3895/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3906/3 - NR/1998, betreffend Behinderung von
Touristen aus den ehemaligen Ostblockländern, die die Abgeordneten Helmut Peter und
PartnerInnen am 25. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1., 2., u. 3. Welches Ziel verfolgt das im “Standard” zitierte Abkommen zwischen pol -
nischem und österreichischem Verkehrsministerium, das seit 1. Jänner 1998
in Kraft ist?
Trifft es zu, daß dieses Abkommen keine Übergangsfristen für das Um - und
Aufrüsten der polnischen Reisebusse berücksichtigt, hat?
Wenn ja, warum nicht?
Ist von Ihrer Seite geplant, dieses Versäumnis zu korrigieren?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die bilaterale Vereinbarung über den Personengelegenheitsverkehr zwischen Österreich und
Polen konnte nach langwierigen jahrelangen Verhandlungen im Rahmen eines Gesamtverhand -
lungspaketes zum Straßenverkehr und Kombinierten Verkehr von mir und meinem polnischen
Amtskollegen am 4. 12. 1997 unterzeichnet werden. Der Inkrafttretenstermin wurde ein -
vernehmlich mit der polnischen Seite
festgelegt.
Ziel dieser Vereinbarung ist es einerseits, die bilateralen touristischen Beziehungen zu fördern,
andererseits die hierdurch bedingte Intensivierung der Verkehrsbeziehungen mit den grundle -
genden österreichischen verkehrspolitischen Zielsetzungen einer für Mensch und Umwelt
erträglichen Verkehrsentwicklung zu vereinbaren und die negativen Belastungen aus dem
Straßenverkehr weitestgehend zu reduzieren. Daher wurde vereinbart, bestimmte Verkehrsdien -
ste gänzlich zu liberalisieren unter der Voraussetzung, daß die Fahrzeuge, mit denen diese
Verkehrsdienste durchgeführt werden, hohen technischen Sicherheits - und Umweltstandards
entsprechen. Für Fahrzeuge, die diesen hohen Standards nicht entsprechen, ist ein Kontingent -
system vorgesehen. Auf diese Weise soll ein Anreizsystem für Busunternehmer geschaffen
werden, verstärkt auf lärm - und abgasarme sowie sicherheitstechnisch einwandfreie Fahrzeuge
Umzusteigen. So wird sukzessive eine Verbesserung der Fahrzeugflotte im Hinblick auf Emis -
sionen und Verkehrssicherheit erreicht. Parallel dazu wird das Kontingentsystem abgebaut.
Ein Übergangsmodus wurde somit mit Hilfe eines Kontingentsystems geschaffen, welches auch
eine größere Flexibilität ermöglicht als ein zeitbezogenes Übergangssystem.
4. Wurde die Wirkung gegenständlichen Abkommens auch dahingehend geprüft,
daß dadurch der Bustourismus aus Polen vehement eingeschränkt werden
könnte?
Antwort:
Ziel dieser Vereinbarung ist - wie bereits ausgeführt - neben der Erreichung eines hohen
Niveaus des Schutzes der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs durch die
Einführung der neuesten Technologien insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung hoher
sicherheitstechnischer Standards der Fahrzeuge und der Minimierung des Lärm - und Schad -
stoffausstosses die Erleichterung der Organisation und Durchführung des Personengelegenheits -
verkehrs, um hierdurch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus zu leisten, Diese gemein -
samen Zielsetzungen wurden daher eigens in die Präambel dieser Vereinbarung aufgenommen.
Zur Erreichung dieser vereinbarten Ziele wurde auch eine Evaluierungsklausel in die gegen -
ständliche Vereinbarung zwischen
Österreich und Polen aufgenommen, die es ermöglicht, vor
Ablauf des ersten Halbjahres 1998 auf der Basis von objektiven Verkehrszählungen eine
Kontingentanpassung einvernehmlich vorzunehmen.
5., 6., 7., Der “Standard” berichtete von einer Kontingentierung der Busgenehmigung
8. u. 9. aus Polen mit 8000 Stück Genehmigungen würden nur für jeweils eine Fahrt
nach Österreich vergeben. Das polnische Fernsehen berichtete von Warte -
schlangen vor dem Verkehrsministerium.
Wie kommentieren Sie diese Entwicklung?
Stehen diese Tatsachen aus Ihrer Sicht in einem direkten Zusammenhang mit
gegenständlichem Abkommen?
Wie ist die Vergabepraxis der Genehmigungen für Busse aus Polen für Reisen
nach Österreich aus Ihrer Sicht gestaltet?
Welche Auswirkungen hat gegenständliches Abkommen für den Tourismus -
verkehr aus Polen im Allgemeinen?
Stimmen Sie dem Befund zu, daß die Auswirkungen derzeit auf jeden Fall den
Reiseverkehr aus Polen einschränkt?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägen Sie angesichts der großen Nachfrage nach Busreisen nach Öster -
reich die Aussetzung der Abgasbestimmungen, beziehungsweise eine Evaluie -
rung der Möglichkeit, tourismusfreundlichere Abkommen mit Polen zu tref -
fen?
Antwort:
Die polnische Vergabepraxis der Genehmigungen für den bilateralen Personengelegenheits -
verkehr mit Österreich ist eine Angelegenheit, die in den Souveränitätsbereich des polnischen
Staates fällt.
Darüber hinaus können die von der Österreich Werbung in Warschau dargestellten Schwierig -
keiten im bilateralen Personengelegenheitsverkehr mit Polen aus österreichischer Sicht nicht
nachvollzogen werden, da sich diese auch durch eingehende Recherchen meines Ressorts beim
zuständigen polnischen Verkehrsministerium und den direkt betroffenen österreichischen
Grenzkontrollstellen nicht nachweisen ließen. Auch seitens der Wirtschaftskammer Österreich
wurde mehrmals bestätigt, daß es sich bei der Darlegung der Schwierigkeiten im bilateralen
Personenverkehr mit Polen wohl um ein auf Fehlinformationen beruhendes Mißverständnis
handeln müsse. Absagen oder
Einbrüche im Tourismusbereich sind nach Auskunft der zuständi -
gen Sektionen in der Wirtschaftskammer Österreich jedenfalls nicht bekannt. Die im Standard
zitierte Aussage, daß viele schon vor Monaten in Polen gebuchte Winterurlaube abgesagt
wurden, ist nicht verifizierbar.
Es darf somit festgehalten werden, daß im Tourismusbereich trotz entgegenstehender Be -
hauptungen der Tourismuswerbung Österreich in Warschau die beiderseits zuständigen Stellen
(insbesondere auch die polnische Seite) von keinerlei Beeinträchtigungen beziehungsweise
Einschränkungen berichten können. Aus diesem Grunde sehe ich auch keinerlei Veranlassung,
die Vorschriften der gegenständlichen Vereinbarung auszusetzen.
10. u. 11. Gibt es ähnliche Abkommen bezüglich Abgasnormen für Reisebusse mit
Ländern des ehemaligen Ostblockes?
Wenn Ja, wie sind diese konzipiert?
Wenn nein, sind derartige Abkommen geplant?
Inwieweit werden bei ähnlichen Abkommen mit den Ländern des ehemaligen
Ostblockes Überlegungen, ob Bereiche des Tourismus betroffen sind, berück -
sichtigt?
Antwort:
Vereinbarungen nach dem polnischen Modell wurden von Österreich mit einer Vielzahl mittel -
und osteuropäischer Länder seit 1993 geschlossen: z. B. Belarus, Bosnien/Herzegowina,
Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Slowenien.
Allen diesen Vereinbarungen ist das Prinzip der Liberalisierung bestimmter Verkehrsdienste
unter der Voraussetzung der Einhaltung hoher technischer Sicherheits - und Umweltstandards
gemein. Es darf weiters darauf hingewiesen werden, daß dieses Prinzip auch auf Ebene der
CEMT (Europäische Konferenz der Verkehrsminister, die neben den EU/EWR - Staaten fast alle
Mittel - und Osteuropäischen Staaten umfaßt) sowie auf Ebene der EU - Verkehrsminister im
Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den Mittel - und Osteuropäischen Staaten
über ein internationales Personengelegenheitsverkehrsabkommen (INTERBUS - Abkommen)
vertreten wird.