3931/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 3. April 1998
unter der Nr. 4O2O/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
offizielle BSE - freie Zone Österreich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Entsprechen die in Ihrer Anfragebeantwortung 3290/AB (XX. Gesetzgebungs -
periode, 13. Jänner 1998) angegebenen Maßnahmen lückenlos den erforder -
lichen EU - Standards?
2. Halten Sie und die wissenschaftlichen Beratungsstellen Ihres Ressorts diese
Maßnahmen für ausreichend, um für Österreich sofort bei dem ersten Ansu -
chen die Einstufung “offiziell BSE - frei” zu erlangen?
a) Wenn ja, ist diese Antwort einer Garantieerklärung gegenüber den österrei -
chischen Bauern gleichzusetzen?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor bis zum endgültigen
Ergebnis der EU - Wissenschaftler alle hiefür notwendigen Schritte zu
setzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Da sich die EU - Standards an den Normen des internationalen Tierseuchenamtes,
OIE, orientieren und Österreich die Anforderungen des International - Animal - Health -
Code, Kapitel 3.2.13.2 über die Freiheit eines Landes betreffend BSE erfüllt, ist da -
von auszugehen, daß die in Österreich getroffenen Maßnahmen den erforderlichen
Standards
entsprechen.
Zu Frage 2:
Nach Einschätzung meiner und internationaler Experten sollten folgende Kriterien für
die Einstufung “offiziell BSE - frei” gelten, die auch für Österreich zutreffen:
- Gezielte Untersuchungstätigkeit im Hinblick auf BSE und Scrapie (in Österreich ist
kein einziger Fall von BSE bzw. Scrapie festgestellt worden).
- Gesetzliche BSE - Anzeigepflicht bzw. gesetzliche Scrapie - Anzeigepflicht (in Öster -
reich seit 1991 bzw. 1995).
- Einrichtung eines permanenten und wirksamen Überwachungssystems zur Früh -
erkennung von BSE und Scrapie (ein derartiges System besteht in Österreich seit
1991).
- Vermeidung der Verfütterung von Eiweißfuttermittel tierischer Herkunft an Wieder -
käuer (um jedes Restrisiko zu vermeiden, besteht ein strenges Fütterungsverbot
dieser Futtermittel in Österreich).
- Anwendung des effizientesten Verfahrens zur gefahrlosen Tierkörperverwertung,
nämlich des Hochdruckverfahrens bei 133 0C/3 bar/30 min (dieses Verfahren wird
in Österreich seit mehr als 10 Jahren angewendet).
Die seit 1990 durch die österreichische Veterinärverwaltung getroffenen Schutzmaß -
nahmen sind effizient und entsprechen vollinhaltlich der OIE - Empfehlung. Sie rei -
chen über die in der EU geforderten Maßnahmen hinaus, da aufgrund der BSE -
Situation in der Schweiz eine Sperrverfügung auch für die Schweiz verhängt wurde
und das Verbringen von Rindfleisch aus anderen Mitgliedstaaten der EU und ande -
ren Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR sowie aus Drittstaaten nur ge -
stattet ist, wenn die Sendung von einem Dokument begleitet ist, auf dem der amtli -
che Tierarzt im Hinblick auf BSE - Freiheit folgenden Zusatz anbringt: “Fleisch von
Rindern, die nicht im Vereinigten Königreich, nicht in der Schweiz und nicht in einem
Bestand, in dem ein Fall von BSE aufgetaucht ist, gehalten worden sind”.