390/AB

 

 

 

Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersicht-

lichen Fragen führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

lm Rahmen des Entwurfes eines Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996 ist

vorgesehen, den Unfallversicherungsschutz für die Mitglieder der im § 176

Abs.1 Z 7 ASVG genannten Einsatzorganisationen, zu denen auch die Frei-

willigen Feuerwehren zählen, zu erweitern.

Zu Frage 3:

 

Es sollen Tätigkeiten dieses Personenkreises ,,in VolIziehung von gesetzlich

übertragenen behördlichen Aufgaben" in den Unfallversicherungsschutz einbe-

zogen werden.

 

Zu Frage 4:

 

Sofern die genannten Tätigkeiten behördlichen Charakters und durch Bundes-

oder Landesgesetz umschrieben sind, werden sie vom Unfallversicherungs-

schutz erfaßt sein.

 

Zu Frage 5:

 

Von dieser Gesetzesänderung wären laut Auskunft der Allgemeinen Unfallver-

sicherungsanstalt rund 290.000 Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren be-

troffen.