3914/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen haben am
27. März 1998 unter der Nr. 4002/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “der widersprüchlichen Angaben
des Univ. - Doz. der TU - Graz, Dr. Wolfgang Combocz hinsichtlich seiner
Bekanntschaft zu Roman Vravnik” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1.) Werden Sie angesichts des geschilderten Sachverhalts und des Umstandes,
daß Dr. Gombocz den ermittelnden Sicherheitsbehörden gegenüber seine
Bekanntschaft mit Roman Vravnik konsequent in Abrede stellte, weitere
diesbezügliche Ermittlungen anstellen?
Wenn ja, bis wann werden Sie entsprechende Ermittlungen durchführen
lassen?
Wenn nein, warum nicht?
2.) Läßt sich angesichts der geschilderten Tatsachen die Einzeltäter - Theorie
beim Briefbomben - Terror noch länger aufrechterhalten?
Wenn ja, aus welchem Gründen halten Sie weiter daran fest?
3.) Wurde bereits überprüft, ob Franz Fuchs auch Vorlesungen an der
TU - Graz bei Univ. -
Doz. Dr. Wolfgang Gombocz belegte bzw. aufsuchte?
4.) Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der mutmaßliche Bombenbauer
Franz Fuchs sonstige Kontakte zu Wolfgang Gombocz hatte?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zuge der Erhebungen zur Person des Tatverdächtigen Franz FUCHS wurden von
Beamten der Sonderkommission Briefbomben auch dessen etwaigen Kontakte nach
Soboth überprüft. In die Ermittlungen wurde auch die fingierte Absenderadresse
Soboth 53 a miteinbezogen. Dabei wurden Zusammenhänge festgestellt, deren
Nennung im Hinblick auf die Gerichtsanhängigkeit des Falles derzeit nicht möglich
ist.
Zu Frage 2:
Die Einzeltätertheorie läßt sich durch eine Fülle von Indizien untermauern. Im
übrigen verweise ich auf die Gerichtsanhängigkeit.
Zu den Fragen 3 und 4:
Diese Fragen wurden von den Beamten der Sonderkommission eingehend
abgeklärt. Das Ergebnis ist negativ.