3881/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen ha -

ben am 18. März 1998 unter der Nr.3891 /J an mich eine schriftliche parlamen -

tarische Anfrage betreffend österreichische Mitgliedschaft in Internationalen

Organisationen gerichtet, deren Wortlaut der Beilage zu entnehmen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten daß im folgenden nur jene Mitgliedschaften in inter -

nationalen Organisationen angeführt werden, die in der Beilage P zum Bun -

desfinanzgesetz enthalten sind und in die Zuständigkeit des Bundeskanzleram -

tes fallen. Eine vollständige Erfassung aller Mitgliedschaften ist aufgrund des

dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu den Fragen 1 bis 4:

Mitgliedschaft in der Europäischen Union:

Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union gründet sich auf das

Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Uni -

on (Beitritts-BVG; BGBI Nr 744/1994) in Verbindung mit dem Staatsvertrag

über den Beitritt Österreichs zur EU, welcher im österreichischen Bundesge -

setzblatt am 13. Jänner 1995 unter BGBI Nr 45/1995 kundgemacht wurde.

Hinsichtlich der Bedeutung der Mitgliedschaft für Österreich wird auf die Mate -

rialien zum Beitritts - Bundesverfassungsgesetzes (Regierungsvorlage: 1546

BIgNR XVIII.GP, Bericht des Verfassungsausschusses 1600 BIgNR XVIII. GP)

sowie auf die Materialien zum EU - Beitrittsvertrag (Regierungsvorlage: 1546

BIgNR XVIII.GP) verwiesen.

Die Republik Österreich ist Mitglied in der OECD (Organisation for Economic

Cooperation and Development - Organisation für wirtschaftliche Zusammen -

arbeit und Entwicklung).

Die OECD entstand aus ihrer Vorgängerorganisation OEEC (Organisation for

European Economic Cooperation - Organisation für die wirtschaftliche Zusam -

menarbeit in Europa), die zur administrativen Abwicklung des Marshallplans im

Jahre 1948 gegründet worden war.

Österreich war Gründungsmitglied der OEEC wie auch der OECD. Nachdem

der europäische wirtschaftliche Aufbau im Rahmen des Marshallplanes gegen

Ende der 50er Jahre nahezu abgeschlossen worden war, ergaben sich neue

Bedingungen und Interessen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa

sowie der europäischen Staaten mit den USA und Kanada. Hinzu kam die er -

weiterte Zielsetzung nach verstärkter Hilfe für die weniger entwickelten Staaten

der Welt. Diese Überlegungen führten unter Berücksichtigung der bestehenden

OEEC zum Abschluß des Übereinkommens über die Gründung der OECD, das

am 14. Dezember 1960 unterzeichnet wurde und am 30. September 1996 in

Kraft trat. Die gesetzliche Grundlage für die Mitgliedschaft ist die Ratifizierung

durch den österreichischen Nationalrat, welche im Bundesgesetzblatt

Nr.248/1961 veröffentlicht wurde. Derzeit gehören der OECD 29 Mitglieds -

staaten an.

Gemäß Artikel 1 ihrer Konvention fördert die OECD eine Politik, die darauf aus -

gerichtet ist:

• in den Mitgliedstaaten unter Wahrung der finanziellen Stabilität eine optima -

le Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung sowie einen steigenden Le -

bensstandard zu erreichen und dadurch zur Entwicklung der Weltwirtschaft

beizutragen;

• in den Mitglied - und Nichtmitgliedstaaten, die in wirtschaftlicher Entwicklung

begriffen sind, zu einem gesunden wirtschaftlichen Wachstum beizutragen;

• im Einklang mit internationalen Verpflichtungen auf multilateraler und nicht -

diskriminierender Grundlage zur Ausweitung des Welthandels beizutragen.

Im Sinne dieses weitgespannten Mandates werden neben Problemen der Wirt -

schafts -, Handels - und Finanzpolitik auch andere Bereiche der Gesellschafts -

politik (Bildungswesen, soziale Angelegenheiten, Bekämpfung der Arbeitslosig -

keit, Umweltschutz, etc.) interdisziplinär behandelt.

Der Stellenwert der OECD liegt in ihrer Bedeutung als sozial - und wirtschafts -

politischem Koordinationsforum, in dem Regierungen Fragen bzw. Zielsetzun -

gen diskutieren und nationale Erfahrungen austauschen. Das Sekretariat lei -

stet hiezu Basisarbeit durch Analyse der Probleme und Präsentation möglicher

gemeinsamer Lösungsalternativen.

Von besonderer Bedeutung sind die alljährlichen Prüfungen der wirtschaftli -

chen Leistung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Wirtschaftsberichte

“Österreich” der OECD haben wertvolle Impulse für die Formulierung und Ge -

staltung der nationalen Wirtschaftspolitik geleistet.

Aus der Sicht des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung ist die Mit -

gliedschaft bei der OECD als Interessengemeinschaft der demokratischen,

entwickelten Industriestaaten unverzichtbar. Nicht zuletzt übt die OECD wei -

terhin eine hohe Anziehungskraft für Nichtmitgliedstaaten aus, ist doch die

Mitgliedschaft geradezu ein Markenzeichen für ein hohes Niveau an Marktwirt -

schaft und Wirtschaftskraft.

Weiters sind die Mitgliedschaften zum Audiovisuellen EUREKA und der Euro -

päischen Audiovisuellen Informationsstelle sowie zum Internationalen Institut

für Verwaltungswissenschaften (IIAS) anzuführen.

Audiovisuelles EUREKA und Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Das Audiovisuelle EUREKA (im folgenden: EUREKA) basiert auf einer Initiative

der französischen Regierung und der Europäischen Kommission und wurde auf

der vom 30. September bis 2. Oktober 1989 in Paris abgehaltenen Ministerkon -

ferenz offiziell ins Leben gerufen. Österreich gehört zu den Gründungsmitglie -

dern dieser Organisation. Gemäß der auf dieser Ministerkonferenz verabschie -

deten politischen Erklärung wurde in Brüssel ein Sekretariat errichtet das als

zentrale Koordinationsstelle fungiert. Ferner besteht ein Ausschuß der natio -

nalen Koordinatoren das Gremium mit den Vertretern der Mitgliedstaaten.

Eine wesentliche Aufgabe von EUREKA bestand in der Initiierung der Errich -

tung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (im folgenden: Infor -

mationsstelle), die seit 17. Mai 1993 in Straßburg ihre Arbeit verrichtet und in -

stitutionell aufgrund eines Teilabkommens eng mit dem Europarat zusam -

menarbeitet.

Durch die Annahme des Gründungsdokumentes auf der genannten Minister -

konferenz in Paris ist Österreich offizielles Mitglied von EUREKA geworden.

Die Satzung der Informationsstelle sieht vor daß jedes EUREKA - Mitglied zu -

gleich auch Mitglied der Informationsstelle ist aber nicht umgekehrt. Mit ande -

ren Worten: Der Beitritt zu EUREKA ist unabdingbare Voraussetzung für die

Mitgliedschaft bei der Informationsstelle.

EUREKA hatte von Beginn an die politische Aufgabe die Film - und Fernseh -

schaffenden der ehemaligen Ostblock - Staaten mit den institutionellen und

strukturellen Bedingungen der Filmproduktion in Westeuropa vertraut zu ma -

chen. Darüber hinaus geht es um die Stärkung des ,,gesamteuropäischen kultu -

rellen Erbes”. EUREKA fungiert gegenwärtig hauptsächlich als Bindeglied zwi -

schen den Mitgliedstaaten der EU und jenen, die nicht Mitglied der EU sind.

Dank der pan - europäischen Mitgliedschaft werden die Medienschaffenden aus

Ost - und Zentraleuropa über die EU - Förderprogramme im Medienbereich in -

formiert und können daran partizipieren. Aber auch die Medienschaffenden aus

den EU - Staaten profitieren durch die vielfältigen und breitgestreuten EUREKA -

Initiativen vor allem in den Bereichen neue digitale Medien, Aus - und Weiter -

bildung und Finanzierungsinstrumente im audiovisuellen Bereich.

Beide Organisationen widmen sich der Förderung einer gesamteuropäischen

Programmindustrie, der insbesondere durch eine verbesserte Zusammenarbeit

der Regierungen und der Berufskreise Unterstützung zuteil wird. Die Bundes -

regierung und insbesondere die Medienschaffenden hierzulande profitieren

von der österreichischen Mitgliedschaft in beiden Organisationen insbesondere

durch das ausführliche und kostenlos zu beziehende statistische Datenmaterial

der Informationsstelle und durch deren Rechtsinformationsdienst (monatlicher

Überblick über neueste gesetzliche Bestimmungen in allen Staaten Europas).

IIAS:

Die Ziele, denen das IIAS verpflichtet ist, sind im Artikel 4 der Statuten darge -

legt. Dieser Zielkatalog ist nach wie vor aktuell und umfaßt:

- die Förderung der Entwicklung der Verwaltungswissenschaften,

- Beiträge zu einer besseren Wirkungsweise der Verwaltungsbehörden zu

leisten,

- eine Verbesserung der Methoden und Techniken in der Verwaltung zu

erwirken und

- Fortschritte auf dem Gebiet der internationalen Verwaltung zu fördern.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist das IIAS gemäß Art. 5 der Statuten unter ande -

rem verpflichtet,

- Studien durchzuführen, Trainee - Programme zu ermöglichen, wissenschaft -

liche Methoden anzuwenden

- zusammenfassende Übersichten zu erstellen, Planungen und Projekte zu

entwickeln und Kooperationen im Bereich der Verwaltungen dadurch zu

initiieren, daß wissenschaftliche Forschungen vorbereitet und technische

Hilfestellungen geboten werden

- alle Voraussetzungen zu schaffen, um die Funktion einer lnformationsdreh -

scheibe bzw. lnformationsplattform erfüllen zu können, die sowohl von den

öffentlichen Verwaltungen als auch von privaten Interessenten genutzt wer -

den kann;

- die Aspekte einer internationalen Verwaltung zu studieren und den diesbe -

züglichen Erfahrungsaustausch voranzutreiben.

Das IIAS hat gemäß Artikel 6 der Statuten seine Aktivitäten insbesondere

- bei internationalen Konferenzen, Kongressen, Symposien, Seminaren

und sonstigen Veranstaltungen;

- im Exekutivkomitee, dem leitenden Organ des IIAS;

durch ein Informations - und Dokumentationszentrum und eine Biblio -

thek;

- durch die Gründung von Komitees und Arbeitsgruppen zur Aufarbeitung

konkreter Themen betreffend das Verwaltungsrecht, Verwaltungstech -

niken und die Verwaltungspraxis;

- im Wege von nationalen und internationalen Sektionen, um die wissen -

schaftlichen Arbeiten auf einer breiten Basis aufzubauen;

- durch die Herausgabe von Publikationen

zu entfalten.

Als besondere österreichische lnteressensbereiche können folgende genannt

werden:

- Mitarbeit in jenen Komitees und Arbeitsgruppen, die für die österreichische

Verwaltung besonders aktuelle Themen aufarbeiten (z.B. Verwaltungs -

management, Ausbildung, Internationalisierung des Verwaltungspersonals,

Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, nationale und internationale

Koordinationsmechanismen);

- intensiver internationaler Erfahrungsaustausch;

- Nutzung der Infrastruktur des IIAS, einschließlich des unentgeltlichen Zu -

gangs zu verschiedenen Publikationen; es besteht damit ein einfacher Zu -

gang zur umfangreichen Bibliothek des IIAS und damit zu einer Fülle von

durchgeführten Studien, die ansonsten in Österreich aus Kostengründen in

dieser internationalen Breite kaum erreicht werden könnten;

- Mediatisierung des IIAS zum Zweck der verwaltungswissenschaftlichen Zu -

sammenarbeit mit den österreichischen Nachbarländern, insbesondere

Deutschland, Schweiz, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien;

- Beobachtung der Entwicklungen in den hochentwickelten und hochtechni -

sierten Verwaltungen, insbesondere in Kanada, USA und Japan;

- das IIAS führt und aktualisiert in dreijährigem Rhythmus ein Verzeichnis

der Namen und Adressen der führenden Fachleute der Mitgliedstaaten in

den verschiedenen Verwaltungsgebieten als unmittelbar zur Verfügung ste -

hende Kontaktpersonen;

- vergleichbare Kenntnisse im internationalen verwaltungswissenschaftlichen

Bereich können aus der Sicht des Bundeskanzleramtes kaum anderswo er -

worben werden; verwaltungswissenschaftliche Erfahrungen können in die -

ser breiten internationalen Form ebenso kaum in anderer Weise ausge -

tauscht werden;

- die aktive Teilnahme Österreichs im Wege der Mitgliedschaft im Exekutiv -

komitee des IIAS erlaubt die Einflußnahme auf das wissenschaftliche Pro -

gramm des Instituts, womit die Forschung und Bearbeitung von für Öster -

reich besonders relevanten Themen forciert werden kann.

Durch das Österreichische Staatsarchiv ist Österreich Mitglied des Internatio -

nal Councilon Archives/Conseil International des Archives (InternationalerAr -

chivrat.ICA) mit Sitz in Paris. Dieses 1948 gegründete Gremium ist eine inter -

nationale, nichtstaatliche Organisation mit Konsultativstatus bei der UNESCO.

Der ICA sieht es als seine Hauptaufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen

staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen weltweit zur Entwicklung und zum

Ausbau der Archive beizutragen, um so das archivarische (schriftliche) Erbe

der Menschheit zu bewahren. Zu diesem Zweck werden seitens des Archiv -

rates die verschiedensten Aktivitäten gesetzt, wie etwa Aus - und Weiterbil -

dung, Auf - und Ausbau von Archiven, ferner Tagungen zu den unterschied -

lichsten Schwerpunktthemen, in letzter Zeit etwa zur EDV in den Archiven oder

zur Frage einer einheitlichen Archiv”sprache". Dazu kommen noch Publikati -

onsreihen. Ferner finden jährlich Sitzungen am “Runden Tisch”, Besprechun -

gen der Archivleiter der verschiedensten Regionen (Europa, Asien etc.) sowie

Fachtagungen statt.

Ein Exekutivkomitee, in dem Österreich derzeit durch den Generaldirektor des

Österreichischen Staatsarchivs vertreten ist, bearbeitet und koordiniert halb -

jährlich die verschiedenen Schwerpunktthemen.

Österreich nimmt seit Anbeginn durch seine geopolitische Lage als Verbin -

dungsmitglied im Rahmen des ICA mit den ehemaligen Ostblockländern bei der

Klärung von Archivfragen eine wesentliche Stellung ein. Auch nach der Ostöff -

nung ist diese Rolle im Rahmen der EU - Osterweiterung gleich geblieben und

auch bei den Fragen der gemeinsamen Vergangenheit bis 1918 sowie in der

Frage der "Beuteakten” in Rußland spielt Österreich im Rahmen des CA eine

führende Rolle. Die 1993 im Österreichischen Staatsarchiv gemeinsam mit dem

ICA organisierte “Dritte europäische Archivkonferenz” war eine der vielen Ver -

anstaltungen bei denen Österreich einen wesentlichen Beitrag zur gemein -

samen Verständigung auf dem Gebiet der Bewahrung des schriftlichen Denk -

mals der Menschheit beitragen konnte.

Neben der Mitgliedschaft des Österreichischen Staatsarchivs sind auch einige

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Institution in ICA - Arbeitsgremien tätig

(z.B. Komitee für lnformationstechnologie oder Komitee zum Schutz und zur

Restaurierung von Archivmaterialien).

Eine Mitgliedschaft Österreichs beim ICA erscheint nicht nur wesentlich um

den gerade in den letzten Jahren erarbeiteten Standort des Österreichischen

Staatsarchivs im internationalen Kontext zu erhalten, sondern auch deshalb, da

seine Stimme auf dem Gebiet des Archivwesens immer gewichtiger wird, was

von vielen Staaten gewünscht wird.

Durch die Unterzeichnung der Kulturkonvention des Europarates ist Österreich

Mitglied des CDDS (Comité pour le Developpement du Sport - Sportlenkungs -

ausschuß des Europarates).

Die Verwaltungsakademie des Bundes ist Mitglied der International Association

of Schools and Institutions of Administration (IASIA), einer nach nationalem

belgischem Recht errichteten Vereinigung, die weltweit vergleichbaren lnstitu -

tionen wie der Verwaltungsakademie des Bundes als Vereinigung dient.

Das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT) ist Mitglied beim

a) International Statistical Institute (ISI)

Österreich ist Gründungsmitglied, der Mitgliedschaft liegt kein Gesetzes -

auftrag zugrunde. Das International Statistical Institute (ISI) ist federführend

auf dem Gebiet der Vereinheitlichung der statistischen Begriffe.

b) International Association für Statistical Computing (IASÖ)

c) International Association für Official Statistics (IAOS)

Diese sind Sektionen von 151, deren Zweck unter anderem die Förderung

der Beziehungen zwischen der amtlichen und der wissenschaftlichen Stati -

stik durch internationale Kontakte ist.

d) EDV - Anwender Vereinigung (GUIDE Share Europe)

Dabei handelt es sich um eine EDV - Anwender - Vereinigung. Diese wurde

1959 in Europa mit dem Ziel gegründet, Erfahrung und Wissen über den

Hard - und Softwareeinsatz in großen Installationen auszutauschen und ge -

genüber den Herstellern als starker Verhandlungspartner auftreten zu kön -

nen.

e) International Institute for Vital Registration and Statistics (IIVRS)

Das Institut befaßt sich weltweit mit der in Österreich im Personenstands -

gesetz geregelten Materie der standesamtlichen Registrierung von Gebur -

ten, Sterbefällen und Eheschließungen sowie der darauf basierenden Sta -

tistiken, für die sich im deutschen Sprachraum die Bezeichnung “Statistik der

natürlichen Bevölkerungsbewegung ‚ eingebürgert hat.

Die Mitgliedschaften des Österreichischen Statistischen Zentralamtes sind ei -

nerseits aus wirtschaftlicher Sicht von Bedeutung, da der Erfahrungsaustausch

zwischen Vertretern der amtlichen und der wissenschaftlichen Statistik auf in -

ternationaler Ebene für die statistische Arbeit der einzelnen Bereiche der amtli -

chen Statistik eine wesentliche Unterstützung darstellt, andererseits, da hier

Erfahrungen über den ständigen Prozeß der Statistikproduktion beginnend von

der Basis bis zur nationalen Statistikbehörde ausgetauscht werden.

Durch die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes ist Österreich als Mitglied

beim Europäischen Filmfonds (EURIMAGES) des Europarates vertreten. Des -

sen primäre Aufgabe ist es, die Herstellung trilateraler Koproduktionen zu för -

dern. Der Eintritt erfolgt durch Erklärung.

Im Hinblick darauf, daß die Finanzierung der Herstellung eines Spielfilmes aus

österreichischen Mitteln zusehends schwieriger wird, liegt diese zusätzliche

Förderungsmöglichkeit im besonderen Interesse des österreichischen Film -

schaffens.

Zu Frage 5:

Zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union wird auf Punkt 2 und 3 der Kapi -

telerläuterungen zum Titel 2/259 im Bundesfinanzgesetz 1999 verwiesen.

Gemäß Resolution des OECD - Rates wird der Mitgliedsbeitrag nach der Zah -

Iungskraft des Teilnehmerlandes festgelegt, wobei dieser Schlüssel primär

nach dem Bruttoinlandsprodukt zu Faktorkosten nach dem System der volks -

wirtschaftlichen Gesamtrechnung errechnet wird. Zusätzlich besteht eine Be -

stimmung, daß kein Mitgliedstaat mehr als 25 % (zur Zeit die USA), oder weni -

ger als 0,1 % (momentan Island und Luxemburg) zum Budget beitragen muß.

Der österreichische Beitragsschlüssel beträgt derzeit 1,07 %.

EUREKA:

Österreich trägt 1,5 % des EUREKA - Gesamtbudgets (zum Vergleich: Schweiz

2,5 %), die großen Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Rußland, das

Vereinigte Königreich und die Europäische Kommission (die ebenfalls Mitglied

bei beiden Organisationen ist), tragen jeweils 12,25%. Die Höhe der Beiträge

richtet sich folglich nach einem politischen und ökonomischen Schlüssel, der

kleine Länder und Länder Ost - und Mitteleuropas bevorzugt behandelt.

IIAS:

Der Berechnung der Mitgliedsbeiträge wird der UN - Schlüssel der Jahre 1974

bis 1976 zugrunde gelegt. Demzufolge entfällt auf Österreich ein Anteil von

0,56 % am Gesamtbudget.

Was das ICA anlangt, so errechnet sich der Mitgliedsbeitrag aus dem Bruttoin -

landsprodukt.

Die österreichischen Beiträge zum Sportfonds sind Bestandteil des österrei -

chischen Pflichtbeitrages zum ordentlichen Budget des Europarates.

Was die Mitgliedsbeiträge in Zusammenhang mit dem Österreichischen Sta -

tistischen Zentralamt betrifft, so werden diese von den internationalen Vereini -

gungen alljährlich neu festgesetzt und orientieren sich unter anderem am

durchschnittlichen Wirtschaftswachstum der OECD - Länder.

Der jeweilige Mitgliedsbeitrag für den Europäischen Filmfonds wird von jedem

Land festgesetzt.

Zu Frage 6:

 

Mitgliedschaft bei der EU:

Organisation:

   Beitrag

    1996

 in Mio. S

          Anteil am

 Gesamtbudget der

        Organisation

 Beitrag 1997

   in Mio. S

    Rechtsgrund –

           lage

 Sonstige

 Zahlun -

 gen

EU (Europäische Union),

 

 

 

 

 

Brüssel

 

 

 

 

 

     EG (Europäische

 26.544

 2,6% der Ö

 31.173

 

 

     Gemeinschaft)

(Zahlungen)

 Gutschriften iHv.

 25.116 im Jahr

 1996

 (Zahlungen)

 

 

EAG (Europäische

 0,0

 

 0,0

 

 

Atomgemeinschaft)

 

 

 

 

 

 

EGKS (Europäische

 

98,3

 

15,3 Mio. ECU

 

0,0

 Protokoll 5 zum

 EU - Beitrittsvertrag

 

Gemeinschaft für Kohle

und Stahl)

 

 (in 2 Tranchen)

 

 (S.2530)

 

 

OECD:

Der österreichische Mitgliedsbeitrag betrug 1996 29,5 Millionen Schilling und

1997 30,5 Millionen Schilling.

EUREKA:

Die Beiträge sind seit einigen Jahren unverändert:

 

 

EUREKA

 INFORMATIONSSTELLE

 

1996

 

946.280 BF

 

144.672,57 FF

 

1997: 946.280 BF

 

144.672,57 FF

 

 

IIAS:

Für das Jahr 1997 ergab sich ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von

S 72.171,92. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich (gleichbleibend) 211.029,-

Belgische Francs.

Der Mitgliedsbeitrag für das ICA stellt sich wie folgt dar:

 

1995

 US-$ 5.327,-

1996

 DM 7.991,-

1997

 DM 9.636,-

1998

 US-$ 6.424,-

 

Der österreichische Beitrag zum Sportfonds betrug im Jahr 1996 FF 42,120,--;

im Jahr 1997 FF 48,210,--.

Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft bei der IASIA

beträgt BEF 12.600 (S 4.309,20).

 

 

1996

 1997

a) International Statistical Institute

 CHF

 2500

 2500

b) International Association for Statistical Computing

 CHF

 770

 770

c) International Association for Official Statistics

 CHF

 500

 500

d) GUIDE Share Europe

 CHF

 750

 750

e) International Institute for Vital Registation and Statistics

 USD

 ----

 500

 

Der Mitgliedsbeitrag für EURIMAGES betrug in den Jahren 1996 und 1997 je -

weils 4,6 Millionen Schilling.

Zu Frage 7:

Europäische Investitionsbank (EIB):

Im Jahr 1996 wurden Zahlungen iHv 2,040 Milliarden Schilling und 1997 in der

Höhe von 1,048 Milliarden Schilling geleistet. Hiebei handelt es sich allerdings

nicht um einen Mitgliedsbeitrag, sondern um den Einkauf in das Kapital und die

Reserve der Europäischen Investitionsbank.

Für die sonstigen Mitgliedschaften ergaben sich keine anderen als die zu Fra -

ge 6 angeführten Leistungen.

Zu Frage 8:

Österreich besitzt im Rat der EU 4 von insgesamt 87 Stimmen, dies entspricht

einem Stimmenanteil von rund 4,6%. Gegenüber seinem Budgetanteil von rd.

2,5 % bis 2,6 % ist Österreich somit überproportional vertreten.

Die OECD ist eine der wenigen internationalen Organisationen, die ihre Ent -

scheidungen per konsens trifft: Entscheidungen oder Empfehlungen des Rates

als oberstem Organ bedürfen der Einstimmigkeit, wenn nicht Ausnahmen von

dieser Regel in Sonderfällen einstimmig zugestimmt worden ist. Jedes der 29

Mitgliedsländer hat eine Stimme, sodaß sich das Problem der Stimmenge -

wichtung nicht ergibt.

EUREKA:

Der österreichische Stimmenanteil entspricht nicht dem Anteil Österreichs am

Gesamtbudget bei den genannten Organisationen, weil jeder Mitgliedstaat -

unabhängig von seiner Beitragsleistung - über das gleiche Stimmrecht verfügt.

IIAS:

Der österreichische Stimmenanteil übersteigt den Anteil Österreichs am Ge -

samtbudget der IAS. Dies ist dadurch begründet, weil - wie erwähnt - der Be -

rechnung der Mitgliedsbeiträge der UN - Schlüssel der Jahre 1974 bis 1976 zu -

grunde gelegt wird - demzufolge auf Österreich ein Anteil von 0,56 % entfällt -,

im Verwaltungsausschuß und im Exekutivkomitee jedoch nach Köpfen abge -

stimmt wird und Österreich im Exekutivkomitee, das vom Verwaltungsausschuß

gewählt wird, derzeit durch zwei Mitglieder vertreten ist.

Was das ICA betrifft, so entspricht der Stimmenanteil dem Anteil Österreichs

am Gesamtbudget der jeweiligen Organisation.

Der Stimmenanteil für alle Statistischen Ämter ist gleich, es gibt keine nationa -

len Stimmrechte.

Bei EURIMAGES ist jedes Land, unabhängig von der Höhe seiner Beitrags -

leistung, mit einer Stimme im Direktionsausschuß vertreten.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Auf Ebene der Europäischen Union führt der Europäische Rechnungshof

(EuRH) gemäß Art. 188a EG-V die Rechnungsprüfung hinsichtlich der EU -

Mittel durch. Diese Kontrolle erfolgt gem. Art. 1 88c EG-V bzw. Art. 88 und 88a

der EU - Haushaltsverordnung durch den vom Europäischen Rechnungshof

jährlich veröffentlichten Jahresbericht sowie die sogenannte Zuverlässig -

keitserklärung (DAS).

Gemäß Art. 88 Abs. 4 der EU - Haushaltsverordnung werden der Jahresbericht

sowie die Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofes bis

Ende November des an die Prüfung folgenden Jahres im Amtsblatt der Euro -

päischen Union veröffentlicht.

Basierend auf dem vom Europäischen Rechnungshof erstellten Jahresbericht

sowie der DAS erfolgt das Entlastungsverfahren der Europäischen Kommis -

sion. Die Entlastung wird jeweils vom Europäischen Parlament auf Vorschlag

des Rates der EU erteilt. Der im darauffolgenden Jahr von der Europäischen

Kommission veröffentlichte Tätigkeitsbericht legt Rechenschaft über die im An -

schluß an den Jahresbericht durchgeführten Maßnahmen ab und gewährleistet

damit eine ex post Überprüfung. Österreich ist im Rahmen der EU ein Netto -

zahler und vertritt daher im Rat mit Nachdruck die umfassende Verstärkung der

Regelungen über die Finanzkontrolle sowie der wirtschaftlichen Haushaltsfüh -

rung.

• Bei den jährlichen Programm - und Budgetberatungen im OECD - Budget -

komitee und im OECD - Rat wurde von der österreichischen Vertretung stets

für eine effiziente sinnvolle und zweckmäßige Verwendung der eingesetzten

Budgetmittel eingetreten.

• Zusätzlich erfolgt alljährlich eine interne Überprüfung der Organisation durch

einen international zusammengesetzten Ausschuß von Rechnungsprüfern

in dem zur Zeit auch ein Mitglied des österreichischen Rechnungshofes ver -

treten ist.

Die Berichte des OECD - internen Ausschusses der Rechnungsprüfer ergehen

an das OECD - Budgetkomitee und den OECD - Rat. Sie sind als interne Arbeits -

unterlagen nicht öffentlich zugänglich.

Seitens der Ständigen Vertretung Österreichs bei der OECD in Paris wurden

Anregungen des Ausschusses der Rechnungsprüfer stets unterstützt. Dies be -

traf unter anderem eine bessere Präsentation des OECD - Budgets, Entwick -

lungen von Leistungsindikatoren für einzelne Teilprogramme klarere Regelun -

gen für die Beschäftigung von Konsulenten. Generell kann die OECD als effi -

ziente internationale Organisation gelten. Fälle der zweckwidrigen Mittelver -

wendung bzw. der Korruption sind dem Bundeskanzleramt nicht bekannt.

Die Frage ob die Mitgliedschaft Österreichs bei EUREKA und dem IIAS den

Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ent -

spricht, wurde vom Rechnungshof im Jahr 1995 geprüft und bejaht.

Der Europäische Filmfonds hat einen Auftrag zur Evaluierung gegeben; es fin -

det keine Evaluierung von österreichischer Seite statt.

Im übrigen richtet sich die Kontrolle der Mittel nach den Vorschriften der jewei -

ligen Organisationen.

Zu Frage 12:

Selbstverständlich sind die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen

von unterschiedlicher Bedeutung. Entscheidend für die Frage einer Mitglied -

schaft ist, ob - unter Abwägung der Vor - und Nachteile - diese letztlich den In -

teressen Österreichs entgegenkommt oder nicht. Dabei ist auch zu berück -

sichtigen, daß die Vorteile aus einer Mitgliedschaft oft mit zeitlicher Verzöge -

rung eintreten.

Grundsätzlich ist aber zu sagen daß in Bereichen wie beispielsweise der Wirt -

schaft, Wissenschaft, Umwelt, Technologie, Bildung, Sicherheit und Kultur die

internationale Zusammenarbeit von großer Bedeutung ist.