3932/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Frauenanteil im öffentlichen Dienst sowie geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnah
men im öffentlichen Dienst, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
“A. Geschlechtsspezifische Auswirkungen von Einsparungsmaßnahmen
1. Wieviele Planstellen wurden im betreffenden Zeitraum eingespart?
2. Auf welche Weise erfolgten diese Einsparungen, d.h. in wievielen Fällen han -
delte es sich um
a. Nichtverlängerung von befristeten Dienstverhältnissen,
b. fehlende Nachbesetzung von Pensionsabgängen
c. Austritt im Zuge der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes
d. Ausgliederung öffentlicher Aufgaben
e. sonstige Gründe?
3. Wieviele Anträge auf Übernahme in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis
wurden im fraglichen Zeitraum gestellt und wieviele dieser Anträge wurden abgelehnt?
Wurden
Anträge wegen des Aufnahmestopps abgelehnt und wieviele?
4. Wieviele Ansuchen auf Gewährung einer unentgeltlichen Karenz wurden geh -
stellt und wieviele wurden davon abgelehnt?
a. Bei wievielen dieser karenzanträge war der Grund die Betreuung eines kin -
des, wie hoch war die Ablehnungsquote?
b. Welcher Grund für die Beantragung einer unentgeltlichen Karenz war der
zweithäufigste und wie hoch war hier die Ablehnungsquote?
5. Wieviele Karenzen wegen Betreuung eines Kindes fielen im fraglichen Zeit -
raum an und wieviele Ersatzkräfte wurden dafür eingestellt?
6¤ Nach welchen Prinzipien geht Ihr Ministerium bei Einsparungen vor?
7. Wo sehen Sie für das laufende Jahr 1998 die konkreten Einsparungspotentiale
bei Planstellen?
B. Frauenanteil im öffentlichen Dienst
1. Frauenanteil allgemein
a. wie hoch war der Frauenanteil in den Verwendungsgruppen Na und Bib in
Ihrem Ressort per 1.7.1995 und per 1.7.1997?
b. Wie hoch war der Frauenanteil unter den Sektions -, den Gruppen - und Ab -
teilungsleitungen in der Zentralstelle per 1.7.1995 und per 1.7.1997? Wie -
viele Leitungen wurden in diesem Zeitraum neu besetzt?
c. Wieviele Neubesetzungen in den Verwendungsgruppen Na und Bib wurden
in der Zentralstelle im fraglichen Zeitraum vorgenommen, wie hoch ist der
Frauenanteil an diesen Neubesetzungen?
d. Wie oft kam bei diesen Neubesetzungen § 42 über die bevorzugte Aufnah -
me von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation zur Anwendung?
2. Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigten
a. Wieviele Anträge auf Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung
von Kindern gab es in Ihrem Ressort, wieviele wurden davon positiv ent -
schieden?
b. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Ihrem Ressort in den Ver -
wendungsgruppen Na und Bib zum Stichtag 1.7.1997?
c. Gibt es in Ihrem Ressort leitende Bedienstete, die Elternkarenz oder Herab -
setzung der Wochendienstzeit wegen Kinderbetreuung in Anspruch genom -
men haben oder noch nehmen?
3. Arbeitsmöglichkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Arbeits -
gruppen
a. Wieviele Gleichbehandlungsbeauftragte hat das Ressort bestellt, wieviele
Bedienstete haben diese Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils zu betreu -
en?
b. Wieviel freie Zeit steht den von Ihnen bestellten Gleichbehandlungsbeauf -
tragten zur Erledigung ihrer Aufgaben gemäß § 37 Abs. 3 B - GBG tatsächlich
zu und welche Vereinbarungen wurden getroffen, damit diese zugesagte
“freie Zeit” auch in Anspruch genommen werden kann?
c. Inwieweit und in welchem Stadium werden die Gleichbehandlungsbeauftrag -
ten und die Arbeitsgruppe in Ihrem Ressort bei Personalentscheidungen ein -
bezogen, werden sie über alle Auswahlentscheidungen betreffend die Auf -
nahme bzw. die Ausschreibung von Planstellen und Funktionen sowie be -
züglich der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen aktiv von der
Personalstelle informiert?
d. Welche Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den Bericht des Ressorts nach
§ 53 Abs. 1 B - GBG bieten Sie den Gleichbehandlungsbeauftragten und der
Arbeitsgruppe?
e. Gab es in Ihrem Ressort Vorschläge der Arbeitsgruppe bezüglich Frauenför -
derung? In welchen Punkten sind Sie diesen gefolgt bzw. nicht gefolgt und
warum nicht?
4. Frauenförderungsplan
a. Wurde per 1.1.1996 etwas am Frauenförderungsplan Ihres Ressorts geän -
dert?
b. Legen Sie der Anfragebeantwortung bitte den Frauenförderungsplan Ihres
Ressorts bei.”
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zunächst halte ich fest, daß die der Anfrage offenkundig zugrundeliegende Meinung,
es würden die aus den Strukturanpassungsgesetzen der letzten Jahre resultieren -
den Einsparungsmaßnahmen bei den öffentlich Bediensteten in erster Linie einen
den Intentionen des B - GBG widersprechenden Abbau von Frauenarbeitsplätzen be -
wirken, für das Justizressort nicht zutrifft. Der Prozentanteil der Frauen im Justizres -
sort hat in den letzten Jahren keinen Rückgang erfahren, sondern hat sich - wie die
folgende Tabelle zeigt - von 41,6 % zum 1. Jänner 1993 auf 44,3 % zum 1. Jänner
1998 erhöht (der folgenden Tabelle liegen Kopfzahlen einschließlich Ersatzkräfte,
nicht jedoch karenzierte Bedienstete zu Grunde).
Stichtag |
Gesamt |
davon Frauen |
% Anteil |
1.1.1993 |
11.800 |
4.910 |
41,6% |
1.1.1994 |
12.100 |
5.160 |
42,6% |
1.1.1995 |
12.350 |
5.400 |
43,7% |
1.1.1996 |
12.270 |
5.370 |
43,8% |
1.1.1997 |
12.250 |
5.370 |
43,8% |
1.1.1998 |
12.300 |
5.450 |
44,3% |
Eine Detailauswertung für den selben Beobachtungszeitraum zeigt, daß der Frauen -
anteil bei den Richtern, Richteramtsanwärtern und Staatsanwälten noch stärker an -
gestiegen ist.
Stichtag |
Richter/ Richterinnen
|
Richteramtsanwärter/ Richteramtsanwärterinnen |
Staatsanwälte/ Staatsanwältinnen |
||||||
|
Gesamt |
davon Frauen |
% Anteil
|
Gesamt |
davon Frauen |
% Anteil |
Gesamt |
davon Frauen |
% Anteil |
1.1.1993 |
1.592 |
370 |
23,2% |
233 |
117 |
50,2% |
231 |
41 |
17,7% |
1.1.1994 |
1.620 |
401 |
24,8% |
227 |
120 |
52,9% |
237 |
44 |
18,6% |
1.1.1995 |
1.649 |
435 |
26,4% |
350 |
204 |
58,3% |
233 |
43 |
18,5% |
1.1.1996 |
1.868 |
455 |
27,3% |
385 |
245 |
63,6% |
237 |
50 |
21,1% |
1.1.1997 |
1.712 |
500 |
29,2% |
347 |
230 |
66,3% |
254 |
51 |
20,1% |
1.1.1998 |
1.785 |
569 |
31,9% |
290 |
193 |
66,6% |
269 |
61 |
22,7% |
In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz hat der Anteil von Frauen in
Leitungspositionen ebenfalls deutlich zugenommen (1.1.1993: 7,6%;
1.1.1998:12,5%).
Zu A1:
Der Stellenplan für das Jahr 1997 wurde vom Gesetzgeber für das gesamte kalen -
derjahr beschlossen, sodaß im angefragten Zeitraum keine Planstellenverminderun -
gen eingetreten sind. Der tatsächliche Personalstand im Justizressort hat zwischen
1. Jänner 1997 und 1. Jänner 1998 eine Verringerung um rund 10 Vollzeitkräfte er -
fahren.
Zu A2:
Das Personalinformationssystem des Bundes läßt eine Auswertung der Personalab -
gänge nach den unterschiedlichen Gründen nicht zu. Für eine Beantwortung dieser
Frage wäre daher die Durchsicht sämtlicher Personalakten erforderlich, was mit ei -
nem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zu A3:
Die Zahl der Beamten - Planstellen ist durch den jährlichen Stellenplan vorgegeben.
Im Rahmen der erlaßmäßig geregelten Voraussetzungen werden laufend Pragmati -
sierungen vorgenommen. Zahlenmäßige Feststellungen über die Aufnahmedaten
würden auch
hier die Durchsicht sämtlicher Personalakten erfordern. Mit dem soge -
nannten “Aufnahmestopp” stehen nicht erfolgte Pragmatisierungen im übrigen in
keinem Zusammenhang.
Zu A4 und 5:
Über die Zahl der Anträge auf Gewährung von Karenzurlauben werden keine Stati -
stiken geführt werden, sodaß die präzise Beantwortung dieser Frage ohne unver -
hältnismäßigen Aufwand (nämlich ohne Durchsicht der einzelnen Personalakten)
nicht möglich ist. Auf die Gewährung eines Karenzurlaubes nach dem Mutterschutz -
gesetz besteht ein Rechtsanspruch, sodaß insoweit keine Abweisungen von karen -
zu Urlaubsanträgen erfolgen können.
Eine Differenzierung der Karenzurlaube nach dem von den einzelnen Bediensteten
geltend gemachten Grund ist auf Grund der zur Verfügung stehenden Statistiken
nicht möglich. Insgesamt hat sich die Zahl der auf Grund eines Karenzurlaubes ab -
wesenden Bediensteten im Vergleich der Stichtage 1. Jänner 1997 und 1. Jänner
1998 wie folgt entwickelt (die folgende Statistik stellt auf die wegen Karenzurlaub
nicht zur Verfügung stehenden Arbeitskapazitäten, ausgedrückt in Vollzeitkräften
und nicht in Köpfen, ab):
auf Grund von Karenzurlauben nicht zur Verfügung stehende Arbeitskapazitäten |
1.1.1997 |
1.1.1998 |
Zentralstelle |
9,75 |
8,75 |
Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur |
1,0 |
2,0 |
Justizbehörden in den Ländern |
441,88 |
472,58 |
Justizanstalten |
33,88 |
32,88 |
Bewährungshilfe |
4,0 |
7,0 |
S u m m e |
490,51 |
523,21 |
Nach Maßgabe der Vorgaben des allgemeinen Teils des Stellenplans wurde ver -
sucht, für alle wegen Karenzurlaubs nach dem Mutterschutzgesetz abwesenden Be -
diensteten
Ersatzkräfte aufzunehmen.
Zu A6 und 7:
Ziel der Planstellenbewirtschaftung ist es, den Vorgaben des vom Gesetzgeber be -
schlossenen Stellenplans zu entsprechen. Einsparungspotentiale bestehen in den
Bereichen, in denen der zunehmende Einsatz der automationsunterstützten Daten -
verarbeitung Rationalisierungen zuläßt. Ferner werden im Bereich des Hilfsdienstes
insbesondere die Reinigungsarbeiten im zunehmenden Maße privaten Reinigungs -
unternehmen übertragen.
Zu B1a:
Ich verweise auf die nachstehende Tabelle:
Bereiche |
Frauenanteil 1.7.1995 in Prozenten |
Frauenanteil 1.7.1997 in Prozenten |
Zentralleitung A1/A/a/,Ri,StA |
23 |
28 |
Zentralleitung A2/B/b |
31 |
31 |
Oberster Gerichtshof A/a |
- |
- |
Oberster Gerichtshof Richter/innen |
10 |
12 |
Oberster Gerichtshof A2/B/b |
87 |
86 |
Generalprokuratur Staatsanwälte/Staatsanwäl - tinnen |
7 |
7 |
OLG - Sprengel Wien A1/A/a |
- |
- |
OLG - Sprengel Wien Richter/innen |
37 |
40 |
OLG - Sprengel Wien Richteramtsanwärter/innen |
65 |
74 |
OLG - Sprengel Wien A2/B/b |
23 |
26 |
OLG - Sprengel Graz A1/A/a |
- |
- |
OLG - Sprengel Graz Richter/innen |
19 |
22 |
OLG - Sprengel Graz Richteramtsanwärter/innen |
53 |
63 |
OLG - Sprengel Graz A2/B/b |
33 |
34 |
OLG - Sprengel Linz A1/A/a |
- |
- |
OLG - Sprengel Linz Richter/innen |
17 |
19 |
OLG - Sprengel Linz Richteramtsanwärter/innen |
63 |
70 |
OLG - Sprengel Linz A2/B/b |
33 |
33 |
OLG - Sprengel Innsbruck A1/A/a |
- |
- |
OLG - Sprengel Innsbruck Richter/innen |
18 |
19 |
OLG - Sprengel Innsbruck Richteramtsanwärter/innen |
53 |
62 |
OLG - Sprengel Innsbruck A2/B/b |
26 |
28 |
Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien Staatsanwälte/Staatsanwältinnen |
21 |
26 |
Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Graz Staatsanwälte/Staatsanwältinnen |
15 |
17 |
Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Linz Staatsanwälte/Staatsanwältinnen |
23 |
22 |
Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck Staatsanwälte/Staatsanwältinnen |
8 |
12 |
Bereich Justizanstalten A1‚A/a |
32 |
38 |
Bereich Justizanstalten A2,B/b |
72 |
70 |
Bereich Bewährungshilfe A1‚A/a |
33 |
33 |
Bereich Bewährungshilfe A2,B/b |
46 |
44 |
Zu B1 b:
Ich verweise auf die nachstehende Tabelle:
Funktionen |
Anzahl der Bediensteten zum 1.7.1997 (1.7.1995) |
davon männlich 1.7.1997 (1.7.1995) |
davon weiblich 1.7.1997 (1.7.1995) |
% - Anteil weibl.Bediensteter per 1.7.1997 (1.7.1995) |
Sektionsteitung |
6 (6) |
6 (6) |
0 (0) |
0 (0) |
Abteilungsleitung |
39 (38) |
34 (33) |
5 (5) |
13 (13) |
Gesamt |
45 (44) |
40 (39) |
5 (5) |
11(11) |
|
|
|
|
|
Im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 1. Juli 1997 wurden sechs Leitungsfunktio -
nen (1 Sektionsleitung, 5 Abteilungsleitungen) neu besetzt, davon fünf mit Män -
nern (Sektionsleitung, 4 Abteilungsleitungen) und eine mit einer Frau (Abteilungslei -
tung).
Zu B1c:
Im angesprochenen Zeitraum erfolgten sechs Neubesetzungen von Planstellen ei -
nes Staatsanwaltes/einer Staatsanwältin im BMJ. Der Frauenanteil an diesen Neu -
besetzungen beträgt 33%.
In der Verwendungsgruppe B fand lediglich eine Neubesetzung (mit einem Mann)
statt.
Die in Umsetzung der Besoldungsreform vorgenommenen Überleitungen sind in
diesen Zahlen nicht berücksichtigt.
Zu B1d:
§ 42 B - GBG gelangte bei diesen Neubesetzungen nicht zur Anwendung.
Zu B2a:
Seit 1.7.1995 nahmen 101 Bedienstete (davon 1 Mann) eine Herabsetzung der re -
gelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes gemäß § 50b BDG in
Anspruch, 59 Bedienstete (davon 1 Mann) eine Herabsetzung der Auslastung ge -
mäß § 76a RDG. Statistische Aufzeichnungen über abgewiesene Anträge werden
nicht geführt.
Zu B2b:
Ich verweise auf die nachstehende Tabelle:
Bereiche |
vollb |
teilb |
Summe Vollb+teilb |
% Anteil teilbesch. Bediensteter |
|
|
|
weibl/ männl |
|
weibl |
männl |
BMJ - ZI A1/A/a/Ri,StA |
96 |
1/- |
97 |
1,03% |
- |
OLG - Sprengel Wien Ri |
704 |
18/- |
722 |
2,49% |
- |
OLG - Sprengel Wien A2/B/b |
523 |
2/- |
525 |
0,38% |
- |
OLG - Sprengel Graz Ri |
312 |
5/- |
317 |
1,58% |
- |
-
OLG - Sprengel Graz A2/B/b |
216 |
4 |
- |
220 |
1,82% |
- |
OLG - Sprengel Linz Ri OLG - Sprengel Linz A2/B/b |
320
229 |
8
8 |
-
- |
328
237 |
2,44%
3,38% |
-
- |
OLG - Sprengel Innsbruck Ri OLG - Sprengel Innsbr. A2/B/b |
209
136 |
6
2 |
-
- |
215
138 |
2,79%
1,45% |
-
- |
Justizanstalten A1‚A/a Justizanstalten A2,B/b |
82
80 |
11
13 |
12
5 |
105
98 |
10,48%
13,27% |
11,43%
5,10% |
Bewährungshilfe A2,B/b |
120 |
2 |
- |
122 |
1,64% |
- |
Zu B2c:
Im Bereich des BMJ/Zentralleitung haben zwischen 1.7.1995 und 1.7.1997 leitende
Bedienstete Elternkarenz oder Herabsetzung der Wochendienstzeit wegen Kinder -
betreuung nicht in Anspruch genommen.
Zu B3a:
Im Justizressort wurden gemäß § 26 Abs. 2 B - GBG insgesamt 7 Gleichbehand -
lungsbeauftragte sowie 7 Stellvertreterinnen bestellt, und zwar jeweils eine Gleich -
behandlungsbeauftragte und eine Stellvertreterin für jeden der sieben, gern. § 26
Abs. 1 B -GBG festgelegten Vertretungsbereiche.
In den einzelnen Vertretungsbereichen war zum 1.4.1997 die nachstehende Anzahl
von Bediensteten (nach Köpfen, inkl. Karenzierte, ohne Ersatzkräfte) einschließlich
der (in einem Ausbildungsverhältnis stehenden) Rechtspraktikanten tätig:
1. Vertretungsbereich Zentralstelle: |
262 |
2. Vertretungsbereich Richter/Richterinnen, |
|
Richteramtsanwärter/Richteramtsanwärterinnen Und |
|
Rechtspraktikanten/Rechtspraktikantinnen |
|
der Oberlandesgerichtssprengel Wien und Graz und |
|
des Obersten Gerichtshofs: |
2192 |
3. Vertretungsbereich Richter/Richterinnen, |
|
Richteramtsanwärter/Richteramtsanwärterinnen Und |
|
Rechtspraktikanten/Rechtspraktikantinnen |
|
der Oberlandesgerichtssprengel Linz und Innsbruck: |
958 |
4. Vertretungsbereich Staatsanwälte/Staatsanwältinnen |
|
(einschließlich der Generalprokuratur): |
204 |
5. Vertretungsbereich Beamte/Beamtinnen und |
|
Vertragsbedienstete der Oberlandesgerichtssprengel |
|
Wien und Graz, des Obersten Gerichtshofs und Der |
|
Generalprokuratur: |
3957 |
6. Vertretungsbereich Beamte/Beamtinnen und
Vertragsbedienstete der Oberlandesgerichtssprengel
Linz und Innsbruck 1971
7. Vertretungsbereich Justizanstalten und Bewährungshilfe: 3742
Zu B3b:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht den Gleichbehandlungsbeauftragten im Justizres -
sort und ihren Stellvertreterinnen ein ausreichendes Maß an freier Zeit zur Verfü -
gung.
Der Umfang der den einzelnen Gleichbehandlungsbeauftragten und ihren Stellver -
treterinnen eingeräumten freien Zeit wurde - jeweils entsprechend den beim BMJ
diesbezüglich eingebrachten Anträgen - bescheidmäßig als Prozentsatz der jeweili -
gen Dienstleistung festgestellt und beträgt
- bei der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 50%,
- bei deren beiden Stellvertreterinnen jeweils 35%,
- bei den übrigen Gleichbehandlungsbeauftragten jeweils 20%
- und bei den Stellvertreterinnen der Gleichbehandlungs -
beauftragten jeweils 15%
ihrer Dienstleistung.
Insgesamt stehen der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen daher Personal -
ressourcen im Ausmaß von mehr als 3 Vollzeitkapazitäten zur Verfügung.
Die nachgeordneten Dienstbehörden wurden von der durch § 37 Abs. 3 B - GBG ge -
schaffenen Rechtslage unverzüglich erlaßmäßig mit dem Ersuchen in Kenntnis ge -
setzt, für die Einhaltung dieser Vorschriften entsprechend Sorge zu tragen. Weiters
wurden den zuständigen nachgeordneten Dienstbehörden die erwähnten Feststel -
lungsbescheide des BMJ, betreffend das von der im jeweiligen Zuständigkeitsbe -
reich tätigen Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. Stellvertreterin bekanntgegebene
Entlastungserfordernis zur Kenntnis gebracht.
Im richterlichen Bereich wurde darüber hinaus die erforderliche gesetzliche Grundla -
ge für die Berücksichtigung der durch § 37 Abs. 3 B - GBG gegebenen Einschrän -
kung der
Auslastung in den Geschäftsverteilungen der Gerichte durch entsprechen -
de Anpassungen im Gerichtsorganisationsgesetz geschaffen (§§ 26a, 34 Abs. 2 und
47 Abs. 2 GOG).
Zu B3c:
Nach dem geltenden Frauenförderungsplan für das Justizressort vom 7. Mai 1997,
JMZ 275.02/44 -111 3/97, sind die Gleichbehandlungsbeauftragten, sofern die verbind -
lichen Vorgaben nach Abschnitt B des Frauenförderungsplanes nicht erfüllt sind, in
den Besetzungsverfahren ihres Vertretungsbereiches von der die jeweilige Planstel -
le ausschreibenden Stelle unverzüglich und formlos zu verständigen, welche Plan -
stellen (öffentlich oder intern) ausgeschrieben wurden. Im Falle der Mitbewerbung
von Frauen ist der Gleichbehandlungsbeauftragten ferner mitzuteilen, wer sich be -
worben hat und wer letztendlich auf die ausgeschriebene Planstelle ernannt worden
ist.
Die Einbeziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten bei Personalentscheidungen
im richterlichen Bereich wurde durch die §§ 32b, 47 Abs. 5, 49 Abs. 5 Richterdienst -
gesetz neu geregelt.
Zu B3d:
Eine Befassung der Gleichbehandlungsbeauftragten bzw der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Berichtes ge -
mäß § 53 Abs. 1 B - GBG durch das Ressort ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Er -
hebung der in der Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten,
BGBI. Nr.77411993, festgelegten zentralen Daten, die in diesen Bericht aufzuneh -
men sind, bietet keine Mitwirkungsmöglichkeiten für die Gleichbehandlungsbeauf -
tragten. Das BMJ hat allerdings den geltenden Frauenförderungsplan, dem ein Vor -
schlag der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zugrunde liegt, als Bestand -
teil in den vom BMJ erstellten Bericht gemäß § 53 Abs. 1 B - GBG aufgenommen.
Zu B3e:
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat im Laufe der Zeit immer wieder
Vorschläge betreffend die Frauenförderung gemacht. Diese gelangen dem Bundes -
ministerium für Justiz regelmäßig im Rahmen der Vorschläge der Arbeitsgruppe für
den jeweiligen Frauenförderungsplan gemäß § 29 Abs. 2 Z 3 B - GBG zur Kenntnis.
Ferner werden dem
Bundesministerium für Justiz Vorschläge und Anregungen der
Arbeitsgruppe durch deren Berichte gemäß § 29 Abs. 2 Z 5 B - GBG zur Kenntnis be -
gracht. Darüber hinaus waren auch einzelne Antragstellungen der Arbeitsgruppe
beim Bundesministerium für Justiz mit derartigen Vorschlägen verbunden.
Den mit dem Frauenförderungsplan unterbreiteten Vorschlägen ist das Bundesmini -
sterium für Justiz überwiegend gefolgt. Insbesondere haben die von der Arbeits -
gruppe vorgeschlagenen zahlenmäßigen Vorgaben zur Steigerung der Frauenantei -
le in den Frauenförderungsplan des Ressorts nahezu unverändert Eingang gefun -
den. Auch den im “Allgemeinen Teil” des Vorschlags für den Frauenförderungsplan
enthaltenen einzelnen Anregungen der Arbeitsgruppe sowie den Vorschlägen für
Maßnahmen zur Beseitigung von Unterrepräsentation und Benachteiligungen von
Frauen wurde in weiten Teilen gefolgt.
Nicht gefolgt wurde beispielsweise dem Vorschlag der Arbeitsgruppe für Gleichbe -
handlungsfragen, den Frauenförderungsplan in Form einer Rechtsverordnung zu er -
lassen. Nach der Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Justiz stellt eine er -
laßmäßige Gestaltung des Frauenförderungsplans die zutreffende Vorgangsweise
dar. Ferner hat das Bundesministerium für Justiz nicht in allen Punkten die Auffas -
sung der Arbeitsgruppe darüber geteilt, was unter “Funktionen” im Sinne des
B - GBG bzw. der Verordnung, BGBI. Nr.774/1993, verstanden werden soll. Auch be -
standen etwa gegen den Vorschlag der Arbeitsgruppe, Ausschreibungen zu wieder -
holen, wenn sich keine Frau beworben hat, rechtliche Bedenken.
Wegen der Vielzahl der Vorschläge verweise ich auf die angeschlossene Kopie des
Entwurfs der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zum Frauenförderungs -
plan samt Begleitschreiben vom 10.10.1996 sowie auf den, basierend auf diesem
Entwurf am 7.5.1997 erlassenen, ebenfalls in Kopie angeschlossenen Frauenförde -
rungsplan des Justizressorts.
Die im letzten, dem Bundesministerium für Justiz vorgelegten Bericht der Arbeits -
gruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs. 2 Z 5 B - GBG, betreffend das
Jahr 1995, enthaltenen weiteren Vorschläge waren zu einem großen Teil auf Ände -
rungen gesetzlicher Bestimmungen, und zwar im Richterdienstgesetz, im StAG und
im BDG 1979 gerichtet. Gefordert wurden insbesondere die Schaffung von soge -
nannten “Funktionsprofilen” im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich,
eine Änderung
der Zusammensetzung der Personalsenate, ein Mitwirkungsrecht in
den Personalkommissionen sowie Anhörungs - und Akteneinsichtsrechte für die
Gleichbehandlungsbeauftragten. Mangels federführender Kompetenz sind im Ju -
stizressort hiezu keine weiterführenden Schritte gesetzt worden.
Eine weitere Gruppe von Vorschlägen bezog sich auf die Information der Gleichbe -
handlungsbeauftragten über Ausschreibungen (diesem Vorschlag wurde mit den im
Frauenförderungsplan getroffenen Regelungen Rechnung getragen); auf finanzielle
Unterstützung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen (für die -
sen Zweck werden u.a. im Fall der Beanspruchung von Bundes - Betriebskindergär -
ten Zuschüsse gewährt) sowie auf die Verbesserung der Sach - und Personalaus -
stattung der Arbeitsgruppe selbst. Den Ausstattungswünschen der AGG wurde zu -
letzt u.a. durch Zuweisung von drei Faxgeräten, eines Mobiltelefons sowie einer der
Vorsitzenden der Arbeitsgruppe ausdrücklich für Zwecke des B - GBG zugeordneten
Halbtagskraft (VB c) Rechnung getragen.
Eine vollständige Aufzählung aller Vorschläge der Arbeitsgruppe betreffend Frauen -
förderung im bezeichneten Zeitraum kann mangels zentraler Erfassung dieser Vor -
gänge nicht erfolgen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe unterliegen keiner Formge -
bundenheit und werden daher oftmals auch anläßlich von persönlichen Vorspra -
chen, bei Symposien und Enqueten, sowie in an verschiedene Organisationseinhei -
ten gerichteten Schriftstücken vorgebracht.
Das Bundesministerium für Justiz trifft alle im Rahmen der personellen und budgetä -
ren Möglichkeiten stehenden Vorkehrungen, um die der Gleichbehandlung und
Frauenförderung im Justizressort dienenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
den zur Gleichbehandlung und Frauenförderung eingesetzten Personen und Institu -
tionen zu verwirklichen. Die aus den steigenden Frauenanteilen ablesbaren Ergeb -
nisse dieser Bemühungen habe ich bereits in meinen Vorbemerkungen dargelegt.
Zu B4:
Ich verweise auf die beiliegenden Frauenförderungspläne für das Justizressort für
den Zeitraum bis 31.12.1995 (Erlaß vom 13.12.1994, JMZ 275.02/35 - 111 4/94) und
für den Zeitraum bis 1.1.2002 (Erlaß vom 7.5.1997, JMZ 275.02/44 - 111 3/97).
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!