3873/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen haben am

18.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3901/J betreffend

“österreichische Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen” gerichtet. Ich be-

ehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

ad 1 bis 4

Nachfolgend sind jene Organisationen, Vereinigungen, Fonds und Programme auf -

gelistet, bei denen das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Mitglied

ist. Darüber hinaus sind die Begründungen bzw. die gesetzlichen Grundlagen für

diese Mitgliedschaften angeführt:

1. UNEP (Umweltfonds der Vereinten Nationen)

Begründung: BGBI. Nr.365/1975

Bedeutung und Vorteile: Österreich mißt den Aktivitäten des UNEF überaus

große Bedeutung bei. Der besondere Wert des UNEP besteht vor allem in der

Zusammenarbeit mit den verschiedenen internationalen, regionalen sowie fach -

spezifischen Organisationen.

2. UNEP Trust Fund, Basler Konvention

Begründung: BGBI. Nr.229/1993.

Bedeutung und Vorteile: Das Basler Übereinkommen ist die erste globale

Konvention, die sich mit der Kontrolle grenzüberschreitender

Abfallverbringungen beschäftigt. Ihre Ziele sind die Kontrolle von

Abfallverbringungen, Abfallminimierung, umweltgerechte Abfallentsorgung und

Technologietransfer.

Abfallverbringungen sind nur zwischen Konventionsstaaten zulässig (Ausnahme:

bilaterale Abkommen im Sinne des Artikel 11 der Konvention). Durch die

Konvention wird u.a. sichergestellt, daß es in jedem Land (eine) kompetente

Anlaufstelle für Abfallverbringungen (inkl. Transite) und eine verbesserte

rechtliche Sicherheit für die Wirtschaft gibt. Als Vertragspartei kann Österreich

die weitere Entwicklung der Konvention besser mitgestalten (Haftungsprotokoll,

Interpretation der Gefährlichkeitskriterien, etc.). Ein Teil der Beiträge kommt über

die Förderung von Technologietransfer und umweltgerechter Abfallwirtschaft

über den globalen Umweltschutz Österreich indirekt zu gute (insbesondere im

Bereich Mittel/Osteuropa).

3. UN - ECE/EMEP (Europ. Meß - und Auswertungsprogramm für den weiträumigen

Transport von Luftschadstoffen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftskom -

mission der UN)

Begründung: BGBl. Nr.41/1988

Bedeutung und Vorteile: Ein Protokoll zu dem mit BGBI. Nr. 158/1983

ratifizierten Übereinkommen betrifft die langfristige Finanzierung des Programms

über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung von

luftverunreinigenden Stoffen in Europa. Durch die Mitarbeit an diesem Programm

ist Österreich an der für die Erfassung der grenzüberschreitenden

Luftverschmutzung notwendigen Daten und deren Auswertung beteiligt, wodurch

auch Grundlagen für nationale Maßnahmen im Bereich Luftverschmutzung

geschaffen werden können.

4.a)Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

Begründung: BGBI. Nr.596/1988

4.b)Treuhandfonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau

der Ozonschicht führen

Begründung: BGBI. Nr.283/1989

4.c)Multilateraler Fonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem

Abbau der Ozonschicht führen

Begründung: BGBI. Nr.206/1993

Bedeutung und Vorteile der unter Pkt. 4.a) bis 4.b) angeführten Konventionen:

Da durch einen weiteren Ozonabbau in der Stratosphäre erhebliche Beeinträch -

tigungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu befürchten sind, ist

ein Mitwirken Österreichs an dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der

Ozonschicht erforderlich. Mit der Finanzierung von Projekten zur Bekämpfung

des Abbaus der stratosphärischen Ozonschicht in Entwicklungsländern kann

dieser globalen Problematik auch Rechnung getragen werden.

5. Konvention über Biologische Vielfalt

Begründung: BGBl. Nr.213/1995

Bedeutung und Vorteile: Ziele dieses Übereinkommens sind die Erhaltung der

biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausge -

wogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Res -

sourcen ergebenden Vorteile. Dieses Übereinkommen enthält neben umfangrei -

chen Bestimmungen zum Schutz von Flora und Fauna u.a. auch Forderungen

zur Ausweisung von Schutzgebieten, zur Installierung von Gen - und Samenban -

ken, zur Verbesserung der Schulbildung und der Öffentlichkeitsarbeit in rele -

vanten Bereichen sowie Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Darüber hinaus soll es die Beteiligung der Entwicklungsländer sicherstellen, in -

dem diese beim Schutz der biologischen Vielfalt - etwa durch Technologietrans -

fer unterstützt werden.

6. Internationale Konvention zur Regelung des Walfanges

Begründung: BGBI. Nr.44/1995

Bedeutung und Vorteile: Die Frage des Walschutzes ist ein globales Problem

und betrifft nicht nur jene Staaten, die Walfang betreiben, so daß jeder an Arten -

schutz interessierte Staat einen Beitrag leisten sollte. Ebenso wäre die begrün -

dete öffentliche Meinung und das Engagement von Naturschutzorganisationen

zu berücksichtigen. Seit Ratifizierung der Konvention kann Österreich als stimm -

berechtigtes Mitglied an den Tagungen der International Whaling Commission

teilnehmen.

7. IUCN (Weltnaturschutzorganisation)

Begründung: Die Mitgliedschaft besteht im Rahmen der UN - Mitgliedschaft.

Bedeutung und Vorteile: Das BMUJF ist als Government Agency vertreten, hat

Zugang zu Informationen, hat ein Mitspracherecht und nimmt an Programmaus -

arbeitungen teil. Die primären Aufgaben liegen im Bereich der Nationalparke so -

wie der Umweltbildung.

8. Ramsar - Konvention (Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete,

insbesondere als Lebensraum für Wasser - und Watvögel, von internationaler

Bedeutung)

Begründung: BGBI. Nr.225/1983

Bedeutung und Vorteile: Im Rahmen dieses internationalen Abkommens hat sich

Österreich nach Jahrzehnten umfangreicher Entwässerungen, die zum

drastischen Verlust von Feuchtlebensräumen führten, zum Schutz der

Feuchtgebiete bekannt. Österreich hat bereits neun RAMSAR - Gebiete

ausgewiesen. Österreich ist auch eine der treibenden Kräfte bei der Umsetzung

der RAMSAR - Konvention in Europa und fördert die Integration osteuropäischer

Staaten in das Ramsar - Programm. Nationale Schutzbemühungen werden durch

die Mitgliedschaft bei der Konvention auch international unterstützt.

9. IWRB, Wetlands International

Begründung: BGBI. Nr.225/1983 (Ramsar Konvention)

Bedeutung und Vorteile: Österreich ist weltweit einer der ersten Staaten, die sich

an einer Übersee - Partnerschaft für Feuchtgebiete beteiligen.

Wetlands International ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich in umset -

zungsorientierter Weise für weltweites Feuchtgebietsmanagement einsetzt.

Mitglieder von Wetlands International werden laufend über den aktuellen Stand

von Umsetzungsprojekten informiert. Weitere Vorteile sind die Datenbereit -

stellung (database of designated RAMSAR sites and other wetlands) und die

fachliche Beratung (technical advice and assistance).

10. Trust Fund for the core Budget of the UNFCCC (United Nations Framework

Convention on Climate Change)

Begründung: BGBI. Nr.414/1994

Bedeutung und Vorteile: Österreich ist Vertragspartei des

Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen (Klimakonvention) und daher

zu Beitragszahlungen gemäß UN - Schlüssel in jährlich festzulegender Höhe

verpflichtet. Aus den Beiträgen werden die Kosten für die Tätigkeit des

Klimasekretariates und die Organisation von Sitzungen finanziert.

11. Trust Fund for Participation in the UNFCCC

Begründung Bedeutung und Vorteile: Österreich ist Vertragspartei des

Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und leistet freiwillige Beiträge

in den Fonds. Aus diesem Fonds werden Reisekosten für Delegierte aus mittel -

und osteuropäischen Ländern sowie aus Entwicklungsländern zu den

Konferenzen der Vertragsparteien und Sitzungen der Unterorgane der FCCC

finanziert, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen.

12. FNNPE (Föderation der Natur- und Nationalparke Europas); Bezeichnung ab

1998: Europark

Begründung: Das Umweltressort ist Gesellschafter der österreichischen

Nationalparkgesellschaften und es ist daher sinnvoll, Mitglied dieser politisch

unabhängigen gesamteuropäischen Organisation zu sein.

Bedeutung und Vorteile: Ziel ist die Kooperation von Nationalpark - und Schutz -

gebietbetreibern. Der Organisation gehören Gesellschafter, Experten und Mana -

ger von Schutzgebieten an. Das BMUJF ist dort mit Stimmrecht vertreten und

somit im Netzwerk der Schutzgebiete Europas eingebunden.

13. OECD - Beitrag zum Chemikalienprogramm

Begründung: Mitgliedschaft zur OECD

Bedeutung und Vorteile: Es ist von Interesse, neben der zweifellos wirtschaft -

lichen Bedeutung der OECD, umweltpolitische Aspekte innerhalb der wirtschaft -

lich führenden Länder einzubringen und umzusetzen. Dies geschieht u.a. mit

dem ,,Health and Savety"  im Rahmen des Umweltdirektorates der

OECD. Die Mitgliedschaft ermöglicht die Mitarbeit an der Harmonisierung von

Umweltstandards, die Österreich alleine nicht zuwege bringen könnte. Darüber

hinaus ist festzuhalten, daß im Verhältnis zu den Möglichkeiten und

Informationen, die Österreich erhält, der Mitgliedsbeitrag von 1,08 % des BNP

relativ gering ist.

13.a) OECD - Pesticide - Programe

Begründung, Bedeutung und Vorteile: freiwillige Ergänzung zum Chemikalien -

programm der OECD (die Beitragsleistung Österreichs insgesamt beträgt jährlich

ca. 35.000,- öS, wobei auf das BMUJF ca. öS 10.000,- jährlich entfallen).

Ziel ist die Angleichung der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Die

Harmonisierung hat auch eine Reduzierung nationalen Verwaltungsaufwandes

zur Folge.

14. OECD, Waste Minimisation Project 3

Begründung: Mitgliedschaft zur OECD

Bedeutung und Vorteile: Im Sinne der im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

festgelegten Grundsätze sollen Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte so

gering wie möglich gehalten und Abfälle, soweit ökologisch vorteilhaft und

technisch möglich, stofflich oder thermisch verwertet werden. In bezug auf eine

nachhaltigen Entwicklung stellt Waste Minimisation Projekt 3 mit dem Titel:

“Government Self - Assessment Guide on Integrated Waste Minimisation" einen

wichtigen Teil des gesamten OECD - Abfallvermeidungs - Programmes dar und soll

einen Leitfaden (Best Practice Guide) für die Festsetzung von Zielen und

Bedingungen für die Abfallvermeidung sowie deren Beurteilung beinhalten. Es

sollen standardisierte Evaluierungssysteme (Performance Measurement and

Accounting Systems) zur Beurteilung und Vergleichbarkeit von

Abfallvermeidungsstrategien in den einzelnen OECD - Ländern ausgearbeitet

werden.

15. Jugenddirektorrat des Europarates (ER); Vertretung in zwei Gremien:

- CDEJ (European Steering Committee for intergovernmental cooperation in the

youth field)

- Governing Board der beiden Europäischen Jugendzentren und des Europäi -

schen Jugendwerks

Begründung: Die Vertreter für diesbezügliche statuarischen Gremien werden auf

Vorschlag der Mitgliedstaaten des Europarates gewählt. Mit der Gründung des

Jugendministeriums (1.1.1984) gingen die internationalen Jugendkompetenzen

vom BMaA an das BMUJF (damals: BMFJK).

Bedeutung und Vorteile: Die Bedeutung besteht darin, daß europaweit (der ER

hat derzeit 40 Mitgliedsländer) auf internationaler Ebene jugendpolitische

Schwerpunkte gesetzt und miteinander umgesetzt werden. Österreich spielt eine

tragende Rolle im Jugendbereich des ER. Die Vorteile sind insbesondere

gemeinsame europäische Aktionen für Jugendliche, die auch auf Österreich

Auswirkungen haben, z.B.: Mobilität, Information, Demokratie, soziale Kohäsion,

Jugendmitbestimmung, Menschenrechte, Kampf gegen Rassismus und Gewalt

etc. Mit der Vertretung in diesen Gremien sind keine Beitragszahlungen

verbunden.

16. UN - CSD (Commission on Social Development)

Begründung, Bedeutung und Vorteile: Diese Mitgliedschaft besteht im Rahmen

der UN - Mitgliedschafts Österreichs. Mit der Vertretung in diesem Gremium sind

keine Beitragszahlungen verbunden.

17. IUFO (Dachverband der Familienorganisationen)

Begründung, Bedeutung und Vorteile: IUFO ist die einzige global agierende

Organisation zur Wahrnehmung familienpolitischer Interessen. Jeder Staat ist

daher um eine Mitgliedschaft bemüht.

18. EIUFO (Europaregion der Internationalen Union der Familienorganisationen)

Begründung: Europaweite Organisation innerhalb der unter Pkt. 17. genannten

globalen IUFO. Mein Ressort stellt hier die Vizepräsidentin.

Bedeutung und Vorteile: Die Bedeutung liegt in der internationalen Vernetzung

familienpolitischer Vorhaben und der Entwicklung und Abstimmung

internationaler familienpolitischer Vorhaben. Mit der Vertretung in diesem

Gremium sind keine Beitragszahlungen verbunden. Die Vorteile bestehen vor

allem hinsichtlich Information und Einflußnahme im internationalen

familienpolitischen Bereich.

ad 5

Diesbezüglich darf ich auf den außenpolitischen Bericht verweisen.

ad 6

Die Beiträge an die unter ad 1 bis 4 angeführten Organisationen für die Jahre 1996

und 1997 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Organisationen, Programme

 Beitrag 1997 (ÖS)

 Beitrag 1996 (ÖS)

Umweltfonds der Vereinten Nationen

 6.000.000,--

 6.000.000,--

UNEP Trust Fund, Basler Konvention

 431.209,--

 371.541,60

UN-ECE/EMEP

 380.688,--

 332.810,--

Treuhandfonds des Wr. Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht

 40.209,30

 67.302,55

Multilateraler Fonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

 20.503.376,10

 14,915.679,45

Treuhandfonds des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

 394.688,40

 263.155,--

Konvention über biologische Vielfalt

 747.884,40

 878.095,50

Internationale Konvention zur Regelung des Walfanges

 466.487,46    (für 1997 und 1998)

 387.612,--

IUCN

 368.769,40

 374.427,33

Ramsar - Konvention

 202.786,--

 159.278,85

IWRB, Wetlands of America

 171.550,--

 149.084,--

Trust fund for the core Budget of the UNFCCC 96

 632.148,46

 667.596,80

Trust Fund for Participation in the UNFCCC 96

 ---------

 250.000,--

FNNPE (Europark)

 59.290,--

 ---------

OECD - Beitrag zum Chemikalienprogramm

 224.256,89

 227.128,37

OECD - Pesticide - Programe

 10.555,--

 10.352,50

OECD, Waste Minimisation Projekt 3

 200.000,--

 200.000,--

IUFO

 78.300,--

 78.713,29


 

ad 7

An sonstigen finanziellen Leistungen seitens meines Ressorts wurden erbracht:

- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries

in Transition (regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - Convention on the Transboun -

dary Effects of Industrial Accidents):

1996: öS 54.000,-

1997: öS 94.717,50

- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries

in Transition (regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - EIA - (ESPOO) Konvention):

1996: öS 81.000,-

1997: öS 94.500,-

- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries

in Transition (regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - Convention on Access to Envi -

ronmental Information and Public Participation in Environmental Decision - making):

1996: öS 54.000,-

1997: öS 63.145,-

- ECE Trust Fund for the Support of the Participation of Representatives of Countries

in Transition, CLRTAP (Convention on Long - Range Transboundary Air - Pollution):

regelmäßiger österr. Beitrag zur ECE - Konvention über weiträumige, grenzüber -

schreitende Luftverunreinigung (Reduzierung der grenzüberschreitenden Luftverun -

reinigungen S02, NOx, VOC u. Schwermetalle).

1996: öS 97.200,-

1997: öS 126.290,-

ad 8

Prinzipiell ja. Bei der OECD ist jedes Land mit einer Stimme vertreten.

ad 9 und 10

Die Kontrolle der Mittel hat sich nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen

Organisationen zu richten. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft werden meinem Ressort

sämtliche Prüfberichte vorgelegt. Bei etwaigen Ungereimtheiten würden gemäß den

jeweiligen Statuten selbstverständlich die entsprechenden Maßnahmen gesetzt.

ad 11

Nein.

ad 12

Die Mitgliedschaften meines Ressorts in den genannten Internationalen Organisatio -

nen, Vereinigungen, Fonds und Programmen sind unentbehrlich. Die Gründe dafür

ergeben sich aus deren Bedeutung sowie Vorteilen, wie ich sie in Beantwortung der

Fragen 1 bis 4 dargelegt habe.