3891/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Laserpointer, gerichtet und folgende Fra -
gen gestellt:
“1. Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel er -
hältlich sind und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?
2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung
vor den gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?
3. Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachver -
haltes für sinnvoll?
4. Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien
einsetzen?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Wenn eine Person durch den Strahl eines Laserpointers am Körper verletzt wird, so
können die §§ 83 ff StGB (Körperverletzung), sofern der Täter vorsätzlich handelte,
und im Fall einer bewußten oder unbewußten Sorgfaltsverletzung § 88 StGB
(fahrlässige Körperverletzung) zur Anwendung gelangen.
Im übrigen fällt der Gegenstand der Anfrage, insbesondere die Frage eines allfälli -
gen Verbots der Laserpointer, nicht in meinen Vollziehungsbereich.