3918/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pollet - Kammerlander,
Freundinnen und Freunde vom 25. März 1998, Nr. 3932/J, betreffend
Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische
Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Teil A:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der laut Stellenplan eingesparten Planstellen des
Bundesministeriums
für Land - und Forstwirtschaft stellt sich wie
folgt dar. Eine Aufgliederung nach Geschlechtern ist nicht möglich,
da in diesen Jahresplänen eine derartige Differenzierung nicht
vorgesehen ist.
Anzahl der Planposten, gesamt:
|
Stellenplan |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Zentralleitung |
746 |
746 |
741 |
|
nachgeordnete Dienststellen |
5024 |
4954 |
3357 |
|
Zentralleitung –Bundesversuchs - wirtschaft GmbH |
--- |
--- |
22 |
Zur Erläuterung wird ausgeführt, daß in der Gesamtzahl der Plan -
stellen Beamte, Vertragsbedienstete, Anlernkräfte und Lehrlinge
(JAL), Kollektivvertragsbedienstete und jene Bundesbedienstete
enthalten sind, deren Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden
festgelegt ist (z.B. Lehrer) . Hinsichtlich der Einsparungen bei den
einzelnen Verwendungs - / Entlohnungsgruppen darf auf die zuliegenden
Kopien aus den Stellenplänen 1996, 1997 und 1998 verwiesen
(Beilagen A bis C) werden.
Zu Frage 2:
Vorauszuschicken ist, daß über die Größe der Einsparungen durch die
genannten Maßnahmen wie Nicht - Nachbesetzung bei Pensionsabgängen,
Nicht - Verlängerung von Dienstverhältnissen, Austritt im Zuge der
Eheschließung, der Geburt eines Kindes etc. grundsätzlich keine
zahlenmäßigen
Aussagen gemacht werden können, da das Personalin -
formationssystem des Bundes diesbezüglich keine Daten enthält. Zu
diesem Zweck müßten alle Personalakten einzeln durchgesehen werden,
was aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.
Im Bereich des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft
erfolgten Einsparungen im wesentlichen durch Nicht - Nachbesetzung
von Pensionsabgängen bzw. durch Nicht - Nachbesetzung freier
Planstellen. Die Zahl der im Jahre 1997 im Bundesministerium für
Land - und Forstwirtschaft angefallenen Pensionierungen ist der
Beilage D zu entnehmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem
Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der
Summe der real eingesparten Planstellen, da es im selben Zeitraum
auch zu Neueintritten gekommen ist.
Durch eine Ausgliederung an sich werden zunächst keine Arbeits -
plätze reduziert. Bisher als Vertragsbedienstete Beschäftigte
werden in ein neues Dienstverhältnis übergeführt. Die von der
Ausgliederung betroffenen Beamten bleiben dagegen Dienstnehmner des
Bundes, ihre Lohnkosten werden dem Bund vom neuen Rechtsträger
refundiert. Allerdings werden aus dem Aktivstand ausgeschiedene
Beamte nicht mehr durch Bundesbedienstete ersetzt. Für den Bund
reduziert sich daher der Personalstand nach Ausgliederungen
allmählich. Im Jahre 1997 wurden durch die Ausgliederung der
Bundesversuchswirtschaften Wieselburg, Fuchsenbigl und Königshof
(nunmehr Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Ges.m.b.H.)
im ho. Ressort 151 Planstellen (Beamte, Vertragsbedienstete und
Kollektivvertragsbedienstete) eingespart.
Die Personalfluktuation des gegenständlichen Zeitraumes ist aus der
Beilage E
ersichtlich.
Zu Frage 3:
Aufgrund des Aufnahmestopps wurde kein Antrag auf Aufnahme in das
öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis abgewiesen, da kein direkter
Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bundesdienst
verfügten Restriktionen und der Aufnahme in das öffentlich - recht -
liche Dienstverhältnis besteht. Die genaue Zahl der Anträge einer
Aufnahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis ist ohne
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand (Durchsicht aller
Personalakten) nicht feststellbar, da diese im Personalakt abgelegt
werden, wenn ihnen nicht nähergetreten werden kann. Üblicherweise
wird den Anträgen entsprochen, wenn eine entsprechende Planstelle
vorhanden ist und die Dienstvorgesetzten die Aufnahme in das
öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis befürworten. Einzelnen
Anträgen konnte jedoch derzeit - auch bei Erfüllung der Voraus -
setzungen - wegen der Kontingentierung von öffentlich - rechtlichen
Planstellen (Obergrenze ist der Stand vom 31.12.1996) noch nicht
stattgegeben werden; sie werden jedoch evident gehalten.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Anzahl der im betreffenden Zeitraum im Ressortbereich in An -
spruch genommenen unentgeltlichen Karenzurlaube ist der Beilage G
zu entnehmen. Festzuhalten ist, daß Anträgen auf unentgeltliche
Karenz zur Betreuung eines Kindes generell stattgegeben wird.
Weitere häufige Gründe für eine unentgeltliche Karenz dürften die
Mitarbeit in Internationalen Organisationen, Bildungsmaßnahmen oder
auch die Mitgliedschaft in einem Unabhängigen Verwaltungssenat
sein. Die exakte Anzahl der Ansuchen/abgelehnten Anträge auf
Gewährung einer Karenz ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsauf -
wand (händische
Durchsicht aller Personalakte) nicht eruierbar.
Zu Frage 6:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft ist an die
maßgeblichen Ministerratsbeschlüsse gebunden, die sich jedoch auf
den Aufnahmestopp an sich beziehen und nicht die Vorgangsweise
vorgeben, wie einzelne Ressorts Einsparungen in der Personal -
bewirtschaftung vorzunehmen haben. Im Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft werden Einsparungen in erster Linie durch den
natürlichen Abgang von Dienstnehmern und die Einsparung nicht
besetzter Planstellen vorgenommen.
Zu Frage 7:
Die Einsparungen für das Jahr 1998 sind bereits erfolgt und ergeben
sich aus dem Stellenplan für 1998. Ergänzend wird auf die Beant -
wortung zu Frage 2 verwiesen.
Zu Teil B:
Zu Frage 1a:
Hinsichtlich des Frauenanteils in den Verwendungs - /Entloh -
nungsgruppen A, A1/a und B, A2/b zu den Stichtagen 1.7.1995 und
1.7.1997 darf auf die Beilagen H und J bzw. I und K verwiesen
werden.
Zu Frage 1b:
Der Frauenanteil betrug im Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft/Zentralleitung
bei den Sektionsleitern
per 1.7.1995 0%
per 1.7.1997 0%
bei den Gruppenleitern
per 1.7.1995 0%
per 1.7.1997 0%
bei den Abteilungsleitern
per 1.7.1995 ca. 14%
per 1.7.1997 ca. 15%
In diesem Zeitraum wurden 14 der oben angeführten Leitungs -
funktionen in der Zentralleitung neu besetzt, darunter wurden 4 mit
Frauen besetzt.
Zu Frage 1c:
Im Zeitraum vom 1.7.1995 bis 1.7.1997 wurden im Bundesministerium
für Land und Forstwirtschaft/Zentralleitung
in der Verwendungsgruppe/Entlohnungsgruppe A, A1/a 28 Neuaufnahmen
mit einem Frauenanteil von etwa 46% und
in der Verwendungsgruppe/Entlohnungsgruppe B, A2/b 13 Neuaufnahmen
mit einem Frauenanteil von etwa 54%
vorgenommen (siehe auch Beilage F).
Zu Frage 1d:
Es wird um Verständnis ersucht, daß die Beantwortung dieser Frage
im Hinblick auf die gemäß Ausschreibungsgesetz 1989 zu wahrende
Vertraulichkeit des
Aufnahmeverfahrens nicht möglich ist.
Zu den Fragen 2a und 2b:
Es darf darauf hingewiesen werden, daß Beamte gemäß § 5Ob BDG einen
Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Wochendienstzeit auf die
Hälfte zur Pflege eines Kindes bis zum Schuleintritt haben.
Die Anzahl der Bediensteten in der Verwendungs - /Entlohnungsgruppe
A, A1/a und B, A2/b, die im ho. Ressort zum Stichtag 1.7.1997 eine
Herabsetzung der Wochendienstzeit in Anspruch genommen haben, ist
aus der Beilage I ersichtlich.
Im übrigen wurde im Bereich des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft im Zeitraum vom 1.7.1995 bis 1.7.1997 jeder Antrag
auf Herabsetzung der Wochendienstzeit auf die Hälfte auch bei
Nichtbestehen eines Rechtsanspruches positiv erledigt.
Zu Frage 2c:
Im Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirt -
schaft/Zentralleitung: nein.
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen: ja.
Zu Frage 3a
Im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurden 5
Gleichbehandlungsbeauftragte und 5 Stellvertreterinnen bestellt.
|
Vertretungsbereich |
Zahl der zu betreuenden Bediensteten |
|
Zentralstelle |
741 |
|
Höhere Land - und Forstwirtschaftliche Bundeslehranstalten |
894 |
|
Land - und Wasserwirtschaftliche Bundesanstalten |
1356 |
|
Forstwirtschaftliche Bundesanstalten und Forsttechnischer Dienst |
757 |
|
Landwirtschaftliche Betriebe |
350 |
Zu Frage 3b
Es wird den Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellver -
treterinnen jene Zeit von ihren Dienststellenleitern zur Verfügung
gestellt, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben jeweils benötigen.
Besondere Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
Zu Frage 3c
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft ist insoweit eingebunden, als daß ihr
die Ausschreibungsunterlagen betreffend Funktionsausschreibungen,
die Bewerbungsliste der Bediensteten sowie die Liste der Kommis -
sionsmitglieder zugemittelt werden.
Zu Frage 3d
Eine Einflußnahme der Gleichbehandlungsbeauftragten auf den Bericht
ist nach § 53 B - GBG gesetzlich nicht vorgesehen.
Zu Frage 3e
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat im ersten und
zweiten Frauenförderungsplan Vorschläge bezüglich Frauenförderung
vorgelegt; diesen Vorschlägen wurde seitens des Dienststellen -
leiters zum Teil gefolgt. So wurde u.a. die Forderung des
Frauenförderungsplans, daß mehr Frauen in den verschiedensten
Kommissionen vertreten sein sollten, bereits insoweit entsprochen,
als daß seit der letztmaligen Bestellung der Mitglieder der
Leistungsfeststellungskommission im Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft der Frauenanteil bei den Dienstgebervertretern etwa
42 % beträgt. Auch bei zukünftigen Mitgliederbestellungen der
einzelnen Kommissionen wird auf die Erhöhung des Frauenanteils
Bedacht genommen
werden.
Zu Frage 4
Der zweite Frauenförderungsplan wurde mit 3.1.1997 neu erlassen und
liegt in Kopie bei.