387/AB
Die Abgeordneten zum NationaIrat Kier und Partner/innen haben am 23. April 1996 unter der
Nr. 450/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Treffsicherheit von Trans-
ferleistungen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
" 1l . ''Welche Leistun gen subsumieren Sie unter "Transferleistung'' - wir bitten um eine taxative
Aufz„hlung aller ''Transferleistungen'', die Ihrer Ansicht nach vom Bund erbracht werden.
2. Legen Sie bitte dar, warum.
3. Welche Maánahmen im Strukturpaket tragen Ihrer Meinung nach dazu bei, daá die Treffsicher-
heit der Transferleistungen - wie im Koalitionsbereinkommen angekndigt - erh”ht wird?
4. Legen Sie bitte dar, warum.''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
lm Einleitungsteil der parlamentarischen Anfrage wird explizit auf das Kapitel '' Soziale Sicherheit''
des Koalitionsbereinkommens 1996 Bezug genommen.
Gegenstand der Anfrage sind daher offensichtlich die in diesem Bereich gew„hrten Transfer-
leistungen. Das BundeskanzIeramt erbringt selbst keine Transferleistungen im Sinne der Anfrage,
vorwiegend sind die Bundesministerien fr Arbeit und Soziales bzw fr Umwelt, Jugend und
Familie (im Hinblick auf die Leistungen des Familienlastenausgleichsgesetzes) davon betroffen. Da
der Gegenstand der parlamentarischen Anfrage nicht in den Rahmen meiner gesetzlich festgelegten
Zust„ndigkeiten f„llt, ersuche ich um Verst„ndnis, daá ich von einer Beantwortung der Anfrage
absehe.