3908/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am
26.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3969/J betreffend
“Laserpointer” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 bis 4
Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich zu dieser Anfrage keine Auskünfte
erteilen kann, da mein Vollziehungsbereich hievon nicht betroffen ist. Sollten
Laserpointer als Spielzeuge eingestuft werden, so würden sie unter das
Lebensmittelgesetz fallen. Dieses ressortiert in den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.