3922/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König und Kollegen vom

25. März 1998, Nr. 3941/J, betreffend Umstellung der Mehrwertsteuer, beehre ich mich,

folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Das bestehende System der Mehrwertsteuer erfordert für die Finanzverwaltung als auch für

die Unternehmen einen hohen administrativen Aufwand und ist darüber hinaus äußerst

betrugsanfällig. Aus diesem Grund unterstützt das Bundesministerium für Finanzen die

Bemühungen und Vorschläge der Europäischen Kommission vom Bestimmungslandprinzip

auf das Ursprungslandprinzip überzugehen.

Zu 3.:

Obwohl Österreich sich für einen möglichst raschen Übergang auf das endgültige Mehrwert -

steuersystem einsetzt, ist angesichts der Schwierigkeiten, die mit der Umstellung verbunden

sind, davon auszugehen, daß in der Europäischen Union noch längere Zeit das derzeitige

Übergangssystem gelten wird.

Deshalb soll vorerst das bestehende System vereinfacht und das Kontrollsystem verbessert

werden. Nunmehr hat die Europäische Kommission zu diesem Thema reagiert und dies -

bezügliche Verbesserungsvorschläge angekündigt, die während der österreichischen

Präsidentschaft behandelt werden.

Zu 4.:

Unabhängig vom Mehrwertsteuersystem wurde bereits im Jahr 1991 das Auslaufen der Duty -

free Verkäufe mit 30. Juni1999 einstimmig von den Mitgliedstaaten im Rat beschlossen. Eine

Änderung dieser Regelung ist nur nach Vorschlag der Europäischen Kommission mit einem

einstimmigen Ratsbeschluß möglich. Die Europäische Kommission hat aber in allen

Gesprächen erkennen lassen, daß keine Bereitschaft besteht, einen derartigen Vorschlag zu

machen. Da Duty - free - Verkäufe mit dem Konzept des Binnenmarktes unvereinbar sind, muß

- wie die Europäische Kommission feststellt - in einem Mitgliedstaat die Belastung mit Mehr -

wertsteuer und Verbrauchsteuern erfolgen.