3859/AB XX.GP

 

GZ 10.000/28 - Parl/98

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. - Prof. Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3914/J - NRI1998 betreffend Erhalt des

Speziallehrganges “Trachtenklasse” in Salzburg/Annahof, die die Abgeordneten Hermann

Böhacker und Kollegen am 25. März 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Was sind die genauen Gründe, dass die “Trachtenklasse” an der Höheren Bundeslehr -

anstalt für wirtschaftliche Berufe (Annahof) in Salzburg geschlossen werden soll?

Antwort:

Auf Grund der Novellierung des SchOG (BGBl. Nr.20/1998) sind Speziallehrgänge nicht mehr

vorgesehen. Das berufsbildende Schulwesen soll prinzipiell die berufliche Erstausbildung

garantieren. Speziallehrgänge können auf Grund ihrer regionalen, wirtschaftlichen oder

kulturellen Bedeutsamkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit geführt werden.

2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die “Trachtenklasse” an der Höheren Bundeslehr -

anstalt für wirtschaftliche Berufe (Annahof) in Salzburg weiter zu erhalten?

3. Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den Weiterbestand dieses Spezial -

lehrganges?

Antwort:

Die im Rahmen des SchOG (BGBl. Nr.20/1998) geschaffene Möglichkeit der Teilrechtsfähi -

keit bietet die Chancen der Führung von Speziallehrgängen. Diese müssten allerdings privat

finanziert werden; hier ist vor allem auf die Möglichkeit des Sponsoring zu verweisen.

4. Halten Sie die Eliminierung der “Trachtenklasse” für sinnvoll?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Wenn ja, welche Schritte werden Sie zu welchem Zeitpunkt setzen, damit dieser

Speziallehrgang auch in Zukunft bestehen bleibt?

 

Antwort:

Hiezu darf festgehalten werden, dass nicht die “Trachtenklasse eliminiert” wurde, sondern dass

im Rahmen einer Gesetzesnovellierung eine neue Basis für Spezialangebote geschaffen wurde.

Es sind daher seitens meines Ressorts keine weiteren Schritte notwendig.

Auf Grund einer am 1.4.1998 in Salzburg getroffenen Vereinbarung ist sichergestellt, dass der

Lehrgang ,,Trachtenschneiderei” im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit im Schuljahr 1998/99 ge -

führt werden kann Während des Jahres sollen durch die teilrechtsfähige Einrichtung Sponsoren

für eine Führung in den Folgejahren gefunden werden.