3881/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen ha -
ben am 18. März 1998 unter der Nr.3891 /J an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend österreichische Mitgliedschaft in Internationalen
Organisationen gerichtet, deren Wortlaut der Beilage zu entnehmen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten daß im folgenden nur jene Mitgliedschaften in inter -
nationalen Organisationen angeführt werden, die in der Beilage P zum Bun -
desfinanzgesetz enthalten sind und in die Zuständigkeit des Bundeskanzleram -
tes fallen. Eine vollständige Erfassung aller Mitgliedschaften ist aufgrund des
dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Mitgliedschaft in der Europäischen Union:
Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union gründet sich auf das
Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Uni -
on (Beitritts-BVG; BGBI Nr 744/1994) in Verbindung mit dem Staatsvertrag
über den Beitritt Österreichs zur EU, welcher im österreichischen Bundesge -
setzblatt
am 13. Jänner 1995 unter BGBI Nr 45/1995 kundgemacht wurde.
Hinsichtlich der Bedeutung der Mitgliedschaft für Österreich wird auf die Mate -
rialien zum Beitritts - Bundesverfassungsgesetzes (Regierungsvorlage: 1546
BIgNR XVIII.GP, Bericht des Verfassungsausschusses 1600 BIgNR XVIII. GP)
sowie auf die Materialien zum EU - Beitrittsvertrag (Regierungsvorlage: 1546
BIgNR XVIII.GP) verwiesen.
Die Republik Österreich ist Mitglied in der OECD (Organisation for Economic
Cooperation and Development - Organisation für wirtschaftliche Zusammen -
arbeit und Entwicklung).
Die OECD entstand aus ihrer Vorgängerorganisation OEEC (Organisation for
European Economic Cooperation - Organisation für die wirtschaftliche Zusam -
menarbeit in Europa), die zur administrativen Abwicklung des Marshallplans im
Jahre 1948 gegründet worden war.
Österreich war Gründungsmitglied der OEEC wie auch der OECD. Nachdem
der europäische wirtschaftliche Aufbau im Rahmen des Marshallplanes gegen
Ende der 50er Jahre nahezu abgeschlossen worden war, ergaben sich neue
Bedingungen und Interessen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa
sowie der europäischen Staaten mit den USA und Kanada. Hinzu kam die er -
weiterte Zielsetzung nach verstärkter Hilfe für die weniger entwickelten Staaten
der Welt. Diese Überlegungen führten unter Berücksichtigung der bestehenden
OEEC zum Abschluß des Übereinkommens über die Gründung der OECD, das
am 14. Dezember 1960 unterzeichnet wurde und am 30. September 1996 in
Kraft trat. Die gesetzliche Grundlage für die Mitgliedschaft ist die Ratifizierung
durch den österreichischen Nationalrat, welche im Bundesgesetzblatt
Nr.248/1961 veröffentlicht wurde. Derzeit gehören der OECD 29 Mitglieds -
staaten an.
Gemäß Artikel 1 ihrer Konvention fördert die OECD eine Politik, die darauf aus -
gerichtet
ist:
• in den Mitgliedstaaten unter Wahrung der finanziellen Stabilität eine optima -
le Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung sowie einen steigenden Le -
bensstandard zu erreichen und dadurch zur Entwicklung der Weltwirtschaft
beizutragen;
• in den Mitglied - und Nichtmitgliedstaaten, die in wirtschaftlicher Entwicklung
begriffen sind, zu einem gesunden wirtschaftlichen Wachstum beizutragen;
• im Einklang mit internationalen Verpflichtungen auf multilateraler und nicht -
diskriminierender Grundlage zur Ausweitung des Welthandels beizutragen.
Im Sinne dieses weitgespannten Mandates werden neben Problemen der Wirt -
schafts -, Handels - und Finanzpolitik auch andere Bereiche der Gesellschafts -
politik (Bildungswesen, soziale Angelegenheiten, Bekämpfung der Arbeitslosig -
keit, Umweltschutz, etc.) interdisziplinär behandelt.
Der Stellenwert der OECD liegt in ihrer Bedeutung als sozial - und wirtschafts -
politischem Koordinationsforum, in dem Regierungen Fragen bzw. Zielsetzun -
gen diskutieren und nationale Erfahrungen austauschen. Das Sekretariat lei -
stet hiezu Basisarbeit durch Analyse der Probleme und Präsentation möglicher
gemeinsamer Lösungsalternativen.
Von besonderer Bedeutung sind die alljährlichen Prüfungen der wirtschaftli -
chen Leistung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Wirtschaftsberichte
“Österreich” der OECD haben wertvolle Impulse für die Formulierung und Ge -
staltung der nationalen Wirtschaftspolitik geleistet.
Aus der Sicht des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung ist die Mit -
gliedschaft bei der OECD als Interessengemeinschaft der demokratischen,
entwickelten Industriestaaten unverzichtbar. Nicht zuletzt übt die OECD wei -
terhin
eine hohe Anziehungskraft für Nichtmitgliedstaaten aus, ist doch die
Mitgliedschaft geradezu ein Markenzeichen für ein hohes Niveau an Marktwirt -
schaft und Wirtschaftskraft.
Weiters sind die Mitgliedschaften zum Audiovisuellen EUREKA und der Euro -
päischen Audiovisuellen Informationsstelle sowie zum Internationalen Institut
für Verwaltungswissenschaften (IIAS) anzuführen.
Audiovisuelles EUREKA und Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Das Audiovisuelle EUREKA (im folgenden: EUREKA) basiert auf einer Initiative
der französischen Regierung und der Europäischen Kommission und wurde auf
der vom 30. September bis 2. Oktober 1989 in Paris abgehaltenen Ministerkon -
ferenz offiziell ins Leben gerufen. Österreich gehört zu den Gründungsmitglie -
dern dieser Organisation. Gemäß der auf dieser Ministerkonferenz verabschie -
deten politischen Erklärung wurde in Brüssel ein Sekretariat errichtet das als
zentrale Koordinationsstelle fungiert. Ferner besteht ein Ausschuß der natio -
nalen Koordinatoren das Gremium mit den Vertretern der Mitgliedstaaten.
Eine wesentliche Aufgabe von EUREKA bestand in der Initiierung der Errich -
tung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (im folgenden: Infor -
mationsstelle), die seit 17. Mai 1993 in Straßburg ihre Arbeit verrichtet und in -
stitutionell aufgrund eines Teilabkommens eng mit dem Europarat zusam -
menarbeitet.
Durch die Annahme des Gründungsdokumentes auf der genannten Minister -
konferenz in Paris ist Österreich offizielles Mitglied von EUREKA geworden.
Die Satzung der Informationsstelle sieht vor daß jedes EUREKA - Mitglied zu -
gleich auch Mitglied der Informationsstelle ist aber nicht umgekehrt. Mit ande -
ren Worten: Der Beitritt zu EUREKA ist unabdingbare Voraussetzung für die
Mitgliedschaft bei der Informationsstelle.
EUREKA hatte von Beginn an die politische Aufgabe die Film - und Fernseh -
schaffenden
der ehemaligen Ostblock - Staaten mit den institutionellen und
strukturellen Bedingungen der Filmproduktion in Westeuropa vertraut zu ma -
chen. Darüber hinaus geht es um die Stärkung des ,,gesamteuropäischen kultu -
rellen Erbes”. EUREKA fungiert gegenwärtig hauptsächlich als Bindeglied zwi -
schen den Mitgliedstaaten der EU und jenen, die nicht Mitglied der EU sind.
Dank der pan - europäischen Mitgliedschaft werden die Medienschaffenden aus
Ost - und Zentraleuropa über die EU - Förderprogramme im Medienbereich in -
formiert und können daran partizipieren. Aber auch die Medienschaffenden aus
den EU - Staaten profitieren durch die vielfältigen und breitgestreuten EUREKA -
Initiativen vor allem in den Bereichen neue digitale Medien, Aus - und Weiter -
bildung und Finanzierungsinstrumente im audiovisuellen Bereich.
Beide Organisationen widmen sich der Förderung einer gesamteuropäischen
Programmindustrie, der insbesondere durch eine verbesserte Zusammenarbeit
der Regierungen und der Berufskreise Unterstützung zuteil wird. Die Bundes -
regierung und insbesondere die Medienschaffenden hierzulande profitieren
von der österreichischen Mitgliedschaft in beiden Organisationen insbesondere
durch das ausführliche und kostenlos zu beziehende statistische Datenmaterial
der Informationsstelle und durch deren Rechtsinformationsdienst (monatlicher
Überblick über neueste gesetzliche Bestimmungen in allen Staaten Europas).
IIAS:
Die Ziele, denen das IIAS verpflichtet ist, sind im Artikel 4 der Statuten darge -
legt. Dieser Zielkatalog ist nach wie vor aktuell und umfaßt:
- die Förderung der Entwicklung der Verwaltungswissenschaften,
- Beiträge zu einer besseren Wirkungsweise der Verwaltungsbehörden zu
leisten,
- eine Verbesserung der Methoden und Techniken in der Verwaltung zu
erwirken und
-
Fortschritte auf dem Gebiet der internationalen Verwaltung zu fördern.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist das IIAS gemäß Art. 5 der Statuten unter ande -
rem verpflichtet,
- Studien durchzuführen, Trainee - Programme zu ermöglichen, wissenschaft -
liche Methoden anzuwenden
- zusammenfassende Übersichten zu erstellen, Planungen und Projekte zu
entwickeln und Kooperationen im Bereich der Verwaltungen dadurch zu
initiieren, daß wissenschaftliche Forschungen vorbereitet und technische
Hilfestellungen geboten werden
- alle Voraussetzungen zu schaffen, um die Funktion einer lnformationsdreh -
scheibe bzw. lnformationsplattform erfüllen zu können, die sowohl von den
öffentlichen Verwaltungen als auch von privaten Interessenten genutzt wer -
den kann;
- die Aspekte einer internationalen Verwaltung zu studieren und den diesbe -
züglichen Erfahrungsaustausch voranzutreiben.
Das IIAS hat gemäß Artikel 6 der Statuten seine Aktivitäten insbesondere
- bei internationalen Konferenzen, Kongressen, Symposien, Seminaren
und sonstigen Veranstaltungen;
- im Exekutivkomitee, dem leitenden Organ des IIAS;
durch ein Informations - und Dokumentationszentrum und eine Biblio -
thek;
- durch die Gründung von Komitees und Arbeitsgruppen zur Aufarbeitung
konkreter Themen betreffend das Verwaltungsrecht, Verwaltungstech -
niken und die Verwaltungspraxis;
- im Wege von nationalen und internationalen Sektionen, um die wissen -
schaftlichen Arbeiten auf einer breiten Basis aufzubauen;
- durch die Herausgabe von Publikationen
zu
entfalten.
Als besondere österreichische lnteressensbereiche können folgende genannt
werden:
- Mitarbeit in jenen Komitees und Arbeitsgruppen, die für die österreichische
Verwaltung besonders aktuelle Themen aufarbeiten (z.B. Verwaltungs -
management, Ausbildung, Internationalisierung des Verwaltungspersonals,
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, nationale und internationale
Koordinationsmechanismen);
- intensiver internationaler Erfahrungsaustausch;
- Nutzung der Infrastruktur des IIAS, einschließlich des unentgeltlichen Zu -
gangs zu verschiedenen Publikationen; es besteht damit ein einfacher Zu -
gang zur umfangreichen Bibliothek des IIAS und damit zu einer Fülle von
durchgeführten Studien, die ansonsten in Österreich aus Kostengründen in
dieser internationalen Breite kaum erreicht werden könnten;
- Mediatisierung des IIAS zum Zweck der verwaltungswissenschaftlichen Zu -
sammenarbeit mit den österreichischen Nachbarländern, insbesondere
Deutschland, Schweiz, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien;
- Beobachtung der Entwicklungen in den hochentwickelten und hochtechni -
sierten Verwaltungen, insbesondere in Kanada, USA und Japan;
- das IIAS führt und aktualisiert in dreijährigem Rhythmus ein Verzeichnis
der Namen und Adressen der führenden Fachleute der Mitgliedstaaten in
den verschiedenen Verwaltungsgebieten als unmittelbar zur Verfügung ste -
hende Kontaktpersonen;
- vergleichbare Kenntnisse im internationalen verwaltungswissenschaftlichen
Bereich können aus der Sicht des Bundeskanzleramtes kaum anderswo er -
worben werden; verwaltungswissenschaftliche Erfahrungen können in die -
ser breiten internationalen Form ebenso kaum in anderer Weise ausge -
tauscht werden;
- die aktive Teilnahme Österreichs im Wege der Mitgliedschaft im Exekutiv -
komitee
des IIAS erlaubt die Einflußnahme auf das wissenschaftliche Pro -
gramm des Instituts, womit die Forschung und Bearbeitung von für Öster -
reich besonders relevanten Themen forciert werden kann.
Durch das Österreichische Staatsarchiv ist Österreich Mitglied des Internatio -
nal Councilon Archives/Conseil International des Archives (InternationalerAr -
chivrat.ICA) mit Sitz in Paris. Dieses 1948 gegründete Gremium ist eine inter -
nationale, nichtstaatliche Organisation mit Konsultativstatus bei der UNESCO.
Der ICA sieht es als seine Hauptaufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen
staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen weltweit zur Entwicklung und zum
Ausbau der Archive beizutragen, um so das archivarische (schriftliche) Erbe
der Menschheit zu bewahren. Zu diesem Zweck werden seitens des Archiv -
rates die verschiedensten Aktivitäten gesetzt, wie etwa Aus - und Weiterbil -
dung, Auf - und Ausbau von Archiven, ferner Tagungen zu den unterschied -
lichsten Schwerpunktthemen, in letzter Zeit etwa zur EDV in den Archiven oder
zur Frage einer einheitlichen Archiv”sprache". Dazu kommen noch Publikati -
onsreihen. Ferner finden jährlich Sitzungen am “Runden Tisch”, Besprechun -
gen der Archivleiter der verschiedensten Regionen (Europa, Asien etc.) sowie
Fachtagungen statt.
Ein Exekutivkomitee, in dem Österreich derzeit durch den Generaldirektor des
Österreichischen Staatsarchivs vertreten ist, bearbeitet und koordiniert halb -
jährlich die verschiedenen Schwerpunktthemen.
Österreich nimmt seit Anbeginn durch seine geopolitische Lage als Verbin -
dungsmitglied im Rahmen des ICA mit den ehemaligen Ostblockländern bei der
Klärung von Archivfragen eine wesentliche Stellung ein. Auch nach der Ostöff -
nung ist diese Rolle im Rahmen der EU - Osterweiterung gleich geblieben und
auch bei den Fragen der gemeinsamen Vergangenheit bis 1918 sowie in der
Frage der "Beuteakten” in Rußland spielt Österreich im Rahmen des CA eine
führende Rolle. Die 1993 im Österreichischen Staatsarchiv gemeinsam mit dem
ICA
organisierte “Dritte europäische Archivkonferenz” war eine der
vielen Ver -
anstaltungen bei denen Österreich einen wesentlichen Beitrag zur gemein -
samen Verständigung auf dem Gebiet der Bewahrung des schriftlichen Denk -
mals der Menschheit beitragen konnte.
Neben der Mitgliedschaft des Österreichischen Staatsarchivs sind auch einige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Institution in ICA - Arbeitsgremien tätig
(z.B. Komitee für lnformationstechnologie oder Komitee zum Schutz und zur
Restaurierung von Archivmaterialien).
Eine Mitgliedschaft Österreichs beim ICA erscheint nicht nur wesentlich um
den gerade in den letzten Jahren erarbeiteten Standort des Österreichischen
Staatsarchivs im internationalen Kontext zu erhalten, sondern auch deshalb, da
seine Stimme auf dem Gebiet des Archivwesens immer gewichtiger wird, was
von vielen Staaten gewünscht wird.
Durch die Unterzeichnung der Kulturkonvention des Europarates ist Österreich
Mitglied des CDDS (Comité pour le Developpement du Sport - Sportlenkungs -
ausschuß des Europarates).
Die Verwaltungsakademie des Bundes ist Mitglied der International Association
of Schools and Institutions of Administration (IASIA), einer nach nationalem
belgischem Recht errichteten Vereinigung, die weltweit vergleichbaren lnstitu -
tionen wie der Verwaltungsakademie des Bundes als Vereinigung dient.
Das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT) ist Mitglied beim
a) International Statistical Institute (ISI)
Österreich ist Gründungsmitglied, der Mitgliedschaft liegt kein Gesetzes -
auftrag zugrunde. Das International Statistical Institute (ISI) ist federführend
auf dem
Gebiet der Vereinheitlichung der statistischen Begriffe.
b) International Association für Statistical Computing (IASÖ)
c) International Association für Official Statistics (IAOS)
Diese sind Sektionen von 151, deren Zweck unter anderem die Förderung
der Beziehungen zwischen der amtlichen und der wissenschaftlichen Stati -
stik durch internationale Kontakte ist.
d) EDV - Anwender Vereinigung (GUIDE Share Europe)
Dabei handelt es sich um eine EDV - Anwender - Vereinigung. Diese wurde
1959 in Europa mit dem Ziel gegründet, Erfahrung und Wissen über den
Hard - und Softwareeinsatz in großen Installationen auszutauschen und ge -
genüber den Herstellern als starker Verhandlungspartner auftreten zu kön -
nen.
e) International Institute for Vital Registration and Statistics (IIVRS)
Das Institut befaßt sich weltweit mit der in Österreich im Personenstands -
gesetz geregelten Materie der standesamtlichen Registrierung von Gebur -
ten, Sterbefällen und Eheschließungen sowie der darauf basierenden Sta -
tistiken, für die sich im deutschen Sprachraum die Bezeichnung “Statistik der
natürlichen Bevölkerungsbewegung ‚ eingebürgert hat.
Die Mitgliedschaften des Österreichischen Statistischen Zentralamtes sind ei -
nerseits aus wirtschaftlicher Sicht von Bedeutung, da der Erfahrungsaustausch
zwischen Vertretern der amtlichen und der wissenschaftlichen Statistik auf in -
ternationaler Ebene für die statistische Arbeit der einzelnen Bereiche der amtli -
chen Statistik eine wesentliche Unterstützung darstellt, andererseits, da hier
Erfahrungen über den ständigen Prozeß der Statistikproduktion beginnend von
der Basis bis zur nationalen Statistikbehörde ausgetauscht werden.
Durch die Kunstsektion des Bundeskanzleramtes ist Österreich als Mitglied
beim Europäischen Filmfonds (EURIMAGES) des Europarates vertreten. Des -
sen primäre Aufgabe ist es, die Herstellung trilateraler Koproduktionen zu för -
dern.
Der Eintritt erfolgt durch Erklärung.
Im Hinblick darauf, daß die Finanzierung der Herstellung eines Spielfilmes aus
österreichischen Mitteln zusehends schwieriger wird, liegt diese zusätzliche
Förderungsmöglichkeit im besonderen Interesse des österreichischen Film -
schaffens.
Zu Frage 5:
Zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union wird auf Punkt 2 und 3 der Kapi -
telerläuterungen zum Titel 2/259 im Bundesfinanzgesetz 1999 verwiesen.
Gemäß Resolution des OECD - Rates wird der Mitgliedsbeitrag nach der Zah -
Iungskraft des Teilnehmerlandes festgelegt, wobei dieser Schlüssel primär
nach dem Bruttoinlandsprodukt zu Faktorkosten nach dem System der volks -
wirtschaftlichen Gesamtrechnung errechnet wird. Zusätzlich besteht eine Be -
stimmung, daß kein Mitgliedstaat mehr als 25 % (zur Zeit die USA), oder weni -
ger als 0,1 % (momentan Island und Luxemburg) zum Budget beitragen muß.
Der österreichische Beitragsschlüssel beträgt derzeit 1,07 %.
EUREKA:
Österreich trägt 1,5 % des EUREKA - Gesamtbudgets (zum Vergleich: Schweiz
2,5 %), die großen Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Rußland, das
Vereinigte Königreich und die Europäische Kommission (die ebenfalls Mitglied
bei beiden Organisationen ist), tragen jeweils 12,25%. Die Höhe der Beiträge
richtet sich folglich nach einem politischen und ökonomischen Schlüssel, der
kleine Länder und Länder Ost - und Mitteleuropas bevorzugt behandelt.
IIAS:
Der Berechnung der Mitgliedsbeiträge wird der UN - Schlüssel der Jahre 1974
bis 1976 zugrunde gelegt. Demzufolge entfällt auf Österreich ein Anteil von
0,56 %
am Gesamtbudget.
Was das ICA anlangt, so errechnet sich der Mitgliedsbeitrag aus dem Bruttoin -
landsprodukt.
Die österreichischen Beiträge zum Sportfonds sind Bestandteil des österrei -
chischen Pflichtbeitrages zum ordentlichen Budget des Europarates.
Was die Mitgliedsbeiträge in Zusammenhang mit dem Österreichischen Sta -
tistischen Zentralamt betrifft, so werden diese von den internationalen Vereini -
gungen alljährlich neu festgesetzt und orientieren sich unter anderem am
durchschnittlichen Wirtschaftswachstum der OECD - Länder.
Der jeweilige Mitgliedsbeitrag für den Europäischen Filmfonds wird von jedem
Land festgesetzt.
Zu Frage 6:
Mitgliedschaft bei der EU:
|
Organisation: |
Beitrag 1996 in Mio. S |
Anteil am Gesamtbudget der Organisation |
Beitrag 1997 in Mio. S |
Rechtsgrund – lage |
Sonstige Zahlun - gen |
|
EU (Europäische Union), |
|
|
|
|
|
|
Brüssel |
|
|
|
|
|
|
EG (Europäische |
26.544 |
2,6% der Ö |
31.173 |
|
|
|
Gemeinschaft) |
(Zahlungen) |
Gutschriften iHv. 25.116 im Jahr 1996 |
(Zahlungen) |
|
|
|
EAG (Europäische |
0,0 |
|
0,0 |
|
|
|
Atomgemeinschaft) |
|
|
|
|
|
|
EGKS (Europäische |
98,3 |
15,3 Mio. ECU |
0,0 |
Protokoll 5 zum EU - Beitrittsvertrag |
|
|
Gemeinschaft für Kohle und Stahl) |
|
(in 2 Tranchen) |
|
(S.2530) |
|
OECD:
Der österreichische Mitgliedsbeitrag betrug 1996 29,5 Millionen Schilling und
1997
30,5 Millionen Schilling.
EUREKA:
Die Beiträge sind seit einigen Jahren unverändert:
|
|
EUREKA |
INFORMATIONSSTELLE |
|
1996 |
946.280 BF |
144.672,57 FF |
|
1997: 946.280 BF |
144.672,57 FF |
|
IIAS:
Für das Jahr 1997 ergab sich ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von
S 72.171,92. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich (gleichbleibend) 211.029,-
Belgische Francs.
Der Mitgliedsbeitrag für das ICA stellt sich wie folgt dar:
|
1995 |
US-$ 5.327,- |
|
1996 |
DM 7.991,- |
|
1997 |
DM 9.636,- |
|
1998 |
US-$ 6.424,- |
Der österreichische Beitrag zum Sportfonds betrug im Jahr 1996 FF 42,120,--;
im Jahr 1997 FF 48,210,--.
Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft bei der IASIA
beträgt
BEF 12.600 (S 4.309,20).
|
|
|
1996 |
1997 |
|
a) International Statistical Institute |
CHF |
2500 |
2500 |
|
b) International Association for Statistical Computing |
CHF |
770 |
770 |
|
c) International Association for Official Statistics |
CHF |
500 |
500 |
|
d) GUIDE Share Europe |
CHF |
750 |
750 |
|
e) International Institute for Vital Registation and Statistics |
USD |
---- |
500 |
Der Mitgliedsbeitrag für EURIMAGES betrug in den Jahren 1996 und 1997 je -
weils 4,6 Millionen Schilling.
Zu Frage 7:
Europäische Investitionsbank (EIB):
Im Jahr 1996 wurden Zahlungen iHv 2,040 Milliarden Schilling und 1997 in der
Höhe von 1,048 Milliarden Schilling geleistet. Hiebei handelt es sich allerdings
nicht um einen Mitgliedsbeitrag, sondern um den Einkauf in das Kapital und die
Reserve der Europäischen Investitionsbank.
Für die sonstigen Mitgliedschaften ergaben sich keine anderen als die zu Fra -
ge 6 angeführten Leistungen.
Zu Frage 8:
Österreich besitzt im Rat der EU 4 von insgesamt 87 Stimmen, dies entspricht
einem Stimmenanteil von rund 4,6%. Gegenüber seinem Budgetanteil von rd.
2,5 % bis 2,6 % ist Österreich somit überproportional vertreten.
Die OECD ist eine der wenigen internationalen Organisationen, die ihre Ent -
scheidungen per konsens trifft: Entscheidungen oder Empfehlungen des Rates
als oberstem Organ bedürfen der Einstimmigkeit, wenn nicht Ausnahmen von
dieser
Regel in Sonderfällen einstimmig zugestimmt worden ist. Jedes der 29
Mitgliedsländer hat eine Stimme, sodaß sich das Problem der Stimmenge -
wichtung nicht ergibt.
EUREKA:
Der österreichische Stimmenanteil entspricht nicht dem Anteil Österreichs am
Gesamtbudget bei den genannten Organisationen, weil jeder Mitgliedstaat -
unabhängig von seiner Beitragsleistung - über das gleiche Stimmrecht verfügt.
IIAS:
Der österreichische Stimmenanteil übersteigt den Anteil Österreichs am Ge -
samtbudget der IAS. Dies ist dadurch begründet, weil - wie erwähnt - der Be -
rechnung der Mitgliedsbeiträge der UN - Schlüssel der Jahre 1974 bis 1976 zu -
grunde gelegt wird - demzufolge auf Österreich ein Anteil von 0,56 % entfällt -,
im Verwaltungsausschuß und im Exekutivkomitee jedoch nach Köpfen abge -
stimmt wird und Österreich im Exekutivkomitee, das vom Verwaltungsausschuß
gewählt wird, derzeit durch zwei Mitglieder vertreten ist.
Was das ICA betrifft, so entspricht der Stimmenanteil dem Anteil Österreichs
am Gesamtbudget der jeweiligen Organisation.
Der Stimmenanteil für alle Statistischen Ämter ist gleich, es gibt keine nationa -
len Stimmrechte.
Bei EURIMAGES ist jedes Land, unabhängig von der Höhe seiner Beitrags -
leistung, mit einer Stimme im Direktionsausschuß vertreten.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Auf Ebene der Europäischen Union führt der Europäische Rechnungshof
(EuRH) gemäß Art. 188a EG-V die Rechnungsprüfung hinsichtlich der EU -
Mittel durch. Diese Kontrolle erfolgt gem. Art. 1 88c EG-V bzw. Art. 88 und 88a
der EU -
Haushaltsverordnung durch den vom Europäischen Rechnungshof
jährlich veröffentlichten Jahresbericht sowie die sogenannte Zuverlässig -
keitserklärung (DAS).
Gemäß Art. 88 Abs. 4 der EU - Haushaltsverordnung werden der Jahresbericht
sowie die Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofes bis
Ende November des an die Prüfung folgenden Jahres im Amtsblatt der Euro -
päischen Union veröffentlicht.
Basierend auf dem vom Europäischen Rechnungshof erstellten Jahresbericht
sowie der DAS erfolgt das Entlastungsverfahren der Europäischen Kommis -
sion. Die Entlastung wird jeweils vom Europäischen Parlament auf Vorschlag
des Rates der EU erteilt. Der im darauffolgenden Jahr von der Europäischen
Kommission veröffentlichte Tätigkeitsbericht legt Rechenschaft über die im An -
schluß an den Jahresbericht durchgeführten Maßnahmen ab und gewährleistet
damit eine ex post Überprüfung. Österreich ist im Rahmen der EU ein Netto -
zahler und vertritt daher im Rat mit Nachdruck die umfassende Verstärkung der
Regelungen über die Finanzkontrolle sowie der wirtschaftlichen Haushaltsfüh -
rung.
• Bei den jährlichen Programm - und Budgetberatungen im OECD - Budget -
komitee und im OECD - Rat wurde von der österreichischen Vertretung stets
für eine effiziente sinnvolle und zweckmäßige Verwendung der eingesetzten
Budgetmittel eingetreten.
• Zusätzlich erfolgt alljährlich eine interne Überprüfung der Organisation durch
einen international zusammengesetzten Ausschuß von Rechnungsprüfern
in dem zur Zeit auch ein Mitglied des österreichischen Rechnungshofes ver -
treten ist.
Die Berichte des OECD - internen Ausschusses der Rechnungsprüfer ergehen
an das OECD - Budgetkomitee und den OECD - Rat. Sie sind als interne Arbeits -
unterlagen
nicht öffentlich zugänglich.
Seitens der Ständigen Vertretung Österreichs bei der OECD in Paris wurden
Anregungen des Ausschusses der Rechnungsprüfer stets unterstützt. Dies be -
traf unter anderem eine bessere Präsentation des OECD - Budgets, Entwick -
lungen von Leistungsindikatoren für einzelne Teilprogramme klarere Regelun -
gen für die Beschäftigung von Konsulenten. Generell kann die OECD als effi -
ziente internationale Organisation gelten. Fälle der zweckwidrigen Mittelver -
wendung bzw. der Korruption sind dem Bundeskanzleramt nicht bekannt.
Die Frage ob die Mitgliedschaft Österreichs bei EUREKA und dem IIAS den
Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ent -
spricht, wurde vom Rechnungshof im Jahr 1995 geprüft und bejaht.
Der Europäische Filmfonds hat einen Auftrag zur Evaluierung gegeben; es fin -
det keine Evaluierung von österreichischer Seite statt.
Im übrigen richtet sich die Kontrolle der Mittel nach den Vorschriften der jewei -
ligen Organisationen.
Zu Frage 12:
Selbstverständlich sind die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen
von unterschiedlicher Bedeutung. Entscheidend für die Frage einer Mitglied -
schaft ist, ob - unter Abwägung der Vor - und Nachteile - diese letztlich den In -
teressen Österreichs entgegenkommt oder nicht. Dabei ist auch zu berück -
sichtigen, daß die Vorteile aus einer Mitgliedschaft oft mit zeitlicher Verzöge -
rung eintreten.
Grundsätzlich ist aber zu sagen daß in Bereichen wie beispielsweise der Wirt -
schaft, Wissenschaft, Umwelt, Technologie, Bildung, Sicherheit und Kultur die
internationale Zusammenarbeit von großer Bedeutung ist.