3919/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 25.3.1998 an mich

eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3955/J betreffend “Anfragebeantwortung

3422/AB “Die Europäische Union und die Familie”” gerichtet. Ich beehre mich, diese

wie folgt zu beantworten:

ad 1 bis 6

Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3475/J ausge -

führt habe, bleibt auch im Rahmen der EU die Familienpolitik in der jeweiligen

nationalen Verantwortung. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der angestrebten

Bürgernähe der Union wird es daher vor allem darum gehen, die auf nicht - staatlicher

Ebene bereits bestehenden Kontakte mit den mittel - und osteuropäischen Ländern

für den Aufbau eines Netzwerks von Familieneinrichtungen und Selbsthilfegruppen

zu nutzen.

Vorrangige Ziele dabei sind die Anbindung eines derartigen Netzwerks an die inter -

nationalen Organisationen, die Erleichterung der Kooperation der Verbände unter -

einander und auf nationaler Ebene, sowie in den Kandidatenländern die Vorberei -

tung auf den Beitritt in allen jenen Bereichen, in denen mit Auswirkungen auf die

Familie zu rechnen ist.

Geplant sind derzeit - im Rahmen der budgetären Möglichkeiten - der Aufbau und

die Unterstützung des Netzwerks, Erstellung eines Inventars der

Familienorganisationen in mittel - und osteuropäischen Ländern und ihre Aktivitäten,

Erarbeitung von Positionspapieren zu aktuellen Fragen, Durchführung von Mittel -

und Osteuropatagen im Rahmen internationaler Familienveranstaltungen,

Durchführung von Regionalseminaren über “Familienpolitik in einer erweiterten

Europäischen Union” sowie Einbindung des Netzwerks in die Vorbereitungen der

jährlichen UN - Sozialentwicklungskommission.

Mit der Durchführung oben angeführter Aufgaben beabsichtige ich das Vienna NGO

Committee on the Family zu beauftragen. Dieses in Wien ansässige Komitee

internationaler, in Familienfragen tätiger Verbände, verfügt über das zur

Aufgabenerfüllung nötige Know - how. Der entsprechende Werkvertrag im Ausmaß

von etwa ATS 250.000,-- jährlich kann mit dem nach österreichischem Recht

eingetragenen Trägerverein abgeschlossen werden.