3928/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben
am 25. März 1998 unter der Nr.3931/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen
von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst” gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur vorliegenden Anfrage ist zunächst allgemein festzustellen, daß die überwiegende Zahl
der im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung vorhandenen Plan -
stellen bzw. Arbeitsplätze auf Grund der damit verbundenen Aufgabenstellungen grundsätz -
lich ausschließlich Bediensteten der Personengruppe des militärischen Dienstes offensteht.
Frauen konnten demzufolge bis lang nur auf zivilen Arbeitsplätzen verwendet werden. Mit
dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer - GAFB,
BGBl. 1 Nr.30/1998, wurde Frauen vor kurzem der Zugang zum Bundesheer ermöglicht.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu A1 und A7:
Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden im Jahr 1997 im
Vergleich zu 1996 insgesamt 599 Planstellen eingespart. Hinsichtlich der gewünschten
Differenzierung nach den Bereichen “Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen" sowie
“Verwendungsgruppen" wird auf die diesbezüglichen Angaben im Stellenplan für das Jahr
1997 verwiesen. Eine Aufschlüsselung der Planstellen nach geschlechtsspezifischen Merk -
malen ist nicht möglich, weil diese - wie aus den Stellenplänen ersichtlich - geschlechts -
neutral geführt werden.
Die für das laufende Jahr vorgesehenen Einsparungen sind im Stellenplan für das Jahr 1998
ausgewiesen und
sehen eine Einsparung von 1.386 Planstellen vor.
Zu A2 und A3:
Einsparungen im Personalbereich meines Ressorts erfolgten in erster Linie in der Weise, daß
durch Ruhestandsversetzung freigewordene Planstellen nicht nachbesetzt wurden. Die
Summe der solcherart aus dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht
der Summe der real eingesparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu
Neueintritten bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen ist.
Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen im Sinne der Frage A 2 lit. a bis e kann ohne
unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht getroffen werden, da das Personal -
informationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem Zweck
alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten.
Aus den gleichen Gründen kann auch die Frage nach der Zahl von Anträgen auf Übernahme
in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis bzw. von allfälligen Ablehnungen - getrennt
nach Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen, nach Frauen und Männern sowie nach
Verwendungsgruppen - nicht beantwortet werden.
Zu A4:
Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1997 wurden von 95 Bediensteten der
Zentralstelle (79 Frauen und 16 Männer) Anträge auf Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge
gestellt, wovon kein einziger abgelehnt wurde. Von Bediensteten der nachgeordneten
Dienstbehörden wurden 40 Anträge gestellt, wovon drei abgelehnt wurden. Die Masse der
gestellten Ansuchen um Gewährung eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge wurde
von Frauen gestellt. Eine Aufschlüsselung nach Verwendungsgruppen ist in Ermangelung
diesbezüglicher Aufzeichnungen nicht möglich.
a) In 71 Fällen der Zentralstelle und in 29 Fällen der nachgeordneten Dienstbehörden war
der Grund für einen Antrag auf Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge die Betreuung
eines Kindes; kein einziges Ansuchen wurde abgelehnt.
b) Um den zweithäufigsten Grund eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge zu
ermitteln, wäre die Durchsicht jedes einzelnen Personalaktes unumgänglich und daher
ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Zu A5:
Im betreffenden Zeitraum wurden in der Zentralstelle 99 Anträge auf Karenzurlaub zur Be -
treuung eines Kindes nach dem Mutterschutzgesetz 1979 und dem Eltern - Karenzurlaubs -
gesetz gestellt. Im Regelfall wurde in diesen Fällen eine Ersatzkraft aufgenommen. Eine
Aufschlüsselung dieser Anträge nach Verwendungsgruppen bzw. nach geschlechts -
spezifischen Merkmalen sowie Angaben zu den nachgeordneten Dienstbehörden ist aus den
schon
erwähnten Gründen nicht möglich.
Zu A 6:
Hinsichtlich der für alle Ressorts verbindlichen Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.3924/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu B 1:
a) Der Frauenanteil in meinem Ressort stieg im Berichtszeitraum in den
VerwendungsEntlohnungs - gruppen A1/A/a von 12,6% auf 13,2% und in den
VerwendungsEntlohnungs - gruppen A2/B/b von 9,0% auf 9,9%.
b) Weder per 1. Juli 1995 noch per 1. Juli 1997 war eine Frau mit der Leitung einer Sektion,
einer Gruppe oder einer Abteilung betraut. Im genannten Zeitraum wurden insgesamt
elf Leitungsfunktionen (2 Sektionen, 4 Gruppen und 5 Abteilungen) neu besetzt, wobei
vier Leitungsfunktionen auf Berufsoffiziere entfielen. Im übrigen verweise ich auf meine
einleitenden Bemerkungen.
c) Von den sieben Neuaufnahmen in der VerwGrp/EntlGrp A/a betrug der Frauenanteil im
fraglichen Zeitraum 28,6%, von den fünf Neuaufnahmen in der VerwGrp/EntlGrp B/b
40,0%.
d) § 42 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes kam in keinem einzigen FaH zur An -
wendung.
Zu B 2:
a) Im angesprochenen Zeitraum wurden in der Zentralstelle insgesamt 37 Anträge von
Frauen (1 A2, 4 A3, 3 A4, 1 B, 1 C, 22 D, 5 p5) auf Herabsetzung der Wochendienstzeit
zur Kinderbetreuung gestellt; 40 derartige Anträge wurden bei den nachgeordneten
Dienststellen eingebracht. Sämtliche Anträge wurden positiv erledigt.
b) Zum Stichtag 1. Juli 1997 waren in der Zentralstelle zwei weibliche Bedienstete (1 A2
und 1 B) teilzeitbeschäftigt; bei den nachgeordneten Dienststellen waren es
105 Bedienstete.
c) Nein.
Zu B 3:
a) Gemäß § 26 B - GBG wurden für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung im angesprochenen Zeitraum insgesamt drei Gleichbehandlungsbeau -
ftragte und drei Stellvertreterinnen bestellt. Im Vertretungsbereich 1 (Burgenland, Steier -
mark und Kärnten) sind 588, im Vertretungsbereich II (Salzburg, Tirol und Vorarlberg)
303 und im Vertretungsbereich III Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) 2390
weibliche
Bedienstete durch je eine Gleichbehandlungsbeauftragte zu betreuen.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß auf Grund der Öffnung des Bundesheeres für
Frauen mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 die Zahl der Vertretungsbereiche und damit
auch die Zahl der Gleichbehandlungsbeauftragten (und deren Stellvertreterinnen) auf
sieben angehoben wurde. Damit hat jede Gleichbehandlungsbeauftragte zur Zeit im
Durchschnitt nur mehr 442 weibliche Bedienstete zu betreuen, was etwa der Hälfte der
von den Anfragestellern in der Einleitung erwähnte Quote von rund 800 Bediensteten
entspricht.
b) Allen Gleichbehandlungsbeauftragten steht die für die Wahrnehmung ihrer mit dem
Bundes - Gleichbehandlungsgesetz zusammenhängenden Aufgaben notwendige freie Zeit
zur Verfügung, wobei ihre Tätigkeit keinerlei Beschränkung oder Benachteiligung
unterliegt. Über die tatsächlich in Anspruch genommene freie Zeit werden keine
Aufzeichnungen geführt.
c) Die jeweils zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte wird von jeder Neuaufnahme in
Kenntnis gesetzt. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
(zugleich Gleichbehandlungsbeauftragte für den Vertretungsbereich 1) wurde überdies
gemäß § 29 Ausschreibungsgesetz zum Ersatzmitglied der Aufnahmekommission für die
Zentralstelle bestellt.
d) Wenngleich im § 53 B - GBG keine gesetzliche Mitwirkung der Gleichbehandlungs -
beauftragten (bzw. der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen) vorgesehen ist, wird
der Bericht des Ressorts im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen erarbeitet.
e) Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in meinem Ressort ist ständig bemüht,
Verbesserungen für die weiblichen Bediensteten zu erreichen. So hat die Arbeitsgruppe
insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt “Öffnung des Bundesheeres für Frauen”
zahlreiche Vorschläge ausgearbeitet, die entweder schon bei der legistischen Umsetzung
oder im Rahmen der Vollziehungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Weiters wurde
über Vorschlag der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen die
Zahl der Vertretungsbereiche von drei auf sieben - wie schon erwähnt - erhöht, um eine
gleichmäßigere Arbeitsaufteilung der Gleichbehandlungsbeauftragten zu gewährleisten.
Zu B 4:
a) Ja.
b) Der derzeit gültige Frauenförderungsplan meines Ressorts (VBl. 1 Nr.73/1996) ist der
Beilage zu entnehmen.
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!