3854/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Kier und PartnerInnen
betreffend die “Affäre Teleges"
(Nr. 3945/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
An die Firma CBI wurde in den Jahren 1991 bis 1997 seitens meines Ressorts kein Auftrag
erteilt. Ob Auftragserteilungen an Unternehmen, die im Einflußbereich der Familie Knoll
stehen, erfolgt sind, kann nicht festgestellt werden, da nur bei umfangreicheren Vergabever -
fahren im Zuge der Evaluierung der Angebote und auch nur hinsichtlich jener Unternehmen,
die für eine Zuschlagserteilung in Frage kommen, Überprüfungen der Beteiligungsverhältnisse
an diesen Unternehmen durch Einsicht ins Firmenbuch vorgenommen werden.
Die Firma Teleges war im Zeitraum von 1991 bis 1997 einmal im Bereich meines Ressorts
tätig. Im Jahr 1994 wurde in der Bundes - Hebammenakademie an der Ignaz - Semmelweis - Frau -
enklinik von der Firma Teleges eine Verstärkeranlage (Mikrofonanlage) im Hörsaal 1 instal -
liert. Die Auftragssumme betrug S 35.944,80.
Zu Frage 3:
Es gibt keinerlei konkrete Hinweise auf nicht sachgerechte Leistungserstellung durch die Firma
Teleges.
Zu Frage 4:
Die Rechnungen wurden durch die zuständige Fachabteilung für Nachrichtentechnik im Kran -
kenhaus Lainz geprüft. Nach Angaben der Direktion der Bundes - Hebammenakademie Wien
gab es keinen Grund zu Vermutungen, daß die gegenständlichen Rechnungen überhöht seien.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die einzige Beanstandung seitens der Bundes - Hebammenakademie war, daß die Fertigstellung
der Arbeiten sowie die Rechnungslegung verzögert durchgeführt wurden. Begonnen wurde mit
den Installationsarbeiten am 16.6.1994; der Abschluß der Arbeiten erfolgte nach mehreren Ur -
genzen sowohl durch die Direktion der Akademie als auch durch die Verwaltungsdirektion der
Ignaz - Semmelweis - Klinik am 23.9.1994.
Zu Frage 7:
Im Zusammenhang mit den erwähnten Arbeiten im Hörsaal 1 der Bundes - Hebammenakademie
entstand dem Bund kein Schaden.
Zu Frage 8:
Da keine größeren Probleme bei der Auftragsabwicklung aufgetreten sind und seitens der Bun -
des - Hebammenakademie keinerlei Folgeaufträge absehbar waren, bestand keine Notwendigkeit
Maßnahmen zu ergreifen um weitere Auftragsvergaben an die Firma Teleges zu verhindern. In
der Zwischenzeit wurde über die Firma Teleges der Anschlußkonkurs eröffnet, sodaß Fol -
geaufträge ohnehin nicht mehr in Frage kommen.