387/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum NationaIrat Kier und Partner/innen haben am 23. April 1996 unter der

Nr. 450/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Treffsicherheit von Trans-

ferleistungen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

" 1l . ''Welche Leistun gen subsumieren Sie unter "Transferleistung'' - wir bitten um eine taxative

Aufz„hlung aller ''Transferleistungen'', die Ihrer Ansicht nach vom Bund erbracht werden.

 

2. Legen Sie bitte dar, warum.

 

3. Welche Maánahmen im Strukturpaket tragen Ihrer Meinung nach dazu bei, daá die Treffsicher-

heit der Transferleistungen - wie im Koalitionsbereinkommen angekndigt - erh”ht wird?

 

4. Legen Sie bitte dar, warum.''

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

lm Einleitungsteil der parlamentarischen Anfrage wird explizit auf das Kapitel '' Soziale Sicherheit''

des Koalitionsbereinkommens 1996 Bezug genommen.

Gegenstand der Anfrage sind daher offensichtlich die in diesem Bereich gew„hrten Transfer-

leistungen. Das BundeskanzIeramt erbringt selbst keine Transferleistungen im Sinne der Anfrage,

vorwiegend sind die Bundesministerien fr Arbeit und Soziales bzw fr Umwelt, Jugend und

Familie (im Hinblick auf die Leistungen des Familienlastenausgleichsgesetzes) davon betroffen. Da

der Gegenstand der parlamentarischen Anfrage nicht in den Rahmen meiner gesetzlich festgelegten

Zust„ndigkeiten f„llt, ersuche ich um Verst„ndnis, daá ich von einer Beantwortung der Anfrage

absehe.