3879/AB XX.GP

 

Im Berufsausbildungsgesetz § 8 Abs. 3 ist die Verhältniszahl zwischen auszubil -

denden Lehrlingen und der im Betrieb beschäftigten fachlich einschlägig ausgebilde -

ten Personen festgelegt. Bei der Inanspruchnahme des Karenzurlaubs besteht wei -

ter ein aufrechtes Dienstverhältnis. Es liegt im Ermessen der Lehrlingsstellen der

Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft und der Landes -

Berufsausbildungsbeiräte, ob in den angesprochenen Fällen der Betrieb einen

zusätzlichen Lehrling aufnehmen kann.

Zu Frage 1

Aufgrund der Datenlage ist es leider nicht möglich, dazu eine Aussage zu treffen. In

den einschlägigen Statistiken gibt es keine Kennzeichnung nach dem beruflichen

Status (Lehrling, Facharbeiterin, etc.). Dabei muß man die vernünftige Relation

zwischen Aufwand und Kosten der Datenerhebung und dem praktischen Nutzen im

Auge behalten.

Zu Frage 2

Die Problematik liegt darin, daß der im Karenzurlaub befindliche Lehrling in einem

aufrechten Dienstverhältnis steht. Die Aufnahme eines sogenannten

,,Ersatzlehrlings” ist aber in begründeten Einzelfällen auf Antrag des

Lehrberechtigten möglich.

Da die angesprochene Möglichkeit einer zeitlich befristeten Aufstockung der Lehr -

lingsquote eines Betriebes im Berufsausbildungsgesetz bereits besteht, sehe ich

darüber hinaus keinen Handlungsbedarf.

Im Rahmen des Nationalen Beschäftigungsplans wurde zur Bekämpfung der Ju -

gendarbeitslosigkeit ein Schwerpunkt gesetzt. Besonders hervorheben möchte ich

die durch das Jugendausbildungssicherungsgesetz geschaffenen Lehrlingsstiftun -

gen, die 1998 und 1999 ca. 1.500 zusätzliche Ausbildungsplätze für junge

Menschen anbieten werden. Weiters werden Lehrgänge zur Berufsbildung für 1998

und 1999 jeweils ca. 2.500 Jugendliche eine Qualifizierung ermöglichen. Der

vorgesehene Anreiz für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, in der Form eines

Steuerfreibetrages von ATS 20.000 und die Sistierung der Arbeitgeberbeiträge zur

Unfallversicherung im ersten Lehrjahr wird die Wirtschaft motivieren, Lehrlinge

auszubilden.

Dadurch wird der erfolgreiche Weg Österreichs zur Bekämpfung der Jugendarbeits -

losigkeit weiter beschritten.