3914/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen haben am

27. März 1998 unter der Nr. 4002/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “der widersprüchlichen Angaben

des Univ. - Doz. der TU - Graz, Dr. Wolfgang Combocz hinsichtlich seiner

Bekanntschaft zu Roman Vravnik” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1.) Werden Sie angesichts des geschilderten Sachverhalts und des Umstandes,

daß Dr. Gombocz den ermittelnden Sicherheitsbehörden gegenüber seine

Bekanntschaft mit Roman Vravnik konsequent in Abrede stellte, weitere

diesbezügliche Ermittlungen anstellen?

Wenn ja, bis wann werden Sie entsprechende Ermittlungen durchführen

lassen?

Wenn nein, warum nicht?

2.) Läßt sich angesichts der geschilderten Tatsachen die Einzeltäter - Theorie

beim Briefbomben - Terror noch länger aufrechterhalten?

Wenn ja, aus welchem Gründen halten Sie weiter daran fest?

3.) Wurde bereits überprüft, ob Franz Fuchs auch Vorlesungen an der

TU - Graz bei Univ. - Doz. Dr. Wolfgang Gombocz belegte bzw. aufsuchte?

4.) Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der mutmaßliche Bombenbauer

Franz Fuchs sonstige Kontakte zu Wolfgang Gombocz hatte?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Zuge der Erhebungen zur Person des Tatverdächtigen Franz FUCHS wurden von

Beamten der Sonderkommission Briefbomben auch dessen etwaigen Kontakte nach

Soboth überprüft. In die Ermittlungen wurde auch die fingierte Absenderadresse

Soboth 53 a miteinbezogen. Dabei wurden Zusammenhänge festgestellt, deren

Nennung im Hinblick auf die Gerichtsanhängigkeit des Falles derzeit nicht möglich

ist.

Zu Frage 2:

Die Einzeltätertheorie läßt sich durch eine Fülle von Indizien untermauern. Im

übrigen verweise ich auf die Gerichtsanhängigkeit.

Zu den Fragen 3 und 4:

Diese Fragen wurden von den Beamten der Sonderkommission eingehend

abgeklärt. Das Ergebnis ist negativ.