3850/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé, Dr. Ofner haben am 25.3.1998
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3916/J betreffend “Einschränkung der
behördlichen Anzeigepflicht” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:
In meiner Funktion als Familien - und Jugendminister fühle ich mich in erster Linie
dem Wohl von Kindern und Jugendlichen verpflichtet, die Opfer von Straftaten
wurden. Das primäre Ziel meiner Aktivitäten ist daher, betroffenen Kindern und
Jugendlichen Zugang zu fachgerechter Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten.
Kinder sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft und von Straftaten,
insbesondere physischer, psychischer und sexueller Gewalt besonders dann
betroffen, wenn sie sich in der Familie ereignen. In Fällen familiärer Gewalt aber
müssen Fachleute mit besonderer Sensibilität vorgehen, um Schutz und Hilfe für die
Betroffenen gewährleisten zu können.
In letzter Zeit haben sich auch neue Formen multidisziplinärer Zusammenarbeit
entwickelt, um Kindern und Jugendlichen bestmögliche Unterstützung zu gewähren.
Diese Kooperationen sind österreichweit auszubauen und zu intensivieren, wobei
immer
der Schutz und das Wohl des betroffenen Kindes und die Hilfestellung für
Eltern im Vordergrund zu stehen haben. Auch die Diskussion über die
Anzeigepflichten hat sich an diesem Prinzip zu orientieren.
Weiters gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß trotz Einschränkung der Anzeige -
verpflichtung für Behörden etwa im Bereich der Strafanzeigen wegen Sexualdelikten,
die an Kindern und Jugendlichen begangen wurden, seit 1993 eine signifikante
Steigerung der Anzeigenzahlen zu beobachten war.