3871/AB XX.GP

 

GZ 901.00/0011e - III.1b/98

Schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen betreffend

österr. Mitgliedschaft in Internationalen

Organisationen

(3893/J - NR/1998) vom 18. März 1998

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 WIEN

Die Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen haben am 18. März 1998 unter

der Nr.3893/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgen -

den Wortlaut hat:

1. "In welchen Internationalen Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Programmen im

VN - , europäischen und außereuropäischen Bereich einschließlich internationaler Fi -

nanzinstitutionen, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallen, ist Österreich Mitglied?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung).

2. Aus welchen Gründen wurde jeweilig eine Mitgliedschaft eingegangen bzw. welcher

Gesetzesauftrag liegt der jeweiligen Mitgliedschaft zugrunde? (Bitte um detaillierte Auf -

gliederung analog Frage 1).

3. Ist die jeweilige Österreichische Mitgliedschaft von staats(wirtschafts)politischer Be -

deutung? (Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?

4. Welche Vorteile ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft für Österreich? (Bitte

um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

5. Nach welchen Kriterien errechnet sich der jeweilige Mitgliedsbeitrag? (Bitte um detail -

lierte Aufgliederung analog Frage 1).

6. Wie hoch war der jeweilige Mitgliedsbeitrag

a) im Jahr 1996?

b) im Jahr 1997?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

7. Welche sonstigen finanziellen Leistungen (z. B. freiwillige Beiträge) wurden seitens

Österreich für die jeweilige Mitgliedschaft

a) im Jahr 1996?

b) im Jahr 1997 geleistet?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

8. Entspricht der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs am Ge -

samtbudget der jeweiligen Organisation?

- Wenn nein, in welchen nicht und warum nicht?

9. Wird seitens Ihres Ressorts evaluiert, inwieweit die von Österreich an Internationale

Organisationen, Fonds und Programme einschließlich internationaler Finanzinstitutio -

nen gegebenen Mittel, effizient, sinnvoll und zweckmäßig verwendet wurden? (Bitte um

detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

- Wenn ja, wie und wer führt diese Evaluierungen durch und in welchen Zeitabständen

erfolgen diese?

- Wenn nein, warum nicht?

10. Werden die jeweiligen Ergebnisse dieser Evaluierungen veröffentlicht? (Bitte um de -

taillierte Aufgliederung analog Frage 1).

- Wenn ja, in welcher Form und wo?

- Wenn nein, warum nicht?

11. Wurden bislang seitens Ihres Ressorts aufgrund unbefriedigender Überprüfungser -

gebnisse (z.B. ineffizienter Mitteleinsatz, zweckwidrige Mittelverwendung; Korruption,

etc.) Maßnahmen gesetzt?

- Wenn ja, welche konkreten und mit welchem Erfolg?

- Wenn nein, warum nicht?

12. Ist eine jeweilige Mitgliedschaft aus der Sicht Ihres Ressorts entbehrlich?

(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).

- Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?”

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu den Fragen 1, 2, 5 und 6:

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenhei -

ten fallenden internationalen Organisationen, in denen Österreich Mitglied ist, sind in

nachfolgender Tabelle aufgelistet. Diese Aufstellung enthält zudem die jeweiligen Anga -

ben zu den Rechtsgrundlagen, zu den Beitragsschlüsseln sowie die Mitgliedsbeiträge für

die Jahre 1996 und 1997.

Was die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) betrifft, so ist

Österreich als Teilnehmerstaat zu bezeichnen, da mangels internationaler Rechtspersön -

lichkeit (die OSZE basiert auf politischen Verpflichtungen) keine formelle ”Mitgliedschaft”

besteht.

Österreich in Internationalen Organisationen

A. Vereinte Nationen

Organisation

 Rechtsgrundlage

Anteil am Gesamt - budget der Organisation

Beitrag 1996 in Mio. ÖS

Beitrag 1997 in Mio. öS

UNO (Organisation der Vereinten Nationen/VN)

 

Friedenserhaltende Missionen

BGBl.Nr. 120/1956

idF Nr.294/1965,

BGBl.Nr. 258/1968 BGBl.Nr.633/1973

 

0,865%

 

0,865%

 

101,1

 

107,5

 

105,5

 

119,5

IAEO (Internationale Atomenergie - Organisation)

 

 BGBl.Nr. 216/1957

idlF Nr.153/1990

 

0,896%

 

23,2

 

24,1

UNESCO

(Organisation der VN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur)

 

BGBl.Nr. 49/1949

 

0,85%

 

36,15

 

38,3

UNIDO (Organisation der VN

für industrielle Entwicklung)

 

 

BGBl.Nr. 397/1985

 

1,21%

 

12,0

 

12,0

 

B. Sonstige weltweite Einrichtungen

OPCW (Chemiewaffenkontroll - behörde)

 BGBl III Nr.38/1997

 

0,95%

 

   -

 

5,2

      vorher (bis 23.5.97):              OPCW – PrepCom  

 MR Beschluß v. 15.12.1992

 0,865%

 2,930

 0,72

Wassenaar Arrangement

 

 MR Beschluß v. 19.12.1995

 

 0,08

 0,13

CTBTO – PrepCom (Vorbereitungskommission der Umfassenden Nuklearteststopbehörde)

 MR - Beschluß v. 17.9.1996

 

0,88%

 

0,3

 

2,6


 

C Europa

Organisation:

 Rechtsgrundlage

Anteil am Gesamt - budget der Organisation

Beitrag 1996 in Mio. öS

Beitrag 1997 in Mio. öS

EU (Europäische Union), Brüssel

   EG (Europäische   Gemeinschaft)

   EAG (Europäische Atomgemeinschaft)

   EGKS ( Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)

 Die Mitgliedschaft in der EU gründet sich auf das Bundes - verfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (Beitritts - BVG, BGBl.Nr. 744/1994) in Verbindung mit dem Staatsvertrag über den Beitritt zur EU (BGBl.Nr. 45/1995).

 

 

2‚6% der Ö Gutschriften iHv. 25.116 im Jahr

1996

 

15,3 Mio. ECU

(in 2 Tranchen)

 

 

26.544

(Zahlungen)

 

 

98,3

 

 

31.173

(Zahlungen)

Europarat, Straßburg

 BGBl.Nr.121/1956

 2,16%

 40,9

 41,7

OSZE (Organisation für Sicherheit und

Zusammenarbeit in Europa), Wien

MR - Beschluß v. 18.11.1972 sowie Bericht des BM f. a A im Ministerrat am 18.6.1973.

 

2,05%

 

11,24

 

13,60

Donaukommission, Budapest

 BGBl.Nr.40/1960

 12,5%

 2,023

 1,951

Österreichisch - Französisches Zentrum

 BGBl.Nr. 17/1980

 50%

 1,65

 1,65

 

Zu den Fragen 2 bis 4 und 12:

Die Bedeutung der österreichischen Mitgliedschaft in zahlreichen internationalen Organi -

sationen ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, daß sie vom österreichischen Parla -

ment selbst beschlossen wurde, dem deshalb die Gründe dafür bekannt sind (siehe auch

die diesbezüglichen Erläuternden Bemerkungen).

Hauptziel der Vereinten Nationen (VN) ist die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und

der internationalen Sicherheit. Darüber hinaus sind die Vereinten Nationen das einzige

Forum der globalen Zusammenarbeit mit praktisch universeller Mitgliedschaft. Die Aufga -

ben und Zielsetzungen der Weltorganisation sind auch Schwerpunkte der österreichi -

schen Außenpolitik. Die engagierte Mitwirkung an der Organisation hat es Österreich er -

möglicht, ein ausgeprägtes Profil einer weltoffenen Außenpolitik zu erlangen.

Wien ist neben New York und Genf Amtssitz des VN - Sekretariates und beherbergt eine

Reihe weiterer VN - Einrichtungen wie z.B. die Atomenergiebehörde (IAEO), die Organisa -

tion für industrielle Entwicklung (UNIDO) sowie die Organisation des Vertrages über das

umfassende Verbot von Atomwaffentests (CTBTO). Die VN - Präsenz in Wien ist nicht nur

ein wichtiger Bestandteil der Verankerung Österreichs im System der Vereinten Nationen,

sondern stellt auch einen bedeutenden wirtschaftlichen Faktor dar.

Die Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen stellt den wesentlichsten Beitrag

Österreichs zu den Bemühungen der Vereinten Nationen um Aufrechterhaltung von Frie -

den und internationaler Sicherheit dar. Derzeit nimmt Österreich an 10 VN - Operationen

teil und liegt mit ca. 850 Personen an dritter Stelle der Truppensteller - Statistik. Im April

1997 wurde mit dem ,,Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der

Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland” eine den veränderten Ge -

gebenheiten angepaßte, neue verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz von

Österreichern im Ausland geschaffen.

Der Mitgliedschaft in der IAEO kommt aus umwelt - und friedenspolitischen Erwägungen

wesentliche Bedeutung zu. Hauptschwerpunkte der Tätigkeit der Organisation liegen auf

den Gebieten der Nuklearsicherheit sowie der Kontrolle der Nichtweiterverbreitung von

Nuklearwaffen (Sicherheitskontrollen), einem Kernbereich der globalen Friedens - und Si -

cherheitspolitik.

Die UNESCO ist das einzige internationale Gremium, in welchem Angelegenheiten be -

treffend Kultur, Wissenschaft, Bildung und Information global behandelt werden. Die

UNESCO - Mitgliedschaft ermöglicht Österreich das Einbringen seiner Standpunkte in die -

sen wegen der Globalisierung immer bedeutenderen internationalen Diskussionsprozeß.

Über die Mitgliedschaft bei der UNIDO trägt Österreich solidarisch zur industriellen Ent -

wicklung der Entwicklungsländer bei. Die Ausrichtung der UNIDO auf Afrika und die um -

weltfreundliche industrielle Entwicklung entspricht sowohl Österreichs geographischer

Schwerpunktsetzung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit als auch dem interna -

tional hohen Profil Österreichs im Umweltbereich. Der Amtssitz der UNIDO in Österreich

trägt zu der bedeutenden Stellung Wiens als Amtssitz der Vereinten Nationen und zu be -

trächtlichen Rückflüssen in die heimische Wirtschaft bei.

Durch das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und

des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, mit dem die

in Den Haag ansässige Kontrollorganisation (OPCW) errichtet worden ist, wurde ein Sy -

stem geschaffen, in dem alle dem Vertrag beigetretenen Staaten ihre Bestände an Che -

miewaffen und Produktionsstätten solcher Waffen einer internationalen Kontrollinstanz

deklarieren und einen Plan für ihre Vernichtung vorschlagen. Für Österreich, das selbst

keine Chemiewaffen besitzt, herstellt oder weitergibt, bietet das Übereinkommen einen

sicherheitspolitischen Gewinn.

Ziel des Wassenaar Arrangements ist es, weltweit zu verhindern, daß es durch gezielte

Waffeneinkaufsstrategien einzelner Länder zum Aufbau destabilisierender oder friedens -

gefährdender Rüstungskapazitäten kommt. Für Österreich ergibt sich durch die Möglich -

keit koordinierter Beschränkungen und einer besseren Kontrolle der Transfers von Waffen

und doppelverwendungsfähigen Gütern ein sicherheitspolitischer Gewinn.

Die Mitgliedschaft in der CTBTO, bzw. bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens in de -

ren Vorbereitender Kommission, ist Bestandteil einer kohärenten, am langfristigen Ziel der

totalen nuklearen Abrüstung orientierten Abrüstungspolitik Österreichs. Wesentlich für die

Glaubwürdigkeit des umfassenden Atomteststops ist die Überwachung seiner Einhaltung.

Hauptaufgabe der CTBTO ist es, ein weltweites Kontrollsystem zu schaffen und zu betrei -

ben, das sich auf Überwachungsstationen, Informationsvorlagen und im Verdachtsfall auf

Vor - Ort Untersuchungen stützt. Da das Übereinkommen Wien zum Amtssitz der Atom -

teststoporganisation macht, bedeutet dies eine Stärkung Wiens als Amtssitz wichtiger in -

ternationaler Organisationen.

Hinsichtlich der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union wird auf die Mate -

rialien zum Beitritts - BVG (Regierungsvorlage: 1546 Blg.NR XVIII.GP, Bericht des Verfas -

sungsausschusses: 1600 Blg.NR XVIII. GP) sowie auf die Materialien zum EU -

Beitrittsvertrag (Regierungsvorlage: 1546 Blg.NR XVIII.GP) verwiesen.

Der 1949 gegründete Europarat ist die älteste politische Organisation Europas. Seit 1990

wurden 17 Staaten u.a. aus Zentral - und Osteuropa - im Februar 1996 auch Rußland -

aufgenommen. Der Europarat umfaßt derzeit 40 Mitgliedstaaten. Die USA, Kanada, Ja -

pan und Israel haben Beobachterstatus. Für Österreich, das durch die Paneuropabewe -

gung des Österreichers Richard Graf Coudenhove - Calergi zur Verwirklichung der Euro -

paidee wertvolle Vorarbeit geleistet hatte, bedeutet diese Mitgliedschaft die volle Mitarbeit

an allen Institutionen des demokratischen Europas. Österreich konnte bisher an der Ge -

staltung von über 170 Konventionen in den Bereichen Recht, Gesundheit, Soziales, Bil -

dung, Kultur, Sport, Jugend, Umwelt, Medien, Gemeinden und Regionen teilnehmen, die

etwa 75.000 bilaterale Abkommen ersetzen. Der Europarat trägt zu Schutz und Stärkung

der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte bei; bereits 1958 trat Österreich

der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und

dem damit geschaffenen weltweit einmaligen Rechtsschutzmechanismus bei.

Die OSZE wurde 1973/75 als KSZE gegründet und wies von Anfang an eine quasi -

universelle Mitgliedschaft in ihrer Region auf (Europa einschließlich der ehemaligen

UdSSR und der atlantischen Partner USA und Kanada). Österreich hat besonderes Inter -

esse an einer europäischen Entwicklung zu mehr Stabilität und Demokratie, was zu den

wesentlichen Aufgaben der OSZE zählt.

Hauptaufgabe der Donaukommission ist es, die Freiheit der Schiffahrt auf der Donau zu

sichern und ein einheitliches Schiffahrtssystem auf der Donau einzurichten. Die Donau -

kommission soll - auch im österreichischen Verkehrsinteresse - verbesserte und harmoni -

sierte technische, rechtliche und gesundheitspolizeiliche Bedingungen für die Schiffahrt

vom Unterlauf bis zur hohen See schaffen.

Das Österreichisch - Französische Zentrum dient - in Zusammenarbeit mit einem EU -

Gründungs - Mitglied - der Heranführung der mittel - und osteuropäischen Länder (MOEL)

an die EU, was auch im österreichischen Interesse liegt.

Zu Frage 5:

Bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrages zu den Vereinten Nationen wird in erster Li -

nie von der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten ausgegangen. Dabei werden das Brut -

tonationalprodukt, eine sechsjährige statistische Referenzperiode sowie Anpassungsfak -

toren für Schuldenlasten und geringes Pro - Kopf - Einkommen berücksichtigt. Der Beitrags -

schlüssel wird jeweils für 3 Jahre gestaffelt festgelegt. Im Rahmen der Generalversamm -

lung der Vereinten Nationen wurde im Dezember 1997 die Neuordnung der Beitragsska -

len für den Zeitraum 1998 - 2000 entsprechend einer neuen Methodologie, die der Forde -

rung nach Fairneß, Transparenz und Objektivität besser entspricht, beschlossen. 1998

beträgt der Anteil für Österreich 0,935%. Im Bereich der friedenserhaltenden Operatio -

nen wird von der Generalversammlung für jede Operation ein eigener Haushalt erstellt.

Der österreichische Anteil am Peacekeeping - Budget entspricht jenem der Beitragsskala

für den ordentlichen Haushalt und wurde für die Periode 1998 - 2000 entsprechend ange -

glichen.

Der Anteil zum IAEO - Budget, wie auch zum UNESCO - Budget und zu den Budgets der

OPCW und CTBTO, orientiert sich am VN - Beitragsschlüssel.

Der österreichische Pflichtbeitrag zum regulären UNIDO - Budget von 1,21 % (1997) wurde

von der UNIDO - Generalkonferenz festgelegt. Man stützte sich dabei auf den Beitrags -

schlüssel der VN, den man mit einem Koeffizienten von 1,4 multiplizierte, um auf den klei -

neren Mitgliedskreis der UNIDO Rücksicht zu nehmen.

Der österreichische Beitrag zum Wassenaar Arrangement beträgt ca. 1 % des Gesamt -

budgets. Die jeweilige Beitragshöhe wird konsensual unter den Mitgliedern festgelegt.

Hinsichtlich der Europäischen Union wird auf Punkt 2 und 3 der Kapitelerläuterungen

zum Titel 2/259 im BFG 1999 verwiesen.

Beim Europarat wird der Beitragsschlüssel, der in etwa proportional der Größe des jewei -

ligen Mitgliedslandes entspricht, durch Verhandlungen im Ministerkomitee festgelegt.

Auf den Vorkonsultationen zur Gründung der KSZE (heute OSZE) in Helsinki wurde ein

prozentualer Schlüssel zur Aufteilung der Kosten unter den Teilnehmerstaaten beschlos -

sen. Dieser wurde mehrmals modifiziert, zuletzt durch entsprechenden Beschluß des

Gipfeltreffens von Helsinki vom 10. Juli 1992. Nach diesem Dokument bestehen 13 Kate -

gorien von Teilnehmerstaaten, von Deutschland, Frankreich, Italien, Rußland, UK und

USA mit je 9 % Budgetanteil bis zu Hl. Stuhl, Liechtenstein, Malta, Monaco und San Mari -

no mit je 0,15 %. Österreichs Anteil beträgt 2,05 %. Die Kriterien für die Prozentsätze be -

stimmen sich einerseits nach der Größe der Teilnehmerstaaten bzw. ihrer Volkswirt -

schaften, andererseits auch, wie die Zusammenfassung der obzitierten großen Staaten in

einer Kategorie zeigt, zum Teil auch nach politischen Gründen.

Auf dem OSZE - Außenministerrat von Kopenhagen wurde die Einrichtung eines zweiten,

speziellen Budgetverteilerschlüssels für große Missionen und Projekte beschlossen. Die -

ser wird auf Vorhaben in der Größenordnung von über 185 Mill. öS pro Jahr jeweils im

Einzelfall dann angewendet, wenn die Teilnehmerstaaten es ausdrücklich beschließen.

Zweck dieses neuen Verteilerschlüssels ist es, insbesonders die Transitionsstaaten zu

entlasten; Österreichs Anteil nach diesem Schlüssel beträgt 2,36%.

Das Budget der Donaukommission wird zu gleichen Teilen unter den acht Mitgliedern

aufgeteilt, d.h. 12,5% pro Mitglied.

Das Budget des Österreichisch - Französischen Zentrums wird je zur Hälfte von Öster -

reich und Frankreich bestritten.

Zu Frage 7:

Zusätzlich zu den Beiträgen zum ordentlichen Haushalt und zum Peacekeeping - Budget

der Vereinten Nationen leistet Österreich zu folgenden Fonds und Programmen der Ver -

einten Nationen, die überwiegend im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind,

freiwillige Beiträge:

Bezeichnung

 1996 in Mio öS

 1997 in Mio öS

Entwicklungsprogramm der VN, (UNDP)

 152,39

 129,75

Kinderhilfswerk der VN, (UNICEF)

 21,00

 19,00

Fonds der VN für industrielle Entwicklung (UNIDF)

 17,98

 15,77

Junior Professional Officer Programm (JPO)

 14,50

 14,22

Fonds der VN für Bevölkerungsfragen (UNFPA)

 7,42

 6,81

Hilfswerk der VN für Palästinaflüchtlinge (UNRWA)

 5,36

 5,39

Drogenkontrollprogramm der VN (UNDCP)

 5,19

 5,20

Flüchtlingshochkommissariat der VN (UNHCR)

 4,50

 4,50

Zentrum der VN für Wohn - und Siedlungswesen (HABITAT)

 1,04

 0,80

Entsendung von VN - Hilfsexperten

 2,06

 0,82

Freiwilligenprogramm der VN (UNV)

 0,88

 0,70

Kapitalentwicklungsfonds (UNCDF)

 0,55

 0,60

Institut der VN für Ausbildung und Forschung (UNITAR)

 0,39

 0,37

Entwicklungsfonds der VN für Frauen (UNIFEM)

 0,69

 0,68

Internationales Forschungs - und Trainingsinstitut für die Weiter –

bildung von Frauen (INSTRAW)

 0,11

 0,13

Freiwilliger Fonds der VN für Opfer von Folterungen

 0,21

 0,24

Erweitertes Weltraumprogramm der VN

 0,21

 0,32

Freiwilliger Fonds der VN für beratende Dienste auf dem Gebiet der Menschenrechte

 0,21

 ---

Fonds zur Stärkung von DHA (Dep of Humanitarian Affairs)

 0,49

 0,49


 

Aus der Mitgliedschaft bei der IAEO ergibt sich außerdem noch ein Beitrag zum Fonds

technische Hilfe und Zusammenarbeit, der 1996 öS 5,9 Mio, 1997 öS 7,2 Mio betrug.

Im Rahmen der UNESCO wurden in folgenden Bereichen freiwillige Beiträge geleistet:

Bezeichnung

 1996 in Mio öS

 1997 in Mio öS

Fonds zur Entwicklung der Kenntnis der Menschenrechte

 0,12

 0,12

Unterstützung unabhängiger Medien im ehem. Jugoslawien "NTV - 99”

 0,1

 0,1

 

Aus der Mitgliedschaft zur UNIDO ergaben sich zusätzliche freiwillige Beitragszahlungen

von öS 31,5 Mio im Jahr 1996 und öS 16,8 Mio im Jahr 1997. Das österreichische Enga -

gement in der Projekthilfe liegt derzeit vor allem im Bereich Umwelt (”Cleaner production

centers” in Tschechien, Slowakei, Ungarn und Nicaragua), Förderung von Klein - und Mit -

telbetrieben in Nicaragua und Mosambik, Gewerbeförderung in Afrika: Ledererzeugung,

Textilbranche, Lebensmittelbranche, generell Förderung von Frauen in Handel und Ge -

werbe.

Im Rahmen der OPCW leistet Österreich öS 0,6 Mio zum Arbeitskapitalfonds.

Die österreichische Mitgliedschaft in EUREKA ist von außen - und wirtschaftspolitischer

Bedeutung. EUREKA hat sich seit seiner Gründung im Juli 1985 zu einem wertvollen und

besonders wirtschaftsnahen Instrument der Wissenschaftskooperation entwickelt. Im De -

zember 1995 entstand auf Initiative Österreichs CERDA. (Central European Research and

Development Action), die eine Intensivierung von Forschungs - und Entwicklungskoopera -

tionen, insbesondere EUREKA - Projekte mit Partnern aus dem mittel - und osteuropäi -

schen Raum, bewirkt. Es besteht die Absicht, die Zusammenarbeit zwischen EUREKA

und den Forschungsaktivitäten innerhalb der EU - Rahmenprogramme für FTE zu intensi -

vieren. Österreich leistete 1996 öS 0,8 Mio, 1997 öS 0,77 Mio zum Sekretariatsbudget

von EUREKA. Österreich ist an rund 11 % aller eingereichten Projekte (derzeit ca. 220)

beteiligt.

Aus der Mitgliedschaft zum Europarat ergeben sich aus Teilabkommen zusätzlich freiwil -

lige Beiträge von öS 9,8 Mio im Jahr 1996 bzw. öS 10,5 Mio im Jahr 1997.

Im Rahmen der OSZE leistet Österreich folgende freiwillige Beiträge:

Bezeichnung

 1996 in Mio öS

 1997 in Mio öS

Unterstützung der allgemeinen Wahlen und der Menschen - rechtssituation in Bosnien

 3, 25

 

Entsendung von 14 österr. Mitgliedern an 5 OSZE Missionen

 5,3

 

Entsendung österr. Wahlbeobachter nach Bosnien

 1,4

 

Entsendung Österr. Wahlbeobachter in die Russische Föderation

 0,186

 


 

Errichtung eines Büros zur Unterstützung der OSZE bei der Regis - trierung der in Österreich aufhältigen wahlberechtigten Bosnier

 1,03

 

Unterstützung der Kommunalwahlen und der Menschenrechtssitua - tion in Bosnien

 

 5

Entsendung von 23 österr. Mitgliedern an insges. 4 OSZE - Missionen

 

 5

Entsendung von ca. 100 Wahlbeobachtern und - supervisoren zu insgesamt 6 Wahlen

 

 1,8

 

Zu Frage 8:

In den Vereinten Nationen herrscht das Prinzip der formalen Stimmengleichheit, d.h. jeder

Mitgliedstaat verfügt über eine Stimme (one country - one vote). Dieses Prinzip gilt auch

im Rahmen von IAEO, UNESCO, UNIDO, OPCW, CTBTO und dem Europarat.

Beim Wassenaar Arrangement herrscht das Konsensprinzip vor.

Österreich besitzt im Rat der EU 4 Stimmen von insgesamt 87, dies entspricht einem

Stimmenanteil von rd. 4,6%. Gegenüber seinem Budgetanteil von rd. 2,5% bis 2,6% ist

Österreich somit überproportional vertreten.

In der Donaukommission und dem Österreichisch - Französischen Zentrum entspricht

der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs am Gesamtbudget.

In der OSZE gilt das Konsensprinzip.

Zu den Fragen 9 - 11:

Im Zuge des Haushaltsverfahrens passiert der Budgetentwurf des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen zunächst den Beratenden Ausschuß für Verwaltungs - und Haus -

haltsfragen (ACABQ), der bei seiner Analyse immer wieder auf Einsparungspotentiale

hinweist, und wird daraufhin dem Verwaltungs - und Haushaltsausschuß (5. Komitee) vor -

gelegt. Eine nachträgliche Überprüfung des sinnvollen und zweckmäßigen Einsatzes der

Mittel findet durch das Amt für Interne Aufsichtsdienste (OIOS) statt.

Zusätzlich erfolgt eine Prüfung der Gebarung des Haushaltes der Vereinten Nationen

sowie aller Spezialorganisationen (d.s. u.a. IAEO, UNESCO, UNIDO) durch externe

Rechnungsprüfer, den Board of Auditors, der sich aus den Rechnungshofspräsidenten

von drei Mitgliedsländern zusammensetzt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden

in Form von Berichten veröffentlicht. Diese Berichte enthalten Empfehlungen und Verbes -

serungsvorschläge an die jeweiligen Organisationen und werden im Rahmen des 5. Ko -

mitees geprüft, wenn erforderlich durch Maßnahmen verschärft und schließlich von der

Generalversammlung der Mitgliedstaaten angenommen.

Zusätzlich zu der in Absatz 2 dargelegten Überprüfung erfolgt die Prüfung der Effizienz

des Einsatzes der Finanzmittel der IAEO im Rahmen der für die Gebarungskontrolle fest -

gelegten Mechanismen. Die Bücher der Organisation sind jährlich einem externen Rech -

nungsprüfer vorzulegen, der sich mit der Richtigkeit der Bücher ebenso zu befassen hat

wie mit der Übereinstimmung der Gebarung der Organisation mit den Finanzregeln sowie

der allgemeinen Effizienz der Verwaltung der Organisation. Auch kann der externe Rech -

nungsprüfer die Effizienz der internen Gebarungskontrolle der Organisation kontrollieren.

Über die Ergebnisse seiner Untersuchungen erstellt der Rechnungsprüfer einen Bericht.

Der Rechnungsbericht und der Bericht des externen Rechnungsprüfers werden nach vor -

heriger Diskussion im Exekutivrat von der jährlichen Generalkonferenz der IAEO behan -

delt. Durch die Mitarbeit in diesen Gremien besteht die Möglichkeit, im Anlaßfall Mißstän -

de aufzuzeigen und deren Korrektur einzumahnen. Die IAEO wird weltweit als am besten

und effizientesten geführte internationale Organisation betrachtet.

Zusätzlich zu der in Absatz 2 dargelegten Überprüfung wird die Mittelverwaltung bei der

UNESCO durch den Exekutivrat kontrolliert. der gegebenenfalls auch Maßnahmen verab -

schieden kann. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer,

die dem Exekutivrat berichten. Die Ergebnisse der Evaluierung werden zweimal im Jahr in

einer zweiwöchigen Finanz - und Administrativkommission einer genauen Prüfung unter -

zogen und mit Empfehlungen des Exekutivrates für Maßnahmen dem Generaldirektor zur

Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahme des Generaldirektors wird in Berichtform

dem Exekutivrat vorgelegt und von diesem geprüft. Die Berichte des Generaldirektors

sind via Internet für die Öffentlichkeit zugänglich.

Zusätzlich zu der in Absatz 2 dargelegten Überprüfung wird die legale und effiziente Mit -

telverwendung der UNIDO durch einen externen Rechnungsprüfer kontrolliert. Gegenwär -

tig hat der deutsche Rechnungshof diese Aufgabe über. Der Rechnungsprüfer legt den

UNIDO - Leitungsgremien, die gegebenenfalls auch Maßnahmen verabschieden können,

zumindest einmal pro Jahr einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Die Sinnhaftigkeit und

Zweckmäßigkeit der UNIDO - Projekte wird von der UNIDO - Evaluierungsabteilung über -

prüft, die den Leitungsgremien auf Anfrage Bericht erstattet.

Die öffentlichen Berichte der OPCW zur internen Gebarungskontrolle wie auch des exter -

nen Rechnungsprüfers sind von der Vertragsstaatenkonferenz, gegebenenfalls nach einer

Diskussion im Exekutivrat, zu behandeln. Die ersten Berichte zur Rechnungsprüfung und

Gebarungskontrolle der Organisation, die erst im Frühjahr 1997 offiziell ihre Tätigkeit auf -

genommen hat, werden aller Voraussicht nach bei der nächsten Vertragsstaatenkonfe -

renz (November 1998) behandelt werden. Bisher sind keine Umstände bekannt gewor -

den, die auf Mißstände in der Organisation hinweisen könnten.

Jeder teilnehmende Staat des Wassenaar Arrangements erhält einen jährlichen Bericht

über die Gebarung, der von der Plenarversammlung zu behandeln ist. Im Dezember 1997

wurde der Österreichische Rechnungshof zum externen Rechnungsprüfer bestellt; der

erste Bericht zur Gebarungskontrolle der Einrichtung, die 1997 ihre Tätigkeit aufgenom -

menen hat, wird von der Plenarversammlung im Dezember 1998 diskutiert werden. Bisher

sind keine Umstände bekannt geworden, die auf Mißstände innerhalb der Einrichtung

hinweisen könnten.

Die Überprüfung der Effizienz des Einsatzes der Beiträge zur Vorbereitenden Kommission

der CTBTO erfolgt im Rahmen der für die Gebarungskontrolle durch den Exekutivsekretär

festgelegten Mechanismen. Organisationsintern ist der Exekutivsekretär des Provison -

schen Technischen Sekretariats für die ordnungsgemäße und effiziente Gebarung ver -

antwortlich; er hat in diesem Zusammenhang auch einen internen Rechnungsprüfer zu

bestellen. Die Bücher der Organisation sind jährlich einem externen Rechnungsprüfer

vorzulegen, der sich sowohl mit ihrer Richtigkeit als auch mit der Übereinstimmung der

Gebarung der Vorbereitenden Kommission mit den Finanzregeln sowie der allgemeinen

Effizienz der Verwaltungsabläufe zu befassen hat. Der erste Bericht des externen Rech -

nungsprüfers über 1997 und die letzten Monate des Jahres 1996 ist erst im Laufe dieses

Jahres zu erwarten, da 1997 das erste volle Kalenderjahr der Existenz der Vorbereiten -

den Kommission der CTBTO war. Bisher sind keine Umstände bekannt geworden, die auf

Mißstände in der Verwaltung hinweisen könnten.

Auf Ebene der Europäischen Union führt der Europäische Rechnungshof (EuRH) gem.

Art. 188a EG - V die Rechnungsprüfung hinsichtlich der EU - Mittel durch. Diese Kontrolle

erfolgt gem. Art. 188a EG - V bzw. Art. 88 und 88a der EU - Haushaltsverordnung durch den

vom Europäischen Rechnungshof jährlich veröffentlichten Jahresbericht sowie die soge -

nannte Zuverlässigkeitserklärung (DAS). Gem. Art. 88 Abs. 4 der EU - Haushalts -

verordnung werden der Jahresbericht sowie die Zuverlässigkeitserklärung des EuRH bis

Ende November des auf die Prüfung folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen

Union veröffentlicht. Basierend auf dem vom EuRH erstellten Jahresbericht sowie der

DAS erfolgt das Entlastungsverfahren der Europäischen Kommission. Die Entlastung wird

jeweils vom Europäischen Parlament auf Vorschlag des Rates der EU erteilt. Der im dar -

auffolgenden Jahr von der Europäischen Kommission veröffentlichte Tätigkeitsbericht legt

Rechenschaft über die im Anschluß an den Jahresbericht durchgeführten Maßnahmen ab

und gewährleistet damit eine ex post - Überprüfung.

Das jährliche Budget des Europarats wird nach detaillierter Diskussion von den Minister -

Delegierten beschlossen. Die laufende Kontrolle der ordnungs - und widmungsgemäßen

Verwendung der Budgetmittel erfolgt durch die interne Kontrolleinheit, die zwei - bis drei -

mal jährlich die zuständige Berichterstattergruppe der Minister - Delegierten über erfolgte

Änderungen im Arbeitsprogramm und Budget des Europarates informiert. Die Gesamt -

kontrolle der Rechnungsführung erfolgt durch den internen Rechnungsführer des Europa -

rates. Die Endkontrolle der Jahresgebarung wird durch den aus externen, vom Minister -

komitee bestellten Rechnungsprüfern bestehenden Rechnungsführer - Ausschuß (Board of

Auditors) vorgenommen; der Bericht dieses Ausschusses wird dem Ministerkomitee vor -

gelegt, das gegebenenfalls Maßnahmen verabschieden kann, und nach Prüfung den Ge -

neralsekretär durch Beschluß des Ministerkomitees entlastet.

Alle Teilnehmerstaaten der OSZE sind im ”Informellen Finanzkomitee” des Ständigen

Rates vertreten, das eine sehr detaillierte, laufende Kontrolle der Finanzgebarung vom

Budgetentwurf bis zur Präsentation der Prüfberichte durchführt. Im Rahmen der OSZE ist

sowohl ,,External Audit", d.h. die Finanzprüfung durch jeweils eine Rechnungshofinstitution

eines Teilnehmerstaates, als auch ”Internal Audit" durch einen organisationsinternen

Prüfer vorgesehen. Für die Finanzjahre 1994 und 1995 wurde das "External Audit” durch

den österreichischen Rechnungshof durchgeführt1 für 1996 und 1997 durch den Rech -

nungshof Finnlands. Die Überprüfungsergebnisse werden den Teilnehmerstaaten der

OSZE zugänglich gemacht, die gegebenenfalls auch Maßnahmen verabschieden können.

Erstellung und Kontrolle des Budgets der Donaukommission sind in den Verfahrensvor -

schriften in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Die Kontrolle des Budgetvollzugs und

der Beschlußfassung über Jahresbudgets erfolgt durch die Jahrestagung der Donaukom -

mission, die gegebenenfalls Maßnahmen verabschieden kann. Die entsprechenden Sit -

zungsprotokolle werden veröffentlicht.

Beim Österreichisch - Französischen Zentrum wird der Budgetabschlußbericht von ei -

nem externen Rechnungsprüfer und dann vom paritätisch österreichisch - französisch be -

setzten Kuratorium geprüft, das gegebenenfalls Maßnahmen verabschieden kann.