389/AB
der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Barmüller , Kier und Partner/innen
vom 16.April 1996 , Nr . 387/J , betreffend
Beschäftigungssituation behinderter Menschen
In der Anfrage sprechen die Abgeordneten die steigenden Ar -
beitslosenzahlen behinderter Menschen sowie die im Koali -
tionsabkommen angesprochene Neuordnung des Behindertenein--
stellungsgesetzes an .
Frage 1
Im Koalitionsübereinkommen 1996 ist nachzulesen , daß die In-
tegration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt durch eine
Neuordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes erfolgen soll .
In welcher Weise und unter Einbeziehung welcher Experten soll
eine Neuordnung dieses Gesetzes erfolgen ?
Antwort
Derzeit erarbeitet mein Ressort den Entwurf einer Novell zum
Behinderteneinstellngsgesetz , welcher einer umfangreichen
Begutachtung unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Insti -
tutionen zu unterziehen sein wird .
Frage 2
Bis wann soll eine Neuordnung dieses Gesetzes erfolgen ?
Antwort
Ich beabsichtige , den Entwurf für eine Änderung des Behinder -
teneinstellungsgesetzes nach Beendigung des Begutachtungsver -
fahrens in Form einr Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzu-
leiten .
Frage 3
Ist im Rahmen der geplanten Neuordnung auch an eine Lockerung
des erhöhten Kündigungsschutzes gedacht ?
Antwort
Ich erachte einen erhöhten Kündigungsschutz behinderter Ar -
beitnehmer für einen unverzichtbaren Bestandteil der öste -
reichischen Rechtsordnung , der den notwendigen Ausgleich für
die weiterhin bestehende Benachteiligung behinderter Menschen-
am Arbeitsmarkt bildet . Um zu verhindern , daß der qualifi-
zierte Bestandschutz der Aufnahme einer Beschäftigung entge -
gen steht , erscheint mir allerdings eine maßvolle Flexibili-
sierung der gesetzlichen Bestimmungen - die den Kern des Kün-
digungsschutzes unberührt läßt - überlegenswert .
Fragen 4, 5 und 6
Ist eine allgemeine Erhöhung der Ausgleichstaxe oder ein er -
schwerter Zugang zur Freikaufsmöglichkeit vorgesehen?
Ist für Sie eine gesetzliche Änderung vorstellar , zumindest
für Körperschaften öffentlichen Rechtes eine Erhöhung der
Ausgleichstaxe oder einen erschwerten Zugang zur Freikaufs -
möglicheit vorzusehen ?
Wenn nein , legen Sie bitte dar , warum .
Antwort
An der im Behinderteneinstellungsgesetz verankerten Quotenre -
gelung und an der Verpflichtung der Dienstgeber , bei Nichter -
füllung der Beschäftigungspflicht Ausgleichstaxen zu entrich-
ten , muß meines Erachtens festgehalten werden , da diese In-
strumente die Grundlage dafür darstellen , daß zusätzliche Ar -
beitsplätze für behinderte Menschen geschaffen und bestehende
erhalten werden können . Eine generell - sich auf alle
Dienstgeber erstreckende - Angleichung der derzeit geltenden
Quotenregelung ( 4 % ) an das deutlich höhere international üb-
liche Ausmaß halte ich - sofern es die wirtschaftliche Lage
zuläßt - für durchaus erstrebenswert .
Fragen 7 und 8
Im Behindertenkonzept der Bundesregierung aus dem Jahre 1993
ist nachzulesen , daß ein Ausbau der Arbeitsassistenz bei po -
sitiven Ergebnissen der entsprechenden Modellversuche vorzu-
sehen ist . Ist es richtig , daß die Ergebnisse der Modellver -
suche durchwegs positv waren ? Legen Sie die Ergebnisse bite
so detailliert wie möglich vor .
Inwieweit wird der vorgesehene Ausbau der Arbeitsassistenzmo-
delle seitens Ihres Ministeriums unterstützt bzw . mit getra-
gen ?
Antwort
Es ist richtig , daß die beiden Modellprojekte Arbeitsassi-
stenz , die ausschließlich auf den Persosenkreispsychisch be -
hinderter Menschen aus gerichtet waren , durchwegs positiv zu
bewerten sind . Die Erfolgsquote der beiden Modellprojekt e im
Hinblick auf die von den Auftraggebern gesetzten Ziele ,
einerseits die Integrationschancen behinderter Menschen auf
dem Arbeitsmarkt zu erhöhen , und andererseits das Herausfal-
len aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern , wurden in Oberöster -
reich zu 70 % , in Niederösterreich zu mehr als 90 % erreicht .
Die aus diesen beiden Modellversuchen gewonnenen Erfahrungen
sind die Grundlage für den Ausbau der Arbeitsassistenz mit
dem Ziel der flächendeckenden Versorgung Österreichs . Zur
Zeit werden von meinem Ressort 17 Projekte gefördert und aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert .
Frage 9
Ist Ihnen bekannt , wie viele Anträge auf Kündigung Behinder -
ter seitens der Behindertenausschüsse abgelehnt wurden ?
Antwort
Im Jahr 1995 wurden insgesamt 63 Anträge auf Zustimmung zur
Kündigung von begünstigten Dienstnehmern durch die beiden
Bundessozialämter eingerichteten Behindertenausschüsse mit -
tels Bescheides abgewiesen .
Frage 10
Können Sie uns das Verhältnis der abgelehnten Kündigungsan-
träge zu den angenommenen Anträgen nennen ?
Antwort
Im Jahr 1995 wurde in 105 Fällen von den Behindertenausschüs -
sen die Zustimmung zur Kündigung erteilt . In 477 Fällen konn -
te ein Einvernehmen zwischen Dienstgeber und begünstigtem
Dienstnehmer - oftmals unter Anwendung des Förderinstrumenta-
riums des Behinderteneinstellungsgesetzes - erzielt werden ,
weshalb sich in der Folge eine bescheidmäßige Erledigung er -
übrigte .