3902/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3992/J - NR/1998, betreffend Fahrtauglichkeits -

untersuchung für Lenker von Feuerwehrfahrzeugen über 7,5 Tonnen, die die Abgeordneten

Stampler, Steibl, Fink und Kollegen am 26. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

1. Inwieweit wird durch die Einführung einer regelmäßigen Fahrtauglichkeitsüber -

prüfung für Inhaber einer Lenkerberechtigung der Klasse C EU - Recht umge -

setzt?

Antwort:

Die EU - Richtlinie über den Führerschein schreibt für alle Lenker der Gruppe 2, also Bus - und

LKW - Lenker, regelmäßige ärztliche Untersuchungen vor. Die bisher für Buslenker im KFG

enthaltene Regelung gilt nunmehr auch für Lenker von Lastkraftwagen über 7,5 t.

2. u. 3. Wie stehen sie persönlich dazu, daß Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nun

eine ärztliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführen lassen müssen, obwohl

ohnehin ein eigener Feuerwehrarzt regelmäßige Untersuchungen vornimmt?

Welche Möglichkeiten sehen sie, daß die Fahrtauglichkeitsüberprüfung für

Feuerwehrkraftfahrer in Zukunft durch den zuständigen Feuerwehrarzt direkt

durchgeführt wird?

Antwort:

Mit der Einführung einer eigenen Fahrzeugklasse für Feuenrwehrfahrzeuge wird in Zusammen -

arbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung durch

die Feuerwehrärzte geregelt werden.