3875/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten

Dr. PUMBERGER, Dr. POVYSIL und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

betreffend offene Fragen zur positiven Gebarung

der Krankenversicherung (Nr. 3963/J)

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen

Fragen führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Nach den vorläufigen Gebarungsergebnissen in der Krankenversicherung für das

Jahr 1997 betrugen die Einnahmen aus der Krankenscheingebühr bzw. Zahnbe -

handlungsscheingebühr rund 615,8 Mio.S.

Zu Frage 2:

Nach den endgültigen Jahresergebnissen für die Jahre 1995 und 1996 und den

vorläufigen Ergebnissen 1997 waren die Einnahmen aus Rezeptgebühren wie folgt:

 

Jahr

Einnahmen aus Rezeptgebühren in (Mio. S)

1995

 2571,5

1996

 2.771,4

1997

 2.969,8


 

Zu Frage 3:

Den in Beantwortung der Frage 2 angeführten Jahresergebnissen zufolge beliefen

sich die Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel in den Jahren 1995

bis 1997 auf folgende Werte:

 

Jahr

Ausgaben für Heilmittel (in Mio. S)

1995

 15.128,5

1996

 16.063,0

1997

 19.891,9

Dabei ist zu beachten, daß der wesentlichste Faktor für die extreme Steigerung von

1996 auf 1997 durch die seit 1997 geltenden neuen Vorschriften im Bereich der

Umsatzsteuer gegeben ist. Infolge des Bruttoprinzips bei der Verbuchung der Auf -

wendungen ist die seit 1997 zu entrichtende Umsatzsteuer mitzuverbuchen. Ohne

Umsatzsteuer haben die Aufwendungen rund 16,6 Mrd.S betragen.

Zu Frage 4:

Die Erhöhung des Beitragssatzes für Pensionisten in der Krankenversicherung führte

im Jahr 1997 zu Mehreinnahmen von rund 630 Mio.S.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Aufwendungen für Krankengeld betrugen im Bereich des ASVG

1995

 5.285 Mio.S

1996

 4.860 Mio.S

1997

 4.594 Mio.S (vorläufig).

 

Die genaue Aufgliederung der Minderaufwendungen nach den verschiedenen Ein -

flußfaktoren ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht möglich.

Zu Frage 7:

Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Kuraufenthalte (einschließ -

lich Aufenthalte im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation sowie Kurkosten -

beiträge und Zuschüsse) betrugen

1995

 1.454 Mio.S

1996

 1.365 Mio.S

1997

 noch nicht vorhanden.

In den Erfolgsrechnungen werden die Aufwendungen nach dem Nettoprinzip (Auf -

wand abzüglich Selbstbehalte) ausgewiesen. Eine detaillierte Quantifizierung der

Selbstbehalte ist daher nicht möglich. Aus den vorhandenen Unterlagen können die

Einnahmen aus den Selbstbehalten für 1997 mit ca. 150 Mio.S geschätzt werden.

Zu Frage 8:

Die von den Krankenversicherungsträgern gewährten Kur - und Rehabilitationsauf -

enthalte - einschließlich der Fälle, für die nur Zuschüsse gewährt werden, - betrugen

1995

 105.364

1996

 93.984.

Für 1997 liegen noch keine Zahlen vor.

Zu Frage 9:

In den Jahren 1995 bis 1997 waren die Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel

laut Erfolgsrechnung wie folgt:

 

Jahr

Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel (in Mio. S)

1995

 1.846,5

1996

 1.947,2

1997

 2.283,4

In bezug auf die Aufwandssteigerung von 1996 auf 1997 gilt auch hier, was bei der

Beantwortung der Frage 3 in bezug auf die Auswirkungen der Umsatzsteuer -

änderung gesagt wurde.

Weitere Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel fielen noch im Rahmen der

medizinischen Rehabilitation an: Sie betrugen im Jahr 1995 1.175 Mio.S, im Jahr

1996 1.174 Mio.S.

Zu Frage 10:

Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Vertragsärzte betrugen

1995

 19.305 Mio.S

1996

 19.9l8 Mio.S

1997

 noch nicht vorhanden.

 

Zu Frage 11:

Die Aufwendungen (Honorare) der Krankenversicherungsträger für Wahlärzte

betrugen

1995

 623Mio.S

1996

 622Mio.S

1997

 noch nicht vorhanden

.

Zu Frage 12:

In den Erfolgsrechnungen der Krankenversicherungsträger ist keine Aufwands -

position “Physiotherapeutische Leistungen” vorgesehen. Die Aufwendungen können

daher nicht vollständig quantifiziert werden. Für die von Ärzten und Physikothera -

peuten erbrachten Leistungen wurden 1997 rund 1,1 Mrd.S aufgewendet.

Zu Frage 13:

Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Verwaltung und Ver -

rechnung betrugen

1995

 4.386 Mio.S

1996

 4.461 Mio.S

1997

 4.406 Mio.S. (vorläufig).

Die Aufwendungen für Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand nach einzelnen

Kassen sind der Beilage zu entnehmen.

Zu Frage 14:

Die Einnahmen aus dem Verpflegskostenbeitrag waren wie folgt:

1995

 470,1 Mio.S

1996

 469,4 Mio.S

Für 1997 liegen noch keine Zahlen vor.

Zu Frage 15:

Die günstige Aufwandsentwicklung in der Krankenversicherung im Jahr 1997 ist auf

mehrere Faktoren zurückzuführen:

- Einsparungen bei Preis - und Honorarverhandlungen mit Vertragspartnern, die

Neuregelung der Spitalsfinanzierung und Einsparungen im Verwaltungsbereich

- Geringere Inanspruchnahme von Leistungen (z.B. beim Krankengeld durch rück -

läufige Krankenstände, beim Wochengeld durch sinkende Geburtenzahlen und

sinkende Fallzahlen bei der ärztlicher Hilfe)

Diese Faktoren bewirkten gegenüber 1996 Minderaufwendungen von rund 4 Mrd.S,

wovon rund 200 Mio.S bzw. 5 % auf den Verwaltungsaufwand entfielen. Der Ver -

waltungsaufwand betrug im Jahr 1997 3,6 % des Budgets der Krankenver -

sicherungsträger.

Zu Frage 16:

Im Bereich der Zahnbehandlung ist eine Trennung in Vertragszahnärzte und Wahl -

zahnärzte in der Erfolgsrechnung der Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen.

Die Aufwendungen der Kassen für Zahnbehandlung (ohne Aufwendungen für Zahn -

ersatz) beliefen sich wie folgt:

 

Jahr

Aufwendungen für Zahnbehandlungen (in Mio. S.)

1995

 6.047,8

1996

 6.255,2

1997

 6.359,6

Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Zahnbehandlungen und

Zahnersatz betrugen

1995

 8.673 Mio.S

1996

 8.697 Mio.S

1997

 8.779 Mio.S (vorläufig).

Rund 92% der Aufwendungen entfallen auf Vertrags - bzw. Wahlzahnbehandler.

Zu den Fragen 17 bis 19:

Die Aufwendungen für Zahnambulatorien im Jahr 1996 betrugen

Nettoaufwand (= Bruttoaufwand minus Erträge)...........................

 652 Mio.S

Abschreibungen..............................................................................

 60 Mio.S

Gesamtbelastung.............................................................................

 712 Mio.S

1996 wurden in den Zahnambulatorien rund 1,7 Mio. Einzelleistungen für eigene

Versicherte erbracht. Wären die gleichen Leistungen von Vertragszahnärzten er -

bracht worden, hätten die Krankenversicherungsträger - entsprechend den gültigen

Tarifen 1996 - Honoraraufwendungen von

832 Millionen Schilling

gehabt.

Anstelle eines Aufwandes von 712 Mio.S wären also Aufwendungen von 832 Mio.S

angefallen. Ohne Zahnambulatorien wären den Krankenversicherungsträgern im

Jahre 1996 Mehraufwendungen von

120 Millionen Schilling

entstanden.

Die Zahnambulatorien haben daher 1996 einen Überschuß von 120 Mio.S (1995:

110 Mio.S) erzielt. Die entsprechenden Daten für 1997 sind noch nicht vorhanden.

Eine über das jetzige Ausmaß hinausgehende weitere Ausgliederung der Zahn -

ambulatorien erscheint mir daher nicht notwendig.

Zu Frage 20:

Die Aufnahme des festsitzenden Zahnersatzes als Kassenleistung ist an und für sich

wünschenswert. Allerdings müßte für die finanzielle Bedeckung dabei vorgesorgt

werden.

Frage 21:

Bei den Krankenversicherungsträgern waren 1996

363 Zahnärzte und Dentisten

beschäftigt. Wo sie ihre Ausbildung absolviert haben, ist dem Bundesministerium für

Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht bekannt.

Zu Frage 22:

Die Kosten für medizinische Leistungen, die in den Leistungsauftrag der Kranken -

kassen fallen (§ 117 in Verbindung mit § 133 ASVG), sind von diesen zu bezahlen.

Außerhalb der Leistungszuständigkeit gelegene Leistungen hat der Versicherte zu

tragen.

Eine generelle Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger für Beratungen in

den in der Anfrage angesprochenen Bereichen existiert nicht. Notwendige indi -

viduelle Verhaltensanleitungen im Zuge der Krankenbehandlung sind Teil dieser

Krankenbehandlungsleistung und daher vom Vertragspartner auf Kosten des

Krankenversicherungsträgers zu erbringen.

Ärztliche Leistungen, die zu einer homöopathischen Verordnung führen, sind ebenso

wie ärztliche Leistungen, die zu einer allopathischen Verordnung führen, Kassen -

leistungen. Dem Arzt steht der Zugang frei, soweit dieser auf wissenschaftlichen

Grundlagen beruht.

Die Nadelakupunktur ist in den vom Obersten Sanitätsrat genannten Indikationen

(insbesondere Schmerzbehandlung und Behandlung des rheumatischen Formen -

kreises) Kassenleistung.

Beilage

Die Bundesministerin:

Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand

in der gesetzlichen Krankenversicherung

 

 

1995

 1996

in 1.000 S

 1997*)

GKK

Wien

 683.821

 719.995

 717.246

 

Niederösterreich

 424.978

 440.626

 414.366

 

Burgenland

 88.976

 84.769

 86.170

 

Oberösterreich

 578.575

 562.311

 571.053

 

Steiermark

 374.092

 373.345

 365.932

 

Kärnten

 201.423

 208.870

 208.097

 

Salzburg

 190.431

 196.480

 190.600

 

Tirol

 221.795

 231.059

 218.900

 

Vorarlberg

 132.492

 136.797

 129.460

 

Summe GKK

 2.896.583

 2.954.252

 2.901.824

 

BKK

Staatsdruckerei

 154

 113

 115

 

Tabakwerke

 623

 499

 660

 

Verkehrsbetriebe

 2.053

 1.652

 1.542

 

Semperit

 1.902

 1.690

 1.507

 

Neusiedler

 372

 348

 275

 

Donawitz

 1.276

 1.401

 1.500

 

Zeltweg

 443

 420

 430

 

Kindberg

 417

 342

 380

 

Kapfenberg

 1.646

 1.599

 1.599

 

Pengg

 269

 186

254

 

Summe BKK

 9.155

 8.250

 8.262

 

VA

 des österr. Bergbaus

 65.444

 67.275

 67.222

 

 

der öst. Eisenbahnen

 

 

 

 

- Abteilung A

 62.002

 60.727

 59.897

 

- Abteilung B

 159.238

 156.338

 151.978

 

 

öffentlich Bediensteter

 484.718

 512.064

 515.088

 

SVA

 der gewerblichen Wirtschaft

 362.957

 361.666

 353.643

 

 

der Bauern

 345.775

 340.115

 348.000

 

 

gesamte Krankenversicherung

 4.385.872

 4.460.685

 4.405.914

 

 

*) vorläufig