3868/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3954/J betreffend Bestellung
unzureichend qualifizierter Sachverständiger im Bereich des Bundesstraßenbaus, welche die
Abgeordneten Barmüller, Partnerinnen und Partner am 25.3.1998 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:
Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes sind mir keine Fälle bekannt geworden, in
denen sich aus fehlerhafter Tätigkeit von Sachverständigen „äußerst nachteilige Auswirkungen
für die Auftraggeberseite“ ergeben haben sollen. Ich muß bei dieser Gelegenheit darauf
hinweisen, daß im Zusammenhang mit den Bestimmungen des FAG die Beaut4ragung von
Sachverständigen durch die Auftragsverwaltungen der Länder erfolgt und nicht im direkten
Einflußbereich des Bundesministeriums Für wirtschaftliche Angelegenheiten gelegen ist.
Lediglich die Bestellung von Kollaudatoren wird direkt durch mein Ressort vorgenommen. Es
erfolgt deren Tätigkeit in ständigem Kontakt mit dein Bundesministerium, sodaß vor Abschluß
jeder Kollaudierung Plausibilität und Vollständigkeit der Gutachten ausnahmslos abgeklärt
sind.
Den Anlaßfall für die Kritik des Rechnungshofes bildeten Teilaspekte der Kollaudierung des
Bauloses 116 „Tunnel Wald“ der A 9 Pyhrn Autobahn.
Hiezu wurde mir von der ASFINAG berichtet, daß hier das Kollaudierungsergebnis des
bergmännisclien Teiles nicht den Vorstellungen des Rechnungshofes entsprochen habe, wobei
aber das bemängelte Ergebnis der Teilkollaudierung nicht durch die fachmännische
Durchführung dieser Kollaudierung bedingt war, sondern - was auch vom Rechnungshof
zugestanden ist - auf eine unvorteilhafte Vertragsgestaltung beim Abschluß durch die Pyhrn
Autobahn AG zurückzuführen ist. Im übrigen soll die Bestellung des Kollaudators im
Einvernehmen mit dem Rechnungshof erfolgt sein und soll es der Arbeitsgruppe betreffend die
Bereinigung der offenen Angelegenheiten der Pyhrn Autobahn AG, in der auch der
Rechnungshof vertreten war und entscheidend zur Bereinigung der Probleme beigetragen hat,
gelungen sein, den aus vertraglichen Mängeln entstandenen Schaden von den involvierten
Unternehmen einbringlich zu machen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Ich halte die Anregung des Rechnungshofes, bei der Auswahl von Sachverständigen auf deren
Unbefangenheit zu achten, für ebenso selbstverständlich wie die Notwendigkeit, Plausibilität
und Vollständigkeit der Gutachten verwaltungsintern nachzuvollziehen. Gleiches wird mir
auch von den Bundesstraßengesellschaften berichtet.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Es erfolgte keine Stellungnahme, da sich der einzig mir bekanntgewordene Anlaßfall für die
Kritik des Rechnungshofes nicht auf die Auftragsverwaltung, sondern einen Fall der Pyhrn
Autobahn AG bezog (siehe Antwort zu Punkt 9) und somit voll im Bereich der zuständigen
Organe der Gesellschaft fällt.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Bei der Auswahl der seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
bestellten Kollaudatoren und - wir mir berichtet wird - auch bei der Auswahl durch die
Bundesstraßengesellschaften wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:
1. Unbefangenheit, Unabhängigkeit von Firmen
2. Fachliche Qualifikation bzw. Referenzen
3. Erfahrungen aus früherer Tätigkeit durch bereits abgegebene Gutachten des
Sachverständigen
4. Auftragsvergabe nach Bundesvergabegesetz.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Aus meinen Ausführungen zu Frage 12 ergibt sich, daß parteipolitische Erwägungen bei einer
Bestellung von Sachverständigen nicht einfließen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Den Intentionen des Rechnungshofes erscheint mir durch die bisherige Praxis und Handhabung
der Auswahlkriterien weitgehend entsprochen zu werden.
Für mich ergeben sich aber im steigenden Maß Schwierigkeiten daraus, daß auf einigen
Spezialgebieten, ich nenne hier vor allem die Geologie, nur eine geringe Anzahl von Experten
zur Verfügung steht, die als
Sachverständige in Frage kommen.
Die derzeitige Situation im Straßenbau bedingt überdies, daß Planung, Bauaufsicht,
Begleitende Kontrolle, Ausarbeitung von Studien und vor allem auch die Gutachtertätigkeit im
Zuge des UVP - Verfahrens vollständig an private Büros übertragen werden. Auch dadurch ist
die Anzahl von Sachverständigen, die in größere Bauvorhaben noch nicht involviert sind,
erheblich eingeschränkt.
Meine Überlegungen gehen daher nicht zuletzt auch dahin, geeignete Rahmenbestimmungen
zu schaffen, die den verstärkten Einsatz von Amtssachverständigen ermöglichen.