3913/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben am

25. März 1998 unter der Nr. 3929/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen

von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“ A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen

alle Fragen des Punktes A beziehen sich auf den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1997

alle Fragen des Punktes A sind gesondert nach Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer),

Verwendungsgruppen sowie Zentralstellelnachgeordnete Dienststellen zu beantworten

1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?

2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen. d.h. in wievielen Fällen handelte es sich um

a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,

b. fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen

c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes

d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben

e. sonstige Gründe?

3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis wurden im

fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?

Wurden Anträge wegen des Aufahmestopps abgelehnt und wieviele?

4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden gestellt und

wieviele wurden davon abgelehnt?

a. Bei wievielen dieser Karenzanträge war der Grund die Betreuung eines Kindes, wie hoch

war die Ablehnungsquote?

b. Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der zweithäufigste

und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?

5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeitraum an und

wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?

6. Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?

7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale bei

Planstellen?

B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst

• alle Fragen des Punktes B beziehen sich auf den Zeitraum 1.7.1995 bis 1.7.1997

• alle Fragen des Punktes B sind gesondert nach Geschlechterrelevanz (Frauen/Männer)

Verwendungsgruppen sowie Zentralstelle/nachgeordnete Dienststellen zu beantworten

1 Frauenanteil allgemein

a. Wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen A/a und B/b in Ihrem Ressort

per 1.7.1995 und per 1.7.1997?

b. Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions - den Gruppen - und Abteilungsleitungen

in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wieviele Leitungen wurden in diesem

Zeitraum neu besetzt?

c. Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen A/a und B/b wurden in der

Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der Frauenanteil an diesen

Neubesetzungen?

d. Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnahme von

Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?

2. Frauenanteil bei Teilzeitbeschäfligten

a. Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung von Kindern gab

es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv entschieden?

b. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den

Venvendungsgruppen A/a und B/b zum Stichtag 1.7.1997?

c. Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herabsetzung der

Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben oder noch nehmen?

3.Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauflragten bzw. der Arbeitsgruppen

a. Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele Bedienstete haben

diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreuen?

b. Wieviel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten zur

Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich zu und welche

Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte “freie Zeit”‘ auch in Anspruch

genommen werden kann?

c. Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftragten und die

Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen einbezogen, werden sie über alle

Auswahlentscheidungen betreffend die Aufnahme bzw. die Ausschreibung von Planstellen und

Funktionen sowie bezüglich der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen aktiv von

der Personalstelle informiert?

d. Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bericht des Ressorts nach § 53 Abs. 1

B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe?

e. Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenförderung? In

welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und warum nicht?

4. Frauenförderungsplan

a. Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geändert?

b. Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres Ressorts bei.”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage A1:

Die Gesamtsumme der Planstellen in meinem Ressort erhöhte sich von 32.180 (Stand 1. Jänner

1997) auf 33.163 (Stand 1. Jänner 1998). Hinsichtlich der in einzelnen Planstellenbereichen

erfolgten Einsparungen verweise ich auf die beiliegenden Auszüge aus den Stellenplänen 1997

und 1998.

Zu Frage A2:

Ich bitte um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßig

hohen Verwaltungsaufwand von einer detaillierten Aufgliederung Abstand nehme. Die

erforderlichen Einsparungen Planstellen erfolgten aber überwiegend durch

Nichtnachbesetzungen von durch Pensionsabgänge freigewordenen Planstellen sowie durch

einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen, in Einzelfällen durch Nichtverlängerung

von befristeten Dienstverhältnissen

Zu Frage A 3:

Von einer Beantwortung der ersten Teilfrage muß im Hinblick auf den damit verbundenen

unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand Abstand genommen werden. Hinsichtlich der

zweiten Teilfrage ist zu bemerken, daß wegen des "Aufnahmestopps” kein Antrag auf

Übernahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis abgelehnt wurde, da kein direkter

Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bundesdienst verfügten Restriktionen

und der Übernahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis besteht. Im Bereich der

Zentralleitung verhindert aber die Tatsache, daß zur Zeit keine Erhöhung der Anzahl der

pragmatischen Bediensteten zum Stand 31. Dezember 1996 zulässig ist, Übernahmen in das

öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis.

Zu Frage A 4:

Ich bitte um Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung wegen des damit

verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Abstand nehme, zumal hiefür

die Durchsicht sämtlicher Personalakten erforderlich wäre.

Zu Frage A 5:

Im Jahr 1997 fielen im Bereich der Zentralleitung und des Bundesasylamtes 44 Karenzurlaube

(Karenzurlaube nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Eltern - Karenzurlaubsgesetz sowie

Anschlußkarenzurlaube nach § 75 des Beamten - Dienstrechtsgesetzes), im Bereich der

Bundespolizei 317 Karenzurlaube und im Bereich der Bundesgendarmerie 46 Karenzurlaube

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aus Gründen des damit verbundenen unverhältnismäßig

hohen Verwaltungsaufwandes eine genauere Aufgliederung und die Anzahl der aufgenommen

Ersatzkräfte nur für den Bereich der Zentralleitung samt Bundesasylamt anführe

Zentralleitung:

 

Verwendungs - /Entlohnungsgruppe

 Gesamtsumme

AI/A/a

 5 (hievon 1 Anschlußkarenz)

A2/B/b

 9 (hievon 4 Anschlußkarenzen)

A3/C/c

 9 (hievon 3 Anschlußkarenzen)

A4/D/d

 17 (hievon 1 Anschlußkarenz)

E2a

 1

VB/SV

 1

Im Jahr 1997 wurden dafür folgende Ersatzkräfte aufgenommen:

Entlohnungsgruppe a: 3, Entlohnungsgruppe b: 2, Entlohnungsgruppe d: 5

Bundesasylamt:

Karenzurlaube (MSchG, E - KUG):

 Verwendungsgruppe A2: 1

 

Verwendungsgruppe A3:1

dafür aufgenommene Ersatzkräfte: Entlohnungsgruppe b: 1, Entlohnungsgruppe d: 1

Zu Frage A 6:

Ich verweise auf die beigeschlossenen Stellenpläne sowie die entsprechenden

Ministeratsbeschlüsse.

Zu Frage A 7:

Die Einsparung für das Jahr 1998 ergibt sich aus dem Stellenplan für dieses Jahr. Aussagen

über weitere Einsparungspotentiale sind erst nach Abschluß der jeweils laufenden

Reorganisations -  und Rationalisierungsprojekte möglich

Zu Frage B 1:

a) In den einzelnen Planstellenbereichen gab es folgenden Frauenanteil:

.Zentralleitung (samt Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und Öffentlichen Denkmal und

Museum Mauthausen)

zum 1.Juli 1995;

Verwendungs-/

Entlohnungsgruppe

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

A/a

 47

 115

 29,01

B/b

 126

 233

 35,1

zum 1. Juli 1997;

Venvendungs - /

Entlohnungsgruppe

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

A/A1/a

 51

 123

 29,31

B/A2/b

 131

 242

 35,12

.Bundesasylamt

zum 1. Juli 1995

Verwendungs - /

Entlohnungsgruppe

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

A/a

 0

 0

 0

B/b

 4

 15

 21,05

zum 1. Juli 1997

Verwendungs -/

Entlohnungsgruppe

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

A/A1/a

 0

 2

 0

B/A2/b

 7

 12

 36,84

• Bundespolizei:

zum 1. Juli 1995

Verwendungs

Entlohnungsgruppe

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

A/a

 54

 357

 13,14

B/b

 143

 218

 39,61


 

Verwendungs

Entlohnungsgruppe

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

A/A1/a

 53

 349

 13,18

B/A2/b

 149

 218

 40,6

Im Bereich der Bundesgendarmerie gab es im besagten Zeitraum keine weibliche Bedienstete

in den angeführten Verwendungs -  bzw Entlohnungsgruppen. In der Verwendungsgruppe E 1

gibt es seit 1. Jänner 1996 eine Frau

b)

Zentralleitung

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

zum 1. Juli 1995

 

 

 

Leitungsfunktion

 

 

 

Verwendungs/Entlohnungs -

 

 

 

gruppe

 

 

 

 

 

Sektionsleiter A

 0

 4

 0

Gruppenleiter

 1

 7

 12,5

Abteilungsleiter A/a

 3

 36

 7,7

Abteilungsleiter B

 1

 1

 50

Abteilungsleiter W1

 0

 3

 0

 

 

Zentralleitung

 Frauen

 Männer

 Frauenanteil in Prozent

zum 1. Juli 1997

 

 

 

Leitungsfunktion

 

 

 

Verwendungs. /Entlohnungs -

 

 

 

gruppe

 

 

 

_________________________________________________________________

 

Sektionsleiter A

 0

 4

 0

Gruppenleiter A

 1

 7

 12,5

Abteilungsleiter A/a

 5

 37

 11,9

Abteilungsleiter B

 1

 1

 50

Abteilungsleiter W1

 0

 3

 0

 

Im angeführten Zeitraum wurde keine Sektionsleiterbestellung durchgeführt; es wurden 5

Gruppenleiterfunktionen der Verwendungsgruppe A1/A, davon 4 an Männer und 1 an eine

Frau, sowie 10 Abteilungsleiterfunktionen der Verwendungsgruppe A/A1, davon 9 an Männer

und 1 an eine Frau vergeben

c) Es wurden im besagten Zeitraum folgende Aufnahmen vorgenommen:

Entlohnungsgruppe a: 6 Männer, 3 Frauen; der Frauenanteil betrug daher 33,3 %

Entlohnungsgruppe b: 5 Männer, 5 Frauen; der Frauenanteil betrug daher 50%.

d) In keinem Fall.

Zu Frage B 2

a: Ich bitte um Verständnis, wenn ich im Hinblick auf den damit verbundenen

unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand von einer inhaltlichen Beantwortung dieser

Teilfrage Abstand nehme.

b: Im Bereich der Zentralleitung samt Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und Öffentlichen

Denkmal und Museum Mauthausen gab es zum Stichtag 1. Juli 1997 in den

Verwendungs/Entlohnungsgruppen A1/A/a 2 teilzeitbeschäftigte Frauen, in den

Verwendungs/Entlohnungsgruppen A2/B/b 5 teilzeitbeschäftigte Frauen und einen

teilzeitbeschäftigten Mann.

Im Bereich der Bundespolizei gab es in den Verwendungs/Entlohnungsgruppe A1/A/a eine

teilzeitbeschäftigte Frau und 16 teilzeitbeschäftigte Männer; hiebei handelt es sich

ausschließlich um Polizei - sowie Vertragsärzte(innen). In den

Verwendungs/Entlohnungsgruppe A2/B/b gab es sieben teilzeitbeschäftigte Frauen.

In den restlichen Planstellenbereichen (Bundesgendarmerie und Bundesasylamt) gab es in den

angeführten Verwendungs - und Entlohnungsgruppe keine Teilzeitbeschäftigten.

c: Derzeit nimmt nur im Bereich der Bundespolizei eine Bedienstete in Leitungsfunktion

(Abteilungsleiterin bei der SD Vorarlberg) einen Karenzurlaub zur Betreuung ihres Kindes in

Anspruch.

Zu Frage B 3:

a) Im Bereich des Bundesministerium für Inneres gibt es 8 Gleichbehandlungsbeauftragte, die

für 32.949 Bedienstete zum 1. Juli 1995 und für 33.995 Bedienstete des Ressorts zum 1. Juli

1997 zuständig waren.

b) Den Gleichbehandlungsbeauftragten steht die für ihre Tätigkeit tatsächlich erforderliche Zeit

zu. Eine genauere Quantifizierung ist nicht möglich, da den Gleichbehandlungsbeauftragten die

von ihnen benötigte Zeit im konkrete Fall gewährt wird.

Für besonders beispielgebend und erwähnenswert halte ich aber, daß im Bereich der Gruppe

Bundesgendarmerie ein eigenes internes Referat II/4/GBA (Gleichbehandlungs -

angelegenheiten) eingerichtet wurde und dieses in Personalunion von der

Gleichbehandlungsbeauftragten geführt wird. Dieser steht somit für diese Agende die gesamte

Dienstzeit zur Verfügung.

c) Die Gleichbehandlungsbeauftragten werden über Ausschreibungen von Leitungsfunktionen

informiert

d) Im Hinblick auf die Tatsache, daß es sich beim Bericht des Ressorts nach § 53 Absatz 1 des

Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes überwiegend um statistische Auswertungen handelt, ist

keine formelle Einbindung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gegeben. Die

Möglichkeit zu Anregungen, die in den Bericht einfließen, besteht aber jederzeit.

Anzumerken ist, daß bei der Erstellung des Teiles des Berichtes für die Bediensteten der

Bundesgendarmerie die Gleichbehandlungsbeauftragte für diesen Bereich wesentlich beteiligt

ist.

e) Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen arbeitet an der Ausarbeitung des

Frauenförderungsplanes mit.

Zu Frage B 4

a) Nein.

b) Der neue Frauenförderungsplan in Verordnungsform befindet sich noch in Ausarbeitung; mit

seiner Publikation ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!