3866/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3926/J betreffend Frauenan -

teil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaß -

nahmen im öffentlichen Dienst, welche die Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen

und Freunde am 25.3.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt A.1. der Anfrage:

- Im Bereich Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 Einsparung

A1, A/a

                     1

A2, B/b

                     2

A3, C/c, P1/p1,

                     2

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

                     1

A6, A7, E/e, P4/p4, P5/p5

                     0

SUMME

                     6


 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 Einsparung

A1, A/a

                  7

A2, B/b

                20

A3, C/c, P1/p1,

                20

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

              110

A6, P4/p4

              110

A7, E/e, P5/p5

                34

Jugendliche/Lehrlinge

                  5

SUMME

              306

 

Da Planstellen im Stellenplan nicht geschlechtsspezifisch notiert sind, kann das Einsparungser -

gebnis lediglich in Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen untergliedert werden.

Antwort zu Punkt A.2. der Anfrage:

Im Bereich der Zentralleitung erfolgten die Einsparungen nur im Rahmen von A.2.b.: fehlende

Nachbesetzung von Pensionsabgängen.

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 Einsparung

A1, A/a

                  3

A2, B/b

                  1

A3, C/c, P1/p1,

                  1

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

                  1

A6, A7, E/e, P4/p4, P5/p5

                  0

SUMME

                  6


 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

Im Bereich Wasserstraßendirektion, BEV, ÖPA, BA, BergH:

 

 

A1, A/a

 A2, B/b

 A3, C/c,

 P1/p1

 A4, A5, D/d,

 P2/p2, P3/p3

 A6, P4/p4

 A7, E/e,

P5/p5

 

a.

 

 

 

 

 

 

0

b.

 5

 20

 11

 15

 2

 11

64

c.

 

 

 

 

 

 

0

d.

 

 

 

 

 

 

0

e.*

 

 

 

9

  3

 11

23

 

Summe

 87

 

 

* Sonstige Grunde: d.s. Austritt, Tod, einvernehml. Lösung des Dienstverhältnisses

 

Im Bereich der übrigen nachgeordneten Dienststellen geht die weitaus überwiegende Zahl an

Einsparungen auf die Nichtnachbesetzung von Pensionsabgängen zurück. Einige Planstellen -

einsparungen erfolgten nach Kündigungen bzw. einvernehmlichen Lösungen von Dienstver -

hältnissen. Eine genaue Gliederung ist hier aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes und

mangels zentral verfügbarer Daten nicht möglich.

Antwort zu Punkt A.3. der Anfrage:

Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 5

 5

A2, B/b

 8

 2

A3, C/c, P1/p1,

 8

 1

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 

 1

A6, P4/p4

 

 

A7, E/e, P5/p5

 

 

SUMME

 21

 9


 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 1

 1

A2, B/b

 5

 22

A3, C/c, P1/p1

 10

 21

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 6

 20

A6, P4/p4

 6

 20

A7, E/e, P5/p5

 

 

SUMME

 22

 70

 

Im Bereich des gesamten Ressorts wurden im Berichtzeitraum keine Pragmatisierungsanträge

abgelehnt. Anträge, die wegen des Aufnahmestopps und mangels vorhandener Planstellen

nicht berücksichtigt werden konnten, wurden in Evidenz genommen.

Antwort zu Punkt A.4. der Anfrage:

- Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 9

 6

A2, B/b

 6

 1

A3, C/c, P1/p1,

 4

 1

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 14

 

A6, P4/p4

 

 

A7, E/e, P5/p5

 1

 

SUMME

 34

 8


 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 

1

A2, B/b

7

3

A3, C/c, P1/p1

 9

 1

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 11

 2

A6, P4/p4

 1

 1

A7, E/e, P5/p5

 1

 

SUMME

 29

 8

 

- Ablehnung: Im Bereich der Zentralleitung wurde kein Antrag abgelehnt.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden insgesamt 4 Anträge,

und zwar ein A1 (männlich) und drei B (männlich), abgelehnt.

Antwort zu Punkt A.4.a. der Anfrage:

- Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 3,

 

A2, B/b

 5

 

A3, C/c, P1/p1,

 2

 

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 12

 

A6, P4/p4

 

 

A7, E/e, P5/p5

 1

 

SUMME

 23

 0

 

Es wurde kein Antrag abgelehnt.

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 

 

A2, B/b

 7

 

A3, C/c, P1/p1

 8

 1

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 10

 

A6, P4/p4

 1

 

A7, E/e, P5/p5

 

 

SUMME

 26

 1

 

Es wurde kein Antrag abgelehnt.

Antwort zu Punkt A.4.b. der Anfrage:

Sowohl im Bereich der Zentralleitung als auch im Bereich der nachgeordneten Dienststellen

waren dies private Gründe.

Im Bereich der Zentralleitung wurde kein Antrag abgelehnt.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen betrug die Ablehnungsquote 50 %.

Antwort zu Punkt A.5. der Anfrage:

- Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 12

 

A2, B/b

 10

 

A3, C/c, P1/p1,

 6

 

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 13

 

A6, P4/p4

 

 

A7, E7e, P5/p5

 

 

SUMME

 41

 0

 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 3

 

A2, B/b

 10

 1

A3, C/c,P1/p1

 21

 3

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 20

 

A6, P4/p4

 1

 

A7, E/e, P5/p5

 4

 

SUMME

 59

 4


 

Dafür eingestellte Ersatzkräfte:

- Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 6

 6

A2, B/b

 

 1

A3, C/c, P1/p1,

 

 

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 3

 

A6, P4/p4

 

 

A7, E/e, P5/p5

 

 1

SUMME

 9

 8

 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden insgesamt 20 Ersatzkräfte eingestellt.

Antwort zu Punkt A.6. der Anfrage:

Auf den Beschluß der Bundesregierung vom 3.12.1997, TOP 37/27, wird verwiesen.

Antwort zu Punkt A.7. der Anfrage:

Konkrete Einsparungen ergeben sich aus dem Stellenplan für das Jahr 1998.

Antwort zu Punkt B.1.a. der Anfrage:

- Im Bereich der Zentralleitung:

 

Kopfanzahl

 1.7.1995

 1.7.1997

Verw.Gr. A1, A/a

weiblich

männlich

 

 

 

 116

 121

 

 

 349

 341

SUMME

 

 465

 462

Verw.Gr. A2, B/b

weiblich

männlich

 

 

 

 124

 130

 

 

 115

 117

SUMME

 

239

 247

 

 

 

weiblich

 A/a, B/b

 240

 251

 

männlich

 A/a, B/b

 464

 458

SUMMEN

 

 704

 709


 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Kopfanzahl

 1.7.1995

 1.7.1997

Verw.Gr. A1, A/a

weiblich

männlich

 

 

 

 34

 31

 

 

 373

 368

SUMME

 

 407

 399

Verw.Gr. A2, B/b

weiblich

männlich

 

 

 

 139

141

 

 

 1.002

962

SUMME

 

 1.141

1.103

 

 

 

weiblich

 A/a, B/b

 173

 172

 

männlich

 A/a, B/b

 1.375

 1.330

SUMMEN

 

 

 1.548

 1.502

 

 

Antwort zu Punkt B.1.b. der Anfrage:

 

 

 1.7.1995

 1.7.1997

Sektionsleitung

 0

 0

Gruppenleitung

 0

 0

Abteilungsleitung

 9

 11

 

Neubesetzungen in diesem Zeitraum: 16

Antwort zu Punkt B.1.c. der Anfrage:

 

Verw.Gr./Entl.Gr.

 weiblich

 männlich

A/a

 4

 4

B/b

 0

 2

 

Antwort zu Punkt B.1.d. der Anfrage:

Nie.

Antwort zu Punkt B.2.a. der Anfrage:

-Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 8

 

A2, B/b

 8

 

A3, C/c, P1/p1,

 9

 1

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 15

 

A6, P4/p4

 

 

A7, E/e, P5/p5

 1

 

SUMME

 41

 1


 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 

 

A2, B/b

 3

 3

A3, C/e, P1/p1

 11

 3

A4, A5, D/d, P2/p2, P3/p3

 20

 1

A6, P4/p4

 

 

SUMME

 34

 7

 

Im Bereich der Zentralleitung wurde keine Antrag abgelehnt.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurde ein Antrag abgelehnt.

Antwort zu Punkt B.2.b. der Anfrage:

- Im Bereich der Zentralleitung:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 2

 2

A2, B/b

 4

 

SUMME

 6

 2

 

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen:

 

Verw.Gruppe/Entl.Gruppe

 weiblich

 männlich

A1, A/a

 

 3

A2, B/b

 5

 

SUMME

 5

 3


 

Antwort zu Punkt B.2.c. der Anfrage:

- Im Bereich der Zentralleitung:

Elternkarenz: 4 leitende Bedienstete (weibl.)

Herabsetzung der Wochendienstzeit: 6 leitende Bedienstete (weibl.)

- Im Bereich der nachgeordneten Dienststelle:

Elternkarenz: 1 leitende Bedienstete

Antwort zu Punkt B.3.a. der Anfrage:

Es wurden vier Gleichbehandlungsbeauftragte (und deren Stellvertreterinnen) bestellt, die ins -

gesamt 6170 Bedienstete zu betreuen haben.

Antwort zu Punkt B.3.b. der Anfrage:

Die in Anspruch genommene freie Zeit für die Erfüllung dieser Aufgaben ist durch die sonsti -

gen dienstlichen Erfordernisse beschränkt. In Anbetracht der durch die Personalknappheit be -

dingten Arbeitsüberlastung wird ein Teil dieser "freien Zeit" in der Freizeit in Anspruch

genommen.

Vereinbarungen über die freie Zeit wurden nicht getroffen.

Antwort zu Punkt B.3.c. der Anfrage:

Die Einbeziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten in Personalentscheidungen erfolgt je

nach Dienststelle unterschiedlich. In einzelnen Dienststellen wird die Gleichbehandlungsbeauf -

tragte über Ausschreibungen von Planstellen und Funktionen informiert und bei Bewerbung

von weiblichen Bediensteten in die Auswahlentscheidung einbezogen.

Antwort zu Punkt B.3.d. der Anfrage:

Die Arbeitsgruppe hat den Bericht gem. § 53 Abs. 1 B-GBG erhalten.

Antwort zu Punkt B.3.e. der Anfrage:

Der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (siehe

Beilage) erhält zahlreiche Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Frauenförderung.

Antwort zu den Punkten B.4.a und B.4.b der Anfrage:

Siehe Beilage.

Frauenförderungsplan

des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten

gemäß § 41 B-GBG

Fortschreibung 1996

Das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG, BGBI.Nr. 100/93 i.g.F.), verpflich -

tet den Dienstgeber und seine Vertreterinnen oder Vertreter, auf eine Beseitigung

bestehender Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Be -

schäftigten und der Funktionen hinzuwirken. Als unterrepräsentiert gelten Frauen,

wenn ihr Anteil an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten einer Verwen -

dungsgruppe oder der entsprechenden Funktionen weniger als 40 % beträgt.

Zu diesem Zweck werden alle zwei Jahre Frauenförderungspläne erstellt die ver -

bindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festlegen.

Dieser von der Ressortleitung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange -

legenheiten erlassene Frauenförderungsplan und die dazu angeführten Maßnah -

men stellen daher verbindliche Vorgaben dar, deren Einhaltung am Ende der

Planperiode, d.i. Ende 1997/Anfang 1998, überprüft wird.

1. Das Ressort in seiner Gesamtheit betreffend

1.1. Status quo (Stand 1. Juli 1995 entsprechend § 50 B-GBG)

Von den 6306 Beschäftigten waren zum Stichtag (1.7.1995) 1696, das sind

26,90 %, Frauen. Gegliedert nach Verwendungs/Entlohnungsgruppen

folgendes Bild:

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 165

 53

 218

 24,31

A4

 59

 25

 84

29,76

A5

 16

 0

 16

 0,00

A6

 9

 0

 9

 0,00

SV §36 VBG

 5

 11

 16

 68,7

p5

 6

 145

 151

 96,0

A/a

 715

 147

 862

 17,05

B/b

 1094

 255

 1349

 18,90

C/c

 973

 479

 1452

 32,99

D/d

 236

 520

 756

 68,7

E/e

 51

 21

 72

 29,17

P1/p1

 106

 6

 112

 5,36

P2/p2

 415

 1

 416

 0,24

P3/p3

 418

 4

 422

 0,95

P4/p4

 258

 9

 267

 3,37

P5/p5

 6

 146

 152

 96,05

SV ADV Gruppe 2

 2

 0

 2

 0,00

SV ADV Gruppe 3

 4

 1

 5

 20,00

SV ADV Gruppe 4

 7

 0

 7

 0,00

SV ADV Gruppe 5

 20

 2

 22

 9,09

SV ADV Gruppe 6

 5

 4

 9

 44,44

SV ADV Gruppe 7

 2

 5

 7

 71,43

Flugsich. KV

 7

 0

 7

 0,00

Lehrling

 1

 1

 2

 50,00

Aushilfsbed.

 36

 6

 42

 14,29

Summe

 4610

 1696

 6306

 26,90

 

               

 

40 % Frauenquote erfüllt


 

Die Statistik weist einen geringen Frauenanteil im Ressort bei A/a und B/b Bedien -

steten aus. Bei Arbeitsplätzen, für die ein technisches Studium gefordert wird, ist

der geringe Anteil von Frauen auf Grund der niedrigen Absolventinnenquote ver -

ständlich. Anders sieht dies im Bereich der Juristinnen und Juristen bzw. Absol -

ventinnen und Absolventen der sozial - und wirtschaftswissenschaftlichen Studien

aus. Hier liegt der Frauenanteil bei den Studienabschlüssen weit höher. Dies

drückt sich aber nicht in der entsprechenden Zahl an weiblichen Bediensteten auf

Arbeitsplätzen aus, für die diese Studien Voraussetzung sind.

Erst in den letzten Jahren werden im Wirtschaftsministerium Juristinnen zumindest

in jenem Ausmaß aufgenommen, das dem Verhältnis der Absolventinnen an der

Gesamtzahl der Studienabschlüsse entspricht. Eine derartige Entwicklung ist auch

für B/b anzustreben.

Statistik über die Absolventinnen und Absolventen (österreichweit)

(Erstabschlüsse Inländerinnen und Inländer)

(Quelle: ÖSTAT)

Rechtswissenschaften (Mag. bzw. Dr. iur. nach alter Studienordnung)

 

Jahr

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

1993/94

 725

 479

 1204

 39,78

1994/95

 769

 527

 1296

 40,66

 

Sozial - und Wirtschaftswissenschaften

 

Jahr

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

1993/94

 1332

 903

 2235

 40,40

1994/95

 1354

 985

 2339

 42,11


 

TECHNIKSTUDIEN

Bauingenieurwesen

 

Jahr

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

1993/94

 85

 7

 92

 7,61

1994/95

 84

 4

 88

 4,55

 

Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen

 

Jahr

 männlich

 weiblich

 total

 %weiblich

1993/94

 16

 0

 16

 0

1994/95

 12

 1

 13

 7,69

 

Vermessungswesen

 

Jahr

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

1993/94

 22

 5

 27

 18,52

1994/95

 30

 3

 33

 9,09

 

 

Angesichts der nach wie vor herrschenden Skepsis, die Absolventinnen techni -

scher Studienrichtungen bzw. HTL auf dem Arbeitsmarkt entgegengebracht wird,

entscheiden sich derzeit Frauen nur sehr zögernd dafür, solche Studien zu begin -

nen. Die bevorzugte Aufnahme solcher Absolventinnen in den Bundesdienst wird

auch mehr Frauen ermutigen, sich für diese Studienrichtungen zu entscheiden.

1.2. Maßnahmen

1.2.1. Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils an den Beschäf -

tigten

Angesichts der zur Einhaltung des Budgetzieles geringen Zahl an Neuaufnahmen

kommt der strikten Einhaltung des § 42 B-GBG besondere Bedeutung zu. Auch bei

Übernahmen in den Planstellenbereich ist auf die Frauenquote Bedacht zu neh -

men.

1.2.1.1. Ausschreibungen

Ausschreibungen sollen einem möglichst breiten Publikum bekanntgegeben wer -

den, damit viele Frauen Kenntnis davon erlangen. In jeder Ausschreibung ist auf

die §§ 42 und 43 des B-GBG hinzuweisen: "Das Bundesministerium für wirtschaft -

liche Angelegenheiten (bzw. die ausschreibende Dienststelle) ist bemüht, den An -

teil von Frauen im Ressort und in seinen Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt

daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach §§ 42f des B-GBG werden

Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Aufnahme und

bei der Betrauung mit Funktionen bevorzugt."

1.2.1.2. Interne Maßnahmen

Die Gleichbehandlungsbeauftragte des jeweiligen Vertretungsbereiches ist über

alle Bewerbungen und das Begutachtungsergebnis der Kommission zu informie -

ren. Auf Anfrage sind ihr die Entscheidungsgründe unter Beachtung des § 14

AusG zu erläutern. Darüber hinaus haben die personalführenden Stellen der Ar -

beitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen jährlich folgende Informationen zu über -

mitteln:

* Anzahl und Art der ausgeschriebenen Stellen

* jeweils die Anzahl der männlichen und weiblichen Bewerbungen

* Geschlecht der aufgenommenen Person.

Die Personalabteilungen bzw. - stellen, denen die administrative Bearbeitung der

Bewerbungen obliegt, sind verpflichtet, jeder Frau, die sich im entsprechenden

Bereich um eine Stelle im Bundesdienst bewirbt, ein Informationsblatt über die

einschlägigen Bestimmungen des B-GBG zu übermitteln (s. Beilage).

1.2.1.3. Öffentlichkeitsarbeit

Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit - offensive Informationspolitik gegenüber Aus -

bildungsstätten (insbesondere HTLs, TUs), Publikumszeitschriften, Frauenzeit -

schriften etc. - sollten die Frauenförderungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst im

allgemeinen und im Ressort im besonderen bekannt gemacht werden, um Frauen

vermehrt zu Bewerbungen zu motivieren.

Zudem sollte auch für Absolventinnen allgemeinbildender höherer Schulen die

Möglichkeit geschaffen und verstärkt aufgezeigt werden, daß sich durch gezielte

Fortbildungskurse und interne Schulungen fehlendes technisches Wissen im Rah -

men der angestrebten Stelle erwerben läßt.

1.2.2. Aus - und Weiterbildung

Um die bestehende Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen abzu -

bauen, ist ihre Teilnahme an allen Angeboten der Aus - und Weiterbildung mit dem

Ziel besonders zu fördern, das Potential an qualifizierten Frauen zu erhöhen.

1.2.2.1. Erhöhung des Frauenanteils an Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen

Jede (jeder) Vorgesetzte hat die Mitarbeiterinnen des betreffenden Bereiches über

alle entsprechenden Aus - und Weiterbildungsangebote frühzeitig zu informieren,

sie zur Teilnahme an diesen Angeboten zu motivieren und ihnen die Teilnahme

zu erleichtern. Wo interne Ausbildungsreferate eingerichtet sind, gilt diese Ver -

pflichtung auch für deren Leiterin bzw. Leiter. Die Gleichbehandlungsbeauftragten

sind über die Zahl der männlichen und weiblichen Teilnehmer an Kursen der Ver -

waltungsakademie (auch Anmeldungen) regelmäßig zu informieren.

Entsprechend § 44 B-GBG sind Frauen zur Teilnahme an Aus - und

Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Verwendung

(Funktionen) qualifizieren, bevorzugt zuzulassen. Bei Aus - und Weiterbildungsan -

geboten mit beschränkter Teilnehmerzahl sind soviele Plätze für Frauen zu reser -

vieren, wie es ihrem Anteil an der jeweiligen Zielgruppe entspricht (maximal

50 %).

1.2.2.2. Erleichterung des Zugangs zu Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen

Um Vätern und Müttern mit Klein - und Schulkindern die Teilnahme an Aus - und

Weiterbildungsangeboten zu erleichtern, wird im Rahmen der Verwaltungsakade -

mie Kinderbetreuung angeboten. Das BMWA wird die Verwaltungsakademie ersu -

chen, diese Möglichkeit in ihren Ankündigungen besser bekanntzumachen.

Teilzeitbeschäftigten, die an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind die

dort abgeleisteten Stunden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelung auf

die Dienstverpflichtung anzurechnen.

Das BMWA wird sich um eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen

bemühen, sodaß auch Bediensteten im Karenzurlaub auf freiwilliger Basis die Ab -

solvierung von Aus - und Weiterbildungskursen ermöglicht wird.

1.2.2.3. Schulung von Führungskräften

Führungskräfte sind im Zuge ihrer Ausbildung besonders auf ihre Verpflichtung

zur Frauenförderung hinzuweisen. Die Einhaltung des B-GBG und die Umsetzung

des Frauenförderungsplans ist bei der Dienstbeurteilung von Führungskräften zu

berücksichtigen.

1.2.2.4. Vortragende

Der Anteil an Frauen an den Vortragenden ist zu erhöhen - auch im Hinblick auf

die Erfüllung des Gleichbehandlungsgebots beim Zugang zu Nebentätigkeiten

und damit verbundenen Einkünften.

1.2.3. Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils bei den Funktio -

nen und zur Förderung des beruflichen Aufstiegs

1.2.3.1. Besetzung von Führungspositionen

Alle Funktionsbesetzungen sind auszuschreiben. Die Ausschreibungstexte sind

so zu formulieren, daß sich Frauen zur Bewerbung besonders motiviert fühlen. In

Ausschreibungen für die Besetzung von Funktionen, bei denen der Frauenanteil

unter 40 % liegt, ist auf die Bestimmungen des § 43 B-GBG hinzuweisen. Die

Gleichbehandlungsbeauftragten sind von beabsichtigten Funktionsbesetzungen

zu informieren, um geeignete Frauen motivieren zu können. Anforderungsprofile

für Funktionen müssen klar definiert werden und den tatsächlichen Erfordernissen

der Funktion entsprechen. Sie sind so zu formulieren, daß sie Frauen weder direkt

noch indirekt benachteiligen.

Die Gleichbehandlungsbeauftragte des jeweiligen Vertretungsbereiches ist auf

Anfrage über Bewerbungen (interne Ausschreibungen) und die Entscheidung zu

informieren. Darüber hinaus haben die personalführenden Stellen der Arbeits -

gruppe für Gleichbehandlungsfragen jährlich folgende Informationen zu übermit -

teln:

* Anzahl und Art der nach dem Ausschreibungsgesetz ausgeschriebenen Stellen

* jeweils die Anzahl der männlichen und weiblichen Bewerbungen

* Geschlecht der mit der Funktion betrauten Person.

Die Personalabteilungen bzw. - stellen, denen die administrative Bearbeitung der

Bewerbungen obliegt, sind verpflichtet, jeder Frau, die sich im entsprechenden

Bereich um eine Funktion bewirbt, ein Informationsblatt über die einschlägigen

Bestimmungen des B-GBG zu übermitteln (s. Beilage).

Der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist jede Änderung der Geschäfts -

einteilung bekanntzugeben. Sie ist vom Begutachtungsverfahren über gesetzliche

Änderungen der Rechtsform einer Dienststelle (gesellschaftsrechtlich statt hoheit -

lich) zu informieren.

7.2.3.2. interne Auschreibungen

Um den lnformationszugang zu verbessern, ist jede Funktion auch intern aus -

zuschreiben. Außerdem sollten Ausschreibungen auch in Hauszeitungen und di -

versen amtsnahen Blättern (z. B. “Grundkatasterführer Österreichs”, “AG - Info der

Diplomingenieure") erfolgen.

7.2.3.3. Teilzeitbeschäftigte

Nach Möglichkeit sind auch Führungspositionen so zu gestalten, daß sich ihre

Übernahme mit der Verantwortung für Kinder und Familie vereinbaren läßt.

Teilzeitarbeit darf grundsätzlich kein Ausschließungsgrund von Aufstiegsmöglich -

keiten - d.h. auch Funktionsbetrauungen - sein. Bei der Ausschreibung von Lei -

tungsfunktionen darf die Arbeitszeit - innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedin -

gungen - kein Kriterium sein.

Das BMWA wird sich um eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen

bemühen, sodaß größere Flexibilität beim Ausmaß der Arbeitszeitverpflichtung

von Beamten und Beamtinnen (z.B. Herabsetzung der Wochendienstzeit auf 30 -

Stunden) ermöglicht wird.

1.2.4. Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils in Kommissionen,

Beiräten und Arbeitsgruppen

In den angeführten Gremien sind Frauen unterrepräsentiert. Dienstgeber - und

Dienstnehmervertreter sind aufgefordert, bei der Neubestellung von Mitgliedern

einen Frauenanteil anzustreben, der zumindest jenem der entsprechenden

Dienststelle entspricht.

1.2.5. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sind Dienstnehmerinnen und Dienst -

nehmer mit Kindern bei der individuellen Regelung ihrer Arbeitszeit und Arbeits -

einteilung zu unterstützen.

1.2.5.1. Einarbeiten von Arbeitstagen

Eltern schulpflichtiger Kinder ist es zu ermöglichen, pro Jahr einige ganze Arbeits -

tage einzuarbeiten, um ihren Betreuungsaufgaben individuell nachkommen zu

können.

1.2.5.2. Sitzungen

Die Terminplanung von Sitzungen sollte auf die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftig -

ten und die Bedürfnisse von Eltern Rücksicht nehmen. Die Termine sind möglichst

langfristig einzuberufen und nach Möglichkeit in der Blockzeit anzusetzen.

1.2.5.3. Überstunden

Auch im Hinblick auf die Sparsamkeit der Verwaltung sollen Vorgesetzte gemein -

sam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitsplanung

ihrer Organisationseinheit dafür sorgen, daß die Aufgaben der einzelnen Beschäf -

tigten in der Regel innerhalb der Normalarbeitszeit zu bewältigen sind.

1.2.6. Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs nach Karenz -

urlauben

1.2.6.1. Umfassende Information

Die Mitarbeiterin (der Mitarbeiter) soll möglichst frühzeitig und genau über die ge -

setzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nach Beendigung eines Mutterschafts -

bzw. Elternkarenzurlaubes informiert werden. Diese Information hat eine aus -

drückliche Einladung zum Wiedereinstieg zu enthalten und auf die Möglichkeit der

Teilung des Karenzurlaubes sowie der Teilzeitarbeit hinzuweisen.

Soweit dies nicht bereits geschehen ist, wird den Dienststellen empfohlen, einer

Bediensteten (einem Bediensteten) die Zuständigkeit für diesen Bereich zu über -

tragen. Diese Person wäre von Schwangerschaftsmeldungen in Kenntnis zu

setzen und sollte von diesem Zeitpunkt an bis zum Wiedereintritt den betroffenen

Bediensteten Information anbieten und mit ihnen Kontakt pflegen.

1.2.6.2. Verwendung nach dem Karenzurlaub

Rechtzeitig vor Ende des Karenzurlaubes ist ein Gespräch über die Möglichkeiten

der Verwendung nach der Rückkehr zu führen. Ist eine Rückkehr an den ursprüng -

lichen Arbeitsplatz nicht möglich, so ist in diesem Gespräch zu klären, welche an -

deren Verwendungen den individuellen und dienstlichen Bedürfnissen am besten

gerecht werden können.

1.2.6.3. Wiedereinstiegshilfen

Um den Wiedereinstieg zu erleichtern, sollte der Kontakt mit karenzierten Bedien -

steten (Zusendung von Hauszeitungen, Einladungen zu Veranstaltungen) gepflegt

werden.

1.2.7. Sonstige Maßnahmen

1.2.71. Sprachliche Gleichbehandlung

Um das Vorhandensein von Frauen stärker im Bewußtsein zu verankern (oder es

zumindest denkmöglich erscheinen zu lassen) sind in allen Schriftstücken des

Ressorts Personenbezeichnungen nicht nur in ihrer männlichen, sondern auch in

ihrer weiblichen Form zu verwenden. Dies gilt auch für Rechtsvorschriften, mit

denen sich das Ressort nach außen wendet.

1.2.7.2. Information

Die Ziele dieses Frauenförderungsplans sind allen Bediensteten des Ressorts und

insbesondere allen neu eintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie

allen Führungskräften zur Kenntnis zu bringen.

Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist nach Maßgabe der dienstlichen Erfor -

dernisse die Teilnahme an lnformationsveranstaltungen der Gleichbehandlungs -

beauftragten zu ermöglichen.

1.3. Zielvorgaben

1.3.1. Besetzung von Planstellen (Neuaufnahmen)

Bei Neuaufnahmen in a ist anzustreben, daß der Frauenanteil unter den Neuauf -

genommenen mindestens doppelt so hoch ist wie bei den Absolventinnen und Ab -

solventen der jeweiligen Studienrichtung (z.B. Bauingenieurwesen: Absolventin -

nenanteil 4,55%, daher anzustrebender Frauenanteil bei Neuaufnahmen: 9%), bei

Juristinnen mindestens 50%. Bei Neuaufnahmen in b/c ist generell ein Frauenan -

teil von mindestens 50% anzustreben. Bei Neuaufnahmen in p 1 - 4 ist - soferne

eine bestimmte Berufsausbildung nicht Anstellungserfordernis ist - ein Frauenan-

teil von mindestens 50% anzustreben, ansonsten gilt sinngemäß das für Neuauf -

nahmen in a Gesagte.

1.3.2. Aus - und Weiterbildung

In allen Kursen zur Aus - und Weiterbildung soll der Frauenanteil zumindest so

hoch sein wie in der jeweiligen Zielgruppe.

1.3.3. Besetzung von Funktionen

Bei den Funktionen ist ein Frauenanteil anzustreben, der zumindest so hoch ist

wie in der jeweiligen Verwendungsgruppe in der betreffenden Dienststelle. Bei

Neubesetzungen von Funktionen ist auf dieses Ziel Bedacht zu nehmen, d.h. es

sind Frauen bei Funktionsbetrauungen gem. § 43 B-GBG bevorzugt zu behandeln.

1.3.4. Kommissionen, Beiräte und Arbeitsgruppen

Jeder Kommission, jedem Beirat und jeder Arbeitsgruppe soll zumindest eine Frau

angehören; die Dienstnehmervertretung ist eingeladen, den Dienstgeber bei die -

ser Maßnahme zu unterstützen.

2. Die einzelnen Dienststellen betreffend

Im folgenden werden für jede Dienststelle tabellarisch die Zahlen der Beschäftig -

ten und die Zahl der von ihnen besetzten Funktionen dargestellt. Angesichts der

bestehenden Restriktionen für Neuaufnahmen wird auf zahlenmäßige Zielvorga -

ben beim Beschäftigtenstand verzichtet, es wird aber auf die konkreten Vorgaben

im Abschnitt 1.3.1. verwiesen.

Bei den Zielvorgaben für die Funktionsbesetzungen wird von einer Fluktuation von

drei Prozent ausgegangen, wovon in jenen Bereichen, in denen Frauen noch un -

terrepräsentiert sind, - unter Anwendung des § 43 B-GBG - zwei Drittel mit Frauen

zu besetzen wären. Die Zielvorgaben sind auf ganze Personen und Prozentzah -

len aufgerundet. Funktionsbereiche, in denen aufgrund Frauenmangels in der

Grundgesamtheit mit einer Vergabe an Frauen nicht zu rechnen ist, sind mit einem

(*) gekennzeichnet. Das Fehlen konkreter Vorgaben in diesen Fällen entbindet

nicht von der Verpflichtung zur Steigerung des Frauenanteils an den Funktionen,

wenn dies - etwa aufgrund von Neuaufnahmen oder Übernahmen - möglich ist.

In diesen Bereichen ist jedenfalls bei Neuaufnahmen besonders auf den Vorrang

gleich geeigneter Frauen (§ 42 B-GBG) Bedacht zu nehmen.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wurden die Funktionen der Bereiche A3, A4,

C/c, D/d und P/p zusammengefaßt, da in den meisten dieser Verwendungen rela -

tiv wenige Funktionen zu vergeben sind, wodurch konkrete Zielvorgaben kaum

möglich wären. Durch die Zusammenfassung wird es den Dienststellen erleichtert,

die Zielvorgaben zu erfüllen.

2.1 Zentralleitung

2.1.1 Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 %weiblich

A3

 25

 32

 57

 56,14

A4

 1

 13

 14

 92,86

SV § 36 VBG

 2

 2

 4

 50,00

A/a

 370

 114

 484

 23,55

B/b

 113

 123

 236

 52,12

C/c

 45

 134

 179

74,86

D/d

 37

 189

 226

 83,63

E/e

 8

 15

 23

 65,22

P1/p1

 6

 3

 9

 33,33

P2/p2

 14

 0

 14

 0,00

P3/p3

 8

 0

 8

 0,00

P4/p4

 3

 4

 7

 57,14

P5/p5

 1

 6

 7

 85,71

SV ADV Gruppe 2

 1

 0

 1

 0,00

SV ADV Gruppe 4

 2

 0

 2

 0,00

SV ADV Gruppe 5

 2

 1

 3

33,33

Summe

 638

 636

 1274

 49,92

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

2.1.2 Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A, SV § 36

 156

 16

 172

 9,30

 20 (12%)

B/b

 21

 7

 28

 25,00

 8 (29%)

A3, C/c,

P/p

 16

 7

 23

 30,43

 8 (35%)


 

2.2. Burghauptmannschaft

2.2.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A/a

 2

 0

 2

 0,00

B/b

 8

 3

 11

 27,27

C/c

 16

 10

 26

 38,46

D/d

 3

 8

 11

 72,73

E/e

 0

 2

 2

 100,00

P2/p2

 6

 0

 6

 0,00

P3/p3

 5

 0

 5

 0,00

P4/p4

 7

 0

 7

 0,00

P5/p5

 2

 5

 7

 71,43

Summe

 49

 28

 77

 36,36

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.3. Tiergartenamt

2.3.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 %weiblich

A3

 8

 0

 8

 0,00

A4

 7

 1

 8

 12,50

A5

 1

 0

 1

 0,00

A/a

 2

 0

 2

 0,00

B/b

 1

 0

 1

 0,00

P2/p2

 4

 1

 5

 20,00

P3/p3

 1

 0

 1

 0,00

Summe

 24

 2

 26

 7,69


 

2.4. Amt der Wasserstraßendirektion

2.4.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 2

 0

 2

 0,00

A/a

 1

 1

 2

 50,00

B/b

 3

 0

 3

 0,00

C/c

 19

 4

 23

 17,39

D/d

 0

 1

 1

 100,00

P1/p1

 34

 0

 34

 0,00

P2/p2

 67

 0

 67

 0,00

P3/p3

 47

 0

 47

 0,00

P4/p4

 5

 1

 6

 16,67

Summe

 178

 7

 185

 3,78

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.5. Wasserstraßendirektion

2.5.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 %weiblich

A/a

 8

 0

 8

 0,00

B/b

 22

 1

 23

 4,35

C/c

 19

 11

 30

 36,67

D/d

 2

 4

 6

 66,67

P1/p1

 1

 0

 1

 0,00

P2/p2

 6

 0

 6

 0,00

P3/p3

 9

 0

 9

 0,00

P4/p4

 2

 0

 2

 0,00

Summe

 69

 16

 85

 18,82

 

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.5.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A

 4

 0

 4

 0

 *

B

 4

 0

 4

 0

 1 (25%)

P2

 2

 0

 2

 0

 *

 

* keine Zielvorgabe da keine Frauen in der Grundgesamtheit

2.6. Österreichisches Patentamt

2.6.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A/a

 111

 25

 136

 18,38

B/b

 8

 11

 19

 57,89

C/c

 19

 35

 54

 64,81

D/d

 11

 31

 42

 73,81

E/e

 4

 1

 5

 20,00

P2/p2

 3

 0

 3

 0,00

P3/p3

 1

 0

 1

 0,00

P5/p5

 0

 5

 5

 100,00

SV ADV Gruppe 5

 2

 0

 2

 0,00

Summe

 159

 108

 267

 40,45

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.6.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A/a

 109

 25

 134

 18,66

 28 (21%)

B/b

 8

 6

 14

 42,86

 erreicht

C/c, d

 15

 20

 35

 57,14

 erreicht

 

 

40 % Frauenquote erfüllt


 

2.7. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen (BEV)

2.7.1 Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 22

 6

 28

 21,43

A/a

 162

 4

 166

 2,41

B/b

 571

 73

 644

 11,34

C/c

 494

 165

 659

 25,04

D/d

 71

 60

 131

 45,80

E/e

 5

 1

 6

 16,67

P1/p1

 3

 0

 3

 0,00

P2/p2

 5

 0

 5

 0,00

P3/p3

 38

 3

 41

 7,32

P4/p4

 18

 2

 20

 10,00

P5/p5

 0

 86

 86

 100,00

SV ADV Gruppe 3

 4

 1

 5

 20,00

SV ADV Gruppe 4

 5

 0

 5

 0,00

SV ADV Gruppe 5

 13

 0

 13

 0,00

SV ADV Gruppe 6

 5

 4

 9

 44,44

SV ADV Gruppe 7

 2

 5

 7

 71,43

Flugsich. KV

 7

 0

 7

 0,00

Lehrling

 1

 1

 2

 

Aushilfsbed.

 36

 6

 42

 14,29

Summe

 1462

 417

 1879

 22,19

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.7.2 Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A/a

 128

 2

 130

 1,54

 3 (3%)

B/b

 112

 6

 118

 5,08

 9 (8%)

A3, C/c

 44

 10

 54

 18,52

 12 (23%)

 

2.7.3. Besondere Maßnahmen

Zugang zu Außendiensttätigkeiten: Qualifizierten Frauen B/b (C/c) der Gruppen

Kataster/Eichwesen/Landesaufnahme des BEV ist diese Tätigkeit aktiv anzubie -

ten, solange der Frauenanteil in diesem Verwendungsbereich unter 40% liegt.

2.5. Bundesbaudirektion Wien für Wien, NÖ und Burgenland

2.8.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 1

 0

 1

 0,00

A4

 1

 0

 1

 0,00

SV § 36 VBG

 3

 9

 12

 75,00

A/a

 37

 3

 40

 7,50

B/b

 233

 35

 268

 13,06

C/c

 255

 85

 340

 25,00

D/d

 75

 153

 228

 67,11

E/e

 31

 0

 31

 0,00

P1/p1

 32

 0

 32

 0,00

P2/p2

 130

 0

 130

 0,00

P3/p3

 155

 1

 156

 0,64

P4/p4

 130

 1

 131

 0,76

P5/p5

 3

 15

 18

 83,33

SV ADV Gruppe 2

 1

 0

 1

 0,00

SV ADV Gruppe 5

 2

 1

 3

 33,33

Summe

 1089

 303

 1392

 21,77

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.8.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A/a

 29

 1

 30

  3,33

  2(7%)

B/b

 101

 6

 107

 5,61

 9(9%)

C/c, D ,P/p

 221

 3

 224

 1,34

 8(4%)

 

Von den 42 Gebäudeverwaltungen wird derzeit keine von einer Frau geleitet. Das

ist teilweise darauf zurückzuführen, daß der Frauenanteil gerade in diesen Dienst -

stellen besonders niedrig ist.

Sofern für einzelne Verwendungen technische oder handwerkliche Fähigkeiten

gefordert werden, ist es im Bewußtsein der Bediensteten zuwenig verankert, daß

derartige Fähigkeiten auch durch Fortbildung (B/b) oder durch Anlernzeiten (P1/p1

bis P4/p4) erreicht werden können. Entsprechende Fortbildungskurse wären an -

zubieten und weibliche Bedienstete besonders einzuladen, ihre Qualifikation auf

diese Weise zu verbessern.

2.9. Bundesgebäudeverwaltung II Graz

2.9.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 12

 2

 14

 14,29

A4

 6

 2

 8

 25,00

A6

 1

 0

 1

 0,00

A/a

 5

 0

 5

 0,00

B/b

 32

 3

 35

 8,57

C/c

 32

 7

 39

 17,95

D/d

 6

 14

 20

 70,00

P1/p1

 2

 0

 2

 0,00

P2/p2

 36

 0

 36

 0,00

P3/p3

 32

 0

 32

 0,00

P4/p4

 41

 0

 41

 0,00

P5/p5

 0

 1

 1

 100,00

Summe

 205

 29

 234

 12,39

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.9.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A

 4

 0

 4

 0

 *

B

 12

 1

 13

 7,69

 2(16%)

A3, A4,

C/c, P/p

 44

 1

 45

 2,22

 2 (5%)

 

* keine Zielvorgabe, da keine Frauen in der Grundgesamtheit

 

Siehe auch die Anmerkung zu 2.8.2.

2.10. Bundesgebäudeverwaltung II Innsbruck

2.10.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 24

 1

 25

 4,00

A4

 11

 2

 13

 15,38

A5

 5

 0

 5

 0,00

A6

 2

 0

 2

 0,00

A/a

 4

 0

 4

 0,00

B/b

 32

 3

 35

 8,57

C/c

 11

 6

 17

 35,29

D/d

 5

 14

 19

 73,68

E/e

 2

 1

 3

 33,33

P1/p1

 1

 0

 1

 0,00

P2/p2

 36

 0

 36

 0,00

P3/p3

 19

 0

 19

 0,00

P4/p4

 3

 0

 3

 0,00

P5/p5

 0

 8

 8

 100,00

Summe

 155

 35

 190

 18,42

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.10.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A

 4

 0

 4

 0

 *

B/b

 11

 0

 11

 0

 1(10%)

A3, C/c,

P/p

 23

 0

 23

 0

 1(5%)

 

* Keine Zielvorgabe, da keine Frauen in der Grundgesamtheit

 

Siehe auch die Anmerkung zu 2.8.2

2.11. Bundesgebäudeverwaltung II Klagenfurt

2.11.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 %weiblich

A3

 16

 3

 19

 15,79

A4

 13

 0

 13

 0,00

A5

 4

 0

 4

 0,00

A6

 4

 0

 4

 0,00

A/a

 4

 0

 4

 0,00

B/b

 20

 1

 21

 4,76

C/c

 11

 6

 17

 35,29

D/d

 5

 11

 16

 68,75

P1/p1

 1

 0

 1

 0,00

P2/p2

 17

 0

 17

0,00

P3/p3

 23

 0

 23

 0,00

P4/p4

 19

 0

 19

 0,00

P5/p5

 0

 5

 5

 100,00

Summe

 137

 26

 163

 15,95

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.11.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A

 4

 0

 4

 0

 *

B/b

 13

 1

 14

 7,14

 *

A3, A4,

C/c, P/p

 20

 2

 22

 9,09

 3 (14%)

 

* Keine Zielvorgabe da keine (A/a) bzw. zu wenige (B/b) Frauen in der Grundgesamtheit

 

Siehe auch die Anmerkung zu 2.8.2

2.12. Bundesgebäudeverwaltung II Linz - Salzburg

2.12.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

A3

 55

 9

 64

 14,06

A4

 20

 7

 27

 25,93

A5

 6

 0

 6

 0,00

A6

 2

 0

 2

 0,00

A/a

 9

 0

 9

 0,00

B/b

 49

 2

 51

 3,92

C/c

 49

 14

 63

 22,22

D/d

 13

 33

 46

 71,74

P1/p1

 22

 0

 22

 0,00

P2/p2

 82

 0

 82

 0,00

P3/p3

 74

 0

 74

 0,00

P4/p4

 29

 0

 29

 0,00

P5/p5

 0

 15

 15

 100,00

SV ADV Gruppe 5

 1

 0

 1

 0,00

Summe

 411

 80

 491

 16,29

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.12.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

A

 9

 0

 9

 0

 *

B/b

 25

 0

 25

 0

 1(4%)

A3, A4, C,

P/p

 96

 0

 96

 0

 2 (3%)

 

* Keine Zielvorgabe, da keine Frauen in der Grundgesamtheit

 

Siehe auch die Anmerkung zu 2.8.2.

2.13. Bundesmobilienverwaltung

2.13.1. Beschäftigte

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

B/b

 2

 0

 2

 0,00

C/c

 3

 2

 5

 40,00

D/d

 8

 2

 10

 20,00

E/e

 1

 1

 2

 50,00

P1/p1

 4

 3

 7

42,86

P2/p2

 9

 0

 9

 0,00

P3/p3

 6

 0

 6

 0,00

P4/p4

 1

 1

 2

 50,00

Summe

 34

 9

 43

 20,93

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

2.13.2. Funktionen

 

Verw/Entl.

 männlich

 weiblich

 total

 % weiblich

 Ziel Ende 97

B/b

 2

 0

 2

 0

 *

C/c

 1

 1

 2

 50

 erfüllt

 

 

40 % Frauenquote erfüllt

 

 

* Keine Zielvorgabe, da keine Frauen in der Grundgesamtheit

Information

für Frauen, die sich um eine Stelle im Bundesdienst bewerben

Im März 1993 trat das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das auch im

öffentlichen Dienst die direkte und indirekte Benachteiligung (Diskriminierung) von

Menschen aufgrund des Geschlechtes verbietet und zusätzlich besondere

Förderungsmaßnahmen für Frauen vorsieht. Zum Beispiel: Solange in einer

Dienstbehörde der Frauenanteil einer Entlohnungs - und Verwendungsgruppe unter

40 % liegt, sind Frauen bevorzugt aufzunehmen, wenn sie gleich geeignet wie

männliche Bewerber sind. Dieselbe Bevorzugung gilt auch bei der Übernahme von

Funktionen, solange Frauen auf dieser Ebene unterrepräsentiert sind.

Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMwA) und

seiner nachgeordneten Dienststellen ist der angestrebte Frauenanteil von 40 % fast

durchwegs noch nicht erreicht.

Das Bundes - Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht nur für Menschen, die bereits im

öffentlichen Dienst arbeiten, sondern auch für jene, die sich um die Aufnahme

bewerben. Wenn Sie daher den Eindruck haben, aufgrund Ihres Geschlechts

benachteiligt zu werden, können Sie sich - auch schon während des

Bewerbungsverfahrens in den Bundesdienst - an die für Ihren Bereich zuständige

Gleichbehandlungsbeauftragte wenden:

BMwA - Präsidium, Sektion I - IV, Patentamt:

Mag. Julia Stiefelmeyer, Tel. (0222)711 00 - 2059

Silvia Schmöller, Tel. (0222)711 00 - 5691 (Stv.)

BMWA - Sektion V - X, Bergbehörden, Beschußämter:

Susanne Part, Tel. (0222)711 00 - 5242

Silvia Zotz, Tel. (0222) 711 00 - 2053 (Stv.)

Bundesbaudirektion Wien, Bundesgebäudeverwaltung II:

Brigitte Egelhofer, Tel. (0222)71115 - 231

Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen, Wasserstraßendirektion:

Christine Geyer - Gschladt, Tel. (0222)211 76 - 2600 (Vors.)

Ing. Gerte Wachter, Tel. (0222) 211 76 - 2302 (Stv.)