3846/AB XX.GP

 

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR

ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES

GZ 10.001/201 - 4/98

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen

betreffend die österreichische Mitgliedschaft in internationalen

Organisationen, Nr. 3895/J.

Die Antworten zur gegenständlichen parlamentarischen Anfrage beziehen sich lediglich auf die

internationalen Organisationen, bezüglich derer nach den Bestimmungen des Bundesministe -

riengesetzes 1986 eine führende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales besteht. Hinsichtlich der übrigen internationalen Organisationen, die einen

Bezugspunkt zum Wirkungsbereich meines Ressorts haben, wird auf die Beantwortung durch

die Bundesminister beziehungsweise Bundesministerinnen des jeweils führend zuständigen

Ressorts verwiesen.

Zu den einzelnen Fragen führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

A) Der Haupverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Bund sind Mit -

glieder der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Die Mitglied -

schaft in der IVSS ist nach Versicherungszweigen organisiert, wobei der Hauptverband die

österreichische Sozialversicherung in den Zweigen Kranken -, Unfall - und Pensionsversiche -

rung repräsentiert und das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den

Zweig Arbeitslosenversicherung vertritt.

B) International organisation for the Provision of Work for persons with disabilities and

who are occupationally Handicapped (IPWH)

C) Österreich ist seit 1. Jänner 1997 Vollmitglied des im Rahmen des Europarates bestehenden

Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit. Ursprünglich waren nur

Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und das Vereinigte

Königreich Vollmitglieder. Weitere neun Staaten - darunter auch Österreich - leisteten

Beiträge zum Budget und nahmen an den Arbeiten teil, ohne jedoch, insbesondere in

Budgeterstellungsfragen, ein Stimmrecht zu haben. Im Rahmen des Teilabkommens ist

Österreich in beiden Ausschüssen, dem Ausschuß für öffentliche Gesundheit (CD - P - SP) seit

1974 sowie dem Ausschuß für Rehabilitation und Integration behinderter Personen (CD - P -

RR) seit 1962, vertreten.

D) Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

E) Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion (IALI bzw. AIIT) Genf

F) Standing Committee of the Hospitals of the European Union (HOPE)

G) International Hospital Federation (IHF)

H) Internationale Vereinigung gegen den Krebs (UICC)

I) Pompidou Gruppe

J) Weltgesundheitsorganisation (WHO)

K) Teilabkommen Pharmacopoe

Zu Frage 2:

A) Die österreichische Sozialversicherung ist Gründungsmitglied der Internationalen Verei -

nigung für Soziale Sicherheit nicht zuletzt deswegen, weil die österreichische Sozialversi -

cherung gemeinsam mit der deutschen als Repräsentanten der sogenannten ,,Bismarck -

Systeme” sozialer Sicherung eine der weltweit ältesten und eingehend organisierten Einrich -

tungen sozialer Sicherheit ist. Der Vereinigung gehören weltweit über 300 Sozialversiche -

rungsträger als Mitglieder an.

Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft des Hauptverbandes ist § 31 Abs. 3 Z 6 ASVG

(Vertretung der Sozialversicherung gegenüber ausländischen Einrichtungen). Die Republik

Österreich, als Träger der Arbeitslosenversicherung, wurde Ende 1954 durch einen Noten -

wechsel zwischen dem damaligen Generalsekretär der Vereinigung, Dr. Wildmann, und dem

damaligen Bundesminister für soziale Verwaltung, Karl Maisel, Mitglied dieser Vereini -

gung, damit auch dieser Versicherungszweig in dieser universellen Organisation vertreten

ist.

B) Die Mitgliedschaft zur International Organisation for the Provision of Work for persons

with disabilities and who are occupationally Handicapped wurde eingegangen, weil

diese Organisation den weltweiten Austausch von Informationen, Erfahrungen und Meinun -

gen über die Beschäftigung von Behinderten fördert.

C) Die Mitgliedschaft zum Teilabkommen für Soziales und öffentliche Gesundheit wurde

eingegangen, um am internationalen Erfahrungsaustausch im Bereich der Rehabilitation und

Integration von Personen mit Behinderungen und im Gesundheitsbereich sowie an den dies -

bezüglichen Entscheidungsprozessen ohne Einschränkung teilnehmen zu können.

D) Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine internationale Organisation, der beinahe

sämtliche UNO - Staaten angehören. Österreich war vor dem 2. Weltkrieg Mitglied dieser

Organisation und hat nach dem 2. Weltkrieg die Verpflichtung aus der Verfassung dieser

Organisation wieder auf sich genommen (BGBl. Nr.223/1949), weil es die Auffassung

vertrat, daß es sich von der Mitarbeit in einer für den sozialen Fortschritt der Welt so wich -

tigen Organisation nicht ausschließen könne.

E) Schon 1958 wurde die Idee, ein gemeinsames Forum für verschiedene Arbeitsinspektionen

zu gründen, geboren. 1972 wurde dann eine solche Vereinigung - jedoch vorerst für

nichtstaatliche Arbeitsinspektionen - gegründet. Nach Öffnung auch für behördliche

Organisationen trat Österreich, vertreten durch das Zentral - Arbeitsinspektorat, 1988 der

Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion bei. Die Mitgliedschaft wurde aus

Gründen des internationalen Erfahrungsaustausches, vor allem im Bereich der Forschung,

als sinnvoll und fruchtbringend erachtet.

F) Österreich wurde im Hinblick auf den Beitritt zur EU im Mai 1994 beobachtendes Mitglied

beim Standing Committee of the Hospitals of the European Union und gleichzeitig mit

dem EU - Beitritt 1995 ordentliches Mitglied. Da alle EU - Mitgliedsstaaten Mitglied bei

HOPE sind, war auch Österreich im Hinblick auf die europäische Integration in den euro -

päischen Erfahrungsaustausch einzubinden.

G) Im Zuge des österreichischen Beitritts zum Standing Committee of the Hospitals of the

European Union erfolgte auch der Beitritt zur International Hospital Federation, weil

Österreich - wie alle hochentwickelten Staaten - auch in den weltweiten Erfahrungsaus -

tausch über das Krankenhauswesen integriert werden sollte.

H)Nach Vorliegen des entsprechenden Ministerratsbeschlusses vom 21. Juli 1959 kam es zur

Mitgliedschaft bei der internationalen Vereinigung gegen den Krebs, weil im Rahmen

dieser Vereinigung wertvolle Aktivitäten im Bereich der Krebsvorsorge, - frühdiagnose und

- therapie erfolgen.

I) Österreich ist seit mehr als 10 Jahren Mitglied der Pompidou Gruppe, welche als spezielle

Arbeitsgruppe zur Bearbeitung verschiedenster Drogenprobleme 1980 in den Europarat

eingegliedert wurde. In Ansehung der damals noch mehrheitlich dem repressiven Bereich

zuzuordnenden - von der Pompidou Gruppe bearbeiteten - Themen, hat das Bundesministe -

rium für Inneres ursprünglich den als Verbindungsglied fungierenden "Permanent Corre -

spondent” gestellt. Seit mehreren Jahren obliegt diese Funktion wegen der überwiegend

dem Gesundheitsbereich zuzurechnenden Themen dem Gesundheitsressort.

J) Die Mitgliedschaft in der Weltgesundheitsorganisation beruht auf dem Beitritt Österreichs

zu deren Satzung (BGBl. Nr.96/1949).

K) Die Mitgliedschaft im Teilabkommen Pharmacopoe des Europarates beruht auf dem

Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (BGBl.

Nr.181/1979) sowie dem Protokoll zum vorerwähnten Übereinkommen (BGBl.

Nr.664/1992).

Zu den Fragen 3 und 4:

A) Sozialversicherungssysteme sind nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen in ständiger

Bewegung und müssen aktuellen Entwicklungen angepaßt werden. Es ist daher notwendig,

sich international über diese Entwicklungen zu informieren. Die Vorteile der Mitgliedschaft

in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) liegen in der konkreten

Information über Entwicklungen in diesem Bereich, welche ihrerseits wieder in die Verhand -

lungen über die zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen einfließen.

Weiters kann mein Ressort durch die Mitarbeit bei dieser Organisation auch seine Meinun -

gen und Stellungnahmen zu den behandelten Fragen einfließen lassen. Die im Rahmen der

IVSS ausgearbeiteten Studien und Berichte bringen Lösungsansätze auch für innerstaatliche

Probleme und haben erheblichen Einfluß auf die österreichische Gesetzgebung. Der

Meinungsaustausch und der Austausch von Publikationen sind für die Fortentwicklung auf

dem Gebiet der Sozialen Sicherheit von großem Wert.

E) Durch Kontakte mit anderen Arbeitsinspektionen im Rahmen der Internationalen Vereini -

gung für Arbeitsinspektion erfolgt ein - besonders im Bereich der Forschung - wichtiger

Erfahrungsaustausch sowie die Kontrolle der eigenen Qualität.

F) Das Standing Committee of the Hospitals of the European Union hat sich zum Ziel

gesetzt, eine weitere Verbesserung des in den Ländern der EU schon hohen Standards der

Krankenhausversorgung zu erreichen und beschäftigt sich mit aktuellen Themen nicht nur

des Krankenhauswesens, sondern auch des Gesundheitswesens insgesamt. Vor allem für die

vorbereitenden und laufenden Arbeiten zu der 1997 eingeleiteten Gesundheitsreform und

die Entwicklung und Evaluierung der einzelnen Reformschritte bedurfte und bedarf es des

Erfahrungsaustausches mit anderen Ländern, die in dem einen oder anderen Reformbereich

bereits Erfahrungen gesammelt haben oder Konzepte entwickeln, die auch für Österreich

interessant sind.

Die regelmäßigen Kontakte mit den anderen Mitgliedern und die Möglichkeit, anlaßbezogen

sehr rasch Informationen zu erhalten und gezielt Kontakte vermittelt zu bekommen, sind ein

wichtiges Standbein für die Arbeiten meines Ressorts bzw. der Strukturkommission zur

Gesundheitsreform, sowohl hinsichtlich der Gesundheitsplanung als auch hinsichtlich der

Krankenhausfinanzierung und qualitätssichernder Maßnahmen. Die Mitarbeit an internatio -

nalen Projekten ermöglicht außerdem, österreichische Erfahrungen und Standpunkte in die

Arbeit für den Krankenanstaltenbereich auf internationaler Ebene einzubringen und interna -

tionale Standards mitzubestimmen.

6) Die International Hospital Federation (IHF) hat ein Informationsbüro und eine

Bibliothek betreffend alle Aspekte von Theorie und Praxis des Krankenhauswesens einge -

richtet, welche den Mitgliedern zur Verfügung stehen. Die IHF erstellt Studien über aktuelle

Probleme im Krankenhausbereich und veranstaltet weltweite Kongresse und Seminare und

bietet Weiterbildungsveranstaltungen an.

Österreich ist durch die Mitgliedschaft in dieses Informations - und Austauschnetz eingebun -

den und kann daher bei der Bewältigung der im Bereich des Krankenhauswesens anfallen -

den Aufgaben und Probleme auf eine breite Basis der internationalen Zusammenarbeit und

des weltweiten Informationsaustausches zurückgreifen. Vor allem für die vorbereitenden

und laufenden Arbeiten zu der 1997 eingeleiteten Gesundheitsreform und die Entwicklung

und Evaluierung der einzelnen Reformschritte betreffend die Gesundheitsplanung, die

Krankenhausfinanzierung und qualitätssichernde Maßnahmen bedurfte und bedarf es des

regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit anderen Ländern.

H) Die Aktivitäten der Internationalen Vereinigung gegen den Krebs (UICC) bestehen in

der Abhaltung von fachspezifischen Kongressen und Workshops, der Unterstützung von

Studien, der Ausarbeitung von Empfehlungen auf den Gebieten der Krebsvorsorge, Früh -

diagnose und Therapie sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung, insbesondere

der Bereitstellung von Stipendien. Der besondere Wert dieser Mitgliedschaft liegt in der

Erlangung von Informationen über die internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der

Krebsvorsorge und - bekämpfung. Die Tätigkeit der UICC ist aber auch für eine Reihe von

wenig zahlungskräftigen Staaten Zentral - und Osteuropas außerordentlich wertvoll.

1) Die Mitgliedschaft in der Pompidou Gruppe erfolgte in Hinblick auf die vorgesehene

aktive Mitwirkung bei den Gremien des Europarates. Die Gruppe bietet weiters über die

Grenzen der Europäischen Union hinaus unter besonderer Einbeziehung der osteuropäi -

schen Staaten ein für die verschiedensten drogenspezifischen Probleme offenes Forum, im

Rahmen dessen Erfahrungen ausgetauscht werden können, wodurch den politisch Verant -

wortlichen ebenso wie den in die tägliche Drogenarbeit Involvierten eine konkrete Hilfestel - 

lung geboten wird.

J) Bei der Bewältigung der auf dem Gebiet des Gesundheitswesens anfallenden Aufgaben kann

durch die Mitgliedschaft bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf eine breite

Basis der internationalen Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zurückgegriffen

werden. Viele gesundheitsrelevante Aufgaben und Programme können nur durch die

Mitgliedschaft möglichst aller Staaten geleistet und durchgeführt werden. Die österreichi -

sche Gesundheitsverwaltung sowie wissenschaftliche Institutionen auf dem Gesundheitssek -

tor orientieren sich an den von der WHO erarbeiteten international akzeptierten Richtlinien

und Standards (Klassifikation von Krankheiten und Todesursachen, Richtlinien zur medi -

kamentösen Therapie, Vorschriften hinsichtlich der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirk -

samkeit von Arzneimitteln, Trinkwasserrichtlinien, Sicherheitsanforderungen für den Labo -

ratoriumsbereich, Klassifikationssysteme für Pestizide, Lebensmittelstandards, etc).

Nach wie vor ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten ein äußerst

wichtiger Bereich. Im Rahmen der Programme für AIDS, Impfmaßnahmen, Tuberkulosebe -

kämpfung, Bekämpfung und Erforschung von Tropenkrankheiten werden Empfehlungen

und Richtlinien erstellt, die für den nationalen Gebrauch in Österreich von großem Nutzen

sind. Im Rahmen des AIDS - Programmes besteht seit Jahren ein Kollaborationszentrum in

Paris, das europaweit epidemiologische Daten über Neuerkrankungsfälle sammelt und

auswertet, sodaß jederzeit ein aktueller epidemiologischer Überblick über das Erkrankungs -

geschehen in Europa gegeben ist. In einem wöchentlichen Bulletin wird weltweit über

Ausbrüche von Infektionskrankheiten berichtet und unter anderem Impferfordernisse für

den internationalen Reiseverkehr publiziert.

Die Zusammenarbeit mit der WHO war auch eine wesentliche Voraussetzung für die

Entwicklung der Gesundheitsförderung in Österreich.

K) Das Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches - das der

Mitgliedschaft zum Teilabkommen Pharmacopoe zugrunde liegt - wurde aus der Not -

wendigkeit geschlossen, die Erstellung von Normen für die wachsende Zahl neu auf den

Markt kommender Arzneimittel zu beschleunigen und somit die erforderliche Qualität der

Arzneimittel zu sichern. Der Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in deren

Bereich diese Normen verbindlich sind, erfolgte durch das BGBl. Nr.664/1992. Durch die

Beteilung Österreichs müssen die Kosten für die Erstellung von Qualitätsnormen für

Arzneimittel nur anteilsmäßig getragen werden.

Zu Frage 5:

A) Der Mitgliedsbeitrag für die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)

richtet sich nach der Kopfzahl der versicherten Menschen in den einzelnen Versicherungs -

zweigen, wobei der Beitrag des Bundes dem Mindestbeitrag entspricht.

B) Der Jahresmitgliedsbeitrag für die International organisation for the Provision of Work

for persons with disabilities and who are occupationally Handicapped errechnet sich

nach der Anzahl der in den integrativen Betrieben beschäftigten Behinderten.

C) Dem Stimmenanteil - abhängig von der Bevölkerungszahl - entsprechend leistet Österreich

im Rahmen des Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit einen Beitrag

von 2,53% der Gesamtbeiträge. Die Beiträge berechnen sich entsprechend dem Aufteilungs -

schlüssel der Beitragszahlung zum Europarat.

D) Der Mitgliedsbeitrag für die Internationale Arbeitsorganisation (ca. 0,86 % des Gesamt -

budgets) berechnet sich nach Kriterien des Bruttosozialproduktes, der Bevölkerungszahl

und steht mit jenen Beiträgen, die für die UNO zu zahlen sind, im nahen Zusammenhang.

E) Der Mitgliedsbeitrag bei der Internationalen Vereinigung für Arbeitsinspektion wird

vom Präsidium der Vereinigung für die einzelnen Mitglieder festgelegt.

F) Der Mitgliedsbeitrag für das Standing Committee of the Hospitals of the European

Union errechnete sich aus der Bevölkerungszahl des jeweiligen Mitgliedsstaates. Die Höhe

des jährlich von jedem Mitglied zu zahlenden Beitrages wird durch die Vollversammlung auf

Antrag des Vorstandes festgelegt.

G) Der jährliche Mitgliedsbeitrag zur International Hospital Federation errechnet sich auf -

grund eines von der WHO festgesetzten Verteilungsschlüssels.

H) Für die Internationale Vereinigung gegen den Krebs besteht ein System der nationalen

Mitgliedsbeiträge, das sich an dem Bruttonationalprodukt eines Landes orientiert, wobei als

Basis das Bewertungsschema der WHO angewendet wird.

I) Die Beiträge zur Pompidou Gruppe berechnen sich entsprechend dem Aufteilungsschlüssel

der Beitragszahlung zum Europarat.

J) Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages zur Weltgesundheitsorganisation erfolgt auf Basis

des zuletzt gültigen UN - Schlüssels. Für die Jahre 1996 und 1997 beträgt dieser 0,85 %.

K) Auf Österreich entfallen 2,30% des Gesamtbudgets des Teilabkommens Pharmacopoe.

Zu Frage 6:

Für die Jahre 1996 und 1997 ergeben sich folgende Mitgliedsbeiträge:

A) Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit:

1996: 101.466,40 S  -  1997: 98.556,54 S (Mitgliedsbeitrag des Bundes)

B) International Organisation for the Provision of Work for persons with disabilities and

who are occupationally Handicapped:

1996:15.750,- S  -  1997: 27.600,- S

Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Jahre 1997 war durch die Ausweitung der Tätig -

keiten dieser Organisation bedingt.

C) Teilabkommen für Soziales und öffentliche Gesundheit:

Für die Jahre 1996 und 1997 beliefen sich die Beiträge auf jeweils rund 500.000,- S.

D)Internationale Arbeitsorganisation:

1996: 24,629.975,39 S  -  1997: 23,230.384,48 S

E) Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion:

in den Jahren 1996 und 1997 jeweils 2.000, - Schweizer Franken

F) Standing Committee of the Hospitals of the European Union:

1996:340.000, - Belgische Franc  -  1997:347.000, - Belgische Franc

G) International Hospital Federation ([[HF):

1996:1.353,27 Britische Pfund  -  1997:1.473,90 Britische Pfund

Dieser Betrag beinhaltet bereits eine freiwillige Leistung von 10 % des Mitgliedsbeitrages

für IHF - Projekte in Entwicklungsländern.

11) Internationale Vereinigung gegen den Krebs:

in den Jahren 1996 und 1997 jeweils 3.000, - US - Dollar (Mitgliedsbeitrag des Bundes).

Der österreichische Mitgliedsbeitrag wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel

von der Österreichischen Krebshilfe/Krebsgesellschaft bezahlt.

I) Pompidou - Gruppe:

1996: 168.098, - Französische Franc  -  1997:182.458,90 Französische Franc

J) Weltgesundheitsorganisation:

1996: 3,474.290, - US - Dollar  -  1997: 3,512.290, - US - Dollar

K) Europarat - Teilabkommen Pharmacopoe:

1996: 617.558,60 Französische Franc  -  1997: 686.320, - Französische Franc

Zu Frage 7:

Abgesehen von den nachstehend angeführten Zahlungen wurden keine sonstigen finanziellen

Leistungen für die jeweiligen Mitgliedschaften geleistet:

Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation wurden für das UN - AIDS - Programm im Jahr

1996 702.061, -  S zur Verfügung gestellt. Weiters wurde als außerordentlicher Beitrag für das

neue Amtsgebäude der Pharmacopoe im Jahr 1996 die vorletzte (272.435,84 Französische

Franc) und im Jahr 1997 die letzte Rate (272.345,84 Französische Franc) geleistet.

Zu Frage 8:

Die jeweiligen Stimmenanteile entsprechen grundsätzlich dem Anteil Österreichs am Gesamt -

budget der Organisationen.

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichrangigkeit souveräner Staaten findet im völkerrechtli -

chen Verkehr jedoch das Prinzip “ein Staat - eine Stimme" in weiten Bereichen Anwendung.

So richtet sich der Stimmenanteil bei der Internationalen Arbeitsorganisation nicht nach dem

Anteil des jeweiligen Staates am Gesamtbudget, sondern alle Mitgliedsstaaten haben - sofern

sie mit der Begleichung ihrer jährlichen Mitgliedsbeiträge nicht mit mehr als zwei Beiträgen im

Rückstand sind - die gleiche Stimmenwertigkeit. Ebenso hat Österreich nach den Statuten der

Internationalen Vereinigung gegen den Krebs - wie auch alle anderen Mitgliedsstaaten - bei

den Abstimmungen eine Stimme. Gleiches gilt in der Pompidou Gruppe, der

Versammlung der Weltgesundheitsorganisation und bezüglich des Teilabkommens für Soziales

und öffentliche Gesundheit. Dies bedeutet jedoch nicht, daß der Stimmenanteil Österreichs in

einem Mißverhältnis zu den erbrachten finanziellen Leistungen steht.

Zu den Fragen 9 und 10:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß sich die Kontrolle einer internationalen Organisation

sowie eine allfällige Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen nach dem Statut der Organisa -

tion richtet und daher jeweils völkerrechtliche Normen zu berücksichtigen sind.

A) Die Kontrolle und Evaluierung der vom Sekretariat der Internationalen Vereinigung für

Soziale Sicherheit durchgeführten Aktivitäten nimmt der Vorstand der Organisation

gemeinsam mit dem Kontrollausschuß wahr, dem auch Jahresvoranschläge und Rechnungs -

abschlüsse vorgelegt werden. Meinem Ressort werden kurze Rechnungsabschlüsse zur

Verfügung gestellt. Auf Aktivitäten der Vereinigung wird in der vom Hauptverband heraus -

gegebenen Fachzeitschrift “Soziale Sicherheit” immer wieder hingewiesen.

B) Der Jahresbericht und der Rechnungsabschluß der International Organisation for the

Provision of Work for persons with disabilities and who are occupationally Handi -

capped wird den Mitgliedern zugesandt, jeweils durch mein Ressort geprüft und im

Anschluß daran von der jährlich einberufenen Hauptversammlung beschlossen.

C) Im Rahmen des Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit werden jährlich

sowohl der Bericht der Rechnungsprüfer, als auch der Budgetabschluß den zuständigen

Bundesministerien zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt. Im Hinblick auf den Budget -

entwurf für das Jahr 1998 wurde seitens meines Ressorts der Standpunkt vertreten, daß

infolge der herrschenden nationalen Budgetrestriktionen eine Erhöhung der Ausgaben im

Ausmaß von maximal 2% (gegenüber 1997) vertretbar erscheint. Dies entspricht im

wesentlichen der Empfehlung des Budgetkomitees des Teilabkommens, wonach - im

Vergleich zum ursprünglichen Entwurf - deutliche Beschränkungen in den Bereichen

Personalkosten, Dienstreisen sowie Auslagenersatz und Honorare für externe Berater

vorzunehmen waren.

D) Die Kontrolle und Evaluierung der vom Sekretariat der Internationalen Arbeitsorganisa -

tion mit den Mjtgliedsbeiträgen durchgeführten Aktivitäten erfolgt durch den Verwaltungs -

rat, der aus 28 Voll - und 28 Ersatzmitgliedern besteht, sowie durch interne und externe

Rechnungsprüfer. Österreich ist noch bis Juni 1999 Ersatzmitglied im Verwaltungsrat. Die

Ergebnisse der Evaluierungen der internen und externen Rechnungsprüfer werden im

Rahmen des Verwaltungsrates veröffentlicht. Meinem Ressort werden vom Sekretariat der

IAO detaillierte Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse zur Verfügung gestellt.

E) Da als Ausfluß der Zusammenkünfte bei der Internationalen Vereinigung für Arbeitsin -

spektion Erfahrungen gewonnen und wertvolle Impulse gegeben werden, lassen sich diese

Vorteile nicht in Zahlen bewerten. Insgesamt muß das Forum als für den Schutz von Leben

und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit wichtig bewertet werden.

Die Erkenntnisse fließen, soweit für Österreich sinnvoll, in die Tätigkeit meines Ressorts

ein.

F) Durch die Einbindung von Bediensteten meines Ressorts in die Arbeit des Standing

Committee of the Hospitals of the European Union und deren Evaluierung sowie durch

die Mitentscheidung der österreichischen Delegation über den jährlichen Mitteleinsatz

erfolgt eine dauernde Kontrolle und Evaluierung.

G) Mein Ressort verfolgt die Aktivitäten der International Hospital Federation und nutzt

deren Informationen und Arbeitsergebnisse, womit naturgemäß auch eine laufende Evaluie -

rung verbunden ist.

H) Die Kontrolle der Internationalen Vereinigung gegen den Krebs erfolgt gemäß deren

Statuten, wobei die Prüfungsergebnisse veröffentlicht werden.

I) Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bezüglich der Pompidou Gruppe erfolgt über die

"News Letters" des Reitox - Focal - Point Austria.

J) Die Kontrolle und die Veröffentlichung der diesbezüglichen Ergebnisse sind in der Satzung

der Weltgesundheitsorganisation vorgesehen und näher geregelt. Darüber hinaus erfolgt

ein Bericht eines externen Rechnungsprüfers.

K) Die Ergebnisse der Prüfungen im Bereich des Teilabkommens Pharmacopoe werden in

Form von Nachträgen zum Europäischen Arzneibuch veröffentlicht. Alle 5 Jahre erfolgt

eine Wiederverlautbarung.

Zu Frage 11:

Bezüglich der genannten internationalen Organisationen liegen keine unbefriedigenden Über -

prüfungsergebnisse vor. Auf die erreichten Beschränkungen in den Bereichen Personalkosten,

Dienstreisen usw. im Rahmen des Teilabkommens für Soziales und öffentliche Gesundheit

wurde bereits bei der Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.

Zu Frage 12:

Keine der gegenständlichen Mitgliedschaften ist entbehrlich. Die Vorteile, die sich aus der

Einbindung in diese internationalen Organisationen und Vereinigungen ergeben und die bereits

bei den Fragen 3 und 4 aufgegliedert dargestellt wurden, rechtfertigen die jeweilige Mitglied -

schaft Österreichs. Im Fall eines Austrittes würden diese Vorteile verlorengehen. Oft wäre ein

Austritt auch international kaum vertretbar.