393/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

453/J betreffend Aktivitäten des Ministeriums zum Thema ''Wind-

energie'' , welche der Abgeordnete Barmüller und weitere Abge-

ordnete am 23. April 1996 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beige1egt ist , stelle ich

fest :

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage :

 

Die angesprochene Arbeitsgruppe ''Windenergie'' , die sich aus Ver-

tretern der Bundesländer, der einschlägig befaßten Bundesdienst-

stellen, der Wissenschaft, der Wirtschaft und Sozialpartnern

zusammensetzt, wurde von der zuständigen Sektion Energie des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zuletzt am

8.2.1996 einberufen.

 

Bei dieser Sitzung wurde ein Modellansatz der Sektion Energie für

einen Breitentest Windenergie in Österreich vorgelegt und disku-

 

tiert . Dieses Modell geht von einer tariflichen Förderung seitens

der Elektrizitätswirtschaft aus, für die es in einem Bundesland

bereits eine beispielhafte Vereinbarung gibt .

 

Bei der Sitzung vom 8 2.1996 konnte j edoch keine Einigung der

Diskussionspartner erzielt werden. Eine Realisierung des auf

freiwilliger Basis bestehenden tariflichen Modellansatzes der

Sektion Energie oder eines ähnlichen Förderungsmodells bedürfte

der Zustimmung bzw. maßgeblichen Mitwirkung des VEÖ bzw. der EFG,

welche bis dato nicht gegeben ist . Eine Gewährung von Investi-

tionszuschüssen im Rahmen eines Förderungsprogrammes dürfte aus

budgetären Gründen nur sehr eingeschränkt möglich sein, wobei

seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten überhaupt nur die finanzielle Bezuschussung von immateri-

ellen Leistungen als realistisch eingeschätzt wird.

 

Vor dem Hintergrund der mittlerweile in Kraft getretenen Energie-

abgaben auf Elektrizität und Erdgas und den damit verbundenen

Finanzzuweisungen an die Länder zur Umsetzung energiesparender

und umweltschonender Maßnahmen ist vorgesehen, die Arbeitsgruppe

''Windenergie'' im Herbst 1996 zu weiteren Beratungen einzuberufen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

In welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß auf dem Gebiet der

Windenergie weitere konkrete Förderungsmaßnahmen gesetzt werden

können, wird gerade angesichts der genannten Finanzzuweisungen

aus den Energieabgaben maßgeblich von den Bundesländern abhängen.

Wenn auch seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten eine beratende, koordinierende und beidseitig

informative Mitwirkung hinsichtlich eines optimalen Einsatzes der

für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen - a1so auch die

Forcierung der Windenergienutzung - zugewiesenen finanziellen

Mittel stattfinden wird, so bleibt die konkrete Gestaltung dieser

 

Möglichkeiten letztlich den Ländern in ihrem autonomen Wirkungs-

bereich überlassen.

 

Bezüglich bestehender bundesrechtlicher Maßnahmen zur Forcierung

von Windkraftanlagen hate ich als für Energiefragen zuständiger

Bundesminister fest, daß es in Österreich bereits Rahmenbedin-

gungen gibt, die die Vergütungssituation für Stromeinspeisungen

in das öffentliche Netz, beispielsweise aus Windkraftanlagen,

maßgeblich verbessern. So sieht die von mir im Juli 1995 neuge-

faßte ''Bundes-Einspeise-Verordnung'' , die am 25. Jui 1995 im

Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht wurde, für Stromein-

lieferungen, die Bundesländergrenzen überschreiten, Mindest-Ein-

speisevergütungen vor, die derzeit deutlich über den Marktpreisen

liegen, und somit bereits gewissermaßen ''Förderzuschläge'' per se

darstellen. Weiters verweise ich auf das im Februar 1994 zwischen

meinem Amtsvorgänger Dr. W. Schüssel und dem Verband der Elektri-

zitätswerke Österreichs abgeschlossene Generalübereinkommen über

die Einspeisung von elektrischem Strom aus erneuerbaren Energien

in das öffentliche Netz , das beispielsweise für Stromeinliefe-

rungen aus Windkraftanlagen Förderzuschläge von 100 % vorsieht.

 

Ungeachtet der weiteren unmittelbar förderungspolitischen Be-

mühungen wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-

legenheiten auch auf der wissenschaftlichen Ebene die gezielte

Forcierung der Windenergie unterstützt. So ist das Bundesmini-

sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten an dem EU-ALTENER-

Projekt ''Windkraft für Österreich'' beteiligt, welches sich mit

den Bereichen Standortplanung, rechtlich-finanzielle Rahmen-

bedingungen und Öffentlichkeitsarbeit befaßt. Die Ergebnisse

dieses Projektes werden noch in diesem Jahr vorliegen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Falls damit die ''Netzbereitstellungsgebühr'' gemeint ist, so muß

ich Ihnen mitteilen, daß diese auf privatrechtlicher Basis für

die bei Einspeisung aus Windkraftanlagen erforderlichen Netz-

 

dienstleistungen ( Spannungs- , Frequenzhaltung usw. ) verrechnet

wird. Aufgrund der gegebenen privatrechtlichen Basis fällt diese

Angelegenheit aber nicht in meinen Kompetenzbereich.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Hinsichtlich der Gestaltung von über die Bundeskompetenz hinaus-

gehenden Rahmenbedingungen verweise ich auch auf die - im Sinne

des Föderalismus - den Landeshauptmännern verliehene Kompetenz

zur Festsetzung von Mindestpreisen für länderinterne Stromliefe-

rungen. Eine Entscheidung von der mit den örtlichen Gegebenheiten

vertrauten Instanz hinsichtlich der Einspeisesituation auf

Bundesländerebene gewährleistet nämlich eine bestmögliche Wider-

spiegelung regionaler Kostenstrukturen.

 

Darüber hinaus sollte im Zuge der derzeitigen Diskussion mög-

licher Förderungsmodelle für Strom aus alternativen Energie-

quellen eine Prioritätensetzung für Maßnahmen mit den höchsten

Nutzen/Kosten-Relationen berücksichtigt werden.