3928/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben

am 25. März 1998 unter der Nr.3931/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen

von Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst” gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur vorliegenden Anfrage ist zunächst allgemein festzustellen, daß die überwiegende Zahl

der im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung vorhandenen Plan -

stellen bzw. Arbeitsplätze auf Grund der damit verbundenen Aufgabenstellungen grundsätz -

lich ausschließlich Bediensteten der Personengruppe des militärischen Dienstes offensteht.

Frauen konnten demzufolge bis lang nur auf zivilen Arbeitsplätzen verwendet werden. Mit

dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer - GAFB,

BGBl. 1 Nr.30/1998, wurde Frauen vor kurzem der Zugang zum Bundesheer ermöglicht.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu A1 und A7:

Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden im Jahr 1997 im

Vergleich zu 1996 insgesamt 599 Planstellen eingespart. Hinsichtlich der gewünschten

Differenzierung nach den Bereichen “Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen" sowie

“Verwendungsgruppen" wird auf die diesbezüglichen Angaben im Stellenplan für das Jahr

1997 verwiesen. Eine Aufschlüsselung der Planstellen nach geschlechtsspezifischen Merk -

malen ist nicht möglich, weil diese - wie aus den Stellenplänen ersichtlich - geschlechts -

neutral geführt werden.

Die für das laufende Jahr vorgesehenen Einsparungen sind im Stellenplan für das Jahr 1998

ausgewiesen und sehen eine Einsparung von 1.386 Planstellen vor.

Zu A2 und A3:

Einsparungen im Personalbereich meines Ressorts erfolgten in erster Linie in der Weise, daß

durch Ruhestandsversetzung freigewordene Planstellen nicht nachbesetzt wurden. Die

Summe der solcherart aus dem Ressort ausgeschiedenen Personen entspricht allerdings nicht

der Summe der real eingesparten Planstellen, da es im betreffenden Zeitraum auch zu

Neueintritten bzw. ressortinternen Umschichtungen gekommen ist.

Eine Aussage über die Höhe der Einsparungen im Sinne der Frage A 2 lit. a bis e kann ohne

unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht getroffen werden, da das Personal -

informationssystem des Bundes hierüber keine Daten enthält und daher zu diesem Zweck

alle Personalakten einzeln durchgesehen werden müßten.

Aus den gleichen Gründen kann auch die Frage nach der Zahl von Anträgen auf Übernahme

in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis bzw. von allfälligen Ablehnungen - getrennt

nach Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen, nach Frauen und Männern sowie nach

Verwendungsgruppen - nicht beantwortet werden.

Zu A4:

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1997 wurden von 95 Bediensteten der

Zentralstelle (79 Frauen und 16 Männer) Anträge auf Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge

gestellt, wovon kein einziger abgelehnt wurde. Von Bediensteten der nachgeordneten

Dienstbehörden wurden 40 Anträge gestellt, wovon drei abgelehnt wurden. Die Masse der

gestellten Ansuchen um Gewährung eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge wurde

von Frauen gestellt. Eine Aufschlüsselung nach Verwendungsgruppen ist in Ermangelung

diesbezüglicher Aufzeichnungen nicht möglich.

a) In 71 Fällen der Zentralstelle und in 29 Fällen der nachgeordneten Dienstbehörden war

der Grund für einen Antrag auf Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge die Betreuung

eines Kindes; kein einziges Ansuchen wurde abgelehnt.

b) Um den zweithäufigsten Grund eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge zu

ermitteln, wäre die Durchsicht jedes einzelnen Personalaktes unumgänglich und daher

ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Zu A5:

Im betreffenden Zeitraum wurden in der Zentralstelle 99 Anträge auf Karenzurlaub zur Be -

treuung eines Kindes nach dem Mutterschutzgesetz 1979 und dem Eltern - Karenzurlaubs -

gesetz gestellt. Im Regelfall wurde in diesen Fällen eine Ersatzkraft aufgenommen. Eine

Aufschlüsselung dieser Anträge nach Verwendungsgruppen bzw. nach geschlechts -

spezifischen Merkmalen sowie Angaben zu den nachgeordneten Dienstbehörden ist aus den

schon erwähnten Gründen nicht möglich.

Zu A 6:

Hinsichtlich der für alle Ressorts verbindlichen Ministerratsbeschlüsse verweise ich auf die

Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr.3924/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Zu B 1:

a) Der Frauenanteil in meinem Ressort stieg im Berichtszeitraum in den

VerwendungsEntlohnungs - gruppen A1/A/a von 12,6% auf 13,2% und in den

VerwendungsEntlohnungs - gruppen A2/B/b von 9,0% auf 9,9%.

b) Weder per 1. Juli 1995 noch per 1. Juli 1997 war eine Frau mit der Leitung einer Sektion,

einer Gruppe oder einer Abteilung betraut. Im genannten Zeitraum wurden insgesamt

elf Leitungsfunktionen (2 Sektionen, 4 Gruppen und 5 Abteilungen) neu besetzt, wobei

vier Leitungsfunktionen auf Berufsoffiziere entfielen. Im übrigen verweise ich auf meine

einleitenden Bemerkungen.

c) Von den sieben Neuaufnahmen in der VerwGrp/EntlGrp A/a betrug der Frauenanteil im

fraglichen Zeitraum 28,6%, von den fünf Neuaufnahmen in der VerwGrp/EntlGrp B/b

40,0%.

d) § 42 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes kam in keinem einzigen FaH zur An -

wendung.

Zu B 2:

a) Im angesprochenen Zeitraum wurden in der Zentralstelle insgesamt 37 Anträge von

Frauen (1 A2, 4 A3, 3 A4, 1 B, 1 C, 22 D, 5 p5) auf Herabsetzung der Wochendienstzeit

zur Kinderbetreuung gestellt; 40 derartige Anträge wurden bei den nachgeordneten

Dienststellen eingebracht. Sämtliche Anträge wurden positiv erledigt.

b) Zum Stichtag 1. Juli 1997 waren in der Zentralstelle zwei weibliche Bedienstete (1 A2

und 1 B) teilzeitbeschäftigt; bei den nachgeordneten Dienststellen waren es

105 Bedienstete.

c) Nein.

Zu B 3:

a) Gemäß § 26 B - GBG wurden für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für

Landesverteidigung im angesprochenen Zeitraum insgesamt drei Gleichbehandlungsbeau -

ftragte und drei Stellvertreterinnen bestellt. Im Vertretungsbereich 1 (Burgenland, Steier -

mark und Kärnten) sind 588, im Vertretungsbereich II (Salzburg, Tirol und Vorarlberg)

303 und im Vertretungsbereich III Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) 2390

weibliche Bedienstete durch je eine Gleichbehandlungsbeauftragte zu betreuen.

Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß auf Grund der Öffnung des Bundesheeres für

Frauen mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 die Zahl der Vertretungsbereiche und damit

auch die Zahl der Gleichbehandlungsbeauftragten (und deren Stellvertreterinnen) auf

sieben angehoben wurde. Damit hat jede Gleichbehandlungsbeauftragte zur Zeit im

Durchschnitt nur mehr 442 weibliche Bedienstete zu betreuen, was etwa der Hälfte der

von den Anfragestellern in der Einleitung erwähnte Quote von rund 800 Bediensteten

entspricht.

b) Allen Gleichbehandlungsbeauftragten steht die für die Wahrnehmung ihrer mit dem

Bundes - Gleichbehandlungsgesetz zusammenhängenden Aufgaben notwendige freie Zeit

zur Verfügung, wobei ihre Tätigkeit keinerlei Beschränkung oder Benachteiligung

unterliegt. Über die tatsächlich in Anspruch genommene freie Zeit werden keine

Aufzeichnungen geführt.

c) Die jeweils zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte wird von jeder Neuaufnahme in

Kenntnis gesetzt. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

(zugleich Gleichbehandlungsbeauftragte für den Vertretungsbereich 1) wurde überdies

gemäß § 29 Ausschreibungsgesetz zum Ersatzmitglied der Aufnahmekommission für die

Zentralstelle bestellt.

d) Wenngleich im § 53 B - GBG keine gesetzliche Mitwirkung der Gleichbehandlungs -

beauftragten (bzw. der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen) vorgesehen ist, wird

der Bericht des Ressorts im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für

Gleichbehandlungsfragen erarbeitet.

e) Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in meinem Ressort ist ständig bemüht,

Verbesserungen für die weiblichen Bediensteten zu erreichen. So hat die Arbeitsgruppe

insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt “Öffnung des Bundesheeres für Frauen”

zahlreiche Vorschläge ausgearbeitet, die entweder schon bei der legistischen Umsetzung

oder im Rahmen der Vollziehungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Weiters wurde

über Vorschlag der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen die

Zahl der Vertretungsbereiche von drei auf sieben - wie schon erwähnt - erhöht, um eine

gleichmäßigere Arbeitsaufteilung der Gleichbehandlungsbeauftragten zu gewährleisten.

Zu B 4:

a) Ja.

b) Der derzeit gültige Frauenförderungsplan meines Ressorts (VBl. 1 Nr.73/1996) ist der

Beilage zu entnehmen.

 

 

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