3915/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald STADLER und Kollegen haben am
27. März 1998 unter der Nr.4003/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die unterbliebene Einvernahme
der NAbg. Mag. Terezija Stoisits anläßlich der Erhebung in Sachen Briefbomben”
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1.) Ist es zutreffend, daß die Abgeordnete Mag. Stoisits von Beamten
genannter Einsatzgruppen für eine Einvernahme in Aussicht genommen
wurde?
2.) Welches waren die Beweisthemen, zu denen die Abgeordnete hätte
befragt werden sollen?
3.) Ist es richtig, daß die Abgeordnete beim damaligen Bundesminister
für Inneres, Dr. Caspar Einem, intervenierte und die Einvernahme
daraufhin unterblieb?
Wenn ja, werden Sie diese Einvernahme im Lichte der neuesten Er -
kenntnisse
ehebaldigst nachholen lassen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Abgeordnete zum Nationalrat, Frau Mag. STOISITS, wurde von Beamten der
EBT, sowohl mehrmals mündlich befragt als auch am 09.12.1993 niederschriftlich
einvernommen. Als Adressatin einer Briefbombe wurde Abgeordnete Mag.
STOISITS im Zuge der Ermittlungen zur Aufklärung der Briefbombenanschläge
hinsichtlich etwaiger kriminalpolizeilich verwertbarer Wahrnehmungen im
Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit befragt.
Zu Frage 3:
Über eine solche Intervention der Abgeordneten Mag. STOISITS bei meinem
Amtsvorgänger ist mir nichts bekannt.