3895/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3906/3 - NR/1998, betreffend Behinderung von

Touristen aus den ehemaligen Ostblockländern, die die Abgeordneten Helmut Peter und

PartnerInnen am 25. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

1., 2., u. 3. Welches Ziel verfolgt das im “Standard” zitierte Abkommen zwischen pol -

nischem und österreichischem Verkehrsministerium, das seit 1. Jänner 1998

in Kraft ist?

Trifft es zu, daß dieses Abkommen keine Übergangsfristen für das Um - und

Aufrüsten der polnischen Reisebusse berücksichtigt, hat?

Wenn ja, warum nicht?

Ist von Ihrer Seite geplant, dieses Versäumnis zu korrigieren?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die bilaterale Vereinbarung über den Personengelegenheitsverkehr zwischen Österreich und

Polen konnte nach langwierigen jahrelangen Verhandlungen im Rahmen eines Gesamtverhand -

lungspaketes zum Straßenverkehr und Kombinierten Verkehr von mir und meinem polnischen

Amtskollegen am 4. 12. 1997 unterzeichnet werden. Der Inkrafttretenstermin wurde ein -

vernehmlich mit der polnischen Seite festgelegt.

Ziel dieser Vereinbarung ist es einerseits, die bilateralen touristischen Beziehungen zu fördern,

andererseits die hierdurch bedingte Intensivierung der Verkehrsbeziehungen mit den grundle -

genden österreichischen verkehrspolitischen Zielsetzungen einer für Mensch und Umwelt

erträglichen Verkehrsentwicklung zu vereinbaren und die negativen Belastungen aus dem

Straßenverkehr weitestgehend zu reduzieren. Daher wurde vereinbart, bestimmte Verkehrsdien -

ste gänzlich zu liberalisieren unter der Voraussetzung, daß die Fahrzeuge, mit denen diese

Verkehrsdienste durchgeführt werden, hohen technischen Sicherheits - und Umweltstandards

entsprechen. Für Fahrzeuge, die diesen hohen Standards nicht entsprechen, ist ein Kontingent -

system vorgesehen. Auf diese Weise soll ein Anreizsystem für Busunternehmer geschaffen

werden, verstärkt auf lärm - und abgasarme sowie sicherheitstechnisch einwandfreie Fahrzeuge

Umzusteigen. So wird sukzessive eine Verbesserung der Fahrzeugflotte im Hinblick auf Emis -

sionen und Verkehrssicherheit erreicht. Parallel dazu wird das Kontingentsystem abgebaut.

Ein Übergangsmodus wurde somit mit Hilfe eines Kontingentsystems geschaffen, welches auch

eine größere Flexibilität ermöglicht als ein zeitbezogenes Übergangssystem.

4. Wurde die Wirkung gegenständlichen Abkommens auch dahingehend geprüft,

daß dadurch der Bustourismus aus Polen vehement eingeschränkt werden

könnte?

Antwort:

Ziel dieser Vereinbarung ist - wie bereits ausgeführt - neben der Erreichung eines hohen

Niveaus des Schutzes der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs durch die

Einführung der neuesten Technologien insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung hoher

sicherheitstechnischer Standards der Fahrzeuge und der Minimierung des Lärm - und Schad -

stoffausstosses die Erleichterung der Organisation und Durchführung des Personengelegenheits -

verkehrs, um hierdurch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus zu leisten, Diese gemein -

samen Zielsetzungen wurden daher eigens in die Präambel dieser Vereinbarung aufgenommen.

Zur Erreichung dieser vereinbarten Ziele wurde auch eine Evaluierungsklausel in die gegen -

ständliche Vereinbarung zwischen Österreich und Polen aufgenommen, die es ermöglicht, vor

Ablauf des ersten Halbjahres 1998 auf der Basis von objektiven Verkehrszählungen eine

Kontingentanpassung einvernehmlich vorzunehmen.

5., 6., 7., Der “Standard” berichtete von einer Kontingentierung der Busgenehmigung

8. u. 9. aus Polen mit 8000 Stück Genehmigungen würden nur für jeweils eine Fahrt

nach Österreich vergeben. Das polnische Fernsehen berichtete von Warte -

schlangen vor dem Verkehrsministerium.

Wie kommentieren Sie diese Entwicklung?

Stehen diese Tatsachen aus Ihrer Sicht in einem direkten Zusammenhang mit

gegenständlichem Abkommen?

Wie ist die Vergabepraxis der Genehmigungen für Busse aus Polen für Reisen

nach Österreich aus Ihrer Sicht gestaltet?

Welche Auswirkungen hat gegenständliches Abkommen für den Tourismus -

verkehr aus Polen im Allgemeinen?

Stimmen Sie dem Befund zu, daß die Auswirkungen derzeit auf jeden Fall den

Reiseverkehr aus Polen einschränkt?

Wenn nein, warum nicht?

Erwägen Sie angesichts der großen Nachfrage nach Busreisen nach Öster -

reich die Aussetzung der Abgasbestimmungen, beziehungsweise eine Evaluie -

rung der Möglichkeit, tourismusfreundlichere Abkommen mit Polen zu tref -

fen?

Antwort:

Die polnische Vergabepraxis der Genehmigungen für den bilateralen Personengelegenheits -

verkehr mit Österreich ist eine Angelegenheit, die in den Souveränitätsbereich des polnischen

Staates fällt.

Darüber hinaus können die von der Österreich Werbung in Warschau dargestellten Schwierig -

keiten im bilateralen Personengelegenheitsverkehr mit Polen aus österreichischer Sicht nicht

nachvollzogen werden, da sich diese auch durch eingehende Recherchen meines Ressorts beim

zuständigen polnischen Verkehrsministerium und den direkt betroffenen österreichischen

Grenzkontrollstellen nicht nachweisen ließen. Auch seitens der Wirtschaftskammer Österreich

wurde mehrmals bestätigt, daß es sich bei der Darlegung der Schwierigkeiten im bilateralen

Personenverkehr mit Polen wohl um ein auf Fehlinformationen beruhendes Mißverständnis

handeln müsse. Absagen oder Einbrüche im Tourismusbereich sind nach Auskunft der zuständi -

gen Sektionen in der Wirtschaftskammer Österreich jedenfalls nicht bekannt. Die im Standard

zitierte Aussage, daß viele schon vor Monaten in Polen gebuchte Winterurlaube abgesagt

wurden, ist nicht verifizierbar.

Es darf somit festgehalten werden, daß im Tourismusbereich trotz entgegenstehender Be -

hauptungen der Tourismuswerbung Österreich in Warschau die beiderseits zuständigen Stellen

(insbesondere auch die polnische Seite) von keinerlei Beeinträchtigungen beziehungsweise

Einschränkungen berichten können. Aus diesem Grunde sehe ich auch keinerlei Veranlassung,

die Vorschriften der gegenständlichen Vereinbarung auszusetzen.

10. u. 11. Gibt es ähnliche Abkommen bezüglich Abgasnormen für Reisebusse mit

Ländern des ehemaligen Ostblockes?

Wenn Ja, wie sind diese konzipiert?

Wenn nein, sind derartige Abkommen geplant?

Inwieweit werden bei ähnlichen Abkommen mit den Ländern des ehemaligen

Ostblockes Überlegungen, ob Bereiche des Tourismus betroffen sind, berück -

sichtigt?

Antwort:

Vereinbarungen nach dem polnischen Modell wurden von Österreich mit einer Vielzahl mittel -

und osteuropäischer Länder seit 1993 geschlossen: z. B. Belarus, Bosnien/Herzegowina,

Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Slowenien.

Allen diesen Vereinbarungen ist das Prinzip der Liberalisierung bestimmter Verkehrsdienste

unter der Voraussetzung der Einhaltung hoher technischer Sicherheits - und Umweltstandards

gemein. Es darf weiters darauf hingewiesen werden, daß dieses Prinzip auch auf Ebene der

CEMT (Europäische Konferenz der Verkehrsminister, die neben den EU/EWR - Staaten fast alle

Mittel - und Osteuropäischen Staaten umfaßt) sowie auf Ebene der EU - Verkehrsminister im

Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den Mittel - und Osteuropäischen Staaten

über ein internationales Personengelegenheitsverkehrsabkommen (INTERBUS - Abkommen)

vertreten wird.