3868/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3954/J betreffend Bestellung

unzureichend qualifizierter Sachverständiger im Bereich des Bundesstraßenbaus, welche die

Abgeordneten Barmüller, Partnerinnen und Partner am 25.3.1998 an mich richteten, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:

Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes sind mir keine Fälle bekannt geworden, in

denen sich aus fehlerhafter Tätigkeit von Sachverständigen „äußerst nachteilige Auswirkungen

für die Auftraggeberseite“ ergeben haben sollen. Ich muß bei dieser Gelegenheit darauf

hinweisen, daß im Zusammenhang mit den Bestimmungen des FAG die Beaut4ragung von

Sachverständigen durch die Auftragsverwaltungen der Länder erfolgt und nicht im direkten

Einflußbereich des Bundesministeriums Für wirtschaftliche Angelegenheiten gelegen ist.

Lediglich die Bestellung von Kollaudatoren wird direkt durch mein Ressort vorgenommen. Es

erfolgt deren Tätigkeit in ständigem Kontakt mit dein Bundesministerium, sodaß vor Abschluß

jeder Kollaudierung Plausibilität und Vollständigkeit der Gutachten ausnahmslos abgeklärt

sind.

Den Anlaßfall für die Kritik des Rechnungshofes bildeten Teilaspekte der Kollaudierung des

Bauloses 116 „Tunnel Wald“ der A 9 Pyhrn Autobahn.

Hiezu wurde mir von der ASFINAG berichtet, daß hier das Kollaudierungsergebnis des

bergmännisclien Teiles nicht den Vorstellungen des Rechnungshofes entsprochen habe, wobei

aber das bemängelte Ergebnis der Teilkollaudierung nicht durch die fachmännische

Durchführung dieser Kollaudierung bedingt war, sondern - was auch vom Rechnungshof

zugestanden ist - auf eine unvorteilhafte Vertragsgestaltung beim Abschluß durch die Pyhrn

Autobahn AG zurückzuführen ist. Im übrigen soll die Bestellung des Kollaudators im

Einvernehmen mit dem Rechnungshof erfolgt sein und soll es der Arbeitsgruppe betreffend die

Bereinigung der offenen Angelegenheiten der Pyhrn Autobahn AG, in der auch der

Rechnungshof vertreten war und entscheidend zur Bereinigung der Probleme beigetragen hat,

gelungen sein, den aus vertraglichen Mängeln entstandenen Schaden von den involvierten

Unternehmen einbringlich zu machen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Ich halte die Anregung des Rechnungshofes, bei der Auswahl von Sachverständigen auf deren

Unbefangenheit zu achten, für ebenso selbstverständlich wie die Notwendigkeit, Plausibilität

und Vollständigkeit der Gutachten verwaltungsintern nachzuvollziehen. Gleiches wird mir

auch von den Bundesstraßengesellschaften berichtet.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Es erfolgte keine Stellungnahme, da sich der einzig mir bekanntgewordene Anlaßfall für die

Kritik des Rechnungshofes nicht auf die Auftragsverwaltung, sondern einen Fall der Pyhrn

Autobahn AG bezog (siehe Antwort zu Punkt 9) und somit voll im Bereich der zuständigen

Organe der Gesellschaft fällt.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Bei der Auswahl der seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

bestellten Kollaudatoren und - wir mir berichtet wird - auch bei der Auswahl durch die

Bundesstraßengesellschaften wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:

1. Unbefangenheit, Unabhängigkeit von Firmen

2. Fachliche Qualifikation bzw. Referenzen

3. Erfahrungen aus früherer Tätigkeit durch bereits abgegebene Gutachten des

Sachverständigen

4. Auftragsvergabe nach Bundesvergabegesetz.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Aus meinen Ausführungen zu Frage 12 ergibt sich, daß parteipolitische Erwägungen bei einer

Bestellung von Sachverständigen nicht einfließen.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Den Intentionen des Rechnungshofes erscheint mir durch die bisherige Praxis und Handhabung

der Auswahlkriterien weitgehend entsprochen zu werden.

Für mich ergeben sich aber im steigenden Maß Schwierigkeiten daraus, daß auf einigen

Spezialgebieten, ich nenne hier vor allem die Geologie, nur eine geringe Anzahl von Experten

zur Verfügung steht, die als Sachverständige in Frage kommen.

Die derzeitige Situation im Straßenbau bedingt überdies, daß Planung, Bauaufsicht,

Begleitende Kontrolle, Ausarbeitung von Studien und vor allem auch die Gutachtertätigkeit im

Zuge des UVP - Verfahrens vollständig an private Büros übertragen werden. Auch dadurch ist

die Anzahl von Sachverständigen, die in größere Bauvorhaben noch nicht involviert sind,

erheblich eingeschränkt.

Meine Überlegungen gehen daher nicht zuletzt auch dahin, geeignete Rahmenbestimmungen

zu schaffen, die den verstärkten Einsatz von Amtssachverständigen ermöglichen.