3910/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 25.3.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3933/J betreffend
“Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen von
Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst" gerichtet. Ich beehre mich, diese
wie folgt zu beantworten:
zu Punkt A
Die Beantwortung für den fraglichen Zeitraum ergibt sich aus dem Vergleich der
Stellenpläne 1996/1997 und 1997/1998. Die Angabe der Geschlechterrelevanz ist in
diesem Zusammenhang nicht möglich, da Planstellen nicht geschlechtsspezifisch
ausgewiesen sind.
ad 1
Stellenplan1996: insgesamt 624 Planstellen, die sich wie folgt zusammensetzen
|
Zentralleitung: |
400 + 2 Jgdl. |
|
Umweltbundesamt: |
222 |
|
SUMME: |
622 +2Jgdl = 624 |
Stellenplan1997: insgesamt 626 Planstellen, die sich wie folgt zusammensetzen:
|
Zentralleitung: |
401 |
|
Umweltbundesamt: |
225 |
Stellenplan 1998: insgesamt 614 Planstellen, die sich wie folgt zusammensetzen:
|
Zentralleitung: |
398 |
|
Umweltbundesamt: |
216 |
Mit der Gründung des eigenen Präsidiums kam es zu einer Zusystemisierung von 2
Planstellen aus dem Bundesministerium für Finanzen mit Stellenplan 1997. Im Laufe
des Jahres 1997 wurden in meinem Ressort 13 Planstellen eingespart, wobei diese
Einsparungen im Stellenplan 1998 ihren Niederschlag gefunden haben. Weiters
wurde mit dem Stellenplan 1998 eine Planstelle aus dem Bundesministerium für
Gesundheit, Arbeit und Soziales zusystemisiert.
ad 2
Zentralleitung
- Pensionsabgänge
|
|
Frauen |
Männer |
|
VwGr.A |
1 |
1 |
|
VB I/c |
1 |
0 |
- Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
|
|
Frauen |
Männer |
|
VB I/b |
1 |
0 |
- Sonstige Gründe
|
|
Frauen |
Männer |
|
VB I/b |
1 |
0 |
|
VB I/c |
0 |
1 |
Umweltbundesamt
- Pensionsabgänge
|
|
Frauen |
Männer |
|
VwGr. P3 |
0 |
1 |
- Austritte
|
|
Frauen |
Männer |
|
VwGr.A |
0 |
1 |
- Kündigung des Dienstverhältnisses
|
|
Frauen |
Männer |
|
VB I/b |
1 |
0 |
|
VB I/d |
1 |
0 |
- Einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses
|
|
Frauen |
Männer |
|
VB I/a |
0 |
1 |
|
VB I/b |
1 |
0 |
|
VB I/d |
0 |
1 |
ad 3
In der Zeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1997 sind 17 Anträge auf Über -
nahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis gestellt worden, die sich wie folgt
gliedern:
Zentralleitung Umweltbundesamt
|
|
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
|
VB I/a |
2 |
6 |
4 |
0 |
|
VB I/b |
2 |
0 |
1 |
1 |
|
VB I/c |
1 |
0 |
0 |
0 |
Anträgen auf Übernahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis wurde im
Rahmen der Möglichkeiten grundsätzlich stattgegeben. Aufgrund des von der
Bundesregierung verordneten Pragmatisierungsstops - die Anzahl der Beamten
wurde zum Stichtag 31.12.1996 “eingefroren" - konnten nur zwei Übernahmen, eine
Frau und ein Mann, in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis vorgenommen
werden.
ad 4
Im gesamten Ressort wurden im gefragten Zeitraum 38 Ansuchen um Gewährung
eines unentgeltlichen Karenz gestellt.
Zentralleitung
|
|
Frauen |
Männer |
|
VwGr.A |
2 |
1 |
|
VwGr.B |
3 |
0 |
|
VwGr.C |
1 |
0 |
|
A3 |
1 |
0 |
|
VB I/a |
7 |
1 |
|
VB I/b |
2 |
0 |
|
VB I/c |
5 |
0 |
|
VB I/e |
1 |
0 |
Umweltbundesamt
|
|
Frauen |
Männer |
|
A3 |
1 |
0 |
|
VB I/a |
4 |
0 |
|
VB I/b |
3 |
1 |
|
VB I/c |
1 |
0 |
|
VB I/d |
1 |
0 |
|
ASV - SV |
2 |
1 |
Von den insgesamt 38 Ansuchen um Gewährung eines unentgeltlichen Karenz
wurde kein Ansuchen abgelehnt.
ad 4a
Bei 31 Ansuchen um Gewährung eines Karenzurlaubes wurde die Betreuung eines
Kindes als Begründung angegeben. Alle Ansuchen wurden befürwortet.
Zentralleitung
|
|
Frauen |
Männer |
|
VwGr.A |
1 |
0 |
|
VwGr.B |
3 |
0 |
|
VwGr.C |
1 |
0 |
|
VB I/a |
6 |
1 |
|
VB I/c |
5 |
0 |
|
VB I/e |
1 |
0 |
Umweltbundesamt
|
|
Frauen |
Männer |
|
A3 |
1 |
0 |
|
VB I/a |
4 |
0 |
|
VB I/b |
3 |
0 |
|
VB I/c |
1 |
0 |
|
VB I/d |
1 |
0 |
|
ADV - SV |
2 |
1 |
ad 4b
Als zweithäufigster Grund für die Beantragung eines unentgeltlichen Karenzurlaubes
wurden Ausbildungszwecke genannt. Von den insgesamt sieben Ansuchen (fünf
Frauen, zwei Männer) wurde das Ansuchen eines männlichen Bediensteten aus
dienstlichen Gründen abgelehnt.
ad 5
In der Zeit vom 1.1.1997 bis 31.12.1997 wurden 40 Karenzurlaube zur Betreuung
eines Kindes gewährt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Zentralleitung
|
|
Frauen |
Männer |
|
VwGr.A |
2 |
0 |
|
VwGr.B |
3 |
0 |
|
VwGr.C |
1 |
0 |
|
VB I/a |
6 |
1 |
|
VB I/c |
5 |
0 |
|
VB I/e |
1 |
0 |
Umweltbundesamt
|
|
Frauen |
Männer |
|
A3 |
1 |
0 |
|
VB I/a |
4 |
0 |
|
VB I/b |
3 |
0 |
|
VB I/c |
2 |
0 |
|
VB I/d |
1 |
0 |
|
ADV - SV |
2 |
1 |
Anstelle der karenzierten Bediensteten wurden 10 Ersatzkräfte eingestellt:
Zentralleitung Umweltbundesamt
|
|
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
|
VB I/a |
2 |
2 |
1 |
0 |
|
VB I/b |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
VB I/d |
3 |
0 |
1 |
0 |
ad 6
In meinem Ressort werden Einsparungen nach Maßgabe der Beschlüsse der
Bundesregierung und im Hinblick auf den zwingend erforderlichen Personalbedarf
getroffen.
ad 7
Konkrete Einsparungspotentiale für das Jahr 1998 ergeben sich bei den
Personalkosten durch 25 nicht nachbesetzte Planstellen.
zu Punkt B
ad 1a
Der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/a im gesamten Ressort
stellt sich wie folgt dar:
Zentralleitung
|
|
1.7.1995 |
1.7.1997 |
|
A1 |
0*) |
6 (31,5%) |
|
A2 |
0*) |
21 (58,3%) |
|
VwGr. A |
45 (42,1 %) |
48 (48,5 %) |
|
VwGr. B |
30 (55,6 %) |
12 (52,2 %) |
|
VB I/a |
46 (70,8 %) |
46 (62,2 %) |
|
VB I/b |
50 (80,2 %) |
59 (90,6 %) |
Umweltbundesamt
|
A1 |
0*) |
10 (38,5%) |
|
A2 |
0*) |
02 (20 %) |
|
VwGr.A |
16 (37,2 %) |
10 (37%) |
|
VwGr. B |
6 (28,6 %) |
6 (42,9 %) |
|
VB I/a |
17 (50%) |
13 (48,1 %) |
|
VB I/b |
28 (57,1 %) |
24 (51,1, %) |
*) Die Bezeichnungen A1 und A2 sind Teil der Besoldungsreform. Das Optieren für
Bedienstete dieser beiden Verwendungsgruppen war erst seit 1.1.1996 möglich.
ad 1b
Der Frauenanteil in der Zentralleitung unter den Sektions -, Gruppen -, Abteilungs -
und Referatsleitern stellt sich zum Stichtag 1. Juli 1995 wie folgt dar:
|
Funktionen |
gesamt |
Frauenanteil |
|
Sektionsleiter/innen |
5 |
1(20 %) |
|
Gruppenleiter/innen |
12 |
3(25%) |
|
Abteilungsleiter/innen |
32 |
12 (37,5 %) |
|
Referatsleiter/innen |
37 |
18 (48,6%) |
Der Frauenanteil in der Zentralleitung unter den Sektions - , Abteilungs - und Refe -
ratsleitern stellt sich zum Stichtag 1. Juli 1997 wie folgt dar:
|
Funktionen |
gesamt |
Frauenanteil |
|
Sektionsleiter/innen |
6 |
1 (16,7%) |
|
Abteilungsleiter/innen |
36 |
14 (38,9 %) |
|
Referatsleiter/innen |
10 |
2 (20%) |
In der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden in der Zentralleitung acht Lei -
tungsfunktionen neu besetzt, davon waren vier Frauen.
ad 1c
In der Zentralstelle wurden in der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997
33 Neuaufnahmen in der Verwendungsgruppe a und b vorgenommen, davon waren
18 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil
von 54,5 %.
ad 1d
Grundsätzlich wird § 42 Rechnung getragen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf
den hohen Frauenanteil im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
(53,7 %) hinweisen.
ad 2a
Anträgen auf Herabsetzung der Wochendienstzeit wurden in meinem Ressort grund -
sätzlich stattgegeben. Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich diesbezüglich
keine detaillierteren Angaben machen kann, da von Jänner 1995 bis April 1996 zwei
Bundesministerien bestanden haben (BM f. Umwelt sowie BM f. Jugend und Familie)
und die Personalangelegenheiten bis August 1996 vom Bundesministerium für
Finanzen betreut wurden.
ad 2b
Teilzeitbeschäftigung wird vorwiegend von Frauen in Anspruch genommen.
Zentralleitung Umweltbundesamt
|
|
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
|
A1 |
2 |
1 |
0 |
0 |
|
A2 |
- |
1 |
0 |
0 |
|
VwGr.A |
3 |
1 |
1 |
0 |
|
VwGr.B |
2 |
0 |
3 |
0 |
|
VB I/a |
5 |
0 |
1 |
0 |
|
VB I/b |
13 |
3 |
7 |
4 |
ad 2c
Von den leitenden Bediensteten meines Ressorts wurden die Möglichkeiten “Eltern -
karenz" oder “Herabsetzungen der Wochendienstzeit" nur in geringem Ausmaß
beansprucht.
Bei den betroffenen Personen handelt es sich um zwei Abteilungsleiterinnen - (AL)
und drei Referatsleiterinnen (RL), davon zwei Frauen. Mutterschutz - bzw.
Elternkarenzurlaub wurde in diesem Zeitraum von zwei leitenden weiblichen
Bediensteten in Anspruch genommen (1 AL, 1 RL).
Derzeit liegen keine Ansuchen um Herabsetzung der Wochendienstzeit oder Eltern -
karenz vor. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß in nächster Zeit kein
Anspruch entsteht.
ad 3 a
Für die sechs Sektionen des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie
sind drei Gleichbehandlungsbeauftragte und jeweils eine Stellvertreterin bestellt, die
insgesamt 391 Bedienstete betreuen.
Für das Umweltbundesamt sind eine Gleichbehandlungsbeauftragte sowie zwei
Stellvertreterinnen bestellt, die insgesamt 210 Bedienstete zu betreuen haben.
ad 3 b
Im gesamten Ressort steht den Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 37 Abs. 3
Bundesgleichbehandlungsgesetz (B - GBG) soviel freie Zeit zu, wie für die Wahrneh -
mung ihrer Tätigkeit erforderlich ist. Vereinbarungen über die verfügbare Zeit wurden
nicht getroffen.
ad 3 c
Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen wird regelmäßig
über Ausschreibungen in Kenntnis gesetzt. Entsprechend dem Frauenförderungs -
plan enthält jede Ausschreibung einen Hinweis bzw. eine Einladung für Bewerbe -
rinnen.
ad 3 d
Der gemäß § 53 Abs. 1 B - GBG erstellte Ressortbericht wird der Vorsitzenden der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zur Kenntnis übermittelt.
ad 3 e
Ein Vorschlag der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen war die Aufnahme
eines Aus - und Weiterbildungsprogrammes für Frauen. Da in meinem Ressort
bereits spezifische Kurse (Englisch - , Französischkurse, Telefonschulungen) für
Frauen angeboten wurden, ist diesem Vorschlag bereits entsprochen worden.
Für die gewünschte Mitbefassung der Vorsitzenden für Gleichbehandlungsfragen bei
sämtlichen Neuaufnahmen und Betrauungen mit höherwertigen Funktionen ist keine
gesetzliche Grundlage gegeben. Dies gilt auch für die Berechtigung, eine schriftliche
Stellungnahme abzugeben.
ad 4 a
Der meiner Anfragebeantwortung angeschlossene Frauenförderungsplan vom
1. Jänner 1998 enthält keine
maßgebenden Veränderungen.
FRAUENFÖRDERUNGSPLAN
DES BUNDESMINISTERIUMS
FÜR UMWELT, JUGEND UND FAMILIE
1998
Vorwort
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frauen und
Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes im Jahr 1993 wurde
in meinem Ressort versucht, eine aktive Gleichbehandlungspolitik aufzubauen und
damit dem Grundsatz der Chancengleichheit gerecht zu werden.
Als zuständiger Bundesminister unter anderem auch für Familienangelegenheiten
sehe ich es als meine Aufgabe, neben der spezifischen Frauenförderung in meinem
Ressort auch ein neues Verständnis für die Situation berufstätiger Mitarbeiterinnen
mit Betreuungspflichten zu schaffen.
Eines der Ziele des Frauenförderungsplanes 1998 ist es daher, die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie zu fördern. Mehr Familienfreundlichkeit bedeutet mehr
Arbeitszufriedenheit sowie höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der
MitarbeiterInnen. Der nun vorliegende Frauenförderungsplan wendet sich daher
nicht nur an Frauen, sondern will Frauen und Männern gleichermaßen zur
Übernahme partnerschaftlicher Verantwortung im Beruf und in der Familie
ermutigen.
Ich ersuche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Umsetzung des
Frauenförderungsplanes mitzuhelfen und damit ein positives Zeichen für andere
Bereiche der Arbeitswelt zu setzen.
Dr. Martin Bartenstein
Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie
Allgemeiner Teil
Mit 13. Februar 1993 ist das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen
und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (B - GBG) in
Kraft getreten. Schon durch die Bezeichnung des Gesetzes kommen zwei
Schwerpunkte zum Ausdruck:
Das Gleichbehandlungsgebot (=Verbot von Diskriminierungen) betrifft Frauen und
Männer gleichermaßen. Das Frauenförderungsgebot will die rasche Beseitigung
bestehender Benachteiligungen für Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils bei
allen Beschäftigungen und Führungspositionen erreichen.
Das Gleichbehandlungsgebot bezieht sich z.B. auf:
• Begründung des Dienst - oder Ausbildungsverhältnisses (Ausschreibung;
Aufnahme)
• Festsetzung des Entgelts (Planstellenbewertung, Nebengebühren Zulagen)
• Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
• Maßnahmen der ressortinternen Aus - und Weiterbildung
• Beruflicher Aufstieg
• Sonstige Arbeitsbedingungen (Sonderurlaube, Karenzurlaube ohne gesetzlichen
Anspruch, Urlaubseinteilung; Arbeitsraumgestaltung, Sach - und
Personalausstattung...)
• Sexuelle Belästigung (gilt gleichfalls als Diskriminierung)
• Adäquate Vertretung von Frauen in Kommissionen
Gleichbehandlung setzt voraus, daß gleiche Rechte auch in Anspruch genommen
werden können, und schließt daher Förderungsmaßnahmen dort ein, wo bestehende
Benachteiligungen ausgeglichen werden
müssen.
Das gesetzliche Frauenförderungsgebot sieht daher folgende Maßnahmen vor:
• Erlassung eines Frauenförderungsplans (erstmalig mit 1. Jänner 1994) für jedes
Ressort auf der Grundlage statistischer Erhebungen.
• Bevorzugte Aufnahme von (gleich qualifizierten) Bewerberinnen, bis ein Anteil von
mindestens 40% in der jeweiligen Verwendungs bzw. Entlohnungsgruppe erreicht
ist.
• Bevorzugte Teilnahme von Frauen an Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen, die
zur Übernahme höherwertiger Verwendungen (Funktionen) qualifizieren.
• Bevorzugte Bestellung von (gleich qualifizierten) Bewerberinnen für höherwertige
Verwendungen (Funktionen), bis ein Anteil von mindestens 40% Frauen in dieser
Funktion erreicht ist.
Ziel des Frauenförderungsplans ist es:
• Eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit der Frauen bei allen Mitarbeiter/Innen
des Ressorts, sowie die berufliche Identität und das Selbstbewußtsein der Frauen
zu fördern.
• Einen Konsens über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern zu
erzielen und damit Chancengleichheit sicherzustellen.
• Bestehende Benachteiligungen aufgrund der gesellschaftlichen Arbeitsteilung
auszugleichen und die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit familiärer
Verpflichtungen und beruflicher Interessen zu verbessern.
• Die Bedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung der Frauen an den
Entscheidungsstrukturen - entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung - zu
schaffen.
• Neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Frauen und Männern im Beruf als
Chance für beide Geschlechter zu eröffnen. In diesem Sinn enthält der
Frauenförderungsplan eine Reihe von Maßnahmen, die Männern, die zunehmend
ihren Teil der Verantwortung für die Familie wahrnehmen wollen, genauso zugute
kommen sollen.
• Die Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternkarenzurlaub durch Männer ist bei
allen Mitarbeiter/Innen des Ressorts zu fördern.
Aufgabe der Gleichbehandlungsbeauftragten ist
• Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner
Bediensteter zu Fragen der Gleichbehandlung entgegenzunehmen, zu
beantworten oder der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen weiterzugeben;
• bei jedem begründeten Verdacht einer Diskriminierung aufgrund des
Geschlechtes mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen unverzüglich und
unmittelbar der Dienstbehörde Disziplinaranzeige zu erstatten.
• Gleichbehandlungsbeauftragte werden von der Ressortleiterin/ dem Ressortleiter
für eine Funktionsdauer von 5 Jahren bestellt.
Aufgabe der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist
• die Ressortleiterin/ den Ressortleiter von einem begründeten Verdacht einer
Diskriminierung oder einer Verletzung des Frauenförderungsgebotes zu
unterrichten und einen Vorschlag zur Verwirklichung der Gleichbehandlung zu
übermitteln;
° Anträge an die Kommission auf Erstellung eines Gutachtens zu stellen;
• einen Vorschlag für den Frauenförderungsplan mit Zielvorgaben für das Ressort
auszuarbeiten und der Ressortleiterin/ dem Ressortleiter vorzulegen;
• DienstnehmerInnen über ihre Rechte und Möglichkeiten und deren
Geltendmachung zu informieren
• der Ressortleiterin/ dem Ressortleiter bis Ende Jänner eines jeden Jahres einen
schriftlichen Bericht über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauen -
förderung im Ressort vorzulegen.
Erhebung
Das diesem Plan zugrunde liegende Zahlenmaterial wurde von der Präsidial -
abteilung 2 für das Gesamtressort, einschließlich Umweltbundesamt erhoben
(Stichtag 1. Juli 1997).
Vorweg wird allgemein bemerkt, daß der Frauenanteil im gesamten Ressort zwar
57,3 % beträgt, Frauen jedoch, wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich ist, in
den höheren Funktionen deutlich unterrepräsentiert sind. Bei den Leitungsfunktionen
lassen sich auch zwischen den Sektionen l - III (Umwelt) und den Sektionen IV u. V,
(Jugend und Familie) deutliche Unterschiede erkennen.
|
Verwendungs - / Entlohnungsgruppe |
Kopfzahl/M % |
Kopfzahl/W % |
Total |
|
Sondervertrag |
1 (50 %) |
1 (50 %) |
2 |
|
A1 |
29 (64,4 %) |
16 (35,6 %) |
45 |
|
A2 |
23 (51,1 %) |
22 (48,9 %) |
45 |
|
A3 |
7 (25,9 %) |
20 (74,1 %) |
27 |
|
A4 |
1 (50 %) |
1 (50 %) |
2 |
|
A |
62 (55,4 %) |
50 (44,6 %) |
112 |
|
B |
19 (55,9 %) |
15 (44,1 %) |
34 |
|
C |
0 (0 %) |
3 (100 %) |
3 |
|
P1 |
1 (100 %) |
0 (0 %) |
1 |
|
VB I/a |
41 (46,6 %) |
47 (5314 %) |
88 |
|
VB I/b |
29 (27,9 %) |
75 (72,1 %) |
104 |
|
VB I/c |
19 (21,3 %) |
70 (78,7 %) |
89 |
|
VB I/d |
9 (24,3 %) |
28 (75,7 %) |
37 |
|
VB I/e |
3 (60 %) |
2 (40 %) |
5 |
|
VB II/p1 |
1 (100 %) |
0 (0 %) |
1 |
|
VB II/p3 |
2 (100 %) |
0 (0 %) |
2 |
|
VB II/p4 |
1 (33,3 %) |
2 (66,7 %) |
3 |
|
VB II/p5 |
1 (100 %) |
0 (0 %) |
1 |
|
ADV - Gruppe 1 |
1 (100 %) |
0 (0 %) |
1 |
|
ADV - Gruppe 2 |
2 (100 %) |
0 (0 %) |
2 |
|
ADV - Gruppe 3 |
4 (100 %) |
0 (0 %) |
4 |
|
ADV - Gruppe 4 |
4 (80 %) |
1 (20 %) |
5 |
|
ADV - Gruppe 5 |
4 (57,1 %) |
3 (42,9 %) |
7 |
|
ADV - Gruppe 6 |
2 (66,7 %) |
1 (33,3 %) |
3 |
|
Gesamt |
266 |
357 |
623 |
Funktionsverteilung im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie:
|
Funktionen |
Total |
Männlich % |
Weiblich % |
|
SektionsleiterInnen |
6 |
5 (83,3 %) |
1 (16,7 %) |
|
AbteilungsleiterInnen |
36 |
22 (61,1 %) |
14 (38,9 %) |
|
ReferatsleiterInnen |
10 |
8 (80 %) |
2 (20 %) |
|
MKD - Leiterinnen |
1 |
0 (0 %) |
1 (100 %) |
|
Kanzlei |
4 |
1 (25 %) |
3 (75 %) |
davon
|
Sektion I - III AL |
25 |
16 (64%) |
9 (36%) |
|
Sektion IV - V AL |
11 |
6 (55%) |
5 (45%) |
|
Sektion I - III SL |
4 |
4 (100%) |
0 (0%) |
|
Sektion IV+V SL |
2 |
1 (50%) |
1 (50%) |
Funktionsverteilung im Umweltbundesamt:
|
Funktionen |
Total |
Männlich % |
Weiblich % |
|
DirekorIn |
1 |
1 (100 %) |
0 (0 %) |
|
ZweigstellenleiterInnen |
2 |
2 (100 %) |
0 (0%) |
|
GruppenleiterInnen |
4 |
2 (50 %) |
2 (50 %) |
|
AbteilungsleiterInnen |
14 |
10 (71,4 %) |
4 (28,6 %) |
Besonders in den Leitungsfunktionen fällt auf, daß der Anteil an den weiblichen
Führungskräften von 40 % nicht erreicht werden konnte.
Darüber hinaus ist zu bemerken, daß ein Vergleich mit den Vorjahren insofern nicht
möglich ist, als in der Zwischenzeit eine tiefgehende Strukturreform stattgefunden
hat und das Ressort Jugend und Familie
hinzugekommen ist.
Vorschläge für Maßnahmen zur Frauenförderung
Beruflicher Aufstieg
Bis zur Erreichung der in den §§ 40 ff B - GBG vorgesehenen Quoten von 40 % sind
insbesondere Frauen einzuladen, sich zu bewerben. Es ist sicherzustellen, daß
relevante Funktionen bei gleicher Eignung mit weiblichen Bewerberinnen besetzt
werden.
Zur Förderung der Aufstiegsmöglichkeiten in Führungspositionen sind ressortintern
spezielle Traineeprogramme zu organisieren und Frauen zu ermutigen, auch
verstärkt Stellvertretungsaufgaben zu übernehmen.
Eine mögliche oder tatsächliche Karenzierung wegen Mutter - oder Vaterschaft darf
keinen Grund für die Benachteiligung bei der Bewerbung um Führungspositionen
darstellen.
Den Kommissionen gemäß Ausschreibungsgesetz wird unter Berücksichtigung der
Bewerbungen empfohlen, die Beiziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten des
jeweiligen Vertretungsbereiches als nicht stimmberechtigte Sachverständige zu
prüfen. Sie sind in diesem Fall berechtigt, eine schriftliche Stellungnahme
abzugeben.
Sämtliche Gremien, die über die Vergabe von Funktionen entscheiden, sowie die
Disziplinarkommission sind paritätisch zu besetzen.
Um die Erreichung der im B - GBG und im Frauenförderungsplan vorgegebenen Ziele
zu unterstützen, sollen diese Maßnahmen in regelmäßigen Gesprächen zwischen
Gleichbehandlungsbeauftragten und Personalverantwortlichen beraten und deren
Umsetzung beobachtet werden.
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist bis 1. Oktober jeden Jahres über
die gesetzten Maßnahmen zu informieren.
Aus - und Weiterbildung
Im geplanten Bildungskonzept des Ressorts ist ein Aus - und Weiterbildungs -
programm für Frauen aufzunehmen. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Ausbildungsmöglichkeit in
räumlicher Nähe zum Arbeitsort und in der Kernzeit angeboten wird.
Im geplanten Führungskräftelehrgang sollte über die Ziele und Inhalte des
Bundesgleichbehandlungsgesetzes informiert werden.
Jedenfalls soll sich ein Anspruch auf Aus - und Weiterbildung an einem Richtwert
von zumindest fünf Tagen im Jahr orientieren.
Für darüber hinausgehende Anträge auf Aus - und Weiterbildung ist vorzusehen, daß
eine geplante Ablehnung von Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten von Frauen der
Gleichbehandlungsbeauftragten zu melden ist. In weiterer Folge hat ein
gemeinsames Gespräch zwischen Gleichbehandlungsbeauftragter, Mitarbeiterin und
dem/ der Vorgesetzten stattzufinden, worin die Ablehnungsgründe besprochen und
eine gemeinsame Lösung angestrebt wird.
Für Frauen sollen vom Dienstgeber/ von der Dienstgeberin Seminare zur
Unterstützung individueller Laufbahnplanung angeboten werden (Stärkung des
Selbstbewußtseins, Arbeitstechniken, Rhetorikkurs ......)
Aufgabe der Vorgesetzten ist es, ihre Mitarbeiterinnen über alle zur Auswahl
stehenden Bildungsangebote zeitgerecht zu informieren, sie zur Teilnahme zu
ermutigen und konkrete Ausbildungsschritte vorzuschlagen. Die Information hat - wie
es bereits mit dem Bildungsprogramm des BMUJF vorgesehen ist, - weiterhin
nachweislich zu erfolgen.
Die Ausbildungsverantwortlichen haben die Dienstnehmerinnen ihres
Zuständigkeitsbereiches auf geeignete externe Fortbildungsveranstaltungen
aufmerksam zu machen.
Die Gleichbehandlungsbeauftragten sind jährlich von der Personalabteilung über
durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen zu informieren und in die Planung über
künftige Ausbildungsmaßnahmen einzubeziehen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Frauen und Männer mit (Kinder - )Betreuungspflichten sollen unter Beachtung
dienstlicher Notwendigkeiten bei individuellen Regelungen ihrer Arbeitszeit, ihrer
Arbeitsplanung und ihrer Arbeitseinteilung unterstützt werden.
Bei der Festlegung von Sitzungszeiten ist auf die Arbeitszeit von Teilzeit -
beschäftigten, bzw. Personen mit (Kinder - )Betreuungspflichten Rücksicht zu
nehmen. Sitzungen sollen innerhalb der Normalarbeitszeit stattfinden bzw. sind
möglichst langfristig zu planen und sind den Bediensteten rechtzeitig
bekanntzugeben.
Aufgabe der Vorgesetzten ist es, im Rahmen der Arbeitsplanung einer
Organisationseinheit dafür Vorsorge zu treffen, daß die Aufgaben der einzelnen
MitarbeiterInnen in der Regel in der Normalarbeitszeit zu bewältigen sind.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die klare Reduzierung der Aufgabenbereiche
bei einem Umstieg auf Teilzeitbeschäftigung zu legen. Im Rahmen des
MitarbeiterInnengesprächs sollen entsprechende Arbeitspläne vereinbart werden.
Bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit ist auf die zeitlichen
Erfordernisse, die sich aus (Kinder - )Betreuungspflichten ergeben, Rücksicht zu
nehmen. Es darf daraus keine Benachteiligung für die Bediensteten erwachsen.
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung eine wesentliche Voraussetzung.
Für die Bediensteten dürfen daraus keinerlei Benachteiligungen (z.B. bei
Funktionsbesetzungen) entstehen. Auch die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen ist
zu ermöglichen.
Die Einrichtung einer "Arbeitszeitbörse" für MitarbeiterInnen des Bundesministeriums
für Umwelt, Jugend und Familie, in deren Rahmen Verkürzungen als auch
Verlängerungen der individuellen Arbeitszeit möglich sind, wird angeregt.
Bei der Urlaubsplanung, bei der Einteilung von Zeitausgleich und der Gewährung
von Sonderurlaub sind allfällige Betreuungspflichten des Bediensteten zu
berücksichtigen.
Sofern entsprechender Bedarf bei den Bediensteten besteht, ist ein Konzept für
betriebsinterne Kinderbetreuung auszuarbeiten.
Wiedereinstieg
Bereits bei Meldung der Schwangerschaft an die Personalabteilung ist die
Mitarbeiterin durch die zuständige Personalabteilung über Rechte und Möglichkeiten
betreffend Mutterschutz, Karenzurlaub und Wiedereinstieg zu informieren.
Die Information kann auch in Form eines Informationsblattes erfolgen und soll
folgende Punkte umfassen:
• Motivation, nach dem Karenzurlaub wieder einzusteigen;
• alle Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes (wie etwa Teilung
des Karenzurlaubes, Teilzeitbeschäftigung nach der Geburt des Kindes);
• alle Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung.
Im besonderen sind auch Männer auf die rechtlichen Möglichkeiten der
Inanspruchnahme des Karenzurlaubes bzw., Teilzeitkarenzurlaubes hinzuweisen.
Rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg ist die Bedienstete/ der Bedienstete von der
zuständigen Personalabteilung bzw., von ihrer/ihrem Vorgesetzten über ihre
zukünftige Verwendung zu informieren.
Prinzipiell sollte eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz möglich sein. Wenn dies
nicht möglich ist, wäre gemeinsam mit der Bediensteten/ dem Bediensteten zu
klären,
• welche alternativen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen;
• welche individuell zu gestaltende Arbeitszeit bei der jeweils in Betracht
kommenden Verwendung möglich ist.
Die MitarbeiterInnen sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem
Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen:
• Einstiegsseminare sollen, neben Informationen über allgemeine neue gesetzliche
Regelungen (z.B. Bundesgleichbehandlungsgesetz) und neue Technologien (PC),
auch Unterstützung für die Bewältigung der neuen Situation (Doppelbelastung)
durch die Verbesserung persönlicher Arbeitstechniken und Förderung des
Selbstbewußtseins beinhalten.
• Fortbildungsseminare sollen die fachliche Kompetenz sichern, die für den
jeweiligen Arbeitsplatz nötig ist.
Bei diesen Schulungsmaßnahmen ist ganz besonders auf die zeitlichen wie örtlichen
Rahmenbedingungen zu achten.
In den letzten drei Monaten vor Beendigung des Karenzurlaubes ist den
KarenzurlauberInnen von der zuständigen Schulungsabteilung eine Information über
geplante interne und externe Fortbildungsveranstaltungen zuzusenden.
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben ist auch dadurch zu erleichtern, daß der
Informationsfluß zu karenzierten Bediensteten mittels Informationsschreiben (z.B.
auch im Rahmen von MitarbeiterInnenzeitungen) z.B. über wesentliche Neuerungen
im jeweiligen Arbeitsbereich aufrechterhalten wird, und daß sie zu internen
Veranstaltungen, wie Betriebsausflügen,
eingeladen werden.
Gleichbehandlungsbeauftragte
Die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten ist als Erfüllung ihrer
Dienstpflichten anzusehen.
Der Leiter/ die Leiterin der Dienstbehörde hat dafür Sorge zu tragen, daß die dafür
erforderlichen Ressourcen (Zeit - , Personal - , Raum - , und Sachaufwand) den
Gleichbehandlungsbeauftragten für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit zur Verfügung
gestellt werden.
Der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind die statistischen Daten
entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten über
die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden statistischen Daten BGBl.Nr.
774/1993 bis 1. Oktober 1999 zu übermitteln.
Allen (auch allen neueintretenden) MitarbeiterInnen ist der Frauenförderungsplan zur
Kenntnis zu bringen.
Den MitarbeiterInnen ist die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der
Gleichbehandlungsbeauftragten innerhalb der Dienstzeit zu ermöglichen.
Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und
Familie:
Sektionen I und II:
|
Silvia Baldinger - De Smet |
Tel. 515 22 - 1750 |
|
Susanne Chlan |
Tel. 515 22 - 1648 |
Sektion III und Präsidium:
|
Birgit Ebhardt - Bedits |
Tel. 515 22 - 3543 |
|
Elisabeth Seifert |
Tel. 515 22 - 1723 |
Sektionen IV und V:
|
Martina Staffe |
Tel. 534 75 - 269 |
|
Silvia Lang |
Tel. 534 75 - 149 |
UBA:Mag.Kobler und Dr.Lummersdorfer(Karenz)
Fr.Holas als Stellvertreterin: Tel:31304/5356
Sprachliche Gleichbehandlung
Um die Existenz und den Arbeitsanteil der Frauen auf allen Ebenen des Ressorts
sichtbar zu machen und die Sensibilisierung für die Gleichwertigkeit der Frauenarbeit
sowie das Prinzip der Gleichbehandlung in allen Bereichen zu fördern, sind in allen
Schriftstücken des Ressorts (intern und extern) Personenbezeichnungen in
weiblicher und männlicher Form zu verwenden.
Anregungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Texten, z.B. auch in
Informationsmaterialien des Ressorts, können der Broschüre “Anleitungen zu
geschlechtergerechtem Sprachgebrauch" - Band 13 der Schriftenreihe der
Frauenministerin entnommen werden.