3875/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten
Dr. PUMBERGER, Dr. POVYSIL und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
betreffend offene Fragen zur positiven Gebarung
der Krankenversicherung (Nr. 3963/J)
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen
Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Nach den vorläufigen Gebarungsergebnissen in der Krankenversicherung für das
Jahr 1997 betrugen die Einnahmen aus der Krankenscheingebühr bzw. Zahnbe -
handlungsscheingebühr rund 615,8 Mio.S.
Zu Frage 2:
Nach den endgültigen Jahresergebnissen für die Jahre 1995 und 1996 und den
vorläufigen Ergebnissen 1997 waren die Einnahmen aus Rezeptgebühren wie folgt:
|
Jahr |
Einnahmen aus Rezeptgebühren in (Mio. S) |
|
1995 |
2571,5 |
|
1996 |
2.771,4 |
|
1997 |
2.969,8 |
Zu Frage 3:
Den in Beantwortung der Frage 2 angeführten Jahresergebnissen zufolge beliefen
sich die Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel in den Jahren 1995
bis 1997 auf folgende Werte:
|
Jahr |
Ausgaben für Heilmittel (in Mio. S) |
|
1995 |
15.128,5 |
|
1996 |
16.063,0 |
|
1997 |
19.891,9 |
Dabei ist zu beachten, daß der wesentlichste Faktor für die extreme Steigerung von
1996 auf 1997 durch die seit 1997 geltenden neuen Vorschriften im Bereich der
Umsatzsteuer gegeben ist. Infolge des Bruttoprinzips bei der Verbuchung der Auf -
wendungen ist die seit 1997 zu entrichtende Umsatzsteuer mitzuverbuchen. Ohne
Umsatzsteuer haben die Aufwendungen rund 16,6 Mrd.S betragen.
Zu Frage 4:
Die Erhöhung des Beitragssatzes für Pensionisten in der Krankenversicherung führte
im Jahr 1997 zu Mehreinnahmen von rund 630 Mio.S.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Aufwendungen für Krankengeld betrugen im Bereich des ASVG
|
1995 |
5.285 Mio.S |
|
1996 |
4.860 Mio.S |
|
1997 |
4.594 Mio.S (vorläufig). |
Die genaue Aufgliederung der Minderaufwendungen nach den verschiedenen Ein -
flußfaktoren ist aus den vorhandenen Unterlagen nicht möglich.
Zu Frage 7:
Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Kuraufenthalte (einschließ -
lich Aufenthalte im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation sowie Kurkosten -
beiträge und Zuschüsse) betrugen
|
1995 |
1.454 Mio.S |
|
1996 |
1.365 Mio.S |
|
1997 |
noch nicht vorhanden. |
In den Erfolgsrechnungen werden die Aufwendungen nach dem Nettoprinzip (Auf -
wand abzüglich Selbstbehalte) ausgewiesen. Eine detaillierte Quantifizierung der
Selbstbehalte ist daher nicht möglich. Aus den vorhandenen Unterlagen können die
Einnahmen aus den Selbstbehalten für 1997 mit ca. 150 Mio.S geschätzt werden.
Zu Frage 8:
Die von den Krankenversicherungsträgern gewährten Kur - und Rehabilitationsauf -
enthalte - einschließlich der Fälle, für die nur Zuschüsse gewährt werden, - betrugen
|
1995 |
105.364 |
|
1996 |
93.984. |
Für 1997 liegen noch keine Zahlen vor.
Zu Frage 9:
In den Jahren 1995 bis 1997 waren die Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel
laut Erfolgsrechnung wie folgt:
|
Jahr |
Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel (in Mio. S) |
|
1995 |
1.846,5 |
|
1996 |
1.947,2 |
|
1997 |
2.283,4 |
In bezug auf die Aufwandssteigerung von 1996 auf 1997 gilt auch hier, was bei der
Beantwortung der Frage 3 in bezug auf die Auswirkungen der Umsatzsteuer -
änderung gesagt wurde.
Weitere Aufwendungen für Heilbehelfe und Hilfsmittel fielen noch im Rahmen der
medizinischen Rehabilitation an: Sie betrugen im Jahr 1995 1.175 Mio.S, im Jahr
1996 1.174 Mio.S.
Zu Frage 10:
Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Vertragsärzte betrugen
|
1995 |
19.305 Mio.S |
|
1996 |
19.9l8 Mio.S |
|
1997 |
noch nicht vorhanden. |
Zu Frage 11:
Die Aufwendungen (Honorare) der Krankenversicherungsträger für Wahlärzte
betrugen
|
1995 |
623Mio.S |
|
1996 |
622Mio.S |
|
1997 |
noch nicht vorhanden |
.
Zu Frage 12:
In den Erfolgsrechnungen der Krankenversicherungsträger ist keine Aufwands -
position “Physiotherapeutische Leistungen” vorgesehen. Die Aufwendungen können
daher nicht vollständig quantifiziert werden. Für die von Ärzten und Physikothera -
peuten erbrachten Leistungen wurden 1997 rund 1,1 Mrd.S aufgewendet.
Zu Frage 13:
Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Verwaltung und Ver -
rechnung betrugen
|
1995 |
4.386 Mio.S |
|
1996 |
4.461 Mio.S |
|
1997 |
4.406 Mio.S. (vorläufig). |
Die Aufwendungen für Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand nach einzelnen
Kassen sind der Beilage zu entnehmen.
Zu Frage 14:
Die Einnahmen aus dem Verpflegskostenbeitrag
waren wie folgt:
|
1995 |
470,1 Mio.S |
|
1996 |
469,4 Mio.S |
Für 1997 liegen noch keine Zahlen vor.
Zu Frage 15:
Die günstige Aufwandsentwicklung in der Krankenversicherung im Jahr 1997 ist auf
mehrere Faktoren zurückzuführen:
- Einsparungen bei Preis - und Honorarverhandlungen mit Vertragspartnern, die
Neuregelung der Spitalsfinanzierung und Einsparungen im Verwaltungsbereich
- Geringere Inanspruchnahme von Leistungen (z.B. beim Krankengeld durch rück -
läufige Krankenstände, beim Wochengeld durch sinkende Geburtenzahlen und
sinkende Fallzahlen bei der ärztlicher Hilfe)
Diese Faktoren bewirkten gegenüber 1996 Minderaufwendungen von rund 4 Mrd.S,
wovon rund 200 Mio.S bzw. 5 % auf den Verwaltungsaufwand entfielen. Der Ver -
waltungsaufwand betrug im Jahr 1997 3,6 % des Budgets der Krankenver -
sicherungsträger.
Zu Frage 16:
Im Bereich der Zahnbehandlung ist eine Trennung in Vertragszahnärzte und Wahl -
zahnärzte in der Erfolgsrechnung der Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen.
Die Aufwendungen der Kassen für Zahnbehandlung (ohne Aufwendungen für Zahn -
ersatz) beliefen sich wie folgt:
|
Jahr |
Aufwendungen für Zahnbehandlungen (in Mio. S.) |
|
1995 |
6.047,8 |
|
1996 |
6.255,2 |
|
1997 |
6.359,6 |
Die Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Zahnbehandlungen und
Zahnersatz betrugen
|
1995 |
8.673 Mio.S |
|
1996 |
8.697 Mio.S |
|
1997 |
8.779 Mio.S (vorläufig). |
Rund 92% der Aufwendungen entfallen auf Vertrags - bzw. Wahlzahnbehandler.
Zu den Fragen 17 bis 19:
Die Aufwendungen für Zahnambulatorien im Jahr 1996 betrugen
|
Nettoaufwand (= Bruttoaufwand minus Erträge)........................... |
652 Mio.S |
|
Abschreibungen.............................................................................. |
60 Mio.S |
|
Gesamtbelastung............................................................................. |
712 Mio.S |
1996 wurden in den Zahnambulatorien rund 1,7 Mio. Einzelleistungen für eigene
Versicherte erbracht. Wären die gleichen Leistungen von Vertragszahnärzten er -
bracht worden, hätten die Krankenversicherungsträger - entsprechend den gültigen
Tarifen 1996 - Honoraraufwendungen von
832 Millionen Schilling
gehabt.
Anstelle eines Aufwandes von 712 Mio.S wären also Aufwendungen von 832 Mio.S
angefallen. Ohne Zahnambulatorien wären den Krankenversicherungsträgern im
Jahre 1996 Mehraufwendungen von
120 Millionen Schilling
entstanden.
Die Zahnambulatorien haben daher 1996 einen Überschuß von 120 Mio.S (1995:
110 Mio.S) erzielt. Die entsprechenden Daten für 1997 sind noch nicht vorhanden.
Eine über das jetzige Ausmaß hinausgehende weitere Ausgliederung der Zahn -
ambulatorien erscheint mir daher nicht
notwendig.
Zu Frage 20:
Die Aufnahme des festsitzenden Zahnersatzes als Kassenleistung ist an und für sich
wünschenswert. Allerdings müßte für die finanzielle Bedeckung dabei vorgesorgt
werden.
Frage 21:
Bei den Krankenversicherungsträgern waren 1996
363 Zahnärzte und Dentisten
beschäftigt. Wo sie ihre Ausbildung absolviert haben, ist dem Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht bekannt.
Zu Frage 22:
Die Kosten für medizinische Leistungen, die in den Leistungsauftrag der Kranken -
kassen fallen (§ 117 in Verbindung mit § 133 ASVG), sind von diesen zu bezahlen.
Außerhalb der Leistungszuständigkeit gelegene Leistungen hat der Versicherte zu
tragen.
Eine generelle Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger für Beratungen in
den in der Anfrage angesprochenen Bereichen existiert nicht. Notwendige indi -
viduelle Verhaltensanleitungen im Zuge der Krankenbehandlung sind Teil dieser
Krankenbehandlungsleistung und daher vom Vertragspartner auf Kosten des
Krankenversicherungsträgers zu erbringen.
Ärztliche Leistungen, die zu einer homöopathischen Verordnung führen, sind ebenso
wie ärztliche Leistungen, die zu einer allopathischen Verordnung führen, Kassen -
leistungen. Dem Arzt steht der Zugang frei, soweit dieser auf wissenschaftlichen
Grundlagen beruht.
Die Nadelakupunktur ist in den vom Obersten Sanitätsrat genannten Indikationen
(insbesondere Schmerzbehandlung und Behandlung des rheumatischen Formen -
kreises) Kassenleistung.
Beilage
Die Bundesministerin:
Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand
in der gesetzlichen Krankenversicherung
|
|
|
1995 |
1996 in 1.000 S |
1997*) |
|
GKK |
Wien |
683.821 |
719.995 |
717.246 |
|
|
Niederösterreich |
424.978 |
440.626 |
414.366 |
|
|
Burgenland |
88.976 |
84.769 |
86.170 |
|
|
Oberösterreich |
578.575 |
562.311 |
571.053 |
|
|
Steiermark |
374.092 |
373.345 |
365.932 |
|
|
Kärnten |
201.423 |
208.870 |
208.097 |
|
|
Salzburg |
190.431 |
196.480 |
190.600 |
|
|
Tirol |
221.795 |
231.059 |
218.900 |
|
|
Vorarlberg |
132.492 |
136.797 |
129.460 |
|
|
Summe GKK |
2.896.583 |
2.954.252 |
2.901.824 |
|
BKK |
Staatsdruckerei |
154 |
113 |
115 |
|
|
Tabakwerke |
623 |
499 |
660 |
|
|
Verkehrsbetriebe |
2.053 |
1.652 |
1.542 |
|
|
Semperit |
1.902 |
1.690 |
1.507 |
|
|
Neusiedler |
372 |
348 |
275 |
|
|
Donawitz |
1.276 |
1.401 |
1.500 |
|
|
Zeltweg |
443 |
420 |
430 |
|
|
Kindberg |
417 |
342 |
380 |
|
|
Kapfenberg |
1.646 |
1.599 |
1.599 |
|
|
Pengg |
269 |
186 |
254 |
|
|
Summe BKK |
9.155 |
8.250 |
8.262 |
|
VA |
des österr. Bergbaus |
65.444 |
67.275 |
67.222 |
|
|
der öst. Eisenbahnen |
|
|
|
|
|
- Abteilung A |
62.002 |
60.727 |
59.897 |
|
|
- Abteilung B |
159.238 |
156.338 |
151.978 |
|
|
öffentlich Bediensteter |
484.718 |
512.064 |
515.088 |
|
SVA |
der gewerblichen Wirtschaft |
362.957 |
361.666 |
353.643 |
|
|
der Bauern |
345.775 |
340.115 |
348.000 |
|
|
gesamte Krankenversicherung |
4.385.872 |
4.460.685 |
4.405.914 |
*) vorläufig