3870/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen haben am 18. März

1998 unter der Nr. 3897/J an mich eine schrifiliche parlamentarische Anfrage betreffend

”österreichische Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen" gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

”1. In welchen Internationalen Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Programmen im VN,

- europäischen und außereuropäischen Bereich einschließlich internationaler Finanz -

institutionen, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallen, ist Österreich Mitglied? (Bitte um

detaillierte Aufgliederung).

2. Aus welchen Gründen wurde jeweilig eine Mitgliedschaft eingegangen bzw. welcher

Gesetzesauftrag liegt der jeweiligen Mitgliedschaft zugrunde? (Bitte um detaillierte

Aufgliederung analog Frage 1).

3. Ist die jeweilige österreichische Mitgliedschaft von staats(wirtschafts)politischer Bedeutung?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?

4. Welche Vorteile ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft für Österreich? (Bitte um

detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

5, Nach welchen Kriterien errechnet sich der jeweilige Mitgliedsbeitrag? Bitte um detaillierte

Aufgliederung analog Frage 1).

6. Wie hoch war der jeweilige Mitgliedsbeitrag

a) im Jahr 1996?

b) im Jahr 1997?

Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

7. Welche sonstigen finanziellen Leistungen (z.B. freiwillige Beiträge) wurden seitens

Österreich für die jeweilige Mitgliedschaft

a) im Jahr 1996?

b) im Jahr 1997 geleistet?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

8. Entspricht der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs am

Gesamtbudget der jeweiligen Organisation?

• Wenn nein, in welchen nicht und warum nicht?

9. Wird seitens Ihres Ressorts evaluiert, inwieweit die von Österreich an Internationale

Organisationen, Fonds und Programme einschließlich internationaler Finanzinstitutionen

gegebenen Mittel, effizient, sinnvoll und zweckmäßig verwendet wurden? Bitte um detaillierte

Aufgliederung analog Frage 1).

• Wenn ja, wie und wer führt diese Evaluierungen durch und in welchen Zeitabständen erfolgen

diese?

Wenn nein, warum nicht?

10. Werden die jeweiligen Ergebnisse dieser Evaluierungen veröffentlicht? (Bitte um detaillierte

Aufgliederung analog Frage 1).

• Wenn ja, in welcher Form und wo?

• Wenn nein, warum nicht?

11. Wurden bislang seitens Ihres Ressorts aufgrund unbefriedigender Überprüfungsergebnisse

(z.B. ineffizienter Mitteleinsatz, zweckwidrige Mittelverwendung; Korruption, etc.)

Maßnahmen gesetzt?

• Wenn ja, welche konkreten und mit welchem Erfolg?

• Wenn nein, warum nicht?

12. Ist eine jeweilige Mitgliedschaft aus der Sicht Ihres Ressorts entbehrlich? (Bitte um

detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

• Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Rahmen des Wirkungsbereiches des Bundesministeriums für Inneres besteht eine

Mitgliedschaft Österreichs zu folgenden Internationalen Organisationen:

a) Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol)

b) European Drugs Unit (Europol - EDU)

c) Collaboration des Polices Ferroviaires (Colpofer)

d) International Center for Migration Policy Development (ICMPD)

e) International Organisation for Migration (IOM)

f) Schengener Übereinkommen

g) Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)

Zu den Fragen 2 bis 4:

IKPO INTERPOL und EDU - EUROPOL:

Polizeikooperationsgesetz (PolKG; BGBl. I Nr.104/1997)

EUROPOL - Übereinkommen vom 26. Juli 1995, Ratifikation durch Österreich im Jänner

1998

COLPOFER: Notwendigkeit der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit zur

Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten in internationalen Reisezügen. Innerstaatliche

Rechtsgrundlage: Sicherheitspolizeigesetz (BGBl. Nr.566/1991)

Hinsichtlich der Gründe für den Beitritt und der politischen Bedeutung der Mitgliedschaften

verweise ich auf die Erläuterungen der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen

International Centre for Migration Policy Development (ICMPD):

Die vergangenen Jahre waren geprägt durch eine zunehmend schwer kontrollierbare Süd -

Nordwanderung, die in letzter Zeit durch eine Ost - Westwanderung verstärkt wurde. Zur

Bewältigung von Migrationsbewegungen genügen nationale Maßnahmen zur

Einwanderungskontrolle nicht. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere mit

Staaten, die eine gleiche Zusammensetzung der Zuwanderungsströme und ähnliche Strukturen

aufweisen wie z.B. die Schweiz aber auch mit den anderen Nachbarstaaten und ein

Informations - und Erfahrungsaustausch zur Harmonisierung von Maßnahmen sind

unverzichtbar. Aus diesem Grunde haben sich die Schweiz und Österreich dafür entschieden,

eine überregionale Zusammenarbeit, zugeschnitten auf die gemeinsamen Bedürfnisse, durch

Gründung des ICMPD, einzugehen.

Priorität wird der Erarbeitung langfristiger Strategien, die das Migrationsproblem bewältigen

sollen, sowie deren gemeinsamer Umsetzung eingeräumt. Die langfristigen Strategien zielen

auf die Früherkennung, die Ursachenbekämpfung und die Koordination zwischen Fremden - ,

Asyl - und Vertriebenenpolitik ab. Ziel ist, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet

der Wanderungspolitik zu fördern und durch Migrationsforschung Erkenntnisse über

Zusammenhänge zu erhalten. Das ICMPD untersucht sowohl die aktuellen wie auch die

potentiellen Migrationsströme in die europäischen Aufnahmeländer, als auch die Situation in

den wichtigsten Herkunftsländern der Migranten und entwickelt Möglichkeiten zur besseren

Erkennung und Kontrolle der Wanderungsbewegungen.

Staatenübergreifende Maßnahmen zur Früherkennung und Regelung von Migrationsströmen

wie zur Bewältigung von Migrationsproblemen stehen im ökonomischen Interesse Österreichs;

eine Mitgliedschaft ist daher sinnvoll.

Internationale Organisation für Migration (IOM:)

Österreich verfolgt mit der Mitgliedschaft bei IOM das Hauptziel, die umfassende,

professionelle und kostengünstige Organisation und Abwicklung von humanitären Transporten

für die eigene Migrationspolitik zu nützen.

Die österreichische Mitgliedschaft ist von Bedeutung, da Österreich auf eine gut

funktionierende Logistik und Infrastruktur für Auswanderung, Rückführung und Transport

von Flüchtlingen aber auch Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. medizinische Untersuchungen)

zurückgreifen kann.

Aus der Mitgliedschaft Österreichs bei IOM ergeben sich folgende Vorteile:

1. Organisierte Beförderung von Auswanderern in Auffangländer

2. Leistung von Auswanderungsdiensten wie z.B. Anwerbung, Auswahl, ärztliche

Untersuchung etc.

3. Kostengünstige Organisation der freiwilligen Rückwanderung

4. Internationale Plattform für Erfahrungsaustausch

5. Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung von Maßnahmen auf staaten -

übergreifender Basis

6. Erarbeitung praktischer Lösungen zu Spezialfragen

Schengener Übereinkommen:

Österreich hat am 28. April 1995 das Beitrittsprotokoll zum Schengener Übereinkommen,

BGBl. III Nr. 89/1997, und das Beitrittsübereinkommen zum Schengener

Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr.90/1997, unterzeichnet. Beide Verträge sind am

1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt worden Durch die Schengener Verträge wurde jedoch

keine Internationale Organisation geschaffen.

Innerhalb der Europäischen Union gab es keine umfassende Regelungen darüber, wie jegliche

Binnengrenze beseitigt, gleichzeitig aber durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt ‚werden

kann, daß Sicherheitsdefizite nicht entstehen. Das Schengener Vertragswerk bot dafür eine

Teillösung, die - im Einklang mit allen EU - Nachbarstaaten Österreichs - aufgenommen ,wurde.

Durch die Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens in Österreich am

1. Dezember 1997 wurde eine verstärkte Zusammenarbeit mit allen Schengen Partnern im

Bereich der inneren Sicherheit möglich, sodaß die Binnengrenzkontrollen zu Deutschland und

Italien abgeschafft werden konnten.

Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC):

Die CIEC ist im Dezember 1949 durch Schriftwechsel zwischen Belgien, Frankreich,

Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz anerkannt worden. Diese Staaten haben

bestimmte Einzelheiten ihrer Verfahrensweise durch ein am 25. September 1950 in Bern

unterzeichnetes Protokoll näher bestimmt. Später sind ihr die Türkei, Deutschland, Italien,

Griechenland, Österreich, Portugal und Spanien gemäß dem am 25. September 1952 in

Luxemburg unterzeichneten Zusatzprotokoll vorgesehenen Bedingungen beigetreten.

Ziel der Zivilstandskommission ist, eine Dokumentation über die Gesetzgebung und

Rechtsprechung zu erstellen und auf dem laufenden Stand zu halten, die das Recht der

einzelnen Mitgliedsstaaten auf den Gebiet des Personenstandes, der Familie und der

Staatsangehörigkeit darstellen. Auf Grund dieser Dokumentation sind Auskünfte an Behörden

zu erteilen, Studien und Arbeiten in Angriff zu nehmen, insbesondere die Ausarbeitung von

Empfehlungen und Entwürfen von Übereinkommen, die dazu dienen, die in den

Mitgliedsstaaten in Kraft stehenden Bestimmungen auf diesem Gebiet zu harmonisieren und die

Verfahren der Personenstandsbehörden in diesen Staaten zu verbessern.

Aus diesen Gründen und aufgrund der internationalen Verflechtung des Zivilstandswesens ist

eine Teilnahme am genannten Gremium unentbehrlich.

Zu Frage 5.

EDU - EUROPOL: Die Höhe des Anteils am gemeinsamen Haushalt richtet Sich nach der

Relation der Bruttonationalprodukte der Mitgliedsstaaten. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag

Österreichs liegt bei 2,5% des Gesamthaushaltes.

IKPO INTERPOL: Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach Budgeteinheiten, die

sich wiederum aus der Einwohnerzahl des betreffenden Mitgliedslandes ergeben. Australien,

Canada, sowie einige westeuropäische Staaten entrichten aufgrund ihrer Wirtschaftskraft einen

entsprechenden höheren Anteil.

COLPOFER: Jeder Mitgliedstaat entrichtet gleichhohe Beiträge.

ICMPD: Die Statuten des ICMPD sehen keine zwingenden Mitgliedsbeiträge vor, die

Mitgliedsstaaten leisten freiwillige Beiträge im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten.

Die Tätigkeiten des ICMPD werden abgesehen von freiwilligen Beiträgen seiner Mitglieder,

zum überwiegenden Teil durch projektgebundene Leistungen anderer Staaten und

Organisationen finanziert. Die Arbeitsprogramme werden wesentlich von Österreich

mitbestimmt.

IOM: Die Mitgliedsstaaten leisten zum Verwaltungshaushalt der Organisation einen Beitrag,

dessen Satz jährlich zwischen dem Rat und dem betreffenden Mitgliedsstaat vereinbart wird.

Der Beitrag basiert auf dem Beitragsschema der Vereinten Nationen und wird mittels eines

Angleichungsfaktors berechnet. Der österreichische Beitrag für 1998 ist mit 1, 18% des

Jahreshaushaltes von IOM berechnet.

Schengener Übereinkommen:

Der österreichische Anteil am allgemeinen Schengener Haushalt betrug 1997 2/21 Teile des

Gesamthaushaltes. Denselben Anteil bezahlten Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal,

Griechenland sowie Italien. Belgien, die Niederlande und Luxemburg bezahlten gemeinsam

2/21 Teile, die nordischen Staaten (Dänemark, Schweden, Finnland sowie Norwegen und

Island) 5/21 Teile des Haushalts.

Die Kosten für das Schengener Informationssystem werden - wie in Artikel 119 des

Schengener Durchführungsübereinkommens festgelegt - entsprechend dem Anteil der

Vertragsparteien an der einheitlichen Mehrwertsteuer - Bemessungsgrundlage im Sinne des

Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses des Rates der Europäischen Gemeinschaften

über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 aufgeteilt. Auf

Österreich entfällt somit ein Anteil von 3,19 Prozent.

CIEC: Es wird - wie von den meisten anderen Mitgliedsländern auch - ein Mitgliedsbeitrag

von 80.000 französischen Franc entrichtet. Die größten Länder entrichten einen

Mitgliedsbeitrag von 120.000 französischen Franc.

Zu den Fragen 6 und 7:

In den Jahren 1996 und 1997 wurden folgende Zahlungen geleistet (in Schilling)

 

 1996

 1997

Interpol:

 5,423.198,64

 5,619.481,44

Europol - EDU:

 2,278.836,66

 2,754.648,66

Colpofer:

 22.356,51

 22.228,18

ICMPD:

 1,037.500,--

 1,000.000,--

IOM:

 5,806.945,30

 5,151.946,76

Schengen:

 10, 185.412,09

 7,401.683,70

CIEC:

 165.991,90

 167.884,25

Wie schon in der Beantwortung der Frage 5 ausgeführt, sehen die Statuten des ICMPD keinen

zwingenden Mitgliedsbeitrag vor, die finanziellen Leistungen an ICMPD sind daher freiwillige

Beiträge. Weiters wurde an IOM Brüssel für die Durchführung des Schulungskurses über

freiwillige Rückkehrprogramme für Teilnehmer der Europäischen Union und Zentral - bzw.

Osteuropa ein Beitrag in der Höhe von öS 354.231‚-- geleistet.

Zu Frage 8:

Ja

Zu den Fragen 9 bis 11:

Die Kontrolle der Mittel richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Organisation,

Beispielhaft ist anzuführen, daß das IOM den Österreichischen Rechnungshof seit Jahren mit

der Prüfung seiner Gesamtgebarung beauftragt hat.

Zu Frage 12:

Nein; auf die Beantwortungen der Fragen 2 bis 4 wird hingewiesen.