3908/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am

26.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3969/J betreffend

“Laserpointer” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

ad 1 bis 4

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich zu dieser Anfrage keine Auskünfte

erteilen kann, da mein Vollziehungsbereich hievon nicht betroffen ist. Sollten

Laserpointer als Spielzeuge eingestuft werden, so würden sie unter das

Lebensmittelgesetz fallen. Dieses ressortiert in den Zuständigkeitsbereich der Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.