3920/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen vom

25. März 1998, Nr. 3907/J, betreffend angeblicher Schikanierung von Touristen aus den

ehemaligen Ostblockländern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Wie mir berichtet wird, sind Zollbeamte vom gegenständlichen Sachverhalt nicht berührt. Die

Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für

Inneres.

Zu 2. bis 4.:

Die an das Bundesministerium für Finanzen herangetragenen Beschwerden über Amts -

handlungen von Zollorganen erweisen sich nach den eingehenden Prüfungen zumeist als den

rechtlichen Bestimmungen entsprechend. Das den Beschwerden immanente subjektive

Empfinden der Betroffenen in Richtung übersteigerter hoheitlicher Amtsausübung wird in ein -

zelnen Fällen als Schikane gedeutet.

Unabhängig davon werden die Zollbeamten sowohl in der Grundausbildung als auch im

Rahmen der umfassenden Fortbildungsmaßnahmen über den rein fachlichen Bereich hinaus

hinsichtlich ihrer Stellung als Verwaltungsorgane sowie des Verhaltens gegenüber den

Reisenden geschult.

In jüngster Zeit werden verstärkt Veranstaltungen auf dem Sektor des Verhaltenstrainings

und der Identifizierung mit einem modernen Rollenverständnis von öffentlichen Organen im

Spannungsverhältnis der Erfüllung der gesetzlichen Auftrage und der Mitberücksichtigung

auch wirtschaftlicher Interessen abgehalten.

Zu5.:

Den Zollorganen ist die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle an bestimmten Grenzüber -

gängen nach den fachlichen Vorgaben dem Bundesministerium für Inneres übertragen. Die

Umsetzung der Bestimmungen des Schengener Abkommens fällt aber in den primären Zu -

ständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.