3920/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen vom
25. März 1998, Nr. 3907/J, betreffend angeblicher Schikanierung von Touristen aus den
ehemaligen Ostblockländern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Wie mir berichtet wird, sind Zollbeamte vom gegenständlichen Sachverhalt nicht berührt. Die
Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Inneres.
Zu 2. bis 4.:
Die an das Bundesministerium für Finanzen herangetragenen Beschwerden über Amts -
handlungen von Zollorganen erweisen sich nach den eingehenden Prüfungen zumeist als den
rechtlichen Bestimmungen entsprechend. Das den Beschwerden immanente subjektive
Empfinden der Betroffenen in Richtung übersteigerter hoheitlicher Amtsausübung wird in ein -
zelnen Fällen als Schikane gedeutet.
Unabhängig davon werden die Zollbeamten sowohl in der Grundausbildung als auch im
Rahmen der umfassenden Fortbildungsmaßnahmen über den rein fachlichen Bereich hinaus
hinsichtlich ihrer Stellung als Verwaltungsorgane sowie des Verhaltens gegenüber den
Reisenden geschult.
In jüngster Zeit werden verstärkt Veranstaltungen auf dem Sektor des Verhaltenstrainings
und der Identifizierung mit einem modernen Rollenverständnis von öffentlichen Organen im
Spannungsverhältnis der Erfüllung der gesetzlichen Auftrage und der Mitberücksichtigung
auch
wirtschaftlicher Interessen abgehalten.
Zu5.:
Den Zollorganen ist die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle an bestimmten Grenzüber -
gängen nach den fachlichen Vorgaben dem Bundesministerium für Inneres übertragen. Die
Umsetzung der Bestimmungen des Schengener Abkommens fällt aber in den primären Zu -
ständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.