3848/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. KAMMERLANDER, Freundinnen

und Freunde betreffend Frauenanteil im öffentlichen Dienst

sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen von Ein -

sparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst

(Nr. 3927/J)

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

Die Anfrage bezieht sich teilweise auf einen Zeitraum, zu dem noch unabhängig voneinander

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit

und Konsumentenschutz bestanden. Mit Wirksamkeit vom 15. Februar 1997 wurde das Bun -

desministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales errichtet. Für den Bereich des ehemaligen

Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz kann ich die Anfrage daher nur

bezüglich der nachgeordneten Dienststellen beantworten, die nunmehr Teil meines Ressorts

sind. Nicht erfaßt von der Beantwortung ist die ehemalige Zentralstelle des Bundesministeri -

ums für Gesundheit und Konsumentenschutz die auf das Bundeskanzleramt und das Bun -

desministerium für Arbeit und Soziales aufgeteilt wurde, da eine Trennung in die Bereiche

,,Gesundheit" und "Konsumentenschutz" nicht möglich ist.

Zu Teil A der Anfrage:

Zu Frage 1:

Die Planstelleneinsparungen erfolgten aufgrund der Vorgaben im Stellenplan für das jewei -

lige Kalenderjahr. Da ein Stellenplan grundsätzlich ein Jahr in Kraft bleibt, kann im Regelfall

über allfällige Einsparungen im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember eines Jahres keine

Aussage getroffen werden. In den Jahren 1996, 1997 und 1998 gestaltete sich der Stellenplan

folgendermaßen:

 

 

 


 

BMAS

1996

 1997

Zentralleitung

 578

 580

nachgeordnete Dienststellen (exkl. Ämter des AMS)

 1.381

1.379

BMGK

 

 

(Planstellenbereiche Untersuchungsan-stalten und Bundeshebammenlehranstal - ten)

 343

 337

 

Infolge der eingangs angeführten Novelle zum Bundesministeriengesetz 1986 kam es zu

Planstellentransferierungen im Stellenplan 1997 (2. Bundesfinanzgesetz - Novelle 1997,

BGBl.I.Nr 36 vom 11. April 1997).

BMAGS

 1997

 1998

Zentralleitung

 821

 820

nachgeordnete Dienststellen (exkl. Ämter des AMS)

 1.702

 1.689

Aus dieser Gegenüberstellung ist folgende Reduktion an Planstellen ersichtlich:

1996 - 1997

Zentralleitung: keine

nachgeordnete Dienststellen: 6, davon 3 d, 3 p4. Außerdem wurden 2 Planstellen der Entloh -

nungsgruppe a in die Zentralleitung transferiert.

1997

Zentralleitung: keine

nachgeordnete Dienststellen: 14, davon 8 d, 1 p5, 5 sonstige Planstellen.

1997 - 1998

Zentralleitung: 1 d

nachgeordnete Dienststellen: 13, davon 2 A/A1/a, 1 b, 2 C/A3/c, 6 D/A4/A5/d, 2 k6

Da Planstellen keine geschlechtsspezifischen Merkmale aufweisen, ist eine weitere Aufglie -

derung (Frauen/Männer) nicht möglich.

Zu Frage 2:

Eine Aussage über die jeweilige Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerung von

Dienstverhältnissen, fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen, Austritt im Zuge der

Eheschließung oder der Geburt eines Kindes sowie sonstige Gründe (Punkte a bis e) kann

nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand getroffen werden. Das Personalinfor -

mationssystem des Bundes enthält hierüber keine Daten und es müßten zu diesem Zweck

daher alle Personalakten einzeln durchgesehen werden. Eine Beantwortung dieser Teilfragen

ist daher nicht möglich.

Zu Frage 3:

In der Zeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1997 wurden insgesamt 57 Anträge auf

Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis gestellt:

Zentralstelle:

 

 a

 b

 c

 d

 Gesamt

Frauen

 12

 7

 6

 -

 25

Männer

 4

 2

 -

1

7

Nachgeordnete Dienststellen:

 

 a

 b

 c

 d

 k2

 k6

 Gesamt

Frauen

 2

 3

 1

 3

 1

 1

 11

Männer

 6

 7

 1

 -

 -

 -

 14

Zwischen der Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis und dem Aufnah -

mestop besteht kein Zusammenhang, weshalb aus diesem Grund kein Antrag abgelehnt

wurde.

Auch aus sonstigen Gründen wurde kein Antrag auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches

Dienstverhältnis abgelehnt. Bedingt durch den Ministerratsbeschluß vom 4. März 1997, wo -

nach die Zahl der pragmatisierten Beamten auf dem Stand vom 31. Dezember 1996 eingefro -

ren wurde, kam es jedoch zu einem gewissen Rückstau bei den Pragmatisierungen.

Zu Frage 4:

In der Zeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1997 wurden insgesamt 48 Anträge auf

Gewährung eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Bezüge gestellt. Nur einer dieser Anträge

(Mann, Verw.Gruppe A2, nachgeordnete Dienststelle) wurde abgelehnt.

Zentralstelle:

 

A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 Ges.

Frauen

 2

 3

 2

 4

 11

Männer

 1

 -

 -

-

 1

Nachgeordnete Dienststellen:

 

A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 Gesamt

Frauen

 4

 17

 6

 5

 32

Männer

 1

 2

 -

 1

 4

a) In den Zentralstellen war in 8 Fällen die Betreuung eines Kindes der Grund für den Antrag auf

Karenzurlaub. Keiner dieser Anträge wurde abgelehnt.

 

A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 Gesamt

Frauen

 2

 3

 -

 3

 8

Männer

 -

 -

 -

 -

 -


 

In den nachgeordneten Dienststellen war in 25 Fällen die Betreuung eines Kindes der Grund

für den Antrag auf Karenzurlaub. Keiner dieser Anträge wurde abgelehnt.

 

 A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 Gesamt

Frauen

 3

 13

 6

 3

 25

Männer

 -

 -

 -

 -

 -

b) Der zweithäufigste Grund für die Beantragung eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Be -

züge war die Betreuung von Angehörigen und die Weiterbildung mit je 4 Anlaßfällen. Keiner

dieser Anträge wurde abgelehnt.

In der Zentralstelle handelte es sich dabei um eine weibliche Bedienstete der

Verw./Entlohnungsgruppe A3/C/c.

Nachgeordnete Dienststellen:

 

 A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 Gesamt

Frauen

 1

 3

 1

 1

 6

Männer

 -

 -

 -

 1

 1

Zu Frage 5:

In der Zeit vom 1 Jänner 1997 bis 31. Dezember 1997 fielen insgesamt 83 Karenzurlaube

wegen der Betreuung eines Kindes (Rechtsgrundlage: MSchG, EKUG, BDG, VBG) an. Als

Ersatzkräfte wurden 23 Bedienstete eingestellt.

Zentralstelle:

Karenzurlaube

 

A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 Gesamt

Frauen

 7

 7

 3

 6

 23

Männer

 1

 -

 -

 -

 1


 

Ersatzkräfte

 

 a

 b

 c

 d

 Gesamt

Frauen

 1

 2

 1

 4

 8

Männer

 3

 1

 -

 -

4

Nachgeordnete Dienststellen:

Karenzurlaube

 

 A1/A/a

 A2/B/b

 A3/C/c

 A4/D/d

 K2/k2

 Gesamt

Frauen

 10

 26

 11

 9

 3

 59

Männer

 -

 -

 -

 -

 -

 -

Ersatzkräfte

 

a

 b

 c

 d

 k2

 Gesamt

Frauen

 1

 3

 1

 4

 1

 10

Männer

 -

 -

 -

 1

 -

 1

 

Zu Frage 6:

Einsparungen erfolgten unter Berücksichtigung von Ministerratsbeschlüssen nach den Grund -

sätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Einsparungen erfolgen nur

nach Maßgabe des natürlichen Abganges.

Zu Frage 7:

Das Einsparungsziel für 1998 das durch den Stellenplan (siehe Beantwortung zu Frage 1)

vorgegeben ist, wurde bereits erreicht.

Zu Teil B der Anfrage:

Zu Frage 1:

a) Der Frauenanteil in meinem Ressort in den Verwendungsgruppen A1/A/a und A2/B/b per

1 Juli 1995 und 1. Juli 1997 stellt sich wie folgt dar:

Zum Zeitpunkt 1.Juli 1995

Zentralleitung

 

 A1/A/a

 A2/B/b

weiblich

 87

 87

männlich

 123

 82

Gesamt

 210

 169

Frauenanteil in %

 41,43

 51,48

 

nachgeordnete Dienststellen

 

 A1/A/a

 A2/B/b

weiblich

 103

 379

männlich

 185

 385

Gesamt

 288

 764

Frauenanteil in %

 35,76

 49,61

 

Zum Zeitpunkt 1.Juli 1997

Zentralleitung

 

A1/A/a

 A2/B/b

weiblich

 132

 130

männlich

 182

 103

Gesamt

 314

 233

Frauenanteil in %

 42,04

 55,79

nachgeordnete Dienststellen

 

A1/A/a

 A2/B/b

weiblich

 86

 291

männlich

 180

 410

Gesamt

 266

 701

Frauenanteil in %

 32,33

 41,51

b) Der Frauenanteil unter den Sektions -, Gruppen - und Abteilungsleitungen in der Zentral -

stelle per 1. Juli 1995 und 1. Juli 1997 gestaltete sich wie folgt:

1. Juli 1995;

 

AL(m/w)

 %w

 GL(m/w)

 %w

 SL(m/w)

 %w

 Gesamt

 %w

A1

 32/19

 37,3

 9/3

 25,0

 5/1

 16,7

 46/23

 33,3

A2

 4/2

 33,3

 -

 -

 -

 -

 4/2

 33,3

Ges.

 36/21

 36,8

 9/3

 25,0

 5/1

 16,7

 50/25

 

 

1. Juli 1997:

 

 AL(m/w)

 %w

 GL(m/w)

 %w

 SL(m/w)

 %w

 Gesamt

 %w

A1

 54/31

 36,5

 14/3

 17,7

 6/2

 25,0

 74/36

 32,7

A2

 3/1

 25,0

 -

 -

 -

 -

 3/1

 25,0

Ges.

 57/32

 36,0

 14/3

 17,7

 6/2

 25,0

 77/37

 

 

In diesem Zeitraum wurden insgesamt 13 Leitungen neu besetzt:

 

 AL(m/w)

 %w

 GL(m/w)

 %w

 SL(m/w)

 %w

 Gesamt

 %w

A1

 8/3

 27,3

 1/0

 0,0

 0/1

100

 9/4

 30,8

A2

 -

 -

 -

 -

 -

 -

 -

 -

Ges.

 8/3

 27,3

 1/0

 0,0

 0/1

 100

 9/4

 

c) Im fraglichen Zeitraum wurden in der Zentralstelle in den Entlohnungsgruppen a und b

insgesamt 22 Neubesetzungen vorgenommen:

 

 weiblich

 männlich

 % weiblich

a

 13

 5

 72,2

b

 2

 2

 50,0

Gesamt

 15

 7

 

d) Eine bevorzugte Aufnahme von Bewerberinnen gemäß § 42 des Bundes - Gleichbehand -

lungsgesetzes ist nicht erfolgt. In der Zentralstelle betrug in den Verwendungsgruppen

A1/A/a und A2/B/b der Frauenanteil im fraglichen Zeitraum jeweils mehr als 40 %.

Zu Frage 2:

a) In der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden insgesamt 81 Anträge auf Herabset -

zung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern gestellt, die allesamt positiv ent -

schieden wurden.

Zentralstelle:

 

 A1/A

 A2/B

 A3/C

 A4/D

 Gesamt

Frauen

 7

 3

 6

 -

 16

Männer

 2

 -

 -

 -

 2

Nachgeordnete Dienststelle:

 

A1/A

 A2/B

 A3/C

 A4/D

 K2

 Gesamt

Frauen

 7

 28

 10

 12

 2

 59

Männer

 2

 2

 -

 -

 -

 4

b) Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in den Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen

A1/A/a und A2/B/b in meinem Ressort zum Stichtag 1. Juli 1997 gliedert sich wie folgt:

Zentralleitung

 

A1/A/a

 A2/B/b

weiblich

 12

 16

männlich

 2

 0

Gesamt

 14

 16

Frauenanteil in %

 85,71

 100

nachgeordnete Dienststellen

 

A1/A/a

 A2/B/b

weiblich

 28

 52

männlich

 9

 3

Gesamt

 37

 55

Frauenanteil in %

75,68

 94,55


 

c) In der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 nahmen in meinem Ressort insgesamt 13 lei -

tende Bedienstete die Elternkarenz oder eine Herabsetzung der Wochendienstzeit in An -

spruch.

In der Zentralstelle waren dies 4 (3 weibliche und 1 männlicher) leitende Bedienstete, die

alle der Verwendungsgruppe A1/A angehörten.

Nachgeordnete Dienststellen

 

 A1/A

 A2/B

 Gesamt

Frauen

 7

 1

 8

Männer

 1

 -

 1

 

Zu Frage 3:

a) Zu Beginn des Jahres 1997 kam es durch die Zusammenführung von Teilen des ehemali -

gen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz und des ehemaligen

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch zu einer Zusammenführung der Ar -

beitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen beider Ressorts. Ein zusätzlicher 7. Vertre -

tungsbereich wurde geschaffen. Im nunmehrigen Bundesministerium für Arbeit, Gesund -

heit und Soziales gibt es 7 bestellte Gleichbehandlungsbeauftragte und 7 Stellvertreterin -

nen.

Die Vertretungsbereiche gliedern sich nach Fachbereichen und Bundesländern. Daraus er -

gibt sich eine unterschiedlich hohe Anzahl an Bediensteten, für die die jeweilige Gleich -

behandlungsbeauftragte zuständig ist. Im Durchschnitt ist eine Gleichbehandlungsbeauf -

tragte im Bereich der Zentralstelle (inkl. Bundesanstalten) für ca. 570 Bedienstete zustän -

dig und im Bereich der nachgeordneten Dienststellen für ca. 300 Bedienstete. Die Arbeit

der Gleichbehandlungsbeauftragten im Ressort wird allerdings noch durch zahlreiche

Kontaktfrauen unterstützt.

b) In meinem Ressort wurde mittels Erlaß geregelt, daß den Gleichbehandlungsbeauftragten

die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige freie Zeit zur Verfügung zu stellen ist.

c) Im Ausschreibungsgesetz 1989 ist derzeit die Einbeziehung der Gleichbehandlungsbeauf -

tragten in Auswahlentscheidungen betreffend Personalaufnahmen bzw. Funktionsbetrau -

ungen nicht vorgesehen. Die jeweilige Gleichbehandlungsbeauftragte wird jedoch, wie im

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor -

gesehen, über beabsichtigte Funktionsausschreibungen informiert.

d) Die Einflußnahme der Gleichbehandlungsbeauftragten ist insofern gegeben, als der Res -

sortbericht gemäß § 53 Abs. 1 B - GBG im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe für

Gleichbehandlungsfragen erstellt wird.

e) Grundsätzlich gibt es eine äußerst rege und konstruktive Kommunikation zwischen den

personalführenden Abteilungen, den Gleichbehandlungsbeauftragten und dem Minister -

büro. Themen der Gleichbehandlung und Frauenförderung sind fixe Bestandteile der Per -

sonalplanung sowie der Organisations - und Personalentwicklung. Die Akzeptanz der

Position der Gleichbehandlungsbeauftragten ist grundsätzlich unbestritten und die Vor -

schläge der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bezüglich Frauenförderung wer -

den ernstgenommen und wenn möglich aufgegriffen.

Dazu einige Beispiele:

- Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde eine Publikation “Laufbahnplanung für Frauen”

des Ressorts in Auftrag gegeben und fertiggestellt. Diese Broschüre soll ein Leitfaden für

alle interessierten Frauen des Ressorts sein, der aus den sehr erfolgreich veranstalteten

gleichlautenden Seminaren entstanden ist.

- Für Frauen der Verwendungs/Entlohnungsgruppen A3/C/c und A4/D/d werden eigene

Kommunikationstrainingsseminare angeboten.

- Von der Arbeitsgruppe wurde als Unterstützung zur Erhöhung der Frauenanteile in Füh -

rungspositionen das Projekt “Weiterbildung für Frauen” initiiert, das meine volle Unter -

stützung hat. Gestartet wurde das gegenständliche Projekt mit einer Umfrage über den

Schulungs - und Fortbildungsbedarf von Frauen. Aus dieser Bedarfserhebung werden

Maßnahmen, d.h. frauenspezifische Seminare, entwickelt und angeboten.

Zu Frage 4:

Mit 1. Jänner 1996 wurde ein neuer Frauenförderungsplan erlassen, in dem sämtliche Maß -

nahmen und Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile an die aktuelle Situation im Res -

sort angepaßt wurden.

Enthalten sind u.a. verstärkte (Informations)Rechte der Gleichbehandlungsbeauftragten, zu -

sätzliche Maßnahmen gegen die geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen, die För -

derung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Aus - und Weiterbildung, Entlohnung,

Aufstieg u.ä.

Der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist

der Anfragebeantwortung beigeschlossen.

 

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