3902/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3992/J - NR/1998, betreffend Fahrtauglichkeits -
untersuchung für Lenker von Feuerwehrfahrzeugen über 7,5 Tonnen, die die Abgeordneten
Stampler, Steibl, Fink und Kollegen am 26. März 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
1. Inwieweit wird durch die Einführung einer regelmäßigen Fahrtauglichkeitsüber -
prüfung für Inhaber einer Lenkerberechtigung der Klasse C EU - Recht umge -
setzt?
Antwort:
Die EU - Richtlinie über den Führerschein schreibt für alle Lenker der Gruppe 2, also Bus - und
LKW - Lenker, regelmäßige ärztliche Untersuchungen vor. Die bisher für Buslenker im KFG
enthaltene Regelung gilt nunmehr auch für Lenker von Lastkraftwagen über 7,5 t.
2. u. 3. Wie stehen sie persönlich dazu, daß Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nun
eine ärztliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführen lassen müssen, obwohl
ohnehin ein eigener Feuerwehrarzt regelmäßige Untersuchungen vornimmt?
Welche Möglichkeiten sehen sie, daß die Fahrtauglichkeitsüberprüfung für
Feuerwehrkraftfahrer in Zukunft durch den zuständigen Feuerwehrarzt direkt
durchgeführt wird?
Antwort:
Mit der Einführung einer eigenen Fahrzeugklasse für Feuenrwehrfahrzeuge wird in Zusammen -
arbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung durch
die Feuerwehrärzte geregelt werden.