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Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersicht-
lichen Fragen führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
lm Rahmen des Entwurfes eines Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996 ist
vorgesehen, den Unfallversicherungsschutz für die Mitglieder der im § 176
Abs.1 Z 7 ASVG genannten Einsatzorganisationen, zu denen auch die Frei-
willigen Feuerwehren zählen, zu erweitern.
Zu Frage 3:
Es sollen Tätigkeiten dieses Personenkreises ,,in VolIziehung von gesetzlich
übertragenen behördlichen Aufgaben" in den Unfallversicherungsschutz einbe-
zogen werden.
Zu Frage 4:
Sofern die genannten Tätigkeiten behördlichen Charakters und durch Bundes-
oder Landesgesetz umschrieben sind, werden sie vom Unfallversicherungs-
schutz erfaßt sein.
Zu Frage 5:
Von dieser Gesetzesänderung wären laut Auskunft der Allgemeinen Unfallver-
sicherungsanstalt rund 290.000 Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren be-
troffen.