3913/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben am
25. März 1998 unter der Nr. 3929/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen
von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“ A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen
alle Fragen des Punktes A beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997
alle Fragen des Punktes A sind gesondert nach Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer),
Verwendungsgruppen sowie Zentralstellelnachgeordnete Dienststellen zu beantworten
1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen. d.h. in wievielen Fällen handelte es sich um
a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,
b. fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen
c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes
d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e. sonstige Gründe?
3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wurden im
fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?
Wurden Anträge wegen des Aufahmestopps abgelehnt und wieviele?
4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt und
wieviele wurden davon abgelehnt?
a. Bei wievielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes, wie hoch
war die Ablehnungsquote?
b. Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweithäufigste
und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?
5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an und
wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?
7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei
Planstellen?
B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst
• alle Fragen des Punktes B beziehen sich auf den Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997
• alle Fragen des Punktes B sind gesondert nach Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer)
Verwendungsgruppen sowie
Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen zu beantworten
1 Frauenanteil allgemein
a. Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in Ihrem Ressort
per 1.7.1995 und per 1.7.1997?
b. Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions - den Gruppen - und Abteilungsleitungen
in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wieviele Leitungen wurden in diesem
Zeitraum neu besetzt?
c. Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in der
Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frauenanteil an diesen
Neubesetzungen?
d. Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme von
Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?
2. Frauenanteil bei Teilzeitbeschäfligten
a. Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern gab
es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv entschieden?
b. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den
Venvendungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?
c. Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herabsetzung der
Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben oder noch nehmen?
3.Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauflragten bzw. der Arbeitsgruppen
a. Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele Bedienstete haben
diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?
b. Wieviel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten zur
Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich zu und welche
Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte “freie Zeit”‘ auch in Anspruch
genommen werden kann?
c. Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftragten und die
Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen einbezogen, werden sie über alle
Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnahme bzw. die Ausschreibung von Planstellen und
Funktionen sowie bezüglich der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen aktiv von
der Personalstelle informiert?
d. Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bericht des Ressorts nach § 53 Abs. 1
B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe?
e. Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenförderung? In
welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und warum nicht?
4. Frauenförderungsplan
a. Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?
b. Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ressorts bei.”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage A1:
Die Gesamtsumme der Planstellen in meinem Ressort erhöhte sich von 32.180 (Stand 1. Jänner
1997) auf 33.163 (Stand 1. Jänner 1998). Hinsichtlich der in einzelnen Planstellenbereichen
erfolgten Einsparungen verweise ich auf die beiliegenden Auszüge aus den Stellenplänen 1997
und 1998.
Zu Frage A2:
Ich bitte um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwand von einer detaillierten Aufgliederung Abstand nehme. Die
erforderlichen Einsparungen Planstellen erfolgten aber überwiegend durch
Nichtnachbesetzungen von durch Pensionsabgänge freigewordenen Planstellen sowie durch
einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen, in Einzelfällen durch Nichtverlängerung
von befristeten Dienstverhältnissen
Zu Frage A 3:
Von einer Beantwortung der ersten Teilfrage muß im Hinblick auf den damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand Abstand genommen werden. Hinsichtlich der
zweiten Teilfrage ist zu bemerken, daß wegen des "Aufnahmestopps” kein Antrag auf
Übernahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis abgelehnt wurde, da kein direkter
Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bundesdienst verfügten Restriktionen
und der Übernahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis besteht. Im Bereich der
Zentralleitung verhindert aber die Tatsache, daß zur Zeit keine Erhöhung der Anzahl der
pragmatischen Bediensteten zum Stand 31. Dezember 1996 zulässig ist, Übernahmen in das
öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis.
Zu Frage A 4:
Ich bitte um Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung wegen des damit
verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Abstand nehme, zumal hiefür
die Durchsicht sämtlicher Personalakten erforderlich wäre.
Zu Frage A 5:
Im Jahr 1997 fielen im Bereich der Zentralleitung und des Bundesasylamtes 44 Karenzurlaube
(Karenzurlaube nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Eltern - Karenzurlaubsgesetz sowie
Anschlußkarenzurlaube nach § 75 des Beamten - Dienstrechtsgesetzes), im Bereich der
Bundespolizei 317 Karenzurlaube und im
Bereich der Bundesgendarmerie 46 Karenzurlaube
Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aus Gründen des damit verbundenen unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwandes eine genauere Aufgliederung und die Anzahl der aufgenommen
Ersatzkräfte nur für den Bereich der Zentralleitung samt Bundesasylamt anführe
|
Zentralleitung: |
|
|
Verwendungs - /Entlohnungsgruppe |
Gesamtsumme |
|
AI/A/a |
5 (hievon 1 Anschlußkarenz) |
|
A2/B/b |
9 (hievon 4 Anschlußkarenzen) |
|
A3/C/c |
9 (hievon 3 Anschlußkarenzen) |
|
A4/D/d |
17 (hievon 1 Anschlußkarenz) |
|
E2a |
1 |
|
VB/SV |
1 |
Im Jahr 1997 wurden dafür folgende Ersatzkräfte aufgenommen:
Entlohnungsgruppe a: 3, Entlohnungsgruppe b: 2, Entlohnungsgruppe d: 5
Bundesasylamt:
|
Karenzurlaube (MSchG, E - KUG): |
Verwendungsgruppe A2: 1 |
|
|
Verwendungsgruppe A3:1 |
dafür aufgenommene Ersatzkräfte: Entlohnungsgruppe b: 1, Entlohnungsgruppe d: 1
Zu Frage A 6:
Ich verweise auf die beigeschlossenen Stellenpläne sowie die entsprechenden
Ministeratsbeschlüsse.
Zu Frage A 7:
Die Einsparung für das Jahr 1998 ergibt sich aus dem Stellenplan für dieses Jahr. Aussagen
über weitere Einsparungspotentiale sind erst nach Abschluß der jeweils laufenden
Reorganisations - und
Rationalisierungsprojekte möglich
Zu Frage B 1:
a) In den einzelnen Planstellenbereichen gab es folgenden Frauenanteil:
.Zentralleitung (samt Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und Öffentlichen Denkmal und
Museum Mauthausen)
zum 1.Juli 1995;
Verwendungs-/
|
Entlohnungsgruppe |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
A/a |
47 |
115 |
29,01 |
|
B/b |
126 |
233 |
35,1 |
zum 1. Juli 1997;
Venvendungs - /
|
Entlohnungsgruppe |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
A/A1/a |
51 |
123 |
29,31 |
|
B/A2/b |
131 |
242 |
35,12 |
.Bundesasylamt
zum 1. Juli 1995
Verwendungs - /
|
Entlohnungsgruppe |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
A/a |
0 |
0 |
0 |
|
B/b |
4 |
15 |
21,05 |
zum 1. Juli 1997
Verwendungs -/
|
Entlohnungsgruppe |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
A/A1/a |
0 |
2 |
0 |
|
B/A2/b |
7 |
12 |
36,84 |
• Bundespolizei:
zum 1. Juli 1995
Verwendungs
|
Entlohnungsgruppe |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
A/a |
54 |
357 |
13,14 |
|
B/b |
143 |
218 |
39,61 |
Verwendungs
|
Entlohnungsgruppe |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
A/A1/a |
53 |
349 |
13,18 |
|
B/A2/b |
149 |
218 |
40,6 |
Im Bereich der Bundesgendarmerie gab es im besagten Zeitraum keine weibliche Bedienstete
in den angeführten Verwendungs - bzw Entlohnungsgruppen. In der Verwendungsgruppe E 1
gibt es seit 1. Jänner 1996 eine Frau
b)
|
Zentralleitung |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
zum 1. Juli 1995 |
|
|
|
|
Leitungsfunktion |
|
|
|
|
Verwendungs/Entlohnungs - |
|
|
|
|
gruppe |
|
|
|
|
Sektionsleiter A |
0 |
4 |
0 |
|
Gruppenleiter |
1 |
7 |
12,5 |
|
Abteilungsleiter A/a |
3 |
36 |
7,7 |
|
Abteilungsleiter B |
1 |
1 |
50 |
|
Abteilungsleiter W1 |
0 |
3 |
0 |
|
Zentralleitung |
Frauen |
Männer |
Frauenanteil in Prozent |
|
zum 1. Juli 1997 |
|
|
|
|
Leitungsfunktion |
|
|
|
|
Verwendungs. /Entlohnungs - |
|
|
|
|
gruppe |
|
|
|
_________________________________________________________________
|
Sektionsleiter A |
0 |
4 |
0 |
|
Gruppenleiter A |
1 |
7 |
12,5 |
|
Abteilungsleiter A/a |
5 |
37 |
11,9 |
|
Abteilungsleiter B |
1 |
1 |
50 |
|
Abteilungsleiter W1 |
0 |
3 |
0 |
Im angeführten Zeitraum wurde keine Sektionsleiterbestellung durchgeführt; es wurden 5
Gruppenleiterfunktionen der Verwendungsgruppe A1/A, davon 4 an Männer und 1 an eine
Frau, sowie 10 Abteilungsleiterfunktionen der Verwendungsgruppe A/A1, davon 9 an Männer
und 1 an eine Frau vergeben
c) Es wurden im besagten Zeitraum folgende Aufnahmen vorgenommen:
Entlohnungsgruppe a: 6 Männer, 3 Frauen; der Frauenanteil betrug daher 33,3 %
Entlohnungsgruppe b: 5 Männer, 5
Frauen; der Frauenanteil betrug daher 50%.
d) In keinem Fall.
Zu Frage B 2
a: Ich bitte um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand von einer inhaltlichen Beantwortung dieser
Teilfrage Abstand nehme.
b: Im Bereich der Zentralleitung samt Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und Öffentlichen
Denkmal und Museum Mauthausen gab es zum Stichtag 1. Juli 1997 in den
Verwendungs/Entlohnungsgruppen A1/A/a 2 teilzeitbeschäftigte Frauen, in den
Verwendungs/Entlohnungsgruppen A2/B/b 5 teilzeitbeschäftigte Frauen und einen
teilzeitbeschäftigten Mann.
Im Bereich der Bundespolizei gab es in den Verwendungs/Entlohnungsgruppe A1/A/a eine
teilzeitbeschäftigte Frau und 16 teilzeitbeschäftigte Männer; hiebei handelt es sich
ausschließlich um Polizei - sowie Vertragsärzte(innen). In den
Verwendungs/Entlohnungsgruppe A2/B/b gab es sieben teilzeitbeschäftigte Frauen.
In den restlichen Planstellenbereichen (Bundesgendarmerie und Bundesasylamt) gab es in den
angeführten Verwendungs - und Entlohnungsgruppe keine Teilzeitbeschäftigten.
c: Derzeit nimmt nur im Bereich der Bundespolizei eine Bedienstete in Leitungsfunktion
(Abteilungsleiterin bei der SD Vorarlberg) einen Karenzurlaub zur Betreuung ihres Kindes in
Anspruch.
Zu Frage B 3:
a) Im Bereich des Bundesministerium für Inneres gibt es 8 Gleichbehandlungsbeauftragte, die
für 32.949 Bedienstete zum 1. Juli 1995 und für 33.995 Bedienstete des Ressorts zum 1. Juli
1997 zuständig waren.
b) Den Gleichbehandlungsbeauftragten steht die für ihre Tätigkeit tatsächlich erforderliche Zeit
zu. Eine genauere Quantifizierung ist nicht möglich, da den Gleichbehandlungsbeauftragten die
von ihnen benötigte Zeit im konkrete
Fall gewährt wird.
Für besonders beispielgebend und erwähnenswert halte ich aber, daß im Bereich der Gruppe
Bundesgendarmerie ein eigenes internes Referat II/4/GBA (Gleichbehandlungs -
angelegenheiten) eingerichtet wurde und dieses in Personalunion von der
Gleichbehandlungsbeauftragten geführt wird. Dieser steht somit für diese Agende die gesamte
Dienstzeit zur Verfügung.
c) Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden über Ausschreibungen von Leitungsfunktionen
informiert
d) Im Hinblick auf die Tatsache, daß es sich beim Bericht des Ressorts nach § 53 Absatz 1 des
Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes überwiegend um statistische Auswertungen handelt, ist
keine formelle Einbindung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gegeben. Die
Möglichkeit zu Anregungen, die in den Bericht einfließen, besteht aber jederzeit.
Anzumerken ist, daß bei der Erstellung des Teiles des Berichtes für die Bediensteten der
Bundesgendarmerie die Gleichbehandlungsbeauftragte für diesen Bereich wesentlich beteiligt
ist.
e) Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen arbeitet an der Ausarbeitung des
Frauenförderungsplanes mit.
Zu Frage B 4
a) Nein.
b) Der neue Frauenförderungsplan in Verordnungsform befindet sich noch in Ausarbeitung; mit
seiner Publikation ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!