3923/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. DDr. Friedrich König und Kollegen vom

25. März 1998, Nr. 39421J, betreffend Steuerharmonisierung und Doppelbesteuerungs -

abkommen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Die Festlegung von Mindeststeuersätzen für gewinnabhängige Steuern stellt grundsätzlich

auch aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen eine geeignete Maßnahme zur Ein -

schränkung eines nachteiligen Steuerwettbewerbs dar.

Mittelfristig ist eine Mindestbesteuerung der besonders mobilen Besteuerungsgrundlagen

innerhalb der EU unbedingt erforderlich, um einen ruinösen Steuerwettbewerb zu vermeiden,

der zwangsläufig zu beschäftigungsfeindlichen Steuersystemen führen muß.

Der am 1. Dezember 1997 im ECOFIN beschlossene Verhaltenskodex bedeutet sicher einen

ersten wichtigen Schritt in diese Richtung.

Im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex sind bereits zwei konkrete Harmonisierungs -

maßnahmen auf dem Gebiet der direkten Steuern vorgesehen, nämlich die Besteuerung

privater Zinserträge und die Beseitigung der Quellensteuer für Zins - und Lizenzgebühren -

zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen. Der Richtlinienvorschlag betreffend Zins -

und Lizenzgebührenzahlungen wurde bereits vorgelegt, der Richtlinienvorschlag für Zinser -

tragsbesteuerung wird Ende Mai Anfang Juni erwartet. Im Rahmen der österreichischen

Präsidentschaft wird es daher erforderlich sein, die Beratungen über diese beiden Vorschläge

fortzusetzen.

Wie im Verhaltenskodex vorgesehen, wurde auch eine hochrangige Arbeitsgruppe eingesetzt

(Verhaltenskodex - Gruppe). Deren Aufgabe ist es, Maßnahmen des schädlichen Steuerwett -

bewerbs der Mitgliedstaaten festzustellen und darüber an den ECOFIN zu berichten. Das

Ergebnis dieser Arbeiten wird daher die Grundlage für die weitere Vorgangsweise der Mit -

gliedstaaten auf diesem Gebiet sein. Ich bin selbstverständlich bereit, jede Maßnahme zu

unterstützen, die geeignet ist, den unfairen Steuerwettbewerb zu bekämpfen.

Zu 3.:

Nach meiner Auffassung ist es für einen funktionierenden Binnenmarkt unerläßlich, wett -

bewerbsverzerrende Diskriminierungen, wie sie durch unterschiedliche Regelungen bilateraler

Doppelbesteuerungsabkommen hervorgerufen werden, zu beseitigen. Doch ist zu bedenken,

daß eine harmonisierende Neuverhandlung der über einhundert Doppelbesteuerungsab -

kommen in der EU - Staatengemeinschaft sicherlich nur sehr langfristig und äußerst aufwendig

zu realisieren wäre. Der zielführendere Weg wäre der Abschluß eines multilateralen

Vertragswerkes. Von österreichischer Seite wird daher jeder geeignete Anlaß dazu genützt,

auch die anderen EU - Staaten von der Notwendigkeit einer multilateralen Lösung der

innergemeinschaftlichen Doppelbesteuerungsprobleme zu überzeugen. Allerdings ist die

bisherige Reaktion aus anderen EU - Staaten auf erste informelle Bemühungen dieser Art

zurückhaltend. Vor allem aufgrund der nach wie vor bestehenden großen Unterschiede in den

Steuersystemen der EU - Mitgliedstaaten, aber auch infolge der unterschiedlichen

Abkommenspolitik mancher EU - Staaten, werden unüberwindliche Schwierigkeiten befürchtet.

Österreich beabsichtigt daher, die Bemühungen um ein multilaterales Vertragswerk zunächst

in einem Steuerbereich zu beginnen, in dem weniger Probleme zu erwarten sein dürften,

nämlich im Bereich der Erbschafts - und Schenkungsbesteuerung. Hier ist im übrigen auch

eine Initiative der Europäischen Kommission von Interesse, die zugunsten der Klein - und

Mittelunternehmen darauf drängt, daß für grenzüberschreitende Betriebsumgründungen im

Familienverband die internationale Doppelbesteuerung beseitigt werden müßte. Denn nur so

könnte auch im internationalen Rahmen die erforderliche steuerliche Rechtsformneutralität

hergestellt und eine Diskriminierung gegenüber grenzüberschreitenden

Kapitalgesellschaftsumgründungen vermieden werden.