393/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
453/J betreffend Aktivitäten des Ministeriums zum Thema ''Wind-
energie'' , welche der Abgeordnete Barmüller und weitere Abge-
ordnete am 23. April 1996 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beige1egt ist , stelle ich
fest :
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage :
Die angesprochene Arbeitsgruppe ''Windenergie'' , die sich aus Ver-
tretern der Bundesländer, der einschlägig befaßten Bundesdienst-
stellen, der Wissenschaft, der Wirtschaft und Sozialpartnern
zusammensetzt, wurde von der zuständigen Sektion Energie des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zuletzt am
8.2.1996 einberufen.
Bei dieser Sitzung wurde ein Modellansatz der Sektion Energie für
einen Breitentest Windenergie in Österreich vorgelegt und disku-
tiert . Dieses Modell geht von einer tariflichen Förderung seitens
der Elektrizitätswirtschaft aus, für die es in einem Bundesland
bereits eine beispielhafte Vereinbarung gibt .
Bei der Sitzung vom 8 2.1996 konnte j edoch keine Einigung der
Diskussionspartner erzielt werden. Eine Realisierung des auf
freiwilliger Basis bestehenden tariflichen Modellansatzes der
Sektion Energie oder eines ähnlichen Förderungsmodells bedürfte
der Zustimmung bzw. maßgeblichen Mitwirkung des VEÖ bzw. der EFG,
welche bis dato nicht gegeben ist . Eine Gewährung von Investi-
tionszuschüssen im Rahmen eines Förderungsprogrammes dürfte aus
budgetären Gründen nur sehr eingeschränkt möglich sein, wobei
seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-
heiten überhaupt nur die finanzielle Bezuschussung von immateri-
ellen Leistungen als realistisch eingeschätzt wird.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile in Kraft getretenen Energie-
abgaben auf Elektrizität und Erdgas und den damit verbundenen
Finanzzuweisungen an die Länder zur Umsetzung energiesparender
und umweltschonender Maßnahmen ist vorgesehen, die Arbeitsgruppe
''Windenergie'' im Herbst 1996 zu weiteren Beratungen einzuberufen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
In welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß auf dem Gebiet der
Windenergie weitere konkrete Förderungsmaßnahmen gesetzt werden
können, wird gerade angesichts der genannten Finanzzuweisungen
aus den Energieabgaben maßgeblich von den Bundesländern abhängen.
Wenn auch seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten eine beratende, koordinierende und beidseitig
informative Mitwirkung hinsichtlich eines optimalen Einsatzes der
für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen - a1so auch die
Forcierung der Windenergienutzung - zugewiesenen finanziellen
Mittel stattfinden wird, so bleibt die konkrete Gestaltung dieser
Möglichkeiten letztlich den Ländern in ihrem autonomen Wirkungs-
bereich überlassen.
Bezüglich bestehender bundesrechtlicher Maßnahmen zur Forcierung
von Windkraftanlagen hate ich als für Energiefragen zuständiger
Bundesminister fest, daß es in Österreich bereits Rahmenbedin-
gungen gibt, die die Vergütungssituation für Stromeinspeisungen
in das öffentliche Netz, beispielsweise aus Windkraftanlagen,
maßgeblich verbessern. So sieht die von mir im Juli 1995 neuge-
faßte ''Bundes-Einspeise-Verordnung'' , die am 25. Jui 1995 im
Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht wurde, für Stromein-
lieferungen, die Bundesländergrenzen überschreiten, Mindest-Ein-
speisevergütungen vor, die derzeit deutlich über den Marktpreisen
liegen, und somit bereits gewissermaßen ''Förderzuschläge'' per se
darstellen. Weiters verweise ich auf das im Februar 1994 zwischen
meinem Amtsvorgänger Dr. W. Schüssel und dem Verband der Elektri-
zitätswerke Österreichs abgeschlossene Generalübereinkommen über
die Einspeisung von elektrischem Strom aus erneuerbaren Energien
in das öffentliche Netz , das beispielsweise für Stromeinliefe-
rungen aus Windkraftanlagen Förderzuschläge von 100 % vorsieht.
Ungeachtet der weiteren unmittelbar förderungspolitischen Be-
mühungen wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-
legenheiten auch auf der wissenschaftlichen Ebene die gezielte
Forcierung der Windenergie unterstützt. So ist das Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten an dem EU-ALTENER-
Projekt ''Windkraft für Österreich'' beteiligt, welches sich mit
den Bereichen Standortplanung, rechtlich-finanzielle Rahmen-
bedingungen und Öffentlichkeitsarbeit befaßt. Die Ergebnisse
dieses Projektes werden noch in diesem Jahr vorliegen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Falls damit die ''Netzbereitstellungsgebühr'' gemeint ist, so muß
ich Ihnen mitteilen, daß diese auf privatrechtlicher Basis für
die bei Einspeisung aus Windkraftanlagen erforderlichen Netz-
dienstleistungen ( Spannungs- , Frequenzhaltung usw. ) verrechnet
wird. Aufgrund der gegebenen privatrechtlichen Basis fällt diese
Angelegenheit aber nicht in meinen Kompetenzbereich.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Hinsichtlich der Gestaltung von über die Bundeskompetenz hinaus-
gehenden Rahmenbedingungen verweise ich auch auf die - im Sinne
des Föderalismus - den Landeshauptmännern verliehene Kompetenz
zur Festsetzung von Mindestpreisen für länderinterne Stromliefe-
rungen. Eine Entscheidung von der mit den örtlichen Gegebenheiten
vertrauten Instanz hinsichtlich der Einspeisesituation auf
Bundesländerebene gewährleistet nämlich eine bestmögliche Wider-
spiegelung regionaler Kostenstrukturen.
Darüber hinaus sollte im Zuge der derzeitigen Diskussion mög-
licher Förderungsmodelle für Strom aus alternativen Energie-
quellen eine Prioritätensetzung für Maßnahmen mit den höchsten
Nutzen/Kosten-Relationen berücksichtigt werden.