3934/AB XX.GP
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Feuerstein und Kollegen an den Herrn
Bundesminister für Inneres vom 25. März 1998, Zl. 3939/J - NR/1998, betreffend
“Behörden müssen tatenlos zusehen”, beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In der angesprochenen Angelegenheit wurde das Bundesministerium für Inneres
bereits früher mehrfach befaßt. Mir persönlich wurde der Sachverhalt im Zuge der
Beantwortung der Anfrage bekannt.
Zu Frage 2:
Der Fremde wurde am 18.Dezember 1997 in Schubhaft genommen. In weiterer
Folge wurde an die zuständige Vertretungsbehörde (Generalkonsulat der BR
Jugoslawien) ein Ersuchen um Ausstellung eines Heimreisezertifikates gerichtet,
das nicht positiv beantwortet wurde. Urgenzen blieben ebenfalls erfolglos. Daraufhin
mußte infolge der Unmöglichkeit der Abschiebung die Schubhaft beendet werden.
Zu Frage 3 und 4:
Aus Anlaß der Beendigung der Schubhaft erfolgte keine “Übergabe an die Caritas”.
Vielmehr ist der Fremde selbständig von Villach, wo er aus der Haft entlassen
wurde, nach
Vorarlberg gereist und hat Kontakt mit der Caritas aufgenommen.
Zu Frage 5 und 6:
Seitens der Sicherheitsdirektion für Vorarlberg wurde die Verhängung der U - Haft
beim Landesgericht Feldkirch angeregt; die Frage, weshalb keine
Untersuchungshaft verhängt wurde, ist im Wirkungsbereich der Justizbehörden zu
beurteilen. Eine Information darüber liegt den Polizeibehörden nicht vor.
Der guten Ordnung halber darf noch mitgeteilt werden, daß der Fremde schließlich
nach dem Auftauchen eines Reisepasses im März wiederum in Schubhaft
genommen und in der Folge am 24. März 1998 in sein Heimatland abgeschoben
wurde.