3869/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3903/J - NR/1998 betreffend österreichische
Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und
Kollegen am 18. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantwor -
ten:
1. In welchen Internationalen Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Programmen
im VN -, europäischen und außereuropäischen Bereich einschließlich internationaler
Finanzinstitutionen, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallen, ist Österreich Mit -
glied?
2. Aus welchen Gründen wurde jeweilig ein Mitgliedschaft eingegangen bzw. welcher
Gesetzesauftrag liegt der jeweiligen Mitgliedschaft zugrunde?
3. Ist die jeweilige österreichische Mitgliedschaft von staats(wirtschafts)politischer Be -
deutung?
Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?
4. Welche Vorteile ergeben sich alls der jeweiligen Mitgliedschaft für Österreich ?
5. Nach welchen Kriterien errechnet sich der
jeweilige Mitgliedsbeitrag ?
6. Wie hoch war der jeweilige Mitgliedsbeitrag
a)im Jahr 1996?
b) im Jahr 1997?
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
Österreich ist Mitglied der Europäischen Weltraumagentur (ESA), der Europäischen Organisa -
tion für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), der Europäischen Orga -
nisation für keruphysikalische Forschung (CERN), der Europäischen Konferenz tür Moleku -
larbiologie (EBMC) , des europäischen Labors für Molekularbiologie (EMBL), der Weltorani -
sation für Meteorologie (WMO), des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorher -
sagen und des OECD - CERI - Hochschulverwaltungsprogrammes (IMHE).
1. ESA:
Nachdem Österreich von 1981 bis 1986 bereits assoziiertes Mitglied war, wurde es mit
1. Januar 1987 zum Vollmitglied der ESA (BGBl. Nr.95/1987). Weltraumforschung und
-technologie dienen, wie alle anderen Bereiche der Forschung und Technologie, dem Zuwachs
an wissenschaftlichen Erkenntnissen, der industriellen und sozialen Entwicklung eines Landes
und der internationalen Gemeinschaft. Einem kleinen Land wie Österreich wäre es unmöglich,
alleine im Bereich der Weltraumforschung und - Entwicklung, z.B. unter Benützung von Satel -
liten, tätig zu sein. Nur durch die Kooperation mit anderen europäischen Staaten ist dies mög -
lich.
Im Sinne der F&E - Politik hat Österreich für seine Mitwirkung in der ESA drei Schwerpunkte
gewählt:
- Wissenschaft (Erforschung des Weltraumes)
- Satelliten - Telekommunikation und Navigation
- Erdbeobachtung für Umweltfragen und Meteorologie
Die Beteiligung am Programm der ESA erfolgt einerseits durch die Beteiligung am sogenann -
ten Pflichtprogramm durch einen fixen Beitragsschlüssel von derzeit 2,53 % gemäß dem öster -
reichischen BIP - Schlüssel. Der
Prozentsatz für die Finanzierung des Pflichtprogrammes wird
für alle Mitgliedsstaaten alle drei Jahre aus den einschlägigen OECD - Statistiken berechnet.
Bei den Wahlprogrammen steht es jedem Mitgliedsstaat frei, sich nicht oder mit einem be -
stimmten von ihm gewünschten Prozentsatz an diesem Programm zu beteiligen.
Die Finanzierung des Pflichtprogrammes der ESA erfolgt aus dem ordentlichen Budget des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr wobei hiefür
1996: öS 157,588 Mio (Erfolg: öS 153,509 Mio)
1997: öS 157,588 Mio (Erfolg: öS 182,032 Mio)
veranschlagt wurden.
Die Finanzierung der österreichischen Beiträge für die Beteiligung an ausgewählten Wahl -
programmen (gemäß österreichischer Schwerpunktsetzungen) erfolgt, aufgrund des ITF - Ge -
setzes in der derzeit geltenden Fassung, aus Mitteln des ITF. Aufgrund der bisherigen Erfolge
erreichte die finanzielle Beteiligung Österreichs an den Wahlprogrammen der ESA im Jahre
1995 das Niveau von ca. öS 250 Mio., welches auch 1996 und 1997 gehalten wurde.
2. LUMETSAT:
Die Republik Österreich ist seit dem Jahr 1994 Vollmitglied von EUMETSAT (BGBl. Nr.
304/1994). EUMETSAT ist die einzige Organisation, welche Europa mit allen erforderlichen
meteorologischen Satellitendaten versorgt. Meteorologische Satelliten leisten einen unver -
zichtbaren Beitrag zur ständigen Wetterüberwachung. Durch die Mitgliedschaft erhält Öster -
reich (kostenlosen) on - line Zugang zu den europäischen Wettersat - Daten sowie auch zu den
weltweiten, vor allem von US - Satelliten, gelieferten Daten für eine verläßliche mittel - und
längerfristige Wettervorhersage.
Der jährliche österreichische EUMETSAT - Mitgliedsbeitrag basiert auf der Grundlage eines
fixen Beitragsschlüssels von derzeit 2,43 % gemäß dem österreichischen BIP - Schlüssel. Ge -
mäß eines im Mai 1995 unterzeichneten Verwaltungsübereinkommens wird der österreichische
Mitgliedsbeitrag innerösterreichisch wie folgt aufgeteilt:
40 % BMWV, 35 % Austro Control Ges.m.b.H und
25 % BMLV.
Die Finanzierung des EUMETSAT - Mitgliedsbeitrages erfolgt zu 40 % aus dem ordentlichen
Budget des BMWV, wobei hiefür
1996: öS 18,0 Mio (Erfolg: öS 15,894 Mio)
1997: öS 18,0 Mio (Erfolg: öS 15,299 Mio)
veranschlagt wurden.
3. CERN:
CERN wurde 1954 gegründet, Österreich ist seit 1959 Mitglied (BGBl. Nr. 41/1960). Die der -
zeit geltende Fassung des Übereinkommens ist in BGBI. Nr. 176/1971 kundgemacht. CERN
befaßt sich mit der Erforschung der Urbausteine der Materie und der sie bestimmenden fun -
damentalen Naturkräfte. Der Sitz ist Gent, wo eine Reihe von Beschleunigern betrieben wird.
CERN ist seit einigen Jahren das weltweit führende Laboratorium. An den Experimenten des
derzeit in Bau befindlichen Large Hadron Collirders (Inbetriebnahme 2004) werden Arbeits -
gruppen aus allen fürf Erdteilen arbeiten. Nur durch die Mitgliedschaft beim CERN ist Öster -
reich in der Lage, an diesen weltweit führenden Forschungen teilzunehmen.
Der Beitragsschlüssel wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovolkseinkommens zu
Faktorkosten errechnet. Der Beitrag belief sich 1996 auf öS 227,4 Mio., 1997 auf öS 188,8 Mio.
4. EKMB:
Der Europäischen Konferenz für Molekularbiologie, deren Schwerpunkt die Vergabe von
Ausbildungs -, Lehr - und Forschungsstipendien sowie die Veranstaltung von Symposien zu be -
sonders alctuellen Themen ist, gehört Österreich seit dem 8. April 1970 an (BGBl. Nr.
273/1970). Nur durch die Mitgliedschaft ist Österreich in der Lage zu diesen Forschungsergeb -
nissen zu gelangen und daran mitzuarbeiten.
Der Mitgliedsbeitrag wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovolkseinkommens
zu Faktorkosten bemessen. Der Mitgliedsbeitrag belief sich 1996 auf öS 2,5 Mio. und 1997 auf
öS 2,8 Mio.
5. EMBL:
Dieses wurde als Sonderprogramm der EKMB begründet, um jene Forschungsarbeiten zu er—
möglichen, deren Kapazität finanziell und personell jene nationaler Laboratorien übersteigt.
Sitz des Laboratoriums ist Heidelberg mit Außenstellen am DESY in Hamburg und ILL in
Grenoble. Österreich trat dem EMBL am 26. September 1975 bei (BGBl. Nr. 562/1975).
Der Beitragsschlüssel wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettovolkseinkommens
zu Faktorkosten der Mitgliedsstaaten errechnet. Die Beitragsleistungen beliefen sich 1996 auf
öS 11,9 Mio. und l997 auf öS 12,3 Mio.
6. WMO:
Österreich trat der Nachfolgeorganisation der in Wien 1873 gegründeten Internationalen Me -
teorologischen Organisation im Februar 1957 bei (BGBI. Nr. 64/1958).
Österreich trug 1996 und 1997 mit jeweils 0,79% zum Gesamtbudget der WMO bei. Der Mit -
gliedsbeitrag (entrichtet in CHF) betrug 1996 öS 4,1 Mio. und 1997 öS 3,9 Mio.
7. Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage:
Diesem Zentrum trat Österreich am 1. Dezember 1975 bei (BGBl. Nr. 29/1976). Zweck des
Zentrums ist die Erstellung von mittelfristigen Wettervorhersagen zu denen Österreich nur als
Mitglied Zugang hat. Der Beitragsschlüssel wird nach dem durchschnittlichen Bruttosozial -
produkt der einzelnen Mitgliedsstaaten berechnet. Der österreichische Beitrag belief sich 1996
auf öS 6,9 Mio. und 1997 auf öS 9,4 Mio.
8. IMHE:
Das BMWV und einige Universitäten (die Mitglieder von OECD/IMHE sind nämlich nicht
Staaten, sondern Ministerien, andere Stellen, die mit Hochschulverwaltung befaßt sind und
Hochschulen) sind seit 1972 Mitglieder des Programmes "Institutional Management in Higher
Education". Es ist dies ein Programm der OECD, das im Rahmen seines Zentrums fur For -
schung und Innovation im Bildungswesen (CERI), dem Bereich des Hochschulmanagements
und der Hochschulverwaltung gewidment ist.
Die Mitgliedschaft wurde eingegangen, um die österreichischen Hochschulen in die interna-
tionale Zusammenarbeit und Entwicklungen im Hochschulsektor einzubinden und um Ergeb -
nisse der Forschungen im Rahmen des Programmes, Informationen und Schulungen nutzen zu
können.
Die OECD erstellt nach ihren Vorschriften das Budget und den Rechnungsabschluß. Da
IMHE - Programm im wesentlichen über Mitgliedsbeiträge finanziert wird, wird im Rahmen
der Generalversammlung der IMHE - Mitglieder über die Arbeiten und die daraus sich ableiten -
de Höhe der Mitgliedsbeiträge entschieden. Pro Mitgliedsinstitution belief sich der Mitglieds -
beitrag im Jahr 1996 auf FF 17.850,-- und im Jahr 1997 auf FF 18.300,--. Die im Bundes -
finanzgesetz ausgewiesenen Beträge sind die Summe der Mitgliedsbeiträge aller Österreichi -
schen Mitglieder (BMWV und fünf Universitäten).
B. Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft:
1, Bereich Oberste Zivilluftfahrtbehörde:
Österreich ist Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Avia -
tion Organization), der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (European Civil Aviation Confe -
rence), der Jomt Aviation Authorities (JAA) und des Institutes lür Lufttransport (ITA).
a. ICAO:
Die Österreichische Mitgliedschaft gründet sich auf den Staatsvertrag, BGBl. Nr. 97/1949
i.d.g.F. Die auf dieser Rechtsgrundlage und vom Rat (Council) als ständig eingerichtetes Organ
sowie von der Vollversammlung (Assembly), in der die 185 Mitgliedstaaten vertreten sind,
erlassenen Normen, Empfehlungen und Richtlinien werden in Zusammenarbeit mit den Mit -
gliedstaaten (derzeit 185) ausgearbeitet. Diese Normen, Empfehlungen und Richtlinien bilden
eine unerläßliche, großteils völkerrechtlich verbindliche Unterlage für zahllose alle Rechtsvor -
schriften im Bereich der Luftfahrt sowie einen unverzichtbaren Bestandteil für eine geordnete,
harmonische Abwicklung des Luftverkehrs aufgrund der naturgemäßen Internationalität der
Luftfahrt. Die von der ICAO übermittelten Unterlagen werden sowohl vom ho. Ressort als
auch dem BMaA, dem BMI, dem BMF und den
österreichischen Luftverkehrsunternehmen,
den österreichischen Flughäfen, der Wirtschaftskammer Österreich, der Austro Control
GesmbH und vielen anderen verwendet.
Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich nach der österreichischen Bedeutung im Luftverkehr. Er
betrug im Jahr 1996 USD 331.203,-- im Jahr 1997USD 339.430,--.
b. ECAC:
Diese wurde im Jahre 1954 auf gemeinsame Initiative des Europarates und der ICAO als regio-
nale Unterorganisation der ICAO (13GBI. Nr.97/1949; Gründung der ECAC im Wege der
ICAO) gegründet. Die ECAC mit derzeit 36 Mitgliedstaaten hat insbesondere drei Zielgebiete
zur Aufgabe:
- unverändert gegenüber ihrer Grundungszeit, für die gesamtinternationale Luftfahrt Fachbei-
träge zu liefern und im Hinblick auf den Fortschritt des Luftverkehrs in dieser Region eine
Vorreiterrolle einzunehmen;
- fundierten, auf langjähriger einschlägiger Erfahrung beruhenden „input“ für die Arbeiten
der EU (insbesondere DG IV und VII) vorzubereiten;
die neuen mittel - und osteuropäischen Staaten in ihrem Anpassungsprozeß an die Markt -
wirtschaft zu fördern und ihre Interessen im gesamteuropäischen Kontex wahrzunehmen.
Der Mitgliedsbeitrag ist mit dem österreichischen Beitragsniveau zur ICAO gekoppelt. Er be -
trug im Jahr 1996 FF 248.372,-- und im Jahr 1997 FF 213.290,--.
c. JAA:
Die Mitgliedschaft bei JAA hatte ursprünglich den Zweck, durch internationale Zusammen -
arbeit die Zertifizierung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten zu vereinheitlichen bzw. zu
erleichtern und auf längere Sicht zu verbilligen; aufgrund der EU - Verordnung 3922/91 ergibt
sich nun seit 1995 auch die Verpflichtung der EU - Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung der Ver -
einbarung.
Durch die Erweiterung der JAA Aktivitäten auf flugbetriebliche Bereiche ergibt sich die Mög -
lichkeit der Koordinierung des
mitteleuropäischen Standards im Rahmen der Flugsicherheit,
um die Sicherheit der Luftfahrt zu gewähren. Sämtliche Unterlagen stellen - wie jene der ICAO
und ECAC - unentbehrliche Arbeitsunterlagen für alle in der Luftfahrt involvierten Beteiligten
dar.
DerMitgliedsbeitrag ist mit dem österreichischen Beitragsniveau zur ICAO gekoppelt. Er be-
trug im Jahr 1996 XEU 42.662,-- und im Jahr 1997 XEU 51.972,--.
d. ITA:
Das Institution für Lufttransport wurde im Jahre 1954 als „non - profit“ Vereinigung gegründet
und hat vor allem nachstehend angeführte Zielsetzungen:
- Erstellung von wissenschaftlich fundierten und gründlichen Studien in grundlegenden Fra -
gen der internationalen Luftfahrt zum Wohle aller in der Luftfahrt involvierten Beteiligten
- Durchführung von Forschungsarbeiten sowie deren Zurverfügungstellung fur alle in der
Luftfahrt involvierten Beteiligten
- Erstellung von Datenanalysen zum Wohle aller in der Luftfahrt Beteiligten.
Alle von der ITA übermittelten Studien und Informationen stellen eine unentbehrliche Arbeits -
unterlage dar.
Der Mitgliedsbeitrag ist mit dem österreichischen Beitragsniveau zur ICAO gekoppelt. Er be -
trug im Jahr 1996 FF 20.019,60 und im Jahr 1997 FF 20.019,60.
Die österreichische Mitgliedschaft bei den unter Punkt B. I/a bis d angeführten internationalen
Organisationen und Vereinigungen ist aus den oben angeführten Gründen von staats(wirt -
schafts)politischer Bedeutung. Die Mitgliedschaft Österreichs an diesen Organisationen er -
möglicht die aktive, inhaltliche Mitwirkung Österreichs bei der Gestaltung der Normen, Emp -
fehlungen und Abstimmungen zum Wohle der österreichischen Luftfahrt sowie der Sicherheit
der österreichischen Luftfahrt.
2. Bereich Straßen- und Schienenverkehr:
Österreich ist Mitglied bei folgenden Organisationen:
United Nations-Economic Commission for Europe (UN-ECE)
United Nations-Economic Commi ssion for Europe-Trans European Railway
(UN-ECE-TER)
Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT)
Zentraleuropäische Verkehrsministerkonferenz (ZEK)
C.I.E.C.A (Commission Internationale des Examens de la Conduite Automobile); Intemaüöna-
le Kommission für Führerprüfungen
Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
Internationale Organisation für das Seilbahnwesen (OFFAF)
Comité International de 'Inspection Technique Automobile (CITA)
a. UN - ECE und UN - ECE - TER:
Die Mitgliedschaft an UN - ECE besteht im Rahmen von Österreichs Mitgliedschaft an den Ver -
einten Nationen. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft in UN - ECE - TER (BGBl. Nr. 776/1995)
von verkehrspolitischer Bedeutung (Förderung des Eisenbahnverkehrs). Hinweis: Es besteht
noch eine Schwesterorganisation zu TER, das TEM (Trans European Motorway) - für den Stra -
ßenverkehr; dieser Organisation ist Österreich aus bekannten verkehrspolitischen Gründen
nicht beigetreten].
Im Rahmen der ECE werden ordnungs - und normungspolitische Schritte gesetzt, insbesondere
im Straßen -, Schienen - und Schiffahrtsverkehr (internationale Beförderungsabkommen, tech -
nische und Umweltstandards, sowie im Gefahrgutbereich usw.). Oftmals basieren insbesondere
technische EU - Vorschriften auf in der ECE geleisteten Vorarbeiten bzw. werden ECE - Vor -
schriften z.B. im technischen KFZ - Bereich von der EU übernommen bzw. als gleichwertig er -
klärt. Beim TER geht es auch um konkrete Fragen der Förderung von Investitionen und Refor -
men auf dem Schienensektor.
Bei der UNO sind die Mitgliedsbeiträge nach Wirtschaftsleistung des Mitgliedsstaaten gestaf -
felt. Die Höhe ist ho. nicht bekannt, da Zuständigkeit des BmaA. Beim TER gibt es einen ein -
heitlichen fixen Beitrag von derzeit USD 10.000,—.
b. CEMT und ZEK:
Der CEMT (BGBl. Nr. 231/1956) gehören weitgehend alle europäische Staaten (auch MOEL
und GUS) an; die ZEK ist ein Zusammenschluß insbesondere der zentraleuropäischen Nach -
barstaaten Österreichs. Der Beitritt zur CEMT erfolgte durch BGBl. Nr. 231/1956. Im Rahmen
der CEMT werden Maßnahmen zur Harmonisierung des Verkehrswesens erörtert und be -
schlossen.
Bei der CEMT sind die Mitgliedsbeiträge nach Wirtschaftsleistung des Mitgliedsstaaten ge -
staffelt. Dieser betrug im Jahr 1996 FF 484.258,12 und im Jahr 1997 FF 441.462,02 + 30.549, -
(Nachtrag). Bei ZEK gibt es keinen Mitgliedsbeitrag.
c. CIECA:
Österreich ist Gründungsmitglied der CIECA, die ursprünglich als Plattform für den Erfah -
rungsaustausch für Fahrprüfungen gedacht war; inzwischen hat sie wesentlich mehr Einfluß,
insbesondere dadurch, daß die gewonnenen Erfahrungen der EU - Kommission unterbreitet wer -
den und so Eingang in das EU - Recht finden. Die CIECA wird an der künftigen 3. EU - Führer -
scheinrichtlinie weiter - und mitarbeiten und führt Aufträge der EU - Kommission (DG VII) hin
sichtlich Führerschein und Fahrprüfung aus. Ferner erarbeitet sie Vorschläge für medizinische
Grundlagen für den Führerschein, die Ausbildung der Fahrprüfer und Grundlagen für die Fahr -
prüfung. Die CWCA erarbeitet ein „Handbuches über den Führerschein“. Das CIECA Steering
Committee ist unmittelbarer Berater der DG VII.
Der Mitgliedsbeitrag bei der CIECA errechnet sich nach dem Bruttosozialprodukt der Mit -
gliedstaaten. Die Staaten werden seit 1998 in 4 Gruppen eingeteilt, wobei sich Österreich in
der
dritten Gruppe befindet. Der Beitrag betrug in den Jahren 1996 und 1997 je ECU 500,-- (ab
1998 ECU 1250).
d. OTIF:
Die Mitgliedschaft beim OTIF besteht aufgrund eines Staatsvertrages (BGBl. Nr. 225/1985).
Hauptzweck der OTIF ist es, eine einheitliche Rechtsordnung für die Beförderung von Perso -
nen, Gepäck und Gütern im durchgehenden internationalen Verkehr zwischen den Mitglied -
staaten auf Eisenbahnen aufzustellen, die Durchführung zu erleichtern und aktuell insbesonde -
re auf Grund neuer Zugangsrechte im internationalen Eisenbahnverkehr weiterzuentwickeln.
So ist es gerade die OTIF als die fast alle Staaten Europas umfassende Organisation, welche
die staatlichen rechtlichen Voraussetzungen für durchgängige Eisenbahntransporte in und
durch Europa geschaffen hat; in einem aktuellen großen Refomvorhaben wird daran gearbei -
tet, adaptierte und teils neue Regelungen entsprechend den Bedürfnissen eines erweiterten Ei -
senbahnmarktes von Anfang an europaweit zu harmonisieren.
Der Mitgliedsbeitrag bei OTIF berechnet sich aus dem Verhältnis der Länge der eingetragenen
Eisenbahnlinien eines jeden Mitgliedstaates. Durch diese Mitgliedsbeiträge werden die Aus -
gaben der Organisation getragen. Der Beitrag betrug in den 3ahren 1996 und 1997 jeweils SFR
82.212,35.
e. OITAF:
Die OITAF ist eine weltweite Organisation, die 1957 gegründet wurde; das Verkehrsressort ist
Gründungsmitglied. Die Bedeutung der OITAF liegt darin, daß in ihr - als weltweit einziger
derartiger Vereinigung - die Behörden, die Seilbahnwirtschaft, die Industrie und Hochschulen
aus allen wichtigen Seilbahnländern der Welt vertreten sind. Der Erfahrungsaustausch ist we -
sentlicher Garant für die Sicherheit der Anlagen und für die behördlichen Erfahrungen. Dar -
über hinaus werden durch diese Organisation notwendige Harmonisierungen auf rechtlicher
und technischer Ebene beraten und die Erfahrungen in die Gremien der Europäischen Kom -
mission zur Erstellung von Richtlinien sowie deren spätere Handhabung eingebracht. Schließ -
lich ist eine österreichische Mitgliedschaft auch zur Wahrung der Industrieinteressen (Öster -
reich ist hinsichtlich der Seilbahnindustrie weltweit führend) und der Stellung der österreichi -
schen Seilbahnwirtschaft im internationalen
Wettbewerb von Bedeutung.
Die Kriterien für den Mitgliedsbeitrag bei der OITAF richten sich nach den dreijährigen Vor -
anschlägen über die zu erwartenden Ausgaben (Studien und Forschung, Übersetzungskosten,
Kosten von Seilbahnkongressen). Der Beitrag betrugen in den Jahren 1996 und 1997 jeweils
SFR 1540,--.
f. CITA
Die CITA ist ein Forum von Kfz - Prüforganisationen, dem Österreich seit dem Jahr 1970 ange -
hört und das die Gelegenheit des internationalen Erfahrungsaustausches mit Entwicklung von
Strategien und Verfahren zur Kraftfahrzeugprüfung im Hinblick auf die Erfordernisse durch
Sicherheit und Umweltqualität bietet. Die CITA hat den Status II einer beratenden Institution
des Wirtschatts - und Sozialrates der UNO und wird zur Erarbeitung internationaler Regelun -
gen betreffend Kraftfahrzeuge gehört. Die CITA ist ebenfalls beratende Institution im Rahmen
der Kfz - Prüfagenden/aktivitäten des GD VII der Kommission. Innerhalb der CITA werden
Vorschläge technischen Inhalts erarbeitet, d.h. Aktivitäten, die später möglicherweise in EU -
Verordnungen oder EU - Richtlinien ihren Niederschlag finden, können bereits beim tech -
nischen Ansatz in Sinne österreichischer Interessen sinnvoll beeinflußt werden.
Die Mitgliedsbeiträge beruhen auf Beschlüssen der Generalversammlung aller ordentlicher
Mitglieder (dzt. 27, fast alle EG - Mitgliedstaaten sind vertreten, aber auch Prüforganisationen
anderer wichtiger Industriestaaten wie z.B. Japan). Der Beitrag betrug 1996 und 1997 jeweils
BFR 100.000.--.
Die unter B.2/a bis f angeführten Mitgliedschaften sind von übergeordnetem verkehrspoliti -
schem Interesse. Die Mitgliedschaft ermöglicht in allen Fällen eine frühzeitige, systematische,
umfassende und zielgerichtete Koordination technischer, administrativer, politischer und wirt -
schaftlicher Fragen im Verkehrsbereich. Dies ist bedeutsam zur Erreichung der verkehrspoliti -
schen Ziele Österreichs, zur Schaffung eines entsprechenden Problembewußtseins und Ver -
ständnisses verkehrspolitischer Fragen in
den anderen Ländern.
3. Bereich Oberste Schiffahrtsbehörde:
Österreich ist Mitglied folgender internationaler Organisationen: Association internationle per -
manente des Congres de Navigation (AIPNC) und International Maritime Organisation (IMO).
a. AIPCN:
Ziel der AIPCN ist die Förderung der Binnen- und Seeschiffahrt durch Kongresse, Ausschüsse,
Veröffentlichungen, Forschungsaufträge, Erfahrungsaustausch im allgemeinen, etc. Österreich
sah sich als schiffahrttreibende Nation bereits im vorigen Jahrhundert veranlaßt, dieser Organi -
sation, der inzwischen über 50 Staaten angehören, beizutreten. Die Bundesregierung hat Öster -
reichs Mitgliedschaft durch einen Regierungsbeschluß im Jahre 1950 erneuert. Durch die Mit -
gliedschaft bei dieser Organisation hat Österreich jederzeit Zugang zu aktuellen Informationen
auf dem Gebiet der Schiffahrt.
Bei der AIPCN richtet sich die Höhe des Mitgliedsbeitrages nach der Anzahl der innerstaatli -
chen Mitglieder; Österreich entrichtet gegenwärtig den Mindestbeitrag, dies war in den Jahren
1996 und 1997 jeweils öS 17.225,--.
b. IMO:
Die IMO ist eine Sonderorganisation der UNO, der so gut wie sämtliche Staaten, die Seeschiff -
fahrt betreiben, angehören. Sie beschäftigt sich mit nahezu allen mit der Seeschiffahrt in Zu -
sammenhang stehenden Fragen. Ihre Beschlüsse haben grundsätzlich internationale Wirksam -
keit. Unter anderem werden gemäß den von der IMO ausgearbeiteten Vorschriften die Sicher -
heitspapiere für Seeschiffe ausgestellt, ohne die das Betreiben von Hochseeschiffen nicht mög -
lich ist. Österreich als seeschiffahrttreibende Nation ist dieser Organisation 1975 durch Ab -
schluß eines Staatsvertrages beigetreten (BGBl. Nr. 464/1975). Durch die Mitgliedschaft bei
dieser Organisaton hat Österreich ebenfalls jederzeit Zugang zu aktuellen Informationen auf
dem Gebiet der Schiffahrt. Darüber hinaus besteht bei der IMO die Möglichkeit, aktiv bei der
Entstehung seeschiffahrtsrelevanter Normen mitzuwirken.
Der IMO - Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag, der vom österreichischen 0,75 % - Anteil
am UN - Budget abhängt, und einem Anteil,
der von der jeweiligen Tonnage der öster
reichischen Hochseeflotte abhängt, zusammen. Der Beitrag belief sich im Jahr 1996 auf
öS 292.051,93 und im Jahr 1997 auf öS 353.328,28.
4. Bereich Oberste Femmeldebehörde:
Die Mitgliedschaft Österreichs ist in folgenden internationalen Organisationen gegeben:
- Internationale Fernmeldeunion (‚Tu)
- Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)
- Europäisches Institut für Standardisierung in der Telekommunikation (ETSI)
a. ITU:
Mitgliedschaft durch Gesetzesauftrag gemäß BGBl. Nr. 593/1989 erneuert mit BGBl. III Nr.
17/1998. Die ITU regelt den internationalen Fernmeldeverkehr auf globaler Ebene und ist da-
her sowohl von staats - als auch von wirtschaftspolitischer Bedeutung. Im übrigen wird auf die
Erläuterungen zu dem oben angeführten BGBl. verwiesen.
Die Mitgliedsbeitragsklasse ist frei wählbar. Österreich ist in der Beitragsklasse „1 Einheit“.
Der Beitrag betrug im Jahr 1996 öS 2,89 Mio. und im Jahr 1997 öS 2,94 Mio.
b. CEPT:
Die CEPT diente ursprünglich der Koordinierung des Post - und Fernmeldebetriebes, der Stan -
dardisierung und der Regulierungsangelegenheiten in bezug auf das Post - und Fernmeldewesen
(Mitgliedschaft der österreichischen Post- und Fernmeldeverwaltung seit dem Jahre 1959 ge -
mäß Post - und Telegraphenverordnungsblatt Nr.7/1960). Aufgrund der Deregulierung erfolgte
eine komplette Neuorganisation der CEPT als gesamteuropäische Organisation der Regulierer
(Neufassung des Abkommens verlautbart in Post - und Telegraphenverordnungsblatt Nr.
6/1994). Seither umfaßt sie die Bereiche Postwesen, Fernmeldewesen, Funkwesen. Die Zielset -
zung der CEPT als gesamteuropäische Organisation der Post - und Fernmeldeverwaltungen (zur
Zeit 43 Mitgliedstaaten) liegt insbesondere in der Schaffung eines dynamischen Marktes im
Bereich des Post- und Fernmeldewesens. Voraussetzung dafür ist die Koordinierung von Rege -
lungen auf dem Gebiet der Funkfrequenzen und
technischen Angelegenheiten des Funkwesens
einschließlich der Weltraumkommunikation sowie die fortschreitende Harmonisierung und
Liberalisierung der Postdienste. Die Mitgliedschaft ist daher von wirtschaftspolitischer Bedeu -
tung.
Hinsichtlich der Aufteilung der gemeinsamen Kosten sind die Mitglieder in Klassen eingeteilt
(25, 15, 10, 5, und 1 Einheit). Österreich befindet sich in der Beitragsklasse „10 Einheiten“.
Der Beitrag betrug im Jahr 1996 öS 847.000,-- und im Jahr 1997 öS 136.000,--.
c. ETSI:
Im Zuge der Liberalisierung in der Telekommunikation wurden die Normungsaktivitäten im
Jahre 1988 auf Druck der EU aus dem Bereich der CEPT ausgelagert und in einer eigenen Nor -
mungsorganisation zusammengefaßt. Die Mitgliedschaft des Ressorts in dieser Organisation ist
seit 1993 gegeben und erforderlich, da die Standardisierung im Bereich der Telekommunika -
tion eine grundlegende Voraussetzung für die Regulierungsaktivitaten auf diesem Sektor bil -
det.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 18 Einheiten (Festlegung erfolgt entsprechend dem BIP), dies wa -
ren im Jahr 1996 öS 1,514.000,-- und im Jahr 1997 öS 1,508.000,
7. Welche sonstigen finanziellen Leistungen (z.B. freiwillige Beiträge) wurden seitens
Österreichs für die jeweilige Mitgliedschaft
a) im Jahr 1996?
b) im Jahr 1997 geleistet?
Bei den im Verwaltungsbereich Verkehr genannten Organisationen (Pkt. B/1 bis 4) kommen
fallweise Zusatzkosten in Form von Einladungen zu Konferenzen in Österreich vor; in der Re -
gel werden die Gesamtkosten geteilt, für die Gastgeber fallen Kosten für Organisation und Pla -
nung, Bereitstellung von Konferenz - und Büroräumen, Organisation von offiziellen Essen und
dgl. an. Besonders im Luftfahrtbereich bemüht man sich um die Abhaltung solcher Konferen -
zen und Seminare in Österreich, da daraus wesentliche positive Effekte für den österreichischen
Fremdenverkehr resultieren. Über allgemeine Kosten, wie etwa Sicherheit u.ä. bei größeren
Veranstaltungen können keine genaueren
Angaben gemacht werden. Sonstige finanzielle
Leistungen werden von den Mitgliedstaaten durch die Übernahme von Reisekosten zu den je -
weiligen Veranstaltungen erbracht. Für OTIF und OITAF wurden keine weiteren finanziellen
Leistungen erbracht.
8. Entspricht der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs am Ge -
samtbudget der jeweiligen Organisation?
Wenn nein, in welchen nicht und warum nicht?
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung.
ESA: Der österreichische Stimmenanteil entspricht in keiner Weise dem Anteil Österreichs am
Gesamtbudget der BSA. Obwohl Österreich weniger als 1 % zum Gesamtbudget der ESA bei -
trägt, hat seine Stimme jedoch die gleiche Gewichtung, wie die jedes anderen Mitgliedsstaates.
EUMETSAT: Der österreichische Stimmenanteil entspricht nicht dem Anteil Österreichs am
Gesamtbudget von EUMETSAT. Obwohl Österreich nur 2,43 % zum Gesamtbudget von EU -
METSAT beiträgt (wurde man die Mitgliedsbeiträge prozentuell auf die Anzahl die Mitglieds -
staaten aufrechnen, so müßte Österreich rund 5,9 % zum Gesamtbudget von EUMETSAT bei -
tragen), hat seine Stimme jedoch die gleiche Gewichtung, wie die jedes anderen Mitgliedsstaa -
tes.
CERN: Prinzipiell hat jeder Mitgliedsstaat eine Stimme. Bei Entscheidungen über neue Pro -
gramme (die oft sehr kostspielig sind) müssen neben der Mehrheit der Staaten auch eine Mehr -
heit (in der Regel 70%) gemessen am Beitragsschlüssel für das Projekt stimmen. Dies dient
einesteils der Sicherheit großer Beitragszahler (zumindest mit Partnern) zu Zahlungen nicht
verpflichtet werden zu können, andererseits wird jedem Staat die Möglichkeit geboten, seine
einzugehenenden Verpflichtungen im Falle der nicht einstimmigen Entscheidung besser ab -
schätzen zu können.
EKMB: Jeder Staat verfügt in der Konferenz über eine Stimme. Die Konferenz stellt einen
mehrjährigen Rahmenplan auf, der einstimmig beschlossen werden muß und dessen Abände -
rung ebenfalls nur einstimmig möglich
ist.
EMBL, WMO: Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersagen: Jeder Staat verfügt
über eine Stimme.
IMHE. Ja.
B. Verwaltungsbereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft:
1. Bereich Oberste Zivilluftfahrtbehörde:
ICAO, ECAC, JAA, ITA: Ja, grundsätzlich gilt das ein Staat/eine Stimme - Prinzip.
2. Bereich Straßen - und Schienenverkehr:
OJTAF: Ja, der jeweilige österreichische Stimmenanteil entspricht dem Anteil Österreichs am
Gesamtbudget der Organisation.
Für alle anderen Organisationen gilt im Falle von Abstimmungen generell pro Mitgliedsstaat
eine Stimme, wobei grundsätzlich das Einvernehmensprinzip besteht.
3. Bereich Oberste Schiffahrtsbehörde:
AIPCN, IMO: Ja.
4. Bereich Oberste Femmeldebehörde:
ITU, CEPT: Hier gilt die Regel „Eine Stimme je Land“ unabhängig von der Beitragshöhe.
ETSI: Ja.
9. Wird seitens Ihres Ressorts evaluiert, inwieweit die von Österreich an Internationale
Organisationen, Fonds und Programme einschließlich internationaler Finanzinstitutio -
nen gegebenen Mittel, effizient, sinnvoll und zweckmäßig verwendet wurden?
Wenn ja, wie und wer führt diese Evaluierungen durch und in welchen Zeitabständen
erfolgen diese?
Wenn nein, warum nicht?
10. Werden die jeweiligen Ergebnisse dieser Evaluierungen veröffentlicht?
Wenn ja, in welcher Form und wo?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wurden bislang seitens Ihres Ressorts aufgrund unbefriedigender Überprüfungser -
gebnisse (z.B. ineffizienter Mitteleinsatz, zweckwidrige Mittelverwendung; Korrup -
tion, etc.) Maßnahmen gesetzt )
Wenn ja, welche konkreten und mit welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
12. Ist eine jeweilige Mitgliedschaft aus der Sicht Ihres Ressorts entbehrlich?
Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
Die unter Punkt A/1 bis 7 angeführten Organisationen wurden hinsichtlich Effektivität und
Effizienz aber auch hinsichtlich der Aktualität der gegenwärtigen österreichischen Mitglied -
schaft vom Rechnungshof geprüft. Die genannten Einrichtungen haben dabei eine ausgezeich -
nete Beurteilung erfahren. Der Bericht des Rechnungshofs ist im Nachtrag zum Tätigkeitsbe
richt für das Verwaltungsjahr 1995 veröffentlicht worden (III - 60 Beil. Sten. Prot. NR XX. GP).
Beim IMFIE besteht eine österreichische Arbeitsgruppe, die die Nutzung der IMHE - Veranstal -
tungen durch Österreich dokumentiert; zu unbefriedigenden Ergebnissen kam es bisher nicht.
Die Mitgliedschaft läuft bis 1999. Danach wird - abhängig von der Entwicklung und Schwer -
punktsetzung des IMHE - Programmes - über eine Weiterführung der Mitgliedschaft entschie -
den werden.
B. Bereich Verkehr und öffentliche Wirtschaft:
1. Bereich Oberste Zivilluftfahrtbehörde:
Die Evaluierung und deren Veröffentlichung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen
der Organisationen.
Es gab bei keiner der Organisationen unbefriedigende Überprüfungsereignisse.
Die Mitgliedschaft an den angeführten Organisationen ist aus den bereits oben angeführten
Gründen unerläßlich und
unentbehrlich.
2. Bereich Straßen - und Schienenverkehr:
Alle genannten Organisationen haben, sofern Mitgliedsbeiträge erhoben werden, ein Budget.
Weiters bestehen verschiedene Kontrollgremien (z.B. Lenkungskomitees u.dgl.), die in der
Regel einmal jährlich zusammentreten, um die Rechnungsabschlüsse für das abgelaufene Jahr
zur Kenntnis zu nehmen und das Budget für das Folgejahr zu beschließen. Die Interessen
Österreichs werden dabei jeweils von den österreichischen Delegierten wahrgenommen. Über
den Mitgliedsbeitrag für CIECA werden keine speziellen Evaluierungen vorgenommen, vor
allem weil der relativ geringe Mitgliedsbeitrag im Vergleich zu den Vorteilen, die eine Mit -
gliedschaft mit sich bringt, gerechtfertigt erscheint. Bei der OITAF erfolgt die Evaluierung
durch ein international zusammengesetztes Prüfkomitee, in dem Österreich auch vertreten ist.
Die Dokumente der betreffenden internationalen Organisationen sind vertraulich und daher
jeweils nur einem beschränkten Adressatenkreis zugänglich. Die Evaluierung und Veröffentli -
chung richtet sich grundsätzlich nach den jeweiligen Bestimmungen der Organisation. Die
finanzielle Gebarung wird üblicherweise in eigenen jährlichen Geschäfts - bzw. Tätigkeitsbe -
richten festgehalten und entsprechend veröffentlicht.
Es gab bei keiner der Organisationen unbefriedigende Überprüfungsereignisse.
Der Beitritt Österreichs zu den genannten Organisationen erfolgte jeweils aus konkreten
Gründen (siehe oben); darüber hinaus haben die genannten Organsiationen internationalen/re -
gionalen Charakter, die Mitgliedschaft Österreichs ist konsequent im Hinblick auf die Zugehö -
rigkeit Österreichs zu einer Region (Europa oder Zentraleuropa) oder einer internationalen
Gemeinschaft von Staaten überhaupt (UNO). Unter Bedachtnahme auf spezifischen Aufgaben -
stellungen der Organisationen ist die Mitgliedschaft für Österreich aus verkehrspolitischen,
verkehrsgeographischen und verkehrswirtschaftlichen Gründen von Vorteil.
3. Bereich Oberste Schiffahrtsbehörde:
Es gab bei keiner der Organisationen
unbefriedigende Überprüfungsereignisse.
Die Mitgliedschaft in den angeführten Organisationen ist nicht entbehrlich, da die oben ange -
führten Vorteile die Kosten überwiegen.
4. Bereich Oberste Femmeldebehörde:
ITU: Die Evaluierung des Einsatzes der verfügbaren Gesamtmittel und die Veröffentlichung
der Ergebnisse erfolgt nach den Bestimmungen der ITU - Konvention durch einen von der
Schweizer Regierung zu bestimmenden externen Wirtschaftstreuhänder.
CEPT und ETSI: Die Evaluierung des Einsatzes der verfügbaren Gesamtmittel erfolgt durch
einen externen Wirtschaftstreuhänder. Die Veröffentlichung erfolgt nach den einschlägigen
Bestimmungen der betreffenden Organisationen.
Es gab bei keiner der Organisationen unbefriedigende Überprüfungsereignisse.
Die Mitgliedschaft ist aus den oben dargelegten Gründen unentbehrlich.