3864/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat haben am 18. März 1998 unter der Nr. 3892/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend österreichische Mitglied -
schaft in Internationalen Organisationen gerichtet, deren Wortlaut der Beilage zu ent -
nehmen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, daß internationale Frauenarbeit zur Durchsetzung von
Anliegen von Frauen weltweit von grundsätzlicher Bedeutung ist. Ich erachte es
daher als von besonderer Wichtigkeit, daß frauenspezifische Anliegen - darunter im
besonderen die Bereiche Frauenrechte - Menschenrechte, Gewalt gegen Frauen,
Frauenhandel, Beschäftigungs - und Entwicklungspolitik - nicht nur auf nationaler,
sondern vor allem auch auf europäischer und internationaler Ebene angesprochen
und vertreten werden. In diesem Zusammenhang erachte ich das Betreiben eines
intensiven Lobbyings in internationalen Gremien und Foren als notwendige Voraus -
setzung, um dem Konzept des “gender mainstreamings”, zu dessen Berücksichti -
gung und durchgehender Einbindung in die jeweiligen Tätigkeitsbereiche sich euro -
päische wie internationale Organisationen und Vereinigungen bereit erklärt haben,
auch tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen.
In meiner Funktion als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbrau -
cherschutz
entsende ich daher - entweder in Permanenz und/oder entsprechend den
Satzungs - bzw. Geschäftsordnungsvorschriften - ExpertInnen in frauenspezifische
Teilorganisationen, Kommissionen, Expertinnengruppen, Fonds, Programme und
dgl., die als Teil der Organisationsstrukturen der Vereinten Nationen, des Europara -
tes und der Europäischen Union die ihnen zugewiesenen Aufgabenstellungen und
Tätigkeiten ausüben.
Zu den für eine Entsendung in Frage kommenden Teilorganisationen, Kommissio -
nen, ExpertInnengruppen, Fonds, Programmen und dgl. zählen im Rahmen der
Vereinten Nationen insbesondere der UN - Entwicklungsfonds für Frauen (UNIFEM),
das Internationale Forschungs - und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau
(INSTRAW) und die Frauenstatuskommission (CSW) und im Bereich des Europa -
rates die auf ExpertInnenebene angesiedelte Steering Group for Equality between
Women and Men (CDEG). Im Rahmen der Europäischen Union sind insbesondere
zwei Expertlnnengremien zu erwähnen: der Beratende Ausschuß für Chancengleich -
heit, der bei der Europäischen Kommission eingerichtet ist, und der Verwaltungsaus -
schuß für die Durchführung des Vierten Aktionsprogramms der Union für die Chan -
cengleichheit von Frauen und Männern (1996 - 2000).
Die Teilnahme an den Aufgaben und Tätigkeiten dieser frauenspezifischen Teilorga -
nisationen, Kommissionen, ExpertInnengruppen, Fonds, Programmen usw. erfolgt
stets im Rahmen und aufgrund der Mitgliedschaft Österreichs zu den Trägerorgani -
sationen Vereinte Nationen, Europäische Union oder Europarat, nicht jedoch auf -
grund einer gesonderten Mitgliedschaft (durch multilateralen Vertrag, Beitritt und der -
gleichen). Die Gesamtvertretung Österreichs in der jeweiligen Internationalen Orga -
nisation fällt jedoch nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu den Mitgliedschaften in den Bereichen Lebensmittelangelegenheiten, Veterinär -
wesen führe ich folgendes aus;
Zu den Fragen 1 und 2:
Derzeit bestehen Mitgliedschaften zum
a)
Internationalen Tierseuchenamt (OIE, Office international des Epizooties), zur
b) Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul - und Klauenseuche (MKS),
der Food and Agricultural Organisation, FAO und zur
c) Codex Alimentanus Commission (Weltweiter Codex Alimentarlus, Teilorganisation
der FAO und WHO).
Bezüglich der gesetzlichen Grundlagen für die Mitgliedschaften unter Punkt a) und b)
ist auf die Bundesgesetze BGBl.Nr. 285/1928 und 197/1957, bezüglich Punkt c) ist
auf das Bundesgesetz BGBl. Nr. 86/1975 zu verweisen.
Schließlich ist zu bemerken, daß Österreich sowohl Mitglied der FAO als auch der
WHO ist.
Zu den Fragen 3 und 4:
Zu a:
Österreich ist dem Internationalen Abkommen zur Schaffung eines Internationalen
Tierseuchenamtes bereits 1928 beigetreten. Dieses Amt widmet sich auf internatio -
naler Ebene der Bekämpfung der Tierseuchen. Im Jahre 1994 wurde die Uruguay -
Runde im Rahmen des GATT abgeschlossen, bei der auch der Handel mit lebenden
Tieren und tierischen Produkten weltweit neu geregelt wurde. Man kam überein, daß
die World - Trade - Organisation (WTO), ehemals GATT, keine eigenen Veterinärvor -
schriften erstellen soll, sondern daß gemäß dem SPS - Abkommen (sanitary and
phytosanitary agreement) der WTO beim Handel mit lebenden Tieren und tierischen
Produkten die Veterinärvorschriften des OIE Gültigkeit haben sollen. Daraus ergab
sich eine weitere Aufwertung des OIE. Fast alle Staaten der Welt sind Mitglied im
OIE.
Zu b:
Die Europäische Kommission zur Bekämpfung der Maul - und Klauenseuche hat die
Aufgabe, im Interesse der Vermeidung schwerer Verluste für die Landwirtschaft die
Bekämpfung dieser Tierseuche auf nationaler und internationaler Ebene zu unter -
stützen. So ist insbesondere der Schutz Europas vor exotischen MKS - Typen vor -
dringlich.
Zu c:
Österreich hat das Bestreben, seinen im internationalen Vergleich hohen Standard
des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und der Sicherung einwandfreier Nahrung
mit fundierten fachlichen Argumenten zu vertreten. Um diesen hohen Standard auch
künftig zu sichern, ist es notwendig, die österreichische Haltung in den wichtigen in -
ternationalen Gremien, wie auch dem Weltweiten Codex alimentanus einzubringen.
Zusammenfassend gesehen sind die angeführten Mitgliedschaften von gesundheits -
politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Österreich kann daraus für seine Ver -
braucherschutzpolitik beachtliche Vorteile ziehen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Zu a:
Für die Beitragsleistung zum OIE werden die Mitgliedsländer statutengemäß in
sechs Kategorien eingeteilt, wobei Länder, die in die Kategorie eins eingeteilt sind,
den höchsten Beitrag zahlen. Der jährliche Beitrag für alle Kategorien wird anläßlich
der Generalversammlung festgelegt. Österreich ist in die Kategorie fünf eingereiht
und leistete 1996 bzw. 1997 einen Jahresbeitrag von S 201.000,- bzw. S 208.000,-.
Zu b:
Die Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul - und Klauen -
seuche sieht vor, daß die Höhe der Beitragsleistung anläßlich der Jahreshauptver -
sammlung festgesetzt wird. Österreich leistete 1996 bzw. 1997 S 84.000,-- bzw.
S 97.000,-.
Zu e:
Für die Mitgliedschaft am weltweiten Codex Alimentarius ist keine gesonderte Bei -
tragsleistung vorgesehen, da der Codex Teilorganisation der FAO bzw. WHO ist.
Neben den angegebenen Zahlungen wurden keine weiteren freiwilligen Beiträge ge -
leistet.
Zu Frage 8:
Zu a und b:
Da in beiden Organisationen das Prinzip der Einstimmigkeit herrscht, kann diese
Frage nicht beantwortet werden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Österreich wirkt durch seine Vertreter im Rahmen der jeweiligen Mitgliedschaften an
der Evaluierung der Programme mit. Die interne Mittelkontrolle richtet sich nach den
jeweiligen Statuten, womit ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet ist. Eine geson -
derte Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse ist derzeit nicht vorgesehen.
Zu Frage 11:
Zu a und b:
Anläßlich der Vorlage von Berichten (z.B. wöchentliche Ausgabe der Disease Infor -
mation, Monatsbulletin, Jahrespublikation Wond Animal Health, Manual of recom -
mended Diagnostic Techniques and Requirements for Biologial Products, Jahresbe -
richt des Generaldirektors des OIE, Berichte von regionalen und speziellen Konfe -
renzen und Symposien) wird auch die Effizienz und Zweckmäßigkeit der eingesetz -
ten Finanzmittel überprüft. Bisher ergab diese Überprüfung keine Zweifel an einem
effizienten Mitteleinsatz.
Zu Frage 12:
Das OIE übt zur Zeit in der Veterinärkontrolle den effektivsten Einfluß auf die Tätig -
keit der Veterinärdienste in der Welt aus und hat wesentlich zur Bekämpfung von ge -
fährlichen Tierseuchen und zu einem Fortschritt in der Arbeitsweise der staatlichen
Veterinäradministrationen und Veterinärdienste und zu deren Zusammenarbeit auf
internationaler Ebene beigetragen. Die Ziele und Aufgaben des Internationalen Tier -
seuchenamtes
überschneiden sich nicht mit denen der Europäischen Kommission
zur Bekämpfung der Maul - und Klauenseuche, sondern ergänzen diese. Weiters
arbeitet das OIE im Rahmen von entsprechenden Verträgen auch intensiv mit der
Weltorganisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) zusammen.
Auch die Mitgliedschaft zum Weltweiten Codex alimentarlus ist aus den bereits an -
geführten Gründen keineswegs entbehrlich.