden.
G) Im Zuge des österreichischen Beitritts zum Standing Committee of the Hospitals of the
European Union erfolgte auch der Beitritt zur International Hospital Federation, weil
Österreich - wie alle hochentwickelten Staaten - auch in den weltweiten Erfahrungsaus -
tausch
über das Krankenhauswesen integriert werden sollte.
H)Nach Vorliegen des entsprechenden Ministerratsbeschlusses vom 21. Juli 1959 kam es zur
Mitgliedschaft bei der internationalen Vereinigung gegen den Krebs, weil im Rahmen
dieser Vereinigung wertvolle Aktivitäten im Bereich der Krebsvorsorge, - frühdiagnose und
- therapie erfolgen.
I) Österreich ist seit mehr als 10 Jahren Mitglied der Pompidou Gruppe, welche als spezielle
Arbeitsgruppe zur Bearbeitung verschiedenster Drogenprobleme 1980 in den Europarat
eingegliedert wurde. In Ansehung der damals noch mehrheitlich dem repressiven Bereich
zuzuordnenden - von der Pompidou Gruppe bearbeiteten - Themen, hat das Bundesministe -
rium für Inneres ursprünglich den als Verbindungsglied fungierenden "Permanent Corre -
spondent” gestellt. Seit mehreren Jahren obliegt diese Funktion wegen der überwiegend
dem Gesundheitsbereich zuzurechnenden Themen dem Gesundheitsressort.
J) Die Mitgliedschaft in der Weltgesundheitsorganisation beruht auf dem Beitritt Österreichs
zu deren Satzung (BGBl. Nr.96/1949).
K) Die Mitgliedschaft im Teilabkommen Pharmacopoe des Europarates beruht auf dem
Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (BGBl.
Nr.181/1979) sowie dem Protokoll zum vorerwähnten Übereinkommen (BGBl.
Nr.664/1992).
Zu den Fragen 3 und 4:
A) Sozialversicherungssysteme sind nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen in ständiger
Bewegung und müssen aktuellen Entwicklungen angepaßt werden. Es ist daher notwendig,
sich international über diese Entwicklungen zu informieren. Die Vorteile der Mitgliedschaft
in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) liegen in der konkreten
Information über Entwicklungen in diesem Bereich, welche ihrerseits wieder in die Verhand -
lungen über die zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen einfließen.
Weiters kann mein Ressort durch die Mitarbeit bei dieser Organisation auch seine Meinun -
gen und Stellungnahmen zu den behandelten Fragen einfließen lassen. Die im Rahmen der
IVSS ausgearbeiteten Studien und Berichte bringen Lösungsansätze auch für innerstaatliche
Probleme und haben erheblichen Einfluß auf die österreichische Gesetzgebung. Der
Meinungsaustausch und der Austausch von Publikationen sind für die Fortentwicklung auf
dem
Gebiet der Sozialen Sicherheit von großem Wert.
E) Durch Kontakte mit anderen Arbeitsinspektionen im Rahmen der Internationalen Vereini -
gung für Arbeitsinspektion erfolgt ein - besonders im Bereich der Forschung - wichtiger
Erfahrungsaustausch sowie die Kontrolle der eigenen Qualität.
F) Das Standing Committee of the Hospitals of the European Union hat sich zum Ziel
gesetzt, eine weitere Verbesserung des in den Ländern der EU schon hohen Standards der
Krankenhausversorgung zu erreichen und beschäftigt sich mit aktuellen Themen nicht nur
des Krankenhauswesens, sondern auch des Gesundheitswesens insgesamt. Vor allem für die
vorbereitenden und laufenden Arbeiten zu der 1997 eingeleiteten Gesundheitsreform und
die Entwicklung und Evaluierung der einzelnen Reformschritte bedurfte und bedarf es des
Erfahrungsaustausches mit anderen Ländern, die in dem einen oder anderen Reformbereich
bereits Erfahrungen gesammelt haben oder Konzepte entwickeln, die auch für Österreich
interessant sind.
Die regelmäßigen Kontakte mit den anderen Mitgliedern und die Möglichkeit, anlaßbezogen
sehr rasch Informationen zu erhalten und gezielt Kontakte vermittelt zu bekommen, sind ein
wichtiges Standbein für die Arbeiten meines Ressorts bzw. der Strukturkommission zur
Gesundheitsreform, sowohl hinsichtlich der Gesundheitsplanung als auch hinsichtlich der
Krankenhausfinanzierung und qualitätssichernder Maßnahmen. Die Mitarbeit an internatio -
nalen Projekten ermöglicht außerdem, österreichische Erfahrungen und Standpunkte in die
Arbeit für den Krankenanstaltenbereich auf internationaler Ebene einzubringen und interna -
tionale Standards mitzubestimmen.
6) Die International Hospital Federation (IHF) hat ein Informationsbüro und eine
Bibliothek betreffend alle Aspekte von Theorie und Praxis des Krankenhauswesens einge -
richtet, welche den Mitgliedern zur Verfügung stehen. Die IHF erstellt Studien über aktuelle
Probleme im Krankenhausbereich und veranstaltet weltweite Kongresse und Seminare und
bietet Weiterbildungsveranstaltungen an.
Österreich ist durch die Mitgliedschaft in dieses Informations - und Austauschnetz eingebun -
den und kann daher bei der Bewältigung der im Bereich des Krankenhauswesens anfallen -
den Aufgaben und Probleme auf eine breite Basis der internationalen Zusammenarbeit und
des weltweiten Informationsaustausches zurückgreifen. Vor allem für die vorbereitenden
und laufenden Arbeiten zu der 1997 eingeleiteten Gesundheitsreform und die Entwicklung
und
Evaluierung der einzelnen Reformschritte betreffend die Gesundheitsplanung, die
Krankenhausfinanzierung und qualitätssichernde Maßnahmen bedurfte und bedarf es des
regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit anderen Ländern.
H) Die Aktivitäten der Internationalen Vereinigung gegen den Krebs (UICC) bestehen in
der Abhaltung von fachspezifischen Kongressen und Workshops, der Unterstützung von
Studien, der Ausarbeitung von Empfehlungen auf den Gebieten der Krebsvorsorge, Früh -
diagnose und Therapie sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung, insbesondere
der Bereitstellung von Stipendien. Der besondere Wert dieser Mitgliedschaft liegt in der
Erlangung von Informationen über die internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der
Krebsvorsorge und - bekämpfung. Die Tätigkeit der UICC ist aber auch für eine Reihe von
wenig zahlungskräftigen Staaten Zentral - und Osteuropas außerordentlich wertvoll.
1) Die Mitgliedschaft in der Pompidou Gruppe erfolgte in Hinblick auf die vorgesehene
aktive Mitwirkung bei den Gremien des Europarates. Die Gruppe bietet weiters über die
Grenzen der Europäischen Union hinaus unter besonderer Einbeziehung der osteuropäi -
schen Staaten ein für die verschiedensten drogenspezifischen Probleme offenes Forum, im
Rahmen dessen Erfahrungen ausgetauscht werden können, wodurch den politisch Verant -
wortlichen ebenso wie den in die tägliche Drogenarbeit Involvierten eine konkrete Hilfestel -
lung geboten wird.
J) Bei der Bewältigung der auf dem Gebiet des Gesundheitswesens anfallenden Aufgaben kann
durch die Mitgliedschaft bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf eine breite
Basis der internationalen Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zurückgegriffen
werden. Viele gesundheitsrelevante Aufgaben und Programme können nur durch die
Mitgliedschaft möglichst aller Staaten geleistet und durchgeführt werden. Die österreichi -
sche Gesundheitsverwaltung sowie wissenschaftliche Institutionen auf dem Gesundheitssek -
tor orientieren sich an den von der WHO erarbeiteten international akzeptierten Richtlinien
und Standards (Klassifikation von Krankheiten und Todesursachen, Richtlinien zur medi -
kamentösen Therapie, Vorschriften hinsichtlich der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirk -
samkeit von Arzneimitteln, Trinkwasserrichtlinien, Sicherheitsanforderungen für den Labo -
ratoriumsbereich, Klassifikationssysteme für Pestizide, Lebensmittelstandards, etc).
Nach wie vor ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten ein äußerst
wichtiger Bereich. Im Rahmen der Programme für AIDS, Impfmaßnahmen, Tuberkulosebe -
kämpfung,
Bekämpfung und Erforschung von Tropenkrankheiten werden Empfehlungen
und Richtlinien erstellt, die für den nationalen Gebrauch in Österreich von großem Nutzen
sind. Im Rahmen des AIDS - Programmes besteht seit Jahren ein Kollaborationszentrum in
Paris, das europaweit epidemiologische Daten über Neuerkrankungsfälle sammelt und
auswertet, sodaß jederzeit ein aktueller epidemiologischer Überblick über das Erkrankungs -
geschehen in Europa gegeben ist. In einem wöchentlichen Bulletin wird weltweit über
Ausbrüche von Infektionskrankheiten berichtet und unter anderem Impferfordernisse für
den internationalen Reiseverkehr publiziert.
Die Zusammenarbeit mit der WHO war auch eine wesentliche Voraussetzung für die
Entwicklung der Gesundheitsförderung in Österreich.
K) Das Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches - das der
Mitgliedschaft zum Teilabkommen Pharmacopoe zugrunde liegt - wurde aus der Not -
wendigkeit geschlossen, die Erstellung von Normen für die wachsende Zahl neu auf den
Markt kommender Arzneimittel zu beschleunigen und somit die erforderliche Qualität der
Arzneimittel zu sichern. Der Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in deren
Bereich diese Normen verbindlich sind, erfolgte durch das BGBl. Nr.664/1992. Durch die
Beteilung Österreichs müssen die Kosten für die Erstellung von Qualitätsnormen für
Arzneimittel nur anteilsmäßig getragen werden.
Zu Frage 5:
A) Der Mitgliedsbeitrag für die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)
richtet sich nach der Kopfzahl der versicherten Menschen in den einzelnen Versicherungs -
zweigen, wobei der Beitrag des Bundes dem Mindestbeitrag entspricht.
B) Der Jahresmitgliedsbeitrag für die International organisation for the Provision of Work
for persons with disabilities and who are occupationally Handicapped errechnet sich
nach der Anzahl der in den integrativen Betrieben beschäftigten Behinderten.
C) Dem Stimmenanteil - abhängig von der Bevölkerungszahl - entsprechend leistet Österreich
im Rahmen des Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit einen Beitrag
von 2,53% der Gesamtbeiträge. Die Beiträge berechnen sich entsprechend dem Aufteilungs -
schlüssel
der Beitragszahlung zum Europarat.
D) Der Mitgliedsbeitrag für die Internationale Arbeitsorganisation (ca. 0,86 % des Gesamt -
budgets) berechnet sich nach Kriterien des Bruttosozialproduktes, der Bevölkerungszahl
und steht mit jenen Beiträgen, die für die UNO zu zahlen sind, im nahen Zusammenhang.
E) Der Mitgliedsbeitrag bei der Internationalen Vereinigung für Arbeitsinspektion wird
vom Präsidium der Vereinigung für die einzelnen Mitglieder festgelegt.
F) Der Mitgliedsbeitrag für das Standing Committee of the Hospitals of the European
Union errechnete sich aus der Bevölkerungszahl des jeweiligen Mitgliedsstaates. Die Höhe
des jährlich von jedem Mitglied zu zahlenden Beitrages wird durch die Vollversammlung auf
Antrag des Vorstandes festgelegt.
G) Der jährliche Mitgliedsbeitrag zur International Hospital Federation errechnet sich auf -
grund eines von der WHO festgesetzten Verteilungsschlüssels.
H) Für die Internationale Vereinigung gegen den Krebs besteht ein System der nationalen
Mitgliedsbeiträge, das sich an dem Bruttonationalprodukt eines Landes orientiert, wobei als
Basis das Bewertungsschema der WHO angewendet wird.
I) Die Beiträge zur Pompidou Gruppe berechnen sich entsprechend dem Aufteilungsschlüssel
der Beitragszahlung zum Europarat.
J) Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages zur Weltgesundheitsorganisation erfolgt auf Basis
des zuletzt gültigen UN - Schlüssels. Für die Jahre 1996 und 1997 beträgt dieser 0,85 %.
K) Auf Österreich entfallen 2,30% des Gesamtbudgets des Teilabkommens Pharmacopoe.
Zu Frage 6:
Für die Jahre 1996 und 1997 ergeben sich folgende Mitgliedsbeiträge:
A) Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit:
1996: 101.466,40 S - 1997: 98.556,54 S (Mitgliedsbeitrag des Bundes)
B) International Organisation for the Provision of Work for persons with disabilities and
who are occupationally Handicapped:
1996:15.750,- S - 1997: 27.600,- S
Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Jahre 1997 war durch die Ausweitung der Tätig -
keiten dieser Organisation bedingt.
C) Teilabkommen für Soziales und öffentliche Gesundheit:
Für
die Jahre 1996 und 1997 beliefen sich die Beiträge auf jeweils rund
500.000,- S.
D)Internationale Arbeitsorganisation:
1996: 24,629.975,39 S - 1997: 23,230.384,48 S
E) Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion:
in den Jahren 1996 und 1997 jeweils 2.000, - Schweizer Franken
F) Standing Committee of the Hospitals of the European Union:
1996:340.000, - Belgische Franc - 1997:347.000, - Belgische Franc
G) International Hospital Federation ([[HF):
1996:1.353,27 Britische Pfund - 1997:1.473,90 Britische Pfund
Dieser Betrag beinhaltet bereits eine freiwillige Leistung von 10 % des Mitgliedsbeitrages
für IHF - Projekte in Entwicklungsländern.
11) Internationale Vereinigung gegen den Krebs:
in den Jahren 1996 und 1997 jeweils 3.000, - US - Dollar (Mitgliedsbeitrag des Bundes).
Der österreichische Mitgliedsbeitrag wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel
von der Österreichischen Krebshilfe/Krebsgesellschaft bezahlt.
I) Pompidou - Gruppe:
1996: 168.098, - Französische Franc - 1997:182.458,90 Französische Franc
J) Weltgesundheitsorganisation:
1996: 3,474.290, - US - Dollar - 1997: 3,512.290, - US - Dollar
K) Europarat - Teilabkommen Pharmacopoe:
1996: 617.558,60 Französische Franc - 1997: 686.320, - Französische Franc
Zu Frage 7:
Abgesehen von den nachstehend angeführten Zahlungen wurden keine sonstigen finanziellen
Leistungen für die jeweiligen Mitgliedschaften geleistet:
Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wurden für das UN - AIDS - Programm im Jahr
1996 702.061, - S zur Verfügung gestellt. Weiters wurde als außerordentlicher Beitrag für das
neue Amtsgebäude der Pharmacopoe im Jahr 1996 die vorletzte (272.435,84 Französische
Franc) und im Jahr 1997 die letzte Rate (272.345,84 Französische Franc) geleistet.
Zu Frage 8:
Die jeweiligen Stimmenanteile entsprechen grundsätzlich dem Anteil Österreichs am Gesamt -
budget der Organisationen.
Entsprechend dem Grundsatz der Gleichrangigkeit souveräner Staaten findet im völkerrechtli -
chen Verkehr jedoch das Prinzip “ein Staat - eine Stimme" in weiten Bereichen Anwendung.
So richtet sich der Stimmenanteil bei der Internationalen Arbeitsorganisation nicht nach dem
Anteil
des jeweiligen Staates am Gesamtbudget, sondern alle Mitgliedsstaaten haben -
sofern
sie mit der Begleichung ihrer jährlichen Mitgliedsbeiträge nicht mit mehr als zwei Beiträgen im
Rückstand sind - die gleiche Stimmenwertigkeit. Ebenso hat Österreich nach den Statuten der
Internationalen Vereinigung gegen den Krebs - wie auch alle anderen Mitgliedsstaaten - bei
den Abstimmungen eine Stimme. Gleiches gilt in der Pompidou Gruppe, der
Versammlung der Weltgesundheitsorganisation und bezüglich des Teilabkommens für Soziales
und öffentliche Gesundheit. Dies bedeutet jedoch nicht, daß der Stimmenanteil Österreichs in
einem Mißverhältnis zu den erbrachten finanziellen Leistungen steht.
Zu den Fragen 9 und 10:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß sich die Kontrolle einer internationalen Organisation
sowie eine allfällige Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen nach dem Statut der Organisa -
tion richtet und daher jeweils völkerrechtliche Normen zu berücksichtigen sind.
A) Die Kontrolle und Evaluierung der vom Sekretariat der Internationalen Vereinigung für
Soziale Sicherheit durchgeführten Aktivitäten nimmt der Vorstand der Organisation
gemeinsam mit dem Kontrollausschuß wahr, dem auch Jahresvoranschläge und Rechnungs -
abschlüsse vorgelegt werden. Meinem Ressort werden kurze Rechnungsabschlüsse zur
Verfügung gestellt. Auf Aktivitäten der Vereinigung wird in der vom Hauptverband heraus -
gegebenen Fachzeitschrift “Soziale Sicherheit” immer wieder hingewiesen.
B) Der Jahresbericht und der Rechnungsabschluß der International Organisation for the
Provision of Work for persons with disabilities and who are occupationally Handi -
capped wird den Mitgliedern zugesandt, jeweils durch mein Ressort geprüft und im
Anschluß daran von der jährlich einberufenen Hauptversammlung beschlossen.
C) Im Rahmen des Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit werden jährlich
sowohl der Bericht der Rechnungsprüfer, als auch der Budgetabschluß den zuständigen
Bundesministerien zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt. Im Hinblick auf den Budget -
entwurf für das Jahr 1998 wurde seitens meines Ressorts der Standpunkt vertreten, daß
infolge der herrschenden nationalen Budgetrestriktionen eine Erhöhung der Ausgaben im
Ausmaß von maximal 2% (gegenüber 1997) vertretbar erscheint. Dies entspricht im
wesentlichen der Empfehlung des Budgetkomitees des Teilabkommens, wonach - im
Vergleich
zum ursprünglichen Entwurf - deutliche Beschränkungen in den
Bereichen
Personalkosten, Dienstreisen sowie Auslagenersatz und Honorare für externe Berater
vorzunehmen waren.
D) Die Kontrolle und Evaluierung der vom Sekretariat der Internationalen Arbeitsorganisa -
tion mit den Mjtgliedsbeiträgen durchgeführten Aktivitäten erfolgt durch den Verwaltungs -
rat, der aus 28 Voll - und 28 Ersatzmitgliedern besteht, sowie durch interne und externe
Rechnungsprüfer. Österreich ist noch bis Juni 1999 Ersatzmitglied im Verwaltungsrat. Die
Ergebnisse der Evaluierungen der internen und externen Rechnungsprüfer werden im
Rahmen des Verwaltungsrates veröffentlicht. Meinem Ressort werden vom Sekretariat der
IAO detaillierte Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse zur Verfügung gestellt.
E) Da als Ausfluß der Zusammenkünfte bei der Internationalen Vereinigung für Arbeitsin -
spektion Erfahrungen gewonnen und wertvolle Impulse gegeben werden, lassen sich diese
Vorteile nicht in Zahlen bewerten. Insgesamt muß das Forum als für den Schutz von Leben
und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit wichtig bewertet werden.
Die Erkenntnisse fließen, soweit für Österreich sinnvoll, in die Tätigkeit meines Ressorts
ein.
F) Durch die Einbindung von Bediensteten meines Ressorts in die Arbeit des Standing
Committee of the Hospitals of the European Union und deren Evaluierung sowie durch
die Mitentscheidung der österreichischen Delegation über den jährlichen Mitteleinsatz
erfolgt eine dauernde Kontrolle und Evaluierung.
G) Mein Ressort verfolgt die Aktivitäten der International Hospital Federation und nutzt
deren Informationen und Arbeitsergebnisse, womit naturgemäß auch eine laufende Evaluie -
rung verbunden ist.
H) Die Kontrolle der Internationalen Vereinigung gegen den Krebs erfolgt gemäß deren
Statuten, wobei die Prüfungsergebnisse veröffentlicht werden.
I) Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bezüglich der Pompidou Gruppe erfolgt über die
"News Letters" des Reitox - Focal - Point Austria.
J) Die Kontrolle und die Veröffentlichung der diesbezüglichen Ergebnisse sind in der Satzung
der Weltgesundheitsorganisation vorgesehen und näher geregelt. Darüber hinaus erfolgt
ein
Bericht eines externen Rechnungsprüfers.
K) Die Ergebnisse der Prüfungen im Bereich des Teilabkommens Pharmacopoe werden in
Form von Nachträgen zum Europäischen Arzneibuch veröffentlicht. Alle 5 Jahre erfolgt
eine Wiederverlautbarung.
Zu Frage 11:
Bezüglich der genannten internationalen Organisationen liegen keine unbefriedigenden Über -
prüfungsergebnisse vor. Auf die erreichten Beschränkungen in den Bereichen Personalkosten,
Dienstreisen usw. im Rahmen des Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit
wurde bereits bei der Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
Zu Frage 12:
Keine der gegenständlichen Mitgliedschaften ist entbehrlich. Die Vorteile, die sich aus der
Einbindung in diese internationalen Organisationen und Vereinigungen ergeben und die bereits
bei den Fragen 3 und 4 aufgegliedert dargestellt wurden, rechtfertigen die jeweilige Mitglied -
schaft Österreichs. Im Fall eines Austrittes würden diese Vorteile verlorengehen. Oft wäre ein
Austritt auch international kaum vertretbar.