3861/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrats

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris KAMMERLANDER, Freundinnen und

Freunde haben am 25. März 1998 unter der Nummer 3925/J - NR/1998 eine schriftliche

parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

A)

1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, d.h. in wievielen Fällen handelte es

sich um

a) Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,

b) fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen

C) Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes

d) Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e) sonstige Gründe?

3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wurden

im fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?

Wurden Anträge wegen des Aufnahmestopps abgelehnt und wieviele?

4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt und

wieviele wurden davon abgelehnt?

a) Bei wievielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes, wie

hoch war die Ablehnungsquote?

b) Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweithäu -

figste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?

5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an und

wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?

7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei

Planstellen?

1. Frauenanteil allgemein

a) Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in Ihrem

Ressort per 1.7.1995 und per 1.7.1997?

b) Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions -, den Gruppen - und Abteilungs -

leitungen in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wieviele Leitungen

wurden in diesem Zeitraum neu besetzt?

c) Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in der

Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frauenanteil an

diesen Neubesetzungen?

d) Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme von

Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?

2. Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigten

a) Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kin -

dern gab es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv entschieden?

b) Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den Verwen -

dungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?

c) Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete die Elternkarenz oder Herabsetzung

der Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben oder

noch nehmen?

3. Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Arbeitsgruppen

a) Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele Bedien -

stete haben diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?

b) Wieviel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten zur

Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich zu und welche

Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte “freie Zeit‘ auch in An -

spruch genommen werden kann?

c) Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftragten und

die Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen einbezogen wer -

den, sie über alle Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnahme bzw. die Aus -

schreibung von Planstellen und Funktionen sowie bezüglich der Einreihung von

Verwendungen und Arbeitsplätzen aktiv von der Personalstelle informiert?

d) Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bereich des Ressorts nach § 53

Abs. 1 B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgrup -

pe?

e) Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenförderung?

In welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw, nicht gefolgt und warum nicht?

4. Frauenförderungsplan

a) Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?

b) Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ressorts

bei.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;

Vorbemerkung:

Sowohl der jährliche Stellenplan als auch die relevanten dienst - und besoldungs -

rechtlichen Bestimmungen gliedern die Planstellen der einzelnen Bereiche ausschließlich

in solche für Beamte und in solche für Vertragsbedienstete sowie innerhalb dieser Grup -

pen nach Einstufungsmerkmalen wie Verwendungs -, Entlohnungs - und Funktionsgrup -

pen, nicht aber nach Geschlechtern. Soweit in Beantwortung der vorliegenden Anfrage

eine Geschlechtsangabe erforderlich ist, bezieht sich diese deshalb auf das Geschlecht

der jeweils letzten Inhaber/innen der betreffenden Planstellen (bzw. Arbeitsplätze) im

Ressortbereich.

Die nachstehende Beantwortung der gegenständlichen Anfrage faßt außerdem Planstel -

len (bzw. Arbeitsplätze) für Beamte und Vertragsbedienstete analoger Einstufung ebenso

zusammen wie dies in der elektronischen Arbeitsplatzevidenz des Bundes für das hiesige

Ressort der Fall ist, die auf Basis der gemäß § 137 BDG 1979 im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt bzw. dem Bundesministerium für Finanzen erfolgten Bewertung aller

Arbeitsplätze durch deren Zuordnung zu den jeweiligen Verwendungs - und Funktions -

gruppen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes geführt wird: Das heißt, die unten verwen -

dete Bezeichnung "Verwendungsgruppe A 1” umfaßt jeweils sowohl Beamte des Allge -

meinen Verwaltungsdienstes dieser Verwendungsgruppe als auch Beamte der Verwen -

dungsgruppe A der Allgemeinen Verwaltung als auch Vertragsbedienstete der Entloh -

nungsgruppe I/a, die Bezeichnung ,Verwendungsgruppe A 2” jeweils sowohl Beamte des

Allgemeinen Verwaltungsdienstes dieser Verwendungsgruppe als auch Beamte der Ver -

wendungsgruppe B der Allgemeinen Verwaltung als auch Vertragsbedienstete der Ent -

lohnungsgruppe I/b und so fort.

Zu Frage A/1:

Im Haushaltsjahr 1997 mußten gegenüber dem Jahr 1996 insgesamt 41 Planstellen im

Ressortbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten eingespart wer -

den, da der Stellenplan 1997 nur mehr 1604 Planstellen für dieses Ressort vorsah,

während der Stellenplan 1996 noch 1645 Planstellen vorgesehen hatte.

Diese Einsparungen betrafen in der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten 4 Planstellen, und zwar je eine Planstelle der Verwendungsgruppe A 1

und der Verwendungsgruppe A 3 sowie zwei Planstellen der Verwendungsgruppe A 4.

Diese Planstellen waren zuletzt alle mit männlichen Bediensteten besetzt gewesen, sodaß

die Einsparungsmaßnahme ausschließlich (also zu 100 %) Männer betraf.

An den nachgeordneten Dienststellen des Ressorts wurden 37 Planstellen eingespart,

und zwar je 4 Planstellen der Verwendungsgruppen A 1 und A 2, 2 Planstellen der Ver -

wendungsgruppe A 3, 12 Planstellen der Verwendungsgruppe A 4, 1 Planstelle der

Verwendungsgruppe A 5, 8 Planstellen der Verwendungsgruppe A 6 und 6 Planstellen

der Verwendungsgruppe A 7. Davon waren zuletzt je 1 Planstelle der Verwendungs -

gruppen A 1 und A 5 (=20%), 2 Planstellen der Verwendungsgruppe A 2 (=50%),

8 Planstellen der Verwendungsgruppe A 4 (=67 %), 7 Planstellen der Verwendungs-

gruppe A 6 (=87 %) und 4 Planstellen der Verwendungsgruppe A 7(= 67 %) mit weibli -

chen Bediensteten besetzt gewesen, sodaß die Einsparungsmaßnahmen an nachgeord -

neten Dienststellen zusammengenommen 23 weibliche (=62 %) und 14 männliche

(=38%) Bedienstete betrafen.

Insgesamt entfielen 23, also 56 % der im Jahre 1997 im Bundesministerium für auswärti -

ge Angelegenheiten ressortweit eingesparten 41 Planstellen auf Arbeitsplätze, die zuletzt

mit weiblichen Bediensteten besetzt gewesen waren (siehe auch die Ausführungen im

letzten Absatz der Antwort zur Frage 2).

Zu Frage A/2:

Die zu 100 % Männer betreffenden Einsparungen in der Zentrale des hiesigen Ressorts

beruhten 1997 in 2 Fällen auf der Nichtverlängerung befristeter Dienstverträge wegen un -

zureichenden Arbeitserfolges und in 2 Fällen auf sonstigen Gründen, nämlich auf der An -

nahme einer besser bezahlten Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Von den Einsparungen an nachgeordneten Dienststellen des Ressorts beruhten 2 Fälle

auf einem Austritt weiblicher Bediensteter infolge Eheschließung bzw. Geburt eines Kin -

des und 11 Fälle (davon 5 von Frauen) auf sonstigen Gründen, nämlich der Aufnahme

einer besser bezahlten Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes oder dem An -

tritt einer ASVG - Pension, sowie 24 Fälle auf der Ausgliederung der Diplomatischen Aka -

demie, von der 16 Frauen und 8 Männer betroffen waren. Diese 24 Personen sind aber

unmittelbar als privatrechtliche Angestellte in ein Dienstverhältnis zur reformierten Diplo -

matischen Akademie übergetreten, haben also ihr Erwerbseinkommen nicht verloren.

Da diese weiterbeschäftigten 24 Personen (davon 16 Frauen) durch die hiesigen Plan -

stelleneinsparungen nicht nachteilig betroffen wurden, erscheinen nur die anderen 17

Einsparungsfälle des Jahres 1997 als im Lichte der einleitenden Ausführungen der vorlie -

genden Anfrage relevant: Durch diese waren 7 Frauen (=41 %) und 10 Männer (=59 %)

betroffen, sodaß sich für den Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen -

heiten nicht die These bestätigen läßt, die Planstellensparmaßnahmen des Bundes hätten

im Jahre 1997 überwiegend Frauen nachteilig betroffen.

Zu Frage A/3:

Im Jahre 1997 wurden insgesamt 108 Anträge auf Übernahme ins öffentlich - rechtliche

Dienstverhältnis gestellt, wovon 98 Anträge bis zum Ablauf des 31.12.1997 nicht berück -

sichtigt werden konnten, weil die Bundesregierung 124 der ursprünglich für Beamte des

hiesigen Personalstandes vorgesehenen Planstellen in solche für Vertragsbedienstete

umgewidmet hat.

In der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten entfielen 23

Pragmatisierungs - Anträge (davon 10 von Frauen) auf die Verwendungsgruppe A 1,

15 Anträge (davon 10 von Frauen) auf die Verwendungsgruppe A 2, 7 Anträge (davon 4

von Frauen) auf die Verwendungsgruppe A 3 und 1 Antrag (eines männlichen Bedienste-

ten) auf die Verwendungsgruppe A 7. Davon konnten nur 4 (davon 2 Frauen) berücksich -

tigt werden.

An nachgeordneten Dienststellen entfielen 27 Pragmatisierungs - Anträge (davon 9 von

Frauen) auf die Verwendungsgruppe A 1, 26 Anträge (davon 13 von Frauen) auf die Ver -

wendungsgruppe A 2 und 11 Anträge (davon 5 von Frauen) auf die Verwendungsgruppe

A 3. Davon konnten nur 6 (davon 3 Frauen) berücksichtigt werden.

Die 1997 erfolgten insgesamt 10 Pragmatisierungen wiesen folgenden Frauenanteil auf:

Gehobener Dienst: 3

Fachdienst : 2

Zu den Fragen A/4 und A/5:

Im Jahre 1997 wurden insgesamt 68 Anträge auf Gewährung eines unentgeltlichen Ka -

renzurlaubes eingebracht. Davon wurden zwei von männlichen Bediensteten gestellte

Anträge, die eine Beschäftigung außerhalb des Bundesdienstes anstrebten, aus schwer -

wiegenden dienstlichen Gründen abgelehnt.

Für die Betreuung von Kindern wurden insgesamt 52 Karenzierungsanträge (davon 50

von Frauen) gestellt, von denen keiner abgelehnt wurde.

Auf die Zentrale entfielen davon 49 Anträge (davon 48 von Frauen), und zwar 10 (davon 9

von Frauen) auf die Verwendungsgruppe A 1 sowie - ausschließlich von Frauen gestellt -

3 Anträge auf die Verwendungsgruppe A 2, 26 Anträge auf die Verwendungsgruppe A 3

und 10 Anträge auf die Verwendungsgruppe A 4.

An nachgeordneten Dienststellen wurden 3 Karenzurlaube zur Betreuung von Kindern

beantragt, und zwar ausschließlich von Frauen. Davon entfielen 2 Anträge auf die Ver -

wendungsgruppe A 3 und 1 Antrag auf die Verwendungsgruppe A 4.

Zweithäufigster Grund für die Beantragung von Karenzurlauben im Jahre 1997 war die

beabsichtigte Begleitung des (entsprechend dem Mobilitäts - und Rotationsprinzip des

Auswärtigen Dienstes gemäß § 41 Abs. 1 BDG 1979 routinemäßig) an einen anderen

Dienstort versetzten Ehe - bzw. Lebenspartners durch eine Person, die selbst dem hiesi -

gen Personalstand angehört, für die aber an der betreffenden anderen Dienststelle kein

freier Arbeitsplatz zur Verfügung stand: Diesbezüglich wurden 11 Anträge (davon 9 von

Frauen) gestellt, von denen keiner abgelehnt wurde.

Von diesen 11 Anträgen entfielen im Jahre 1997 alle auf nachgeordnete Dienststellen,

und zwar 7 (davon 6 von Frauen) auf die Verwendungsgruppe A 2, 3 (alle von Frauen)

auf die Verwendungsgruppe A 3 und 1 Antrag eines männlichen Bediensteten auf die

Verwendungsgruppe A 7.

Im Jahre 1997 waren insgesamt 25 Ersatzkräfte (Verwendungsgruppe A 4) - entspre -

chend befristet - für die Vertretung von zur Betreuung eines Kindes karenzierten Bedien -

steten beschäftigt.

Bezüglich der Arbeitsplätze der Verwendungsgruppen A 1 und A 2 sind für die befristete

Anstellung zwecks Karenzurlaubsvertretung wegen des Erfordernisses der erfolgreichen

Absolvierung des durch die Verordnung BGBl. Nr.120/1989 auch für diesbezügliche Ver -

wendungen im auswärtigen Dienst vorgeschriebenen Auswahlverfahrens in der Praxis

keine Bewerber/innen zu finden.

Zu Frage A/6:

Unter Bedachtnahme auf die einschlägigen Ministerratsbeschlüsse wird im Ressort -

bereich regelmäßig die bestehende Organisationsstruktur überprüft und den sich laufend

verändernden Anforderungen angepaßt. Im Rahmen der laufenden Auslastungsprüfun -

gen wird neben der Straffung der Organisation und der internen Arbeitsabläufe des Res -

sorts jeweils auch der verstärkte Einsatz technischer Ressourcen - z.B. der elektronischen

Datenverarbeitung - gefördert sowie die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht unmittel -

bar durch Bundesbedienstete erfüllt werden müssen, wie beispielsweise die Büroreini -

gung, an geeignete Rechtspersonen übertragen.

Zu Frage A/7:

Im Jahre 1998 besteht im Bereiche des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen -

heiten nicht die Möglichkeit zu einer weiteren Senkung der Planstellenzahl, weil dieses

Ressort in besonderem Maße vom Beitritt Österreichs zu den Schengener Übereinkom -

men sowie von der Teilnahme ab 1. Jänner 1998 an der EU - Troika und von der am 1. Juli

1998 beginnenden EU - Ratspräsidentschaft Österreichs betroffen ist. Die Bundesregie -

rung hat daher in der 37. Sitzung des Ministerrats am 3. Dezember 1997 beschlossen,

dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Jahre 1998 die Besetzung

von höchstens 1613 Planstellen zu gestatten, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung

seiner Aufgaben erforderlich sein sollte, was um 31 Planstellen unter der vom Nationalrat

im Rahmen des Stellenplans 1998 für dieses Ressort genehmigten Höchstzahl von 1644

Planstellen liegt.

ZuFrageB/1:

a) Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten betrug der Frauenanteil in der

Verwendungsgruppe A 1 (Höherer Dienst) per 1.7.1995 23% und per 1.7.1997 24%. In

der Verwendungsgruppe A 2 (Gehobener Dienst) machte der Frauenanteil sowohl zum

Stichtag 1.7.1995 als auch zum Stichtag 1.7.1997 jeweils 38% aus.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sieht es als Erfolg an, daß der

Frauenanteil im Gehobenen Dienst (Verwendungsgruppe A 2) mit 38% schon sehr na -

he an die im Bundesgleichbehandlungs - Gesetz vorgesehene Quote von 40% heran -

geführt werden konnte. In den letzten Jahren ist es auch gelungen, den Frauenanteil im

Höheren Dienst (Verwendungsgruppe A 1) von 21% (im Jahre 1993) auf 24% (im Jahre

1997) kontinuierlich anzuheben. Das BMaA ist bemüht, die Frauenquote im Höheren

Dienst weiter zu erhöhen, weshalb es bei seinen Informationsveranstaltungen ganz be -

sonders Frauen zu Bewerbungen für den Auswärtigen Dienst ermutigt.

b) Per 1.7.1995 waren 9 der damals bestehenden 51 Abteilungsleitungen mit Frauen

(17,6%) besetzt, per 1.7.1997 10 der 59 (16,9%) Abteilungsleitungen. Zu den genann -

ten Stichtagen (1.7.1995 und 1.7.1997) gab es im Außenministerium keine Frauen in

der Position einer Sektions - oder Gruppenleiterin. Seit Ende August 1997 ist aber wie -

der eine Frau mit einer Sektionsleitung im Bundesministerium für auswärtige Angele -

genheiten betraut, nämlich mit der Leitung der kulturpolitischen Sektion.

Im Berichtszeitraum wurden ein Sektionsleiter, ein Gruppenleiter und 23 Abteilungslei -

ter/innen (davon zwei Frauen, das sind 8,7%) neu bestellt.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist ständig bestrebt, den Anteil

von Frauen in Leitungsfunktionen zu steigern. Es werden bei allen Ausschreibungen

von Führungspositionen die Mitarbeiterinnen dieses Ressorts jeweils nachdrücklich

eingeladen, sich für diese zu bewerben. Allerdings macht sich in diesem Zusammen -

hang das Problem bemerkbar, daß der Anteil von Frauen in den in Frage kommenden

höheren Diensträngen des Höheren Auswärtigen Dienstes relativ gering ist. Das ist

auch auf die großen Schwierigkeiten zurückzuführen, die das Mobilitätsprinzip des

Auswärtigen Dienstes bezüglich der Familiengründung und die Fortführung der Famili -

engemeinschaft allgemein mit sich bringt: Während der Auslandsverwendung von Be -

diensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fällt in der Regel

die Möglichkeit der Berufsausübung für den Ehepartner/die Ehepartnerin weg. Dies be -

deutet vielfach eine wesentliche Verringerung des Gesamteinkommens der betroffenen

Familien gegenüber den im Inland seit Jahren den Regelfall bildenden

“Doppelverdienern”. Darüber hinaus stellt die ständige Rotation zwischen In - und Aus -

land die Mitarbeiter/innen des Auswärtigen Dienstes vor besondere Probleme bei der

Kindererziehung und - betreuung (häufiger Wechsel des Schulsystems sowie der Unter -

richtssprache). Dazu kommen sehr häufig beträchtliche Schwierigkeiten des Ehepart -

ners/der Ehepartnerin beim Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Rückkehr vom

mehrjährigen Auslandsaufenthalt ins Inland. Von diesen Schwierigkeiten sind in der

Praxis Frauen in höherem Maße betroffen als Männer.

c) Im Zeitraum vom 1.7.1995 bis zum 1.7.1997 wurden im Bundesministerium für auswär -

tige Angelegenheiten 12 Frauen (=25 %) und 36 Männer in den Höheren Dienst sowie

6 Frauen (=35 %) und 11 Männer in den Gehobenen Dienst neu aufgenommen:

d) Die Aufnahme in den Höheren und Gehobenen Dienst des Außenministeriums erfolgt

ausnahmslos auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers für auswärtige Ange -

legenheiten vom 16. Feber 1989 betreffend die Feststellung der Eignung für die Ver -

wendung im Höheren, Gehobenen und Mittleren Dienst des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr.120/1989 (sogenannte ,,Préalable - Verordnung”).

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Auswahlverfahren gliedern sich in einen schrift -

lichen und mündlichen Teil. Hiebei werden bei den Bewerber/innen für den Höheren

Dienst das Verständnis für politische, wirtschaftliche, kulturelle und rechtliche Zusam -

menhänge im Bereich der internationalen Beziehungen, die Allgemeinbildung, das histo -

rische, volkswirtschaftliche, kulturelle, völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Fach -

wissen, die Kenntnis des Englischen und des Französischen sowie die Ausdrucksfähig -

keit im Deutschen und in den vorgenannten Fremdsprachen sowie die allgemeine geisti -

ge, körperliche und charakterliche Eignung für eine Dienstleistung im In - und Ausland

beurteilt (siehe § 2 "Préalable - Verordnung”). Bei den Kandidat/inn/en für den Gehobe -

nen Dienst werden u.a. das Verständnis für die Probleme des modernen Österreich,

Kenntnis des Englischen oder Französischen, die Ausdrucksfähigkeit im Deutschen so -

wie in einer der vorgenannten Sprachen, die Allgemeinbildung, staatsbürgerliches Wis -

sen und die allgemeine geistige, körperliche und charakterliche Eignung für eine Dienst -

leistung im In - und Ausland bewertet (siehe § 3 der Verordnung”).

Die Reihung der Bewerber/innen nach den bei dem schriftlichen und mündlichen Teil

des Auswahlverfahrens erzielten Punkten (§ 5 "Préalable - Verordnung") nimmt eine aus

Beamt/inn/en des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bestehende

Sachverständigen - Kommission vor. Das auf einem Punktevergabesystem basierende

Auswahlverfahren ist nach den langjährigen Erfahrungen dieses Ressorts ein äußerst

zuverlässiger Indikator für den Grad der Eignung für den Auswärtigen Dienst.

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens wird gänzlich anonymisiert abgewickelt: Bei

der Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Tests sind den auswertenden Be -

amt/inn/en weder Namen, Geschlecht noch sonstige persönliche Daten der Bewer -

ber/innen bekannt. Dies stellt eine zusätzliche Garantie für ein objektives und nicht dis -

kriminierendes Aufnahmeverfahren dar, in dem ausschließlich die jeweilige fachliche und

persönliche Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin für die Aufnahme relevant ist

(siehe § 4 Abs. 3 BDG 1979).

Im Zeitraum vom 1.7.1995 bis 1.7.1997 gab es daher bei den Neubesetzungen im hiesi -

gen Ressort keine Fälle, in denen eine bevorzugte Aufnahme gemäß § 42 B - GBG in

Frage hätte kommen können.

Zu Frage B/2:

a) Im Zeitraum 1 .7. 1995 bis 1 .7.1997 wurden im Bundesministerium für auswärtige An -

gelegenheiten insgesamt 38 Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Be -

treuung von Kindern gestellt: Über sämtliche Anträge wurde positiv entschieden. Alle

Anträge wurden von weiblichen Bediensteten eingebracht. Von diesen Anträgen ent -

fielen 1 auf die Verwendungsgruppe A 1, 2 auf die Verwendungsgruppe A 2, 15 auf die

Verwendungsgruppe A 3 und 20 auf die Verwendungsgruppe A 4.

b) Zum Stichtag 1 Juli 1997 waren im Höheren Dienst 3 Mitarbeiter/innen teilzeitbeschäf -

tigt (0,6%), hiervon waren 2 Bedienstete weiblich. Im Gehobenen Dienst waren 2 Frau -

en teilzeitbeschäftigt (0,8 %). Diesbezügliche Anträge von Männern lagen nicht vor.

c) Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gab es während des Zeitrau -

mes 1.7.1995 bis 1.7.1997 keine leitenden Bediensteten, die Elternkarenz oder Herab -

setzung der Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben.

Noch im Mai 1998 wird ein stellvertretender Abteilungsleiter meines Ressorts für 6

Monate Elternkarenzurlaub antreten.

Zu Frage B/3:

a) Im Berichtszeitraum 1.5.1997 bis 1.7.1997 waren im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten 3 Gleichbehandlungsbeauftragte (alle Frauen) und 2 Ersatzbeauf -

tragte (1 Frau, 1 Mann) bestellt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte im Vertretungsbe -

reich 1 (Verwendungsgruppe A 1) betreut 470 Bedienstete, jene im Vertretungsbereich

2 (Verwendungsgruppe A 2) 263 Bedienstete und jene im Vertretungsbereich 3

(Verwendungsgruppen A 3 bis A 7) 785 Bedienstete.

b) Mit den Gleichbehandlungsbeauftragten ist vereinbart, daß ihnen jeweils nach Aufga -

benanfall und konkreten Erfordernissen freie Zeit im notwendigen Ausmaß gemäß

§ 37 Abs. 3 B - GBG eingeräumt wird. Dieses flexible System hat sich bewährt und wird

auch von den Gleichbehandlungsbeauftragten befürwortet.

c) Eine Einbeziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten in Personalentscheidungen

erfolgt nicht, da hierzu (auch im B - GBG) keine entsprechenden gesetzlichen Regelun -

gen bestehen. Das Bundesministerium bindet aber den Dienststellenausschuß der

Personalvertretung (siehe §§ 9 und 10 Bundes - Personalvertretungsgesetz) in seine

Personalentscheidungen ein. Die Personalverwaltung dieses Ressorts ist auch bereit,

die Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils auf Anfrage über Personalentscheidungen

zu informieren.

d) Der Bericht des Ressorts über den Stand der Gleichbehandlung und Frauenförderung

gemäß § 53 B - GBG wird der Arbeitsgruppe zur Einsicht übermittelt, welche in der Fol -

ge dazu Stellung nehmen kann.

e) Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen dieses Ressorts setzt sich vor allem für

die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen und in den Sachverständigen -

kommissionen zur Feststellung der Eignung für den Auswärtigen Dienst ein. Das Bun -

desministerium für auswärtige Angelegenheiten entspricht diesem Anliegen durch die

schon erwähnte Einladung in allen Ausschreibungen von Führungspositionen an die

weiblichen Bediensteten sich für diese Funktionen zu bewerben. Der aus 6 Kommissi -

onsmitgliedern gebildeten Sachverständigenkommission zur Feststellung der Eignung

für den Höheren Dienst gehört 1 weibliche Bedienstete an.

Zu Frage B/4:

a) Der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

wurde per 1.1.1996 nicht geändert.

b) Ein Exemplar des Frauenförderungsplanes liegt bei.

Beilage konnte nicht gescannt werden!!!