3850/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé, Dr. Ofner haben am 25.3.1998

an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3916/J betreffend “Einschränkung der

behördlichen Anzeigepflicht” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu

beantworten:

In meiner Funktion als Familien - und Jugendminister fühle ich mich in erster Linie

dem Wohl von Kindern und Jugendlichen verpflichtet, die Opfer von Straftaten

wurden. Das primäre Ziel meiner Aktivitäten ist daher, betroffenen Kindern und

Jugendlichen Zugang zu fachgerechter Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten.

Kinder sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft und von Straftaten,

insbesondere physischer, psychischer und sexueller Gewalt besonders dann

betroffen, wenn sie sich in der Familie ereignen. In Fällen familiärer Gewalt aber

müssen Fachleute mit besonderer Sensibilität vorgehen, um Schutz und Hilfe für die

Betroffenen gewährleisten zu können.

In letzter Zeit haben sich auch neue Formen multidisziplinärer Zusammenarbeit

entwickelt, um Kindern und Jugendlichen bestmögliche Unterstützung zu gewähren.

Diese Kooperationen sind österreichweit auszubauen und zu intensivieren, wobei

immer der Schutz und das Wohl des betroffenen Kindes und die Hilfestellung für

Eltern im Vordergrund zu stehen haben. Auch die Diskussion über die

Anzeigepflichten hat sich an diesem Prinzip zu orientieren.

Weiters gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß trotz Einschränkung der Anzeige -

verpflichtung für Behörden etwa im Bereich der Strafanzeigen wegen Sexualdelikten,

die an Kindern und Jugendlichen begangen wurden, seit 1993 eine signifikante

Steigerung der Anzeigenzahlen zu beobachten war.