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In der Anfrage weisen die Abgeordneten darauf hin, daß dem Nationalfonds gerade in Zeiten

des Sozialabbaus verstärkte Bedeutung zukomme. Eine Kürzung der Mittel würde daher eine

weitere Verschlechterung für behinderte Menschen darstellen.

Frage 1

Wie hoch war die Dotierung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen

im Jahr 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 1995?

Antwort

Für die zusätzliche Förderung besonderer Maßnahmen der sozialen, medizinischen und berufli-

chen Rehabilitation wurden dem Nationalfonds

im Jahre 1990 S 10,0 Millionen,

im Jahre l991 S 9,8 Millionen,

im Jahre 1992 S 20,0 MilIionen,

im Jahre 1993 S 20,0 Millionen,

im Jahre 1994 S 19,1 Millionen,

im Jahre 1995 S 9,6 Millionen

aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Frage 2

Wie hoch ist die Dotierung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen

für die Jahre 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000?

. Antwort

Für die Jahre 1996 und 1997 ist im jeweiligen Bundesvoranschlag eine Dotierung des National-

fonds in Höhe von je S 1.000,-- vorgesehen. Die Aufrechterhaltung der Gewährung von Förde-

rungen aus dem Nationalfonds wird alIenfal1s durch Umschichtungen zu sichern sein.

Über die Dotierung für die Jahre 1998, 1999 und 2000 kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine

Angaben machen.

Frage 3

Wie hoch ist die Maximalzuwendung für besondere behinderungsbedingt notwendige Maß-

nahmen derzeit und ist hier eine Änderung geplant?

Antwort

Aufgrund eines Beschlusses des Kuratoriums beträgt die maximale Höhe einer Förderung aus

dem Nationalfonds für besondere behinderungsbedingt erforderliche Maßnahmen derzeit

S 80.000,--. Es ist keine Änderung dieses Betrages beabsichtigt. . .

Frage 4

In we1cher Form wird im Falle einer Kürzung der Mittel für den Nationalfonds ein Ausgleich

geschaffen?

Antwort

Dem Nationalfonds kommt seit seiner Errichtung im Jahre 1981 die Funktion zu, zur Vermei-

dung sozialer Härten Zuwendungen zu besonderen Maßnahmen der Rehabilitation behinderter

Menschen in jenen Bereichen zu gewähren, in denen die erforderIichen Aufwendungen durch

andere Kostenträger nicht zur Gänze übernommen werden können.

Wegen der Subsidiarität des Nationalfonds ist es die Aufgabe der BundessoziaIämter, vor Ver-

gabe der Fondsmittel sämtliche Förderungsmöglichkeiten anderer Stellen zu berücksichtigen.

Die Bundessozialämter werden weiterhin bemüht sein, durch intensive Beratung und Betreu-

ung der behinderten Menschen und durch enge Kooperation mit allen in Betracht kommenden

Kostenträgern eine möglichst effiziente Hilfestellung zu bieten.