3873/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen haben am
18.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3901/J betreffend
“österreichische Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen” gerichtet. Ich be-
ehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 bis 4
Nachfolgend sind jene Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Programme auf -
gelistet, bei denen das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Mitglied
ist. Darüber hinaus sind die Begründungen bzw. die gesetzlichen Grundlagen für
diese Mitgliedschaften angeführt:
1. UNEP (Umweltfonds der Vereinten Nationen)
Begründung: BGBI. Nr.365/1975
Bedeutung und Vorteile: Österreich mißt den Aktivitäten des UNEF überaus
große Bedeutung bei. Der besondere Wert des UNEP besteht vor allem in der
Zusammenarbeit mit den verschiedenen internationalen, regionalen sowie fach -
spezifischen
Organisationen.
2. UNEP Trust Fund, Basler Konvention
Begründung: BGBI. Nr.229/1993.
Bedeutung und Vorteile: Das Basler Übereinkommen ist die erste globale
Konvention, die sich mit der Kontrolle grenzüberschreitender
Abfallverbringungen beschäftigt. Ihre Ziele sind die Kontrolle von
Abfallverbringungen, Abfallminimierung, umweltgerechte Abfallentsorgung und
Technologietransfer.
Abfallverbringungen sind nur zwischen Konventionsstaaten zulässig (Ausnahme:
bilaterale Abkommen im Sinne des Artikel 11 der Konvention). Durch die
Konvention wird u.a. sichergestellt, daß es in jedem Land (eine) kompetente
Anlaufstelle für Abfallverbringungen (inkl. Transite) und eine verbesserte
rechtliche Sicherheit für die Wirtschaft gibt. Als Vertragspartei kann Österreich
die weitere Entwicklung der Konvention besser mitgestalten (Haftungsprotokoll,
Interpretation der Gefährlichkeitskriterien, etc.). Ein Teil der Beiträge kommt über
die Förderung von Technologietransfer und umweltgerechter Abfallwirtschaft
über den globalen Umweltschutz Österreich indirekt zu gute (insbesondere im
Bereich Mittel/Osteuropa).
3. UN - ECE/EMEP (Europ. Meß - und Auswertungsprogramm für den weiträumigen
Transport von Luftschadstoffen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftskom -
mission der UN)
Begründung: BGBl. Nr.41/1988
Bedeutung und Vorteile: Ein Protokoll zu dem mit BGBI. Nr. 158/1983
ratifizierten Übereinkommen betrifft die langfristige Finanzierung des Programms
über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung von
luftverunreinigenden Stoffen in Europa. Durch die Mitarbeit an diesem Programm
ist Österreich an der für die Erfassung der grenzüberschreitenden
Luftverschmutzung notwendigen Daten und deren Auswertung beteiligt, wodurch
auch Grundlagen für nationale Maßnahmen im Bereich Luftverschmutzung
geschaffen werden können.
4.a)Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht
Begründung: BGBI. Nr.596/1988
4.b)Treuhandfonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau
der Ozonschicht führen
Begründung: BGBI. Nr.283/1989
4.c)Multilateraler Fonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem
Abbau der Ozonschicht führen
Begründung:
BGBI. Nr.206/1993
Bedeutung und Vorteile der unter Pkt. 4.a) bis 4.b) angeführten Konventionen:
Da durch einen weiteren Ozonabbau in der Stratosphäre erhebliche Beeinträch -
tigungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu befürchten sind, ist
ein Mitwirken Österreichs an dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der
Ozonschicht erforderlich. Mit der Finanzierung von Projekten zur Bekämpfung
des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht in Entwicklungsländern kann
dieser globalen Problematik auch Rechnung getragen werden.
5. Konvention über Biologische Vielfalt
Begründung: BGBl. Nr.213/1995
Bedeutung und Vorteile: Ziele dieses Übereinkommens sind die Erhaltung der
biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausge -
wogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Res -
sourcen ergebenden Vorteile. Dieses Übereinkommen enthält neben umfangrei -
chen Bestimmungen zum Schutz von Flora und Fauna u.a. auch Forderungen
zur Ausweisung von Schutzgebieten, zur Installierung von Gen - und Samenban -
ken, zur Verbesserung der Schulbildung und der Öffentlichkeitsarbeit in rele -
vanten Bereichen sowie Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Darüber hinaus soll es die Beteiligung der Entwicklungsländer sicherstellen, in -
dem diese beim Schutz der biologischen Vielfalt - etwa durch Technologietrans -
fer unterstützt werden.
6. Internationale Konvention zur Regelung des Walfanges
Begründung: BGBI. Nr.44/1995
Bedeutung und Vorteile: Die Frage des Walschutzes ist ein globales Problem
und betrifft nicht nur jene Staaten, die Walfang betreiben, so daß jeder an Arten -
schutz interessierte Staat einen Beitrag leisten sollte. Ebenso wäre die begrün -
dete öffentliche Meinung und das Engagement von Naturschutzorganisationen
zu berücksichtigen. Seit Ratifizierung der Konvention kann Österreich als stimm -
berechtigtes Mitglied an den Tagungen der International Whaling Commission
teilnehmen.
7. IUCN (Weltnaturschutzorganisation)
Begründung: Die Mitgliedschaft besteht im Rahmen der UN - Mitgliedschaft.
Bedeutung und Vorteile: Das BMUJF ist als Government Agency vertreten, hat
Zugang zu Informationen, hat ein Mitspracherecht und nimmt an Programmaus -
arbeitungen teil. Die primären Aufgaben liegen im Bereich der Nationalparke so -
wie der
Umweltbildung.
8. Ramsar - Konvention (Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete,
insbesondere als Lebensraum für Wasser - und Watvögel, von internationaler
Bedeutung)
Begründung: BGBI. Nr.225/1983
Bedeutung und Vorteile: Im Rahmen dieses internationalen Abkommens hat sich
Österreich nach Jahrzehnten umfangreicher Entwässerungen, die zum
drastischen Verlust von Feuchtlebensräumen führten, zum Schutz der
Feuchtgebiete bekannt. Österreich hat bereits neun RAMSAR - Gebiete
ausgewiesen. Österreich ist auch eine der treibenden Kräfte bei der Umsetzung
der RAMSAR - Konvention in Europa und fördert die Integration osteuropäischer
Staaten in das Ramsar - Programm. Nationale Schutzbemühungen werden durch
die Mitgliedschaft bei der Konvention auch international unterstützt.
9. IWRB, Wetlands International
Begründung: BGBI. Nr.225/1983 (Ramsar Konvention)
Bedeutung und Vorteile: Österreich ist weltweit einer der ersten Staaten, die sich
an einer Übersee - Partnerschaft für Feuchtgebiete beteiligen.
Wetlands International ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich in umset -
zungsorientierter Weise für weltweites Feuchtgebietsmanagement einsetzt.
Mitglieder von Wetlands International werden laufend über den aktuellen Stand
von Umsetzungsprojekten informiert. Weitere Vorteile sind die Datenbereit -
stellung (database of designated RAMSAR sites and other wetlands) und die
fachliche Beratung (technical advice and assistance).
10. Trust Fund for the core Budget of the UNFCCC (United Nations Framework
Convention on Climate Change)
Begründung: BGBI. Nr.414/1994
Bedeutung und Vorteile: Österreich ist Vertragspartei des
Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen (Klimakonvention) und daher
zu Beitragszahlungen gemäß UN - Schlüssel in jährlich festzulegender Höhe
verpflichtet. Aus den Beiträgen werden die Kosten für die Tätigkeit des
Klimasekretariates und die Organisation von Sitzungen finanziert.
11. Trust Fund for Participation in the UNFCCC
Begründung Bedeutung und Vorteile: Österreich ist Vertragspartei des
Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und leistet freiwillige Beiträge
in den Fonds. Aus diesem Fonds werden Reisekosten für Delegierte aus mittel -
und osteuropäischen Ländern sowie aus Entwicklungsländern zu den
Konferenzen der Vertragsparteien und Sitzungen der Unterorgane der FCCC
finanziert, um
eine breite Beteiligung zu ermöglichen.
12. FNNPE (Föderation der Natur- und Nationalparke Europas); Bezeichnung ab
1998: Europark
Begründung: Das Umweltressort ist Gesellschafter der österreichischen
Nationalparkgesellschaften und es ist daher sinnvoll, Mitglied dieser politisch
unabhängigen gesamteuropäischen Organisation zu sein.
Bedeutung und Vorteile: Ziel ist die Kooperation von Nationalpark - und Schutz -
gebietbetreibern. Der Organisation gehören Gesellschafter, Experten und Mana -
ger von Schutzgebieten an. Das BMUJF ist dort mit Stimmrecht vertreten und
somit im Netzwerk der Schutzgebiete Europas eingebunden.
13. OECD - Beitrag zum Chemikalienprogramm
Begründung: Mitgliedschaft zur OECD
Bedeutung und Vorteile: Es ist von Interesse, neben der zweifellos wirtschaft -
lichen Bedeutung der OECD, umweltpolitische Aspekte innerhalb der wirtschaft -
lich führenden Länder einzubringen und umzusetzen. Dies geschieht u.a. mit
dem ,,Health and Savety" im Rahmen des Umweltdirektorates der
OECD. Die Mitgliedschaft ermöglicht die Mitarbeit an der Harmonisierung von
Umweltstandards, die Österreich alleine nicht zuwege bringen könnte. Darüber
hinaus ist festzuhalten, daß im Verhältnis zu den Möglichkeiten und
Informationen, die Österreich erhält, der Mitgliedsbeitrag von 1,08 % des BNP
relativ gering ist.
13.a) OECD - Pesticide - Programe
Begründung, Bedeutung und Vorteile: freiwillige Ergänzung zum Chemikalien -
programm der OECD (die Beitragsleistung Österreichs insgesamt beträgt jährlich
ca. 35.000,- öS, wobei auf das BMUJF ca. öS 10.000,- jährlich entfallen).
Ziel ist die Angleichung der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Die
Harmonisierung hat auch eine Reduzierung nationalen Verwaltungsaufwandes
zur Folge.
14. OECD, Waste Minimisation Project 3
Begründung: Mitgliedschaft zur OECD
Bedeutung und Vorteile: Im Sinne der im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
festgelegten Grundsätze sollen Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte so
gering wie möglich gehalten und Abfälle, soweit ökologisch vorteilhaft und
technisch möglich, stofflich oder thermisch verwertet werden. In bezug auf eine
nachhaltigen Entwicklung stellt Waste Minimisation Projekt 3 mit dem Titel:
“Government Self - Assessment Guide on Integrated Waste Minimisation" einen
wichtigen Teil des gesamten OECD - Abfallvermeidungs - Programmes dar und soll
einen Leitfaden (Best Practice Guide) für die Festsetzung von Zielen und
Bedingungen für die Abfallvermeidung sowie deren Beurteilung beinhalten. Es
sollen
standardisierte Evaluierungssysteme (Performance Measurement and
Accounting Systems) zur Beurteilung und Vergleichbarkeit von
Abfallvermeidungsstrategien in den einzelnen OECD - Ländern ausgearbeitet
werden.
15. Jugenddirektorrat des Europarates (ER); Vertretung in zwei Gremien:
- CDEJ (European Steering Committee for intergovernmental cooperation in the
youth field)
- Governing Board der beiden Europäischen Jugendzentren und des Europäi -
schen Jugendwerks
Begründung: Die Vertreter für diesbezügliche statuarischen Gremien werden auf
Vorschlag der Mitgliedstaaten des Europarates gewählt. Mit der Gründung des
Jugendministeriums (1.1.1984) gingen die internationalen Jugendkompetenzen
vom BMaA an das BMUJF (damals: BMFJK).
Bedeutung und Vorteile: Die Bedeutung besteht darin, daß europaweit (der ER
hat derzeit 40 Mitgliedsländer) auf internationaler Ebene jugendpolitische
Schwerpunkte gesetzt und miteinander umgesetzt werden. Österreich spielt eine
tragende Rolle im Jugendbereich des ER. Die Vorteile sind insbesondere
gemeinsame europäische Aktionen für Jugendliche, die auch auf Österreich
Auswirkungen haben, z.B.: Mobilität, Information, Demokratie, soziale Kohäsion,
Jugendmitbestimmung, Menschenrechte, Kampf gegen Rassismus und Gewalt
etc. Mit der Vertretung in diesen Gremien sind keine Beitragszahlungen
verbunden.
16. UN - CSD (Commission on Social Development)
Begründung, Bedeutung und Vorteile: Diese Mitgliedschaft besteht im Rahmen
der UN - Mitgliedschafts Österreichs. Mit der Vertretung in diesem Gremium sind
keine Beitragszahlungen verbunden.
17. IUFO (Dachverband der Familienorganisationen)
Begründung, Bedeutung und Vorteile: IUFO ist die einzige global agierende
Organisation zur Wahrnehmung familienpolitischer Interessen. Jeder Staat ist
daher um eine Mitgliedschaft bemüht.
18. EIUFO (Europaregion der Internationalen Union der Familienorganisationen)
Begründung: Europaweite Organisation innerhalb der unter Pkt. 17. genannten
globalen IUFO. Mein Ressort stellt hier die Vizepräsidentin.
Bedeutung und Vorteile: Die Bedeutung liegt in der internationalen Vernetzung
familienpolitischer Vorhaben und der Entwicklung und Abstimmung
internationaler familienpolitischer Vorhaben. Mit der Vertretung in diesem
Gremium sind keine
Beitragszahlungen verbunden. Die Vorteile bestehen vor
allem hinsichtlich Information und Einflußnahme im internationalen
familienpolitischen Bereich.
ad 5
Diesbezüglich darf ich auf den außenpolitischen Bericht verweisen.
ad 6
Die Beiträge an die unter ad 1 bis 4 angeführten Organisationen für die Jahre 1996
und 1997 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Organisationen, Programme |
Beitrag 1997 (ÖS) |
Beitrag 1996 (ÖS) |
|
Umweltfonds der Vereinten Nationen |
6.000.000,-- |
6.000.000,-- |
|
UNEP Trust Fund, Basler Konvention |
431.209,-- |
371.541,60 |
|
UN-ECE/EMEP |
380.688,-- |
332.810,-- |
|
Treuhandfonds des Wr. Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht |
40.209,30 |
67.302,55 |
|
Multilateraler Fonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
20.503.376,10 |
14,915.679,45 |
|
Treuhandfonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
394.688,40 |
263.155,-- |
|
Konvention über biologische Vielfalt |
747.884,40 |
878.095,50 |
|
Internationale Konvention zur Regelung des Walfanges |
466.487,46 (für 1997 und 1998) |
387.612,-- |
|
IUCN |
368.769,40 |
374.427,33 |
|
Ramsar - Konvention |
202.786,-- |
159.278,85 |
|
IWRB, Wetlands of America |
171.550,-- |
149.084,-- |
|
Trust fund for the core Budget of the UNFCCC 96 |
632.148,46 |
667.596,80 |
|
Trust Fund for Participation in the UNFCCC 96 |
--------- |
250.000,-- |
|
FNNPE (Europark) |
59.290,-- |
--------- |
|
OECD - Beitrag zum Chemikalienprogramm |
224.256,89 |
227.128,37 |
|
OECD - Pesticide - Programe |
10.555,-- |
10.352,50 |
|
OECD, Waste Minimisation Projekt 3 |
200.000,-- |
200.000,-- |
|
IUFO |
78.300,-- |
78.713,29 |
ad 7
An sonstigen finanziellen Leistungen seitens meines Ressorts wurden erbracht:
- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries
in Transition (regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - Convention on the Transboun -
dary Effects of Industrial Accidents):
1996: öS 54.000,-
1997: öS 94.717,50
- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries
in Transition (regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - EIA - (ESPOO) Konvention):
1996: öS 81.000,-
1997: öS 94.500,-
- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries
in Transition (regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - Convention on Access to Envi -
ronmental Information and Public Participation in Environmental Decision - making):
1996: öS 54.000,-
1997: öS 63.145,-
- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries
in Transition, CLRTAP (Convention on Long - Range Transboundary Air - Pollution):
regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - Konvention über weiträumige, grenzüber -
schreitende Luftverunreinigung (Reduzierung der grenzüberschreitenden Luftverun -
reinigungen S02, NOx, VOC u. Schwermetalle).
1996: öS 97.200,-
1997: öS 126.290,-
ad 8
Prinzipiell ja. Bei der OECD ist jedes Land mit einer Stimme vertreten.
ad 9 und 10
Die Kontrolle der Mittel hat sich nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen
Organisationen zu richten. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft werden meinem Ressort
sämtliche Prüfberichte vorgelegt. Bei etwaigen Ungereimtheiten würden gemäß den
jeweiligen Statuten
selbstverständlich die entsprechenden Maßnahmen gesetzt.
ad 11
Nein.
ad 12
Die Mitgliedschaften meines Ressorts in den genannten Internationalen Organisatio -
nen, Vereinigungen, Fonds und Programmen sind unentbehrlich. Die Gründe dafür
ergeben sich aus deren Bedeutung sowie Vorteilen, wie ich sie in Beantwortung der
Fragen 1 bis 4 dargelegt habe.