3918/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pollet - Kammerlander,

Freundinnen und Freunde vom 25. März 1998, Nr. 3932/J, betreffend

Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische

Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Teil A:

Zu Frage 1:

Die Anzahl der laut Stellenplan eingesparten Planstellen des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft stellt sich wie

folgt dar. Eine Aufgliederung nach Geschlechtern ist nicht möglich,

da in diesen Jahresplänen eine derartige Differenzierung nicht

vorgesehen ist.

Anzahl der Planposten, gesamt:

Stellenplan

 1996

 1997

 1998

Zentralleitung

 746

 746

 741

nachgeordnete Dienststellen

 

 5024

 

 4954

 

 3357

Zentralleitung –Bundesversuchs - wirtschaft GmbH

 

 

 ---

 

 

 ---

 

 

 22

Zur Erläuterung wird ausgeführt, daß in der Gesamtzahl der Plan -

stellen Beamte, Vertragsbedienstete, Anlernkräfte und Lehrlinge

(JAL), Kollektivvertragsbedienstete und jene Bundesbedienstete

enthalten sind, deren Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden

festgelegt ist (z.B. Lehrer) . Hinsichtlich der Einsparungen bei den

einzelnen Verwendungs - / Entlohnungsgruppen darf auf die zuliegenden

Kopien aus den Stellenplänen 1996, 1997 und 1998 verwiesen

(Beilagen A bis C) werden.

Zu Frage 2:

Vorauszuschicken ist, daß über die Größe der Einsparungen durch die

genannten Maßnahmen wie Nicht - Nachbesetzung bei Pensionsabgängen,

Nicht - Verlängerung von Dienstverhältnissen, Austritt im Zuge der

Eheschließung, der Geburt eines Kindes etc. grundsätzlich keine

zahlenmäßigen Aussagen gemacht werden können, da das Personalin -

formationssystem des Bundes diesbezüglich keine Daten enthält. Zu

diesem Zweck müßten alle Personalakten einzeln durchgesehen werden,

was aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.

Im Bereich des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft

erfolgten Einsparungen im wesentlichen durch Nicht - Nachbesetzung

von Pensionsabgängen bzw. durch Nicht - Nachbesetzung freier

Planstellen. Die Zahl der im Jahre 1997 im Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft angefallenen Pensionierungen ist der

Beilage D zu entnehmen. Die Summe der durch diese Maßnahmen aus dem

Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht der

Summe der real eingesparten Planstellen, da es im selben Zeitraum

auch zu Neueintritten gekommen ist.

Durch eine Ausgliederung an sich werden zunächst keine Arbeits -

plätze reduziert. Bisher als Vertragsbedienstete Beschäftigte

werden in ein neues Dienstverhältnis übergeführt. Die von der

Ausgliederung betroffenen Beamten bleiben dagegen Dienstnehmner des

Bundes, ihre Lohnkosten werden dem Bund vom neuen Rechtsträger

refundiert. Allerdings werden aus dem Aktivstand ausgeschiedene

Beamte nicht mehr durch Bundesbedienstete ersetzt. Für den Bund

reduziert sich daher der Personalstand nach Ausgliederungen

allmählich. Im Jahre 1997 wurden durch die Ausgliederung der

Bundesversuchswirtschaften Wieselburg, Fuchsenbigl und Königshof

(nunmehr Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Ges.m.b.H.)

im ho. Ressort 151 Planstellen (Beamte, Vertragsbedienstete und

Kollektivvertragsbedienstete) eingespart.

Die Personalfluktuation des gegenständlichen Zeitraumes ist aus der

Beilage E ersichtlich.

Zu Frage 3:

Aufgrund des Aufnahmestopps wurde kein Antrag auf Aufnahme in das

öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis abgewiesen, da kein direkter

Zusammenhang zwischen den für die Aufnahme in den Bundesdienst

verfügten Restriktionen und der Aufnahme in das öffentlich - recht -

liche Dienstverhältnis besteht. Die genaue Zahl der Anträge einer

Aufnahme in das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis ist ohne

unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand (Durchsicht aller

Personalakten) nicht feststellbar, da diese im Personalakt abgelegt

werden, wenn ihnen nicht nähergetreten werden kann. Üblicherweise

wird den Anträgen entsprochen, wenn eine entsprechende Planstelle

vorhanden ist und die Dienstvorgesetzten die Aufnahme in das

öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis befürworten. Einzelnen

Anträgen konnte jedoch derzeit - auch bei Erfüllung der Voraus -

setzungen - wegen der Kontingentierung von öffentlich - rechtlichen

Planstellen (Obergrenze ist der Stand vom 31.12.1996) noch nicht

stattgegeben werden; sie werden jedoch evident gehalten.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Anzahl der im betreffenden Zeitraum im Ressortbereich in An -

spruch genommenen unentgeltlichen Karenzurlaube ist der Beilage G

zu entnehmen. Festzuhalten ist, daß Anträgen auf unentgeltliche

Karenz zur Betreuung eines Kindes generell stattgegeben wird.

Weitere häufige Gründe für eine unentgeltliche Karenz dürften die

Mitarbeit in Internationalen Organisationen, Bildungsmaßnahmen oder

auch die Mitgliedschaft in einem Unabhängigen Verwaltungssenat

sein. Die exakte Anzahl der Ansuchen/abgelehnten Anträge auf

Gewährung einer Karenz ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsauf -

wand (händische Durchsicht aller Personalakte) nicht eruierbar.

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft ist an die

maßgeblichen Ministerratsbeschlüsse gebunden, die sich jedoch auf

den Aufnahmestopp an sich beziehen und nicht die Vorgangsweise

vorgeben, wie einzelne Ressorts Einsparungen in der Personal -

bewirtschaftung vorzunehmen haben. Im Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft werden Einsparungen in erster Linie durch den

natürlichen Abgang von Dienstnehmern und die Einsparung nicht

besetzter Planstellen vorgenommen.

Zu Frage 7:

Die Einsparungen für das Jahr 1998 sind bereits erfolgt und ergeben

sich aus dem Stellenplan für 1998. Ergänzend wird auf die Beant -

wortung zu Frage 2 verwiesen.

Zu Teil B:

Zu Frage 1a:

Hinsichtlich des Frauenanteils in den Verwendungs - /Entloh -

nungsgruppen A, A1/a und B, A2/b zu den Stichtagen 1.7.1995 und

1.7.1997 darf auf die Beilagen H und J bzw. I und K verwiesen

werden.

Zu Frage 1b:

Der Frauenanteil betrug im Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft/Zentralleitung

bei den Sektionsleitern

per 1.7.1995 0%

per 1.7.1997 0%

bei den Gruppenleitern

per 1.7.1995 0%

per 1.7.1997 0%

bei den Abteilungsleitern

per 1.7.1995 ca. 14%

per 1.7.1997 ca. 15%

In diesem Zeitraum wurden 14 der oben angeführten Leitungs -

funktionen in der Zentralleitung neu besetzt, darunter wurden 4 mit

Frauen besetzt.

Zu Frage 1c:

Im Zeitraum vom 1.7.1995 bis 1.7.1997 wurden im Bundesministerium

für Land und Forstwirtschaft/Zentralleitung

in der Verwendungsgruppe/Entlohnungsgruppe A, A1/a 28 Neuaufnahmen

mit einem Frauenanteil von etwa 46% und

in der Verwendungsgruppe/Entlohnungsgruppe B, A2/b 13 Neuaufnahmen

mit einem Frauenanteil von etwa 54%

vorgenommen (siehe auch Beilage F).

Zu Frage 1d:

Es wird um Verständnis ersucht, daß die Beantwortung dieser Frage

im Hinblick auf die gemäß Ausschreibungsgesetz 1989 zu wahrende

Vertraulichkeit des Aufnahmeverfahrens nicht möglich ist.

Zu den Fragen 2a und 2b:

Es darf darauf hingewiesen werden, daß Beamte gemäß § 5Ob BDG einen

Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Wochendienstzeit auf die

Hälfte zur Pflege eines Kindes bis zum Schuleintritt haben.

Die Anzahl der Bediensteten in der Verwendungs - /Entlohnungsgruppe

A, A1/a und B, A2/b, die im ho. Ressort zum Stichtag 1.7.1997 eine

Herabsetzung der Wochendienstzeit in Anspruch genommen haben, ist

aus der Beilage I ersichtlich.

Im übrigen wurde im Bereich des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft im Zeitraum vom 1.7.1995 bis 1.7.1997 jeder Antrag

auf Herabsetzung der Wochendienstzeit auf die Hälfte auch bei

Nichtbestehen eines Rechtsanspruches positiv erledigt.

Zu Frage 2c:

Im Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirt -

schaft/Zentralleitung: nein.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen: ja.

Zu Frage 3a

Im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurden 5

Gleichbehandlungsbeauftragte und 5 Stellvertreterinnen bestellt.

Vertretungsbereich

 Zahl der zu betreuenden Bediensteten

Zentralstelle

 741

Höhere Land - und Forstwirtschaftliche Bundeslehranstalten

 

 894

Land - und Wasserwirtschaftliche Bundesanstalten

 

 1356

Forstwirtschaftliche Bundesanstalten und Forsttechnischer Dienst

 

 757

Landwirtschaftliche Betriebe

 350


 

Zu Frage 3b

Es wird den Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellver -

treterinnen jene Zeit von ihren Dienststellenleitern zur Verfügung

gestellt, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben jeweils benötigen.

Besondere Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

Zu Frage 3c

Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft ist insoweit eingebunden, als daß ihr

die Ausschreibungsunterlagen betreffend Funktionsausschreibungen,

die Bewerbungsliste der Bediensteten sowie die Liste der Kommis -

sionsmitglieder zugemittelt werden.

Zu Frage 3d

Eine Einflußnahme der Gleichbehandlungsbeauftragten auf den Bericht

ist nach § 53 B - GBG gesetzlich nicht vorgesehen.

Zu Frage 3e

Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat im ersten und

zweiten Frauenförderungsplan Vorschläge bezüglich Frauenförderung

vorgelegt; diesen Vorschlägen wurde seitens des Dienststellen -

leiters zum Teil gefolgt. So wurde u.a. die Forderung des

Frauenförderungsplans, daß mehr Frauen in den verschiedensten

Kommissionen vertreten sein sollten, bereits insoweit entsprochen,

als daß seit der letztmaligen Bestellung der Mitglieder der

Leistungsfeststellungskommission im Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft der Frauenanteil bei den Dienstgebervertretern etwa

42 % beträgt. Auch bei zukünftigen Mitgliederbestellungen der

einzelnen Kommissionen wird auf die Erhöhung des Frauenanteils

Bedacht genommen werden.

Zu Frage 4

Der zweite Frauenförderungsplan wurde mit 3.1.1997 neu erlassen und

liegt in Kopie bei.