3915/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen haben am

27. März 1998 unter der Nr.4003/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die unterbliebene Einvernahme

der NAbg. Mag. Terezija Stoisits anläßlich der Erhebung in Sachen Briefbomben”

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1.) Ist es zutreffend, daß die Abgeordnete Mag. Stoisits von Beamten

genannter Einsatzgruppen für eine Einvernahme in Aussicht genommen

wurde?

2.) Welches waren die Beweisthemen, zu denen die Abgeordnete hätte

befragt werden sollen?

3.) Ist es richtig, daß die Abgeordnete beim damaligen Bundesminister

für Inneres, Dr. Caspar Einem, intervenierte und die Einvernahme

daraufhin unterblieb?

Wenn ja, werden Sie diese Einvernahme im Lichte der neuesten Er -

kenntnisse ehebaldigst nachholen lassen?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Abgeordnete zum Nationalrat, Frau Mag. STOISITS, wurde von Beamten der

EBT, sowohl mehrmals mündlich befragt als auch am 09.12.1993 niederschriftlich

einvernommen. Als Adressatin einer Briefbombe wurde Abgeordnete Mag.

STOISITS im Zuge der Ermittlungen zur Aufklärung der Briefbombenanschläge

hinsichtlich etwaiger kriminalpolizeilich verwertbarer Wahrnehmungen im

Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit befragt.

Zu Frage 3:

Über eine solche Intervention der Abgeordneten Mag. STOISITS bei meinem

Amtsvorgänger ist mir nichts bekannt.