3871/AB XX.GP
GZ 901.00/0011e - III.1b/98
Schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler
und Kollegen betreffend
österr. Mitgliedschaft in Internationalen
Organisationen
(3893/J - NR/1998) vom 18. März 1998
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 WIEN
Die Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen haben am 18. März 1998 unter
der Nr.3893/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgen -
den Wortlaut hat:
1. "In welchen Internationalen Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Programmen im
VN - , europäischen und außereuropäischen Bereich einschließlich internationaler Fi -
nanzinstitutionen, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallen, ist Österreich Mitglied?
(Bitte um detaillierte Aufgliederung).
2. Aus welchen Gründen wurde jeweilig eine Mitgliedschaft eingegangen bzw. welcher
Gesetzesauftrag liegt der jeweiligen Mitgliedschaft zugrunde? (Bitte um detaillierte Auf -
gliederung analog Frage 1).
3. Ist die jeweilige Österreichische Mitgliedschaft von staats(wirtschafts)politischer Be -
deutung? (Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).
Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?
4. Welche Vorteile ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft für Österreich? (Bitte
um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).
5. Nach welchen Kriterien errechnet sich der jeweilige Mitgliedsbeitrag? (Bitte um detail -
lierte Aufgliederung analog Frage 1).
6. Wie hoch war der jeweilige Mitgliedsbeitrag
a) im Jahr 1996?
b) im Jahr 1997?
(Bitte
um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).
7. Welche sonstigen finanziellen Leistungen (z. B. freiwillige Beiträge) wurden seitens
Österreich für die jeweilige Mitgliedschaft
a) im Jahr 1996?
b) im Jahr 1997 geleistet?
(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).
8. Entspricht der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs am Ge -
samtbudget der jeweiligen Organisation?
- Wenn nein, in welchen nicht und warum nicht?
9. Wird seitens Ihres Ressorts evaluiert, inwieweit die von Österreich an Internationale
Organisationen, Fonds und Programme einschließlich internationaler Finanzinstitutio -
nen gegebenen Mittel, effizient, sinnvoll und zweckmäßig verwendet wurden? (Bitte um
detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).
- Wenn ja, wie und wer führt diese Evaluierungen durch und in welchen Zeitabständen
erfolgen diese?
- Wenn nein, warum nicht?
10. Werden die jeweiligen Ergebnisse dieser Evaluierungen veröffentlicht? (Bitte um de -
taillierte Aufgliederung analog Frage 1).
- Wenn ja, in welcher Form und wo?
- Wenn nein, warum nicht?
11. Wurden bislang seitens Ihres Ressorts aufgrund unbefriedigender Überprüfungser -
gebnisse (z.B. ineffizienter Mitteleinsatz, zweckwidrige Mittelverwendung; Korruption,
etc.) Maßnahmen gesetzt?
- Wenn ja, welche konkreten und mit welchem Erfolg?
- Wenn nein, warum nicht?
12. Ist eine jeweilige Mitgliedschaft aus der Sicht Ihres Ressorts entbehrlich?
(Bitte um detaillierte Aufgliederung analog Frage 1).
- Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?”
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 5 und 6:
Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenhei -
ten fallenden internationalen Organisationen, in denen Österreich Mitglied ist, sind in
nachfolgender Tabelle aufgelistet. Diese Aufstellung enthält zudem die jeweiligen Anga -
ben zu den Rechtsgrundlagen, zu den Beitragsschlüsseln sowie die Mitgliedsbeiträge für
die
Jahre 1996 und 1997.
Was die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) betrifft, so ist
Österreich als Teilnehmerstaat zu bezeichnen, da mangels internationaler Rechtspersön -
lichkeit (die OSZE basiert auf politischen Verpflichtungen) keine formelle ”Mitgliedschaft”
besteht.
Österreich in Internationalen Organisationen
A. Vereinte Nationen
|
Organisation |
Rechtsgrundlage |
Anteil am Gesamt - budget der Organisation |
Beitrag 1996 in Mio. ÖS |
Beitrag 1997 in Mio. öS |
|
UNO (Organisation der Vereinten Nationen/VN)
Friedenserhaltende Missionen |
BGBl.Nr. 120/1956 idF Nr.294/1965, BGBl.Nr. 258/1968 BGBl.Nr.633/1973 |
0,865%
0,865% |
101,1
107,5 |
105,5
119,5 |
|
IAEO (Internationale Atomenergie - Organisation)
|
BGBl.Nr. 216/1957 idlF Nr.153/1990 |
0,896% |
23,2 |
24,1 |
|
UNESCO (Organisation der VN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) |
BGBl.Nr. 49/1949 |
0,85% |
36,15 |
38,3 |
|
UNIDO (Organisation der VN für industrielle Entwicklung)
|
BGBl.Nr. 397/1985 |
1,21% |
12,0 |
12,0 |
B. Sonstige weltweite Einrichtungen
|
OPCW (Chemiewaffenkontroll - behörde) |
BGBl III Nr.38/1997 |
0,95% |
- |
5,2 |
|
vorher (bis 23.5.97): OPCW – PrepCom |
MR Beschluß v. 15.12.1992 |
0,865% |
2,930 |
0,72 |
|
Wassenaar Arrangement
|
MR Beschluß v. 19.12.1995 |
|
0,08 |
0,13 |
|
CTBTO – PrepCom (Vorbereitungskommission der Umfassenden Nuklearteststopbehörde) |
MR - Beschluß v. 17.9.1996 |
0,88% |
0,3 |
2,6 |
C Europa
|
Organisation: |
Rechtsgrundlage |
Anteil am Gesamt - budget der Organisation |
Beitrag 1996 in Mio. öS |
Beitrag 1997 in Mio. öS |
|
EU (Europäische Union), Brüssel EG (Europäische Gemeinschaft) EAG (Europäische Atomgemeinschaft) EGKS ( Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) |
Die Mitgliedschaft in der EU gründet sich auf das Bundes - verfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (Beitritts - BVG, BGBl.Nr. 744/1994) in Verbindung mit dem Staatsvertrag über den Beitritt zur EU (BGBl.Nr. 45/1995). |
2‚6% der Ö Gutschriften iHv. 25.116 im Jahr 1996
15,3 Mio. ECU (in 2 Tranchen) |
26.544 (Zahlungen)
98,3 |
31.173 (Zahlungen) |
|
Europarat, Straßburg |
BGBl.Nr.121/1956 |
2,16% |
40,9 |
41,7 |
|
OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), Wien |
MR - Beschluß v. 18.11.1972 sowie Bericht des BM f. a A im Ministerrat am 18.6.1973. |
2,05% |
11,24 |
13,60 |
|
Donaukommission, Budapest |
BGBl.Nr.40/1960 |
12,5% |
2,023 |
1,951 |
|
Österreichisch - Französisches Zentrum |
BGBl.Nr. 17/1980 |
50% |
1,65 |
1,65 |
Zu den Fragen 2 bis 4 und 12:
Die Bedeutung der österreichischen Mitgliedschaft in zahlreichen internationalen Organi -
sationen ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, daß sie vom österreichischen Parla -
ment selbst beschlossen wurde, dem deshalb die Gründe dafür bekannt sind (siehe auch
die diesbezüglichen Erläuternden Bemerkungen).
Hauptziel der Vereinten Nationen (VN) ist die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und
der internationalen Sicherheit. Darüber hinaus sind die Vereinten Nationen das einzige
Forum der globalen Zusammenarbeit mit praktisch universeller Mitgliedschaft. Die Aufga -
ben und Zielsetzungen der Weltorganisation sind auch Schwerpunkte der österreichi -
schen Außenpolitik. Die engagierte Mitwirkung an der Organisation hat es Österreich er -
möglicht, ein ausgeprägtes Profil einer weltoffenen Außenpolitik zu erlangen.
Wien ist neben New York und Genf Amtssitz des VN - Sekretariates und beherbergt eine
Reihe weiterer VN - Einrichtungen wie z.B. die Atomenergiebehörde (IAEO), die Organisa -
tion für industrielle Entwicklung (UNIDO) sowie die Organisation des Vertrages über das
umfassende Verbot von Atomwaffentests (CTBTO). Die VN - Präsenz in Wien ist nicht nur
ein wichtiger Bestandteil der Verankerung Österreichs im System der Vereinten Nationen,
sondern
stellt auch einen bedeutenden wirtschaftlichen Faktor dar.
Die Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen stellt den wesentlichsten Beitrag
Österreichs zu den Bemühungen der Vereinten Nationen um Aufrechterhaltung von Frie -
den und internationaler Sicherheit dar. Derzeit nimmt Österreich an 10 VN - Operationen
teil und liegt mit ca. 850 Personen an dritter Stelle der Truppensteller - Statistik. Im April
1997 wurde mit dem ,,Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der
Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland” eine den veränderten Ge -
gebenheiten angepaßte, neue verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz von
Österreichern im Ausland geschaffen.
Der Mitgliedschaft in der IAEO kommt aus umwelt - und friedenspolitischen Erwägungen
wesentliche Bedeutung zu. Hauptschwerpunkte der Tätigkeit der Organisation liegen auf
den Gebieten der Nuklearsicherheit sowie der Kontrolle der Nichtweiterverbreitung von
Nuklearwaffen (Sicherheitskontrollen), einem Kernbereich der globalen Friedens - und Si -
cherheitspolitik.
Die UNESCO ist das einzige internationale Gremium, in welchem Angelegenheiten be -
treffend Kultur, Wissenschaft, Bildung und Information global behandelt werden. Die
UNESCO - Mitgliedschaft ermöglicht Österreich das Einbringen seiner Standpunkte in die -
sen wegen der Globalisierung immer bedeutenderen internationalen Diskussionsprozeß.
Über die Mitgliedschaft bei der UNIDO trägt Österreich solidarisch zur industriellen Ent -
wicklung der Entwicklungsländer bei. Die Ausrichtung der UNIDO auf Afrika und die um -
weltfreundliche industrielle Entwicklung entspricht sowohl Österreichs geographischer
Schwerpunktsetzung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit als auch dem interna -
tional hohen Profil Österreichs im Umweltbereich. Der Amtssitz der UNIDO in Österreich
trägt zu der bedeutenden Stellung Wiens als Amtssitz der Vereinten Nationen und zu be -
trächtlichen Rückflüssen in die heimische Wirtschaft bei.
Durch das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und
des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, mit dem die
in Den Haag ansässige Kontrollorganisation (OPCW) errichtet worden ist, wurde ein Sy -
stem geschaffen, in dem alle dem Vertrag beigetretenen Staaten ihre Bestände an Che -
miewaffen und Produktionsstätten solcher Waffen einer internationalen Kontrollinstanz
deklarieren und einen Plan für ihre Vernichtung vorschlagen. Für Österreich, das selbst
keine Chemiewaffen besitzt, herstellt oder weitergibt, bietet das Übereinkommen einen
sicherheitspolitischen Gewinn.
Ziel des Wassenaar Arrangements ist es, weltweit zu verhindern, daß es durch gezielte
Waffeneinkaufsstrategien einzelner Länder zum Aufbau destabilisierender oder friedens -
gefährdender Rüstungskapazitäten kommt. Für Österreich ergibt sich durch die Möglich -
keit koordinierter Beschränkungen und einer besseren Kontrolle der Transfers von Waffen
und doppelverwendungsfähigen Gütern ein sicherheitspolitischer Gewinn.
Die Mitgliedschaft in der CTBTO, bzw. bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens in de -
ren Vorbereitender Kommission, ist Bestandteil einer kohärenten, am langfristigen Ziel der
totalen
nuklearen Abrüstung orientierten Abrüstungspolitik Österreichs.
Wesentlich für die
Glaubwürdigkeit des umfassenden Atomteststops ist die Überwachung seiner Einhaltung.
Hauptaufgabe der CTBTO ist es, ein weltweites Kontrollsystem zu schaffen und zu betrei -
ben, das sich auf Überwachungsstationen, Informationsvorlagen und im Verdachtsfall auf
Vor - Ort Untersuchungen stützt. Da das Übereinkommen Wien zum Amtssitz der Atom -
teststoporganisation macht, bedeutet dies eine Stärkung Wiens als Amtssitz wichtiger in -
ternationaler Organisationen.
Hinsichtlich der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union wird auf die Mate -
rialien zum Beitritts - BVG (Regierungsvorlage: 1546 Blg.NR XVIII.GP, Bericht des Verfas -
sungsausschusses: 1600 Blg.NR XVIII. GP) sowie auf die Materialien zum EU -
Beitrittsvertrag (Regierungsvorlage: 1546 Blg.NR XVIII.GP) verwiesen.
Der 1949 gegründete Europarat ist die älteste politische Organisation Europas. Seit 1990
wurden 17 Staaten u.a. aus Zentral - und Osteuropa - im Februar 1996 auch Rußland -
aufgenommen. Der Europarat umfaßt derzeit 40 Mitgliedstaaten. Die USA, Kanada, Ja -
pan und Israel haben Beobachterstatus. Für Österreich, das durch die Paneuropabewe -
gung des Österreichers Richard Graf Coudenhove - Calergi zur Verwirklichung der Euro -
paidee wertvolle Vorarbeit geleistet hatte, bedeutet diese Mitgliedschaft die volle Mitarbeit
an allen Institutionen des demokratischen Europas. Österreich konnte bisher an der Ge -
staltung von über 170 Konventionen in den Bereichen Recht, Gesundheit, Soziales, Bil -
dung, Kultur, Sport, Jugend, Umwelt, Medien, Gemeinden und Regionen teilnehmen, die
etwa 75.000 bilaterale Abkommen ersetzen. Der Europarat trägt zu Schutz und Stärkung
der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte bei; bereits 1958 trat Österreich
der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und
dem damit geschaffenen weltweit einmaligen Rechtsschutzmechanismus bei.
Die OSZE wurde 1973/75 als KSZE gegründet und wies von Anfang an eine quasi -
universelle Mitgliedschaft in ihrer Region auf (Europa einschließlich der ehemaligen
UdSSR und der atlantischen Partner USA und Kanada). Österreich hat besonderes Inter -
esse an einer europäischen Entwicklung zu mehr Stabilität und Demokratie, was zu den
wesentlichen Aufgaben der OSZE zählt.
Hauptaufgabe der Donaukommission ist es, die Freiheit der Schiffahrt auf der Donau zu
sichern und ein einheitliches Schiffahrtssystem auf der Donau einzurichten. Die Donau -
kommission soll - auch im österreichischen Verkehrsinteresse - verbesserte und harmoni -
sierte technische, rechtliche und gesundheitspolizeiliche Bedingungen für die Schiffahrt
vom Unterlauf bis zur hohen See schaffen.
Das Österreichisch - Französische Zentrum dient - in Zusammenarbeit mit einem EU -
Gründungs - Mitglied - der Heranführung der mittel - und osteuropäischen Länder (MOEL)
an die EU, was auch im österreichischen Interesse liegt.
Zu
Frage 5:
Bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrages zu den Vereinten Nationen wird in erster Li -
nie von der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten ausgegangen. Dabei werden das Brut -
tonationalprodukt, eine sechsjährige statistische Referenzperiode sowie Anpassungsfak -
toren für Schuldenlasten und geringes Pro - Kopf - Einkommen berücksichtigt. Der Beitrags -
schlüssel wird jeweils für 3 Jahre gestaffelt festgelegt. Im Rahmen der Generalversamm -
lung der Vereinten Nationen wurde im Dezember 1997 die Neuordnung der Beitragsska -
len für den Zeitraum 1998 - 2000 entsprechend einer neuen Methodologie, die der Forde -
rung nach Fairneß, Transparenz und Objektivität besser entspricht, beschlossen. 1998
beträgt der Anteil für Österreich 0,935%. Im Bereich der friedenserhaltenden Operatio -
nen wird von der Generalversammlung für jede Operation ein eigener Haushalt erstellt.
Der österreichische Anteil am Peacekeeping - Budget entspricht jenem der Beitragsskala
für den ordentlichen Haushalt und wurde für die Periode 1998 - 2000 entsprechend ange -
glichen.
Der Anteil zum IAEO - Budget, wie auch zum UNESCO - Budget und zu den Budgets der
OPCW und CTBTO, orientiert sich am VN - Beitragsschlüssel.
Der österreichische Pflichtbeitrag zum regulären UNIDO - Budget von 1,21 % (1997) wurde
von der UNIDO - Generalkonferenz festgelegt. Man stützte sich dabei auf den Beitrags -
schlüssel der VN, den man mit einem Koeffizienten von 1,4 multiplizierte, um auf den klei -
neren Mitgliedskreis der UNIDO Rücksicht zu nehmen.
Der österreichische Beitrag zum Wassenaar Arrangement beträgt ca. 1 % des Gesamt -
budgets. Die jeweilige Beitragshöhe wird konsensual unter den Mitgliedern festgelegt.
Hinsichtlich der Europäischen Union wird auf Punkt 2 und 3 der Kapitelerläuterungen
zum Titel 2/259 im BFG 1999 verwiesen.
Beim Europarat wird der Beitragsschlüssel, der in etwa proportional der Größe des jewei -
ligen Mitgliedslandes entspricht, durch Verhandlungen im Ministerkomitee festgelegt.
Auf den Vorkonsultationen zur Gründung der KSZE (heute OSZE) in Helsinki wurde ein
prozentualer Schlüssel zur Aufteilung der Kosten unter den Teilnehmerstaaten beschlos -
sen. Dieser wurde mehrmals modifiziert, zuletzt durch entsprechenden Beschluß des
Gipfeltreffens von Helsinki vom 10. Juli 1992. Nach diesem Dokument bestehen 13 Kate -
gorien von Teilnehmerstaaten, von Deutschland, Frankreich, Italien, Rußland, UK und
USA mit je 9 % Budgetanteil bis zu Hl. Stuhl, Liechtenstein, Malta, Monaco und San Mari -
no mit je 0,15 %. Österreichs Anteil beträgt 2,05 %. Die Kriterien für die Prozentsätze be -
stimmen sich einerseits nach der Größe der Teilnehmerstaaten bzw. ihrer Volkswirt -
schaften, andererseits auch, wie die Zusammenfassung der obzitierten großen Staaten in
einer Kategorie zeigt, zum Teil auch nach politischen Gründen.
Auf dem OSZE - Außenministerrat von Kopenhagen wurde die Einrichtung eines zweiten,
speziellen Budgetverteilerschlüssels für große Missionen und Projekte beschlossen. Die -
ser wird auf Vorhaben in der Größenordnung von über 185 Mill. öS pro Jahr jeweils im
Einzelfall
dann angewendet, wenn die Teilnehmerstaaten es ausdrücklich
beschließen.
Zweck dieses neuen Verteilerschlüssels ist es, insbesonders die Transitionsstaaten zu
entlasten; Österreichs Anteil nach diesem Schlüssel beträgt 2,36%.
Das Budget der Donaukommission wird zu gleichen Teilen unter den acht Mitgliedern
aufgeteilt, d.h. 12,5% pro Mitglied.
Das Budget des Österreichisch - Französischen Zentrums wird je zur Hälfte von Öster -
reich und Frankreich bestritten.
Zu Frage 7:
Zusätzlich zu den Beiträgen zum ordentlichen Haushalt und zum Peacekeeping - Budget
der Vereinten Nationen leistet Österreich zu folgenden Fonds und Programmen der Ver -
einten Nationen, die überwiegend im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind,
freiwillige Beiträge:
|
Bezeichnung |
1996 in Mio öS |
1997 in Mio öS |
|
Entwicklungsprogramm der VN, (UNDP) |
152,39 |
129,75 |
|
Kinderhilfswerk der VN, (UNICEF) |
21,00 |
19,00 |
|
Fonds der VN für industrielle Entwicklung (UNIDF) |
17,98 |
15,77 |
|
Junior Professional Officer Programm (JPO) |
14,50 |
14,22 |
|
Fonds der VN für Bevölkerungsfragen (UNFPA) |
7,42 |
6,81 |
|
Hilfswerk der VN für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) |
5,36 |
5,39 |
|
Drogenkontrollprogramm der VN (UNDCP) |
5,19 |
5,20 |
|
Flüchtlingshochkommissariat der VN (UNHCR) |
4,50 |
4,50 |
|
Zentrum der VN für Wohn - und Siedlungswesen (HABITAT) |
1,04 |
0,80 |
|
Entsendung von VN - Hilfsexperten |
2,06 |
0,82 |
|
Freiwilligenprogramm der VN (UNV) |
0,88 |
0,70 |
|
Kapitalentwicklungsfonds (UNCDF) |
0,55 |
0,60 |
|
Institut der VN für Ausbildung und Forschung (UNITAR) |
0,39 |
0,37 |
|
Entwicklungsfonds der VN für Frauen (UNIFEM) |
0,69 |
0,68 |
|
Internationales Forschungs - und Trainingsinstitut für die Weiter – bildung von Frauen (INSTRAW) |
0,11 |
0,13 |
|
Freiwilliger Fonds der VN für Opfer von Folterungen |
0,21 |
0,24 |
|
Erweitertes Weltraumprogramm der VN |
0,21 |
0,32 |
|
Freiwilliger Fonds der VN für beratende Dienste auf dem Gebiet der Menschenrechte |
0,21 |
--- |
|
Fonds zur Stärkung von DHA (Dep of Humanitarian Affairs) |
0,49 |
0,49 |
Aus der Mitgliedschaft bei der IAEO ergibt sich außerdem noch ein Beitrag zum Fonds
technische Hilfe und Zusammenarbeit, der 1996 öS 5,9 Mio, 1997 öS 7,2 Mio betrug.
Im Rahmen der UNESCO wurden in folgenden Bereichen freiwillige Beiträge geleistet:
|
Bezeichnung |
1996 in Mio öS |
1997 in Mio öS |
|
Fonds zur Entwicklung der Kenntnis der Menschenrechte |
0,12 |
0,12 |
|
Unterstützung unabhängiger Medien im ehem. Jugoslawien "NTV - 99” |
0,1 |
0,1 |
Aus der Mitgliedschaft zur UNIDO ergaben sich zusätzliche freiwillige Beitragszahlungen
von öS 31,5 Mio im Jahr 1996 und öS 16,8 Mio im Jahr 1997. Das österreichische Enga -
gement in der Projekthilfe liegt derzeit vor allem im Bereich Umwelt (”Cleaner production
centers” in Tschechien, Slowakei, Ungarn und Nicaragua), Förderung von Klein - und Mit -
telbetrieben in Nicaragua und Mosambik, Gewerbeförderung in Afrika: Ledererzeugung,
Textilbranche, Lebensmittelbranche, generell Förderung von Frauen in Handel und Ge -
werbe.
Im Rahmen der OPCW leistet Österreich öS 0,6 Mio zum Arbeitskapitalfonds.
Die österreichische Mitgliedschaft in EUREKA ist von außen - und wirtschaftspolitischer
Bedeutung. EUREKA hat sich seit seiner Gründung im Juli 1985 zu einem wertvollen und
besonders wirtschaftsnahen Instrument der Wissenschaftskooperation entwickelt. Im De -
zember 1995 entstand auf Initiative Österreichs CERDA. (Central European Research and
Development Action), die eine Intensivierung von Forschungs - und Entwicklungskoopera -
tionen, insbesondere EUREKA - Projekte mit Partnern aus dem mittel - und osteuropäi -
schen Raum, bewirkt. Es besteht die Absicht, die Zusammenarbeit zwischen EUREKA
und den Forschungsaktivitäten innerhalb der EU - Rahmenprogramme für FTE zu intensi -
vieren. Österreich leistete 1996 öS 0,8 Mio, 1997 öS 0,77 Mio zum Sekretariatsbudget
von EUREKA. Österreich ist an rund 11 % aller eingereichten Projekte (derzeit ca. 220)
beteiligt.
Aus der Mitgliedschaft zum Europarat ergeben sich aus Teilabkommen zusätzlich freiwil -
lige Beiträge von öS 9,8 Mio im Jahr 1996 bzw. öS 10,5 Mio im Jahr 1997.
Im Rahmen der OSZE leistet Österreich folgende freiwillige Beiträge:
|
Bezeichnung |
1996 in Mio öS |
1997 in Mio öS |
|
Unterstützung der allgemeinen Wahlen und der Menschen - rechtssituation in Bosnien |
3, 25 |
|
|
Entsendung von 14 österr. Mitgliedern an 5 OSZE Missionen |
5,3 |
|
|
Entsendung österr. Wahlbeobachter nach Bosnien |
1,4 |
|
|
Entsendung Österr. Wahlbeobachter in die Russische Föderation |
0,186 |
|
|
Errichtung eines Büros zur Unterstützung der OSZE bei der Regis - trierung der in Österreich aufhältigen wahlberechtigten Bosnier |
1,03 |
|
|
Unterstützung der Kommunalwahlen und der Menschenrechtssitua - tion in Bosnien |
|
5 |
|
Entsendung von 23 österr. Mitgliedern an insges. 4 OSZE - Missionen |
|
5 |
|
Entsendung von ca. 100 Wahlbeobachtern und - supervisoren zu insgesamt 6 Wahlen |
|
1,8 |
Zu Frage 8:
In den Vereinten Nationen herrscht das Prinzip der formalen Stimmengleichheit, d.h. jeder
Mitgliedstaat verfügt über eine Stimme (one country - one vote). Dieses Prinzip gilt auch
im Rahmen von IAEO, UNESCO, UNIDO, OPCW, CTBTO und dem Europarat.
Beim Wassenaar Arrangement herrscht das Konsensprinzip vor.
Österreich besitzt im Rat der EU 4 Stimmen von insgesamt 87, dies entspricht einem
Stimmenanteil von rd. 4,6%. Gegenüber seinem Budgetanteil von rd. 2,5% bis 2,6% ist
Österreich somit überproportional vertreten.
In der Donaukommission und dem Österreichisch - Französischen Zentrum entspricht
der jeweilige österreichische Stimmenanteil dem Anteil Österreichs am Gesamtbudget.
In der OSZE gilt das Konsensprinzip.
Zu den Fragen 9 - 11:
Im Zuge des Haushaltsverfahrens passiert der Budgetentwurf des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen zunächst den Beratenden Ausschuß für Verwaltungs - und Haus -
haltsfragen (ACABQ), der bei seiner Analyse immer wieder auf Einsparungspotentiale
hinweist, und wird daraufhin dem Verwaltungs - und Haushaltsausschuß (5. Komitee) vor -
gelegt. Eine nachträgliche Überprüfung des sinnvollen und zweckmäßigen Einsatzes der
Mittel findet durch das Amt für Interne Aufsichtsdienste (OIOS) statt.
Zusätzlich erfolgt eine Prüfung der Gebarung des Haushaltes der Vereinten Nationen
sowie aller Spezialorganisationen (d.s. u.a. IAEO, UNESCO, UNIDO) durch externe
Rechnungsprüfer, den Board of Auditors, der sich aus den Rechnungshofspräsidenten
von drei Mitgliedsländern zusammensetzt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden
in Form von Berichten veröffentlicht. Diese Berichte enthalten Empfehlungen und Verbes -
serungsvorschläge an die jeweiligen Organisationen und werden im Rahmen des 5. Ko -
mitees geprüft, wenn erforderlich durch Maßnahmen verschärft und schließlich von der
Generalversammlung
der Mitgliedstaaten angenommen.
Zusätzlich zu der in Absatz 2 dargelegten Überprüfung erfolgt die Prüfung der Effizienz
des Einsatzes der Finanzmittel der IAEO im Rahmen der für die Gebarungskontrolle fest -
gelegten Mechanismen. Die Bücher der Organisation sind jährlich einem externen Rech -
nungsprüfer vorzulegen, der sich mit der Richtigkeit der Bücher ebenso zu befassen hat
wie mit der Übereinstimmung der Gebarung der Organisation mit den Finanzregeln sowie
der allgemeinen Effizienz der Verwaltung der Organisation. Auch kann der externe Rech -
nungsprüfer die Effizienz der internen Gebarungskontrolle der Organisation kontrollieren.
Über die Ergebnisse seiner Untersuchungen erstellt der Rechnungsprüfer einen Bericht.
Der Rechnungsbericht und der Bericht des externen Rechnungsprüfers werden nach vor -
heriger Diskussion im Exekutivrat von der jährlichen Generalkonferenz der IAEO behan -
delt. Durch die Mitarbeit in diesen Gremien besteht die Möglichkeit, im Anlaßfall Mißstän -
de aufzuzeigen und deren Korrektur einzumahnen. Die IAEO wird weltweit als am besten
und effizientesten geführte internationale Organisation betrachtet.
Zusätzlich zu der in Absatz 2 dargelegten Überprüfung wird die Mittelverwaltung bei der
UNESCO durch den Exekutivrat kontrolliert. der gegebenenfalls auch Maßnahmen verab -
schieden kann. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer,
die dem Exekutivrat berichten. Die Ergebnisse der Evaluierung werden zweimal im Jahr in
einer zweiwöchigen Finanz - und Administrativkommission einer genauen Prüfung unter -
zogen und mit Empfehlungen des Exekutivrates für Maßnahmen dem Generaldirektor zur
Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahme des Generaldirektors wird in Berichtform
dem Exekutivrat vorgelegt und von diesem geprüft. Die Berichte des Generaldirektors
sind via Internet für die Öffentlichkeit zugänglich.
Zusätzlich zu der in Absatz 2 dargelegten Überprüfung wird die legale und effiziente Mit -
telverwendung der UNIDO durch einen externen Rechnungsprüfer kontrolliert. Gegenwär -
tig hat der deutsche Rechnungshof diese Aufgabe über. Der Rechnungsprüfer legt den
UNIDO - Leitungsgremien, die gegebenenfalls auch Maßnahmen verabschieden können,
zumindest einmal pro Jahr einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Die Sinnhaftigkeit und
Zweckmäßigkeit der UNIDO - Projekte wird von der UNIDO - Evaluierungsabteilung über -
prüft, die den Leitungsgremien auf Anfrage Bericht erstattet.
Die öffentlichen Berichte der OPCW zur internen Gebarungskontrolle wie auch des exter -
nen Rechnungsprüfers sind von der Vertragsstaatenkonferenz, gegebenenfalls nach einer
Diskussion im Exekutivrat, zu behandeln. Die ersten Berichte zur Rechnungsprüfung und
Gebarungskontrolle der Organisation, die erst im Frühjahr 1997 offiziell ihre Tätigkeit auf -
genommen hat, werden aller Voraussicht nach bei der nächsten Vertragsstaatenkonfe -
renz (November 1998) behandelt werden. Bisher sind keine Umstände bekannt gewor -
den, die auf Mißstände in der Organisation hinweisen könnten.
Jeder teilnehmende Staat des Wassenaar Arrangements erhält einen jährlichen Bericht
über die Gebarung, der von der Plenarversammlung zu behandeln ist. Im Dezember 1997
wurde der Österreichische Rechnungshof zum externen Rechnungsprüfer bestellt; der
erste Bericht zur Gebarungskontrolle der Einrichtung, die 1997 ihre Tätigkeit aufgenom -
menen
hat, wird von der Plenarversammlung im Dezember 1998 diskutiert werden. Bisher
sind keine Umstände bekannt geworden, die auf Mißstände innerhalb der Einrichtung
hinweisen könnten.
Die Überprüfung der Effizienz des Einsatzes der Beiträge zur Vorbereitenden Kommission
der CTBTO erfolgt im Rahmen der für die Gebarungskontrolle durch den Exekutivsekretär
festgelegten Mechanismen. Organisationsintern ist der Exekutivsekretär des Provison -
schen Technischen Sekretariats für die ordnungsgemäße und effiziente Gebarung ver -
antwortlich; er hat in diesem Zusammenhang auch einen internen Rechnungsprüfer zu
bestellen. Die Bücher der Organisation sind jährlich einem externen Rechnungsprüfer
vorzulegen, der sich sowohl mit ihrer Richtigkeit als auch mit der Übereinstimmung der
Gebarung der Vorbereitenden Kommission mit den Finanzregeln sowie der allgemeinen
Effizienz der Verwaltungsabläufe zu befassen hat. Der erste Bericht des externen Rech -
nungsprüfers über 1997 und die letzten Monate des Jahres 1996 ist erst im Laufe dieses
Jahres zu erwarten, da 1997 das erste volle Kalenderjahr der Existenz der Vorbereiten -
den Kommission der CTBTO war. Bisher sind keine Umstände bekannt geworden, die auf
Mißstände in der Verwaltung hinweisen könnten.
Auf Ebene der Europäischen Union führt der Europäische Rechnungshof (EuRH) gem.
Art. 188a EG - V die Rechnungsprüfung hinsichtlich der EU - Mittel durch. Diese Kontrolle
erfolgt gem. Art. 188a EG - V bzw. Art. 88 und 88a der EU - Haushaltsverordnung durch den
vom Europäischen Rechnungshof jährlich veröffentlichten Jahresbericht sowie die soge -
nannte Zuverlässigkeitserklärung (DAS). Gem. Art. 88 Abs. 4 der EU - Haushalts -
verordnung werden der Jahresbericht sowie die Zuverlässigkeitserklärung des EuRH bis
Ende November des auf die Prüfung folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht. Basierend auf dem vom EuRH erstellten Jahresbericht sowie der
DAS erfolgt das Entlastungsverfahren der Europäischen Kommission. Die Entlastung wird
jeweils vom Europäischen Parlament auf Vorschlag des Rates der EU erteilt. Der im dar -
auffolgenden Jahr von der Europäischen Kommission veröffentlichte Tätigkeitsbericht legt
Rechenschaft über die im Anschluß an den Jahresbericht durchgeführten Maßnahmen ab
und gewährleistet damit eine ex post - Überprüfung.
Das jährliche Budget des Europarats wird nach detaillierter Diskussion von den Minister -
Delegierten beschlossen. Die laufende Kontrolle der ordnungs - und widmungsgemäßen
Verwendung der Budgetmittel erfolgt durch die interne Kontrolleinheit, die zwei - bis drei -
mal jährlich die zuständige Berichterstattergruppe der Minister - Delegierten über erfolgte
Änderungen im Arbeitsprogramm und Budget des Europarates informiert. Die Gesamt -
kontrolle der Rechnungsführung erfolgt durch den internen Rechnungsführer des Europa -
rates. Die Endkontrolle der Jahresgebarung wird durch den aus externen, vom Minister -
komitee bestellten Rechnungsprüfern bestehenden Rechnungsführer - Ausschuß (Board of
Auditors) vorgenommen; der Bericht dieses Ausschusses wird dem Ministerkomitee vor -
gelegt, das gegebenenfalls Maßnahmen verabschieden kann, und nach Prüfung den Ge -
neralsekretär durch Beschluß des Ministerkomitees entlastet.
Alle Teilnehmerstaaten der OSZE sind im ”Informellen Finanzkomitee” des Ständigen
Rates vertreten, das eine sehr detaillierte, laufende Kontrolle der Finanzgebarung vom
Budgetentwurf
bis zur Präsentation der Prüfberichte durchführt. Im Rahmen der
OSZE ist
sowohl ,,External Audit", d.h. die Finanzprüfung durch jeweils eine Rechnungshofinstitution
eines Teilnehmerstaates, als auch ”Internal Audit" durch einen organisationsinternen
Prüfer vorgesehen. Für die Finanzjahre 1994 und 1995 wurde das "External Audit” durch
den österreichischen Rechnungshof durchgeführt1 für 1996 und 1997 durch den Rech -
nungshof Finnlands. Die Überprüfungsergebnisse werden den Teilnehmerstaaten der
OSZE zugänglich gemacht, die gegebenenfalls auch Maßnahmen verabschieden können.
Erstellung und Kontrolle des Budgets der Donaukommission sind in den Verfahrensvor -
schriften in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Die Kontrolle des Budgetvollzugs und
der Beschlußfassung über Jahresbudgets erfolgt durch die Jahrestagung der Donaukom -
mission, die gegebenenfalls Maßnahmen verabschieden kann. Die entsprechenden Sit -
zungsprotokolle werden veröffentlicht.
Beim Österreichisch - Französischen Zentrum wird der Budgetabschlußbericht von ei -
nem externen Rechnungsprüfer und dann vom paritätisch österreichisch - französisch be -
setzten Kuratorium geprüft, das gegebenenfalls Maßnahmen verabschieden kann.